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CA IdentityMinder - Konfigurationshandbuch - CA Technologies

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ValidierungsregelnValidierungsregelnEine Validierungsregel setzt Anforderungen an Daten durch, die ein Benutzer in ein Felddes Aufgabenfensters eingibt. Die Anforderungen können einen Datentyp oder einFormat durchsetzen oder sicherstellen, dass die Daten im Kontext der anderen Daten imAufgabenfenster gültig sind.Validierungsregeln sind Profilattributen zugeordnet. Bevor eine Aufgabe verarbeitetwird, stellt <strong>CA</strong> <strong>IdentityMinder</strong> sicher, dass die für ein Profilattribut eingegebenen Datenalle zugeordneten Validierungsregeln erfüllen.Sie können Validierungsregeln definieren und sie Profilattributen in derVerzeichniskonfigurationsdatei zuordnen.OrganisationsverwaltungFür relationale Datenbanken bietet <strong>CA</strong> <strong>IdentityMinder</strong> die Option, Organisationen zuverwalten. Wenn Ihre Datenbank Organisationen unterstützt, gilt Folgendes:■■Organisationen haben eine hierarchische Struktur.Alle verwalteten Objekte, wie Benutzer, Gruppen und andere Organisationen,gehören einer Organisation an.■Wenn Sie eine Organisation löschen, werden alle Objekte, die dieser Organisationangehören, ebenfalls gelöscht.Sie konfigurieren das Organisationsobjekt auf die gleiche Weise wie Benutzer- undGruppenobjekte, jedoch mit einigen zusätzlichen Schritten.So richten Sie die Unterstützung von Organisationen einFühren Sie die folgenden Schritte aus, um die Unterstützung von Organisationeneinzurichten:1. Konfigurieren Sie die Unterstützung von Organisationen in der Datenbank (sieheSeite 152).2. Beschreiben Sie das Organisationsobjekt in ImsManagedObject (siehe Seite 118).Stellen Sie sicher, dass Sie die Unterelemente "Table" und "UniqueIdentifier"konfigurieren.3. Konfigurieren Sie die übergeordnete Organisation (siehe Seite 152).4. Beschreiben Sie die Attribute (siehe Seite 123), die eine Organisation ausmachen.5. Definieren Sie die bekannten Attribute für das Organisationsobjekt (sieheSeite 153).Kapitel 4: Verwaltung relationaler Datenbanken 151

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