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Ausgabe 04/10 - Oberthal

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Behörden und Verwaltung | Juli 20<strong>10</strong>Informationen der AusgleichskasseNeuer AHV-Versichertenausweis –InfoRegister – Kostenloser Auszug aus Ihrem AHV-KontoNeuer Versichertenausweis (AHV-Ausweis)Mit Einführung der neuen AHV-Nummer am 1. Juli 2008wurde die bisherige graue AHV-Karte durch einen neuenAHV-Ausweis im Kreditkartenformat ersetzt. Um den aktuellenAnforderungen des Datenschutzes Rechnung zu tragen,enthält der neue AHV-Ausweis nur noch den Namenund Vornamen, das Geburtsdatum sowie die neue 13-stelligeAHV-Nummer. Die Kassenstempel, wie sie auf der bisherigenAHV-Karte zu finden waren und die Rückschlüsseauf frühere Arbeitsverhältnisse zuliessen, gibt es nichtmehr.InfoRegister zeigt Ihre kontenführenden AHV-KassenDamit sich die Versicherten trotzdem darüber informierenkönnen, bei welchen Kassen ihre AHV-Beiträge abgerechnetwurden und folglich ein individuelles Konto (IK) geführtwird, wurde ein webbasiertes Informationssystem erstellt,das InfoRegister.Mit dem InfoRegister können sich die Versicherten diejenigenAHV-Kassen anzeigen lassen, bei denen für sie ein IKgeführt wird. Die Anwendung ist auf der Internetseite derAHV-IV www.ahv-iv.info, Rubrik Dienstleistungen, zugänglichund steht in den drei Landessprachen zur Verfügung.Um eine Liste der IK-führenden AHV-Kassen zu erhalten,muss die versicherte Person auf der Startseite des InfoRegistersihre neue AHV-Nummer, das Geburtsdatum sowieein Sicherheitselement eingeben. Bei korrekter Eingabeund Übereinstimmung der Daten erhält sie eine nach Kassennummersortierte Liste der AHV-Kassen. Ausserdemwerden Kontaktinformationen wie Telefonnummer, E-Mailadresseund Postleitzahl der Kassen angezeigt. Zusätzlichenthält die Anwendung eine Seite mit Erklärungen undhäufig gestellten Fragen (FAQs) zur Hilfestellung.Rentenhöhe ist abhängig von Beitragszahlungen undBeitragsdauerDeshalb ist es wichtig, ob die im Lohnausweis aufgeführtenAHV-Beiträge von den Arbeitgebenden auch abgerechnetwurden. Die Ausgleichskassen führen für jedeversicherte Person ein individuelles Konto (IK) laufendnach. Darin sind die für die Rentenfestsetzung massgebendenAngaben eingetragen, vor allem Höhe und Erwerbszeitpunktvon Einkünften.Ein Kontoauszug zeigt BeitragslückenSie können selbst mit wenig Aufwand prüfen, ob alle IhreAHV/IV/EO-Beiträge korrekt und lückenlos abgerechnetwurden: Schicken Sie eine E-Mail an ik@akbern.ch und verlangenSie einen kostenlosen Auszug aus allen Ihren individuellenKonten. Anzugeben sind in jedem Fall AHV-Nummer,Name, Vorname, Geburtsdatum und Zustelladresse(kein Postfach). Oder Sie bestellen den Auszug im Internetunter www.akbern.ch. Unsere Homepage führt Sie in derRubrik „Informationen“ via „Versicherungsausweise und individuelleKonti“ zu „Kostenlosem Auszug aus Ihrem AHV-Konto“, wo ein elektronischer „Antrag für einen Kontoauszug“geöffnet werden kann. Die Inanspruchnahme dieserGratisdienstleistung empfiehlt sich alle vier Jahre.Wer muss besonders auf Beitragslücken achten?Wer viele und kurze Arbeitseinsätze bei verschiedenen Arbeitgebendenleistet, muss besonders auf eine lückenloseBeitragsabrechnung achten. Behalten Sie darum Ihre Lohnausweisebis zur Kontrolle des Auszugs aus Ihrem individuellenKonto, denn nicht abgerechnete Beiträge könnenvon der Ausgleichskasse innert fünf Jahren noch nachgefordertwerden. Wer als selbständigerwerbende oder nichterwerbstätigePerson noch von keiner Ausgleichskasse betreutwird, muss sich selbst bei der kantonalenAusgleichskasse im Wohnsitzkanton (Nichterwerbstätige)resp. derjenigen des Geschäftssitzes (Selbständigerwerbende)melden.Ihre Rente hängt auch von Ihren zukünftigen BeiträgenabIm Gegensatz zu einer Lebensversicherung sind Ihre künftigenBeitragsleistungen heute unbekannt, vor allem weilsie einkommensabhängig sind. Deshalb kann eine künftigeAltersrente erst kurz vor der Pensionierung einigermassenzuverlässig ermittelt werden. Klar ist aber: Beitragslückenin Form fehlender Beitragsjahre bzw. nichtabgerechneter Einkünfte führen später zu lebenslangerRentenkürzung.Arbeitnehmende sollten deshalb den Versicherungsnachweisaufbewahren, den sie seit Einführung der neuen AHV-Nummer am 1. Juli 2008 von jedem ihrer Arbeitgeber erhalten.Der Versicherungsnachweis bestätigt demArbeitnehmenden, dass er von seinem Arbeitgeber bei derzuständigen Ausgleichskasse angemeldet wurde. So hatder Arbeitnehmer die Gewissheit, dass die ausstellendeKasse ein individuelles Konto für ihn führt. Im Laufe des Berufslebenskann es also sein, dass der Versicherte mehrereVersicherungsnachweise von unterschiedlichen Ausgleichskassenerhält.

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