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Achtung Asbest Achtung Asbest - Berliner Mieterverein e.V.

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weise Parteibeschlüsse werfen. Einig ist man sich insoweit,dass beim Mietspiegel auch ältere Mietänderungenoder Vertragsabschlüsse berücksichtigt werdensollen und die 15­Prozent­Kappungsgrenze auf vierstatt auf drei Jahre bezogen wird, wie es auch der <strong>Berliner</strong><strong>Mieterverein</strong> fordert. Bei den LINKEN soll sich dieKappung an der Inflationsrate orientieren. Wie dazuaber kommunale Höchstmieten auf Mietspiegelbasispassen, bleibt unverständlich. Das LINKEN­Wahlprogrammbeinhaltet weitere Mieterschutzvorschläge,zum Beispiel Kappung der Miete bei 30 Prozent desHaushaltseinkommens. Merkwürdig ist allerdings,dass diese Maßnahmen oft als Forderungen tituliertwerden, so als würde man ohnehin nicht annehmen,die Vorschläge als regierungstaugliche Umsetzungenvertreten zu müssen.Zum Schutz vor Verdrängungen wollen GRÜNE undLINKE bundesgesetzliche Vorgaben im Baugesetzbuchanpassen. Während die GRÜNEN ihre Schwerpunktebei der finanziellen und inhaltlichen Stärkung derStädtebauförderung und der energetischen Ertüchtigungdes Wohnungsbestands zur Erreichung der Klimazielesehen, setzt die SPD auf die Stärkung derkommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen,ohne jedoch konkrete Vorschläge zubenennen. Die Verbesserung des inzwischen vielfachdurchlöcherten Kündigungsschutzes hat es im Übrigeneinzig in das Wahlprogramm der LINKEN geschafft.Beim Wohngeld treffen sich Opposition und CDU/CDU wieder. Eine Anpassung wird angestrebt ohnekonkrete Zahlen, bei SPD und LINKEN mit Heizungszuschuss,bei den GRÜNEN mit Klimabonus. NachDurchsicht der Wahlprogramme aber ist zumindesteines klar: Die Fortführung der jetzigen Regierungskoalitionwäre aus Mietersicht die denkbar schlechtesteAlternative.Die LINKEDie Mieten sollen gedeckelt werden. Es soll eine Pflicht zur Aufstellungvon Mietspiegeln eingeführt werden. Die Kommunen sollen das Rechterhalten, auf der Grundlage dieser Mietspiegel Höchstmieten festzulegen.Die Nettokaltmiete in bestehenden Mietverhältnissen soll ohnemaßgebliche Wohnwertverbesserung grundsätzlich nur im Rahmendes Inflationsausgleiches erhöht werden. Mieterhöhungen allein wegenNeuvermietung sollen unzulässig werden. Die mieterfeindlichenRegelungen der jüngsten Mietrechtsreform sollen zurückgenommenund ein neues Verbandsklagerecht für Mieterorganisationen geschaffenwerden. Das Recht auf Eigenbedarfskündigungen soll eingeschränkt,der Kündigungsschutz für betroffene Mieterinnen und Mieter ausgebautwerden. Das Recht auf Wohnen ist im Grundgesetz zu verankern.Das Wohngeld soll auf die Bruttowarmmiete bezogen werden, die regionalenWohngeldtabellen sollen angepasst werden. Heizkosten müssenwieder im Wohngeld enthalten sein.Die Umlage für Sanierung und energetische Modernisierung soll vonelf auf fünf Prozent reduziert und nach einer Frist von 20 Jahren zurückgenommenwerden. Die energetische Gebäudesanierung soll öffentlichgefördert werden. Die entsprechende Bundesförderung ist bedarfsgerechtaufzustocken (5 Milliarden). Die Mieterinnen und Mieterdürfen nach den baulichen Eingriffen nicht mehr Miete zahlen müssen,als sie infolge dieser Maßnahmen einsparen (Warmmietenneutralität).Die Kommunen sollen beim Aufbau wohnungswirtschaftlicher Eigenbetriebeunterstützt werden. Hierzu soll ein Rekommunalisierungsfondsals Bundesprogramm aufgelegt werden, damit die Gemeindenehemals privatisierte Wohnungsbestände wieder zurückerwerben können.Das Genossenschaftsrecht soll mit dem Ziel der Demokratisierunggeändert werden. Maklerprovisionen sind grundsätzlich vom Auftraggeberzu tragen.FDPRegulierende Eingriffe in den Wohnungsmarkt, wieMietpreisdeckelungen und Sanierungsverbot, lehntdie FDP ab. Die energetische Gebäude sanierungnimmt bei der Umsetzung der Energiewende eineSchlüsselrolle ein. Deshalb soll die Sanierungsquoteim Gebäudebestand durch Anreize deutlich angehobenwerden. Das KfW­Gebäudesanierungsprogrammist mindestens auf dem bisherigen Niveaufortzuführen. Als zweiter Förderweg soll die steuer ­liche Förderung der energetischen Gebäudesanierungeingeführt werden. Die Förderprogramme füraltersgerechtes Wohnen sollen auch die kostengünstigereBarrierearmut berücksichtigen. DieStadtentwicklungsprogramme des Bundes sollenfortgeführt werden.MieterMagazin 9/201323

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