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Achtung Asbest Achtung Asbest - Berliner Mieterverein e.V.

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TiTelFoto: Sabine Münch Foto: Haack Abbruch GmbHFoto: MieterMagazin-ArchivFoto: Sabine Münch<strong>Asbest</strong>haltigeMaterialien findensich häufig anunzugänglichenStellen: hinter derHeizung oder unterVordächern, inRohrisolierungenund in Fußboden -plattenzu haben. Da tauchen Firmen auf,die durch Fußböden bohren müssen.Weil sie beispielsweise Kanäle fürBreitbandkabel verlegen oder neueFenstertüren einsetzen sollen. Vondenen wusste niemand, was sie dafür ein Material anbohren, „ ... unddass sie uns und sich selbst gefährden,wenn <strong>Asbest</strong>fäden mit demBohrstaub hier durch die Gegendfliegen“ (Pietsch). Und dann war daauch noch der Mieter, der kürzlichunter ihm ausgezogen ist. Er mussteseinen Teppichboden, den er vorlanger Zeit auf den Floor-Flex-Fußbodengeklebt hatte, selbst entfernen.Andernfalls, so hatte der Vermietergedroht, geschehe es aufseine Kosten und würde teuer. „Derhat also den alten Teppichboden herausgerissenund durchs Haus in denFahrstuhl geschleift, während danoch der Staub von den losen Vinylasbestplattendranhing.“ (Pietsch)Bei vielen privaten Vermieternherrscht Unverständnis, was die Problemeund Ängste von Mietern mitasbesthaltigen Materialien in ihrenWohnungen betrifft. „Und dabeigeht es nicht nur um Fußböden“,erklärt der Anwalt Sven Leistikow.<strong>Asbest</strong> findet sich in Fensterbänken,Luftabzügen, Verbindungsteilen, anRohren, Verkleidung von Rohren imKeller und Abluftanlagen in Tiefgaragen.Vor sieben Jahren wurde derZivilrechtler erstmals in seiner <strong>Berliner</strong>Praxis mit der Problematik konfrontiert– heute vertritt er an die200 Mandanten, die sich in der einenoder anderen Form um juristischeHilfe in Sachen <strong>Asbest</strong> an ihngewandt haben.Landgericht erkenntauf SchadenersatzDa ist die Familie beispielsweise, diein großer Sorge lebt, dass ihre dreiKinder von <strong>Asbest</strong>fasern krank werdenkönnten. In ihrer früheren Wohnungin Charlottenburg waren imSommer 2005 im Flur beschädigteVinylasbestplatten „ohne besondereVorkehrungen entfernt worden“, wiees das <strong>Berliner</strong> Landgericht am 21.Dezember letzten Jahres festgestellthatte. Nach glaubhaften Schilderungender Eltern sei der Bodenbelageinfach nur mit Hammer und Meißelherausgerissen worden. Ein Filternder staubigen Luft habe es nicht gegeben,Schutzvorkehrungen seienunterblieben. Mehr noch: Materialresteblieben einfach in der Wohnungliegen und waren schließlichvon den Eltern weggefegt worden.Von einer möglichen <strong>Asbest</strong>gefahrahnten diese damals vor acht Jahrennichts. Sachverständige urteilten,dass das Risiko einer tödlichen Tumorerkrankunginfolge unsachgemäßer<strong>Asbest</strong>sanierung zwar geringist, aber auch nicht ausgeschlossenwerden könne. So verurteilten dieRichter den Vermieter – die kommunaleGewobag – dazu, den Kindernalle Schäden, „die ihnen aus der Gesundheitsgefährdung“entstandensind oder noch entstehen werden zuersetzen.„Wenn Gerichte festgestellt haben,dass schon eine Faser gefährlichsein kann, dann kann es ja nichtsein, ganze Fußböden einfach zubelassen wie sie sind“, empört sichder Jurist Leistikow. Das Material seivermutlich passend zurechtgeschnittenworden und an solchen Schnittstellenkönnten Fasern austreten.Außerdem altere der Belag, werdehart und breche irgendwann. „Es istüberfällig, das alles auszutauschen.“Das ist auch die Meinung des <strong>Berliner</strong><strong>Mieterverein</strong>s. „Handlungsbedarf erstanzuerkennen, wenn die asbesthaltigenPlatten gebrochen sind und dasRisiko einer Erkrankung unmittelbargegeben ist, stellt einen inakzeptablenUmgang mit der Gesundheit derMieter dar“, erklärt BMV-GeschäftsführerReiner Wild. „Wir erwarten einenverlässlichen Sanierungsfahrplanfür alle betroffenen Wohnungen.“Schon seit vielen Jahren stellt AndreasOtto, bau- und wohnungspolitischerSprecher der Grünen im <strong>Berliner</strong> Abgeordnetenhaus,immer wieder Anfragenzur <strong>Asbest</strong>belastung in Miets -häusern. Im April vergangenen Jahresarbeitete er mit seiner Fraktioneinen Forderungskatalog an dieLan desregierung aus: Ein aktuelles<strong>Asbest</strong>-Register sollte sowohl denlandeseigenen als auch den privatenBestand erfassen. Mieter solltenüber vorhandene Belastungen undGesundheitsgefährdungen in ihrenWohnungen informiert werden. BetroffeneGebäude sollten speziellgekennzeichnet und ein aktuellerBericht erstellt werden, der sowohldie Entwicklung seit 2000 als auchdie Perspektive bei der weiteren <strong>Asbest</strong>beseitigungaufzeigt. Das Ergebnisder langen Anstrengung: Das Parlamentlehnte den Antrag ab.Dieter Pietsch begnügt sich längstnicht mehr mit Bitten und An fragen,er ist selbst aktiv geworden. In seinemHochhaus gibt es 131 Wohnungen.Die Mieter hat er alle einzelnaufgesucht, hat sie aufgeklärtüber die Gefahr und auf was sieachten sollen. „Und ich bin zu Behördengelaufen, hab Anzeigen erstattet,mit der Baupolizei gedroht.“Rosemarie Mieder18MieterMagazin 9/2013

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