MIETRECHThältnis fristlos. Das Amtsgericht gabder Räumungsklage statt.Mit der gewerbsmäßigen Untervermietungals Ferienwohnung werdenicht nur der Vertragszweck an sichausgehöhlt, sondern die Vermieterseitesei auch dadurch erheblichbeeinträchtigt, dass sich diese Artder Wohnungsnutzung mittels Vermietungan wechselnde Touristenauf die üb rigen Mieter des Hausestypischer weise negativ auswirke.Auch be durfte es zur Wirksamkeitder vor prozessualen Kündigung keinerAb mahnung im Sinne des § 543Abs. 3 BGB, denn die geschäftsmäßigeWei tervermietung der Wohnungstelle eine so schwerwiegendeVertragsverletzung dar, dass diesofortige Kündigung gerechtfertigtsei.Kleine Instandhaltungen1. Wartungsarbeiten werden voneiner Kleinreparaturenklausel nichterfasst.2. Kosten solcher Reparatur beziehungsweiseInstandhaltungsversuche,die erfolglos sind, könnennicht im Wege der Kleinreparaturklauselauf die Mieter abgewälztwerden.AG Neukölln vom 5.6.2013– 10 C 332/12 –, mitgeteiltvon RAin Andrea KletteLangfassung im InternetVermieteteEigentumswohnungZum Mängelbeseitigungsanspruchdes Mieters am Gemeinschaftseigentumder Eigentumswohnungsanlage.AG Schöneberg vom 26.4.2013– 18 C 147/12 –, mitgeteiltvon RA Martin WinklerEs ging um einen Mängelbeseitigungsanspruchdes Mieters gegenseinen vermietenden Sondereigentümer,dem lediglich die streitgegenständlicheWohnung in einer Eigentumswohnungsanlagegehörte. DasAmtsgericht wies darauf hin, dass esunerheblich sei, dass die mangelbehaftetenBestandteile der Mietsachein weiten Teilen nicht zum Sondereigentumdes Vermieters gehörten,sondern im Gemeinschaftseigentumder Wohnungseigentümergemeinschaftstünden. Der Vermieter könneauch in einem solchen Fall einemMängelbeseitigungsverlangen desMieters nicht entgegenhalten, dieverlangte Instandsetzung sei ihm al -lein nicht möglich, da die Entscheidungüber die Durchführung derBeschlussfassung der Gemeinschaftvorbehalten sei. Da das Leistungshindernislediglich vorübergehend,nämlich bis zur Beschlussfassungder Wohnungseigentümergemeinschaftbestehe, sei der Mängelbe seitigungsanspruchdes Mieters nichtwegen „Unmöglichkeit“ nach § 275Abs. 1 BGB ausgeschlossen. Der Vermietersei verpflichtet, sich mit allenihm zumutbaren Mitteln, notfallsauch mit gerichtlicher Hilfe, um diegegebenenfalls erforderliche Mitwirkungund Zustimmung der anderenWohnungseigentümer zu bemühen.So habe schon das Kammergerichtin einem Rechtsentscheid aus demJahre 1990 entschieden (Kammergerichtvom 25.6.1990 – 8 REMiet2634/90 – WuM 90, 376).KinderwagenEine Formularklausel, wonach dasAb stellen des Kinderwagens imHausflur verboten ist, ist unwirksam.AG Düsseldorf vom 27.3.2013– 22 C 15963/12 –Es ging darum, ob das Abstellen desKinderwagens im Hausflur vertragswidrigsei oder nicht. Der Vermieterkönne sich jedenfalls nicht auf eineentsprechende Formularklausel imMietvertrag berufen, wie das Amtsgerichtfeststellte. Denn es entsprechegefestigter Rechtsprechung,dass das Abstellen eines Kinderwagensim Hausflur oder auf entsprechendenGemeinschaftsflächen vomWohngebrauch gedeckt sei, wenndie Fläche hierzu geeignet sei unddie Mieter auf diese Abstellmöglichkeitangewiesen seien. Demzufolgesei die dem widersprechende mietvertraglicheRegelung zwischen denMietvertragsparteien gemäß § 307Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weilsie den Mieter entgegen den Gebotenvon Treu und Glauben unangemessenbenachteiligten.Gäbe es aber keine wirksame Verbotsklausel,sei im Einzelfall abzuwägen,ob das Abstellen des Kinderwagensim Hausflur zulässig ist. DasAmtsgericht ging im vorliegendenFall mit folgender Begründung vonder Zulässigkeit des Abstellens aus:Die Mieter seien im konkreten Fallauf die begehrte Abstellmöglichkeitangewiesen. Sie lebten im 4. Obergeschossdes hier interessierendenHauses, ohne dass im Haus ein Aufzugvorhanden wäre. Demzufolgesei es den Mietern nicht zuzumuten,den Kinderwagen täglich vom Erdgeschossbis in das 4. Obergeschosszu transportieren. Auch die Unterbringungdes Kinderwagens im Kellerscheide aus, weil der Zugang zumKeller nur über eine steile, lange undenge Treppe möglich wäre. Dabeidürfe auch nicht unberücksichtigtbleiben, dass sich die Mieter, wennsie einzeln gezwungen wären, jeweilsden Kinderwagen in die Wohnungoder in den Keller zu tragen,sich in diesem Moment nicht mit dernotwendigen Sorgfalt um ihr Kindkümmern könnten.Es sei auch nicht ersichtlich, dass dieNutzung und Zweckbestimmungdes Hausflurs durch das Abstellendes Kinderwagens unangemesseneingeschränkt werde. Eine Beeinträchtigungder Mitmieter werdevom Vermieter nicht konkret behauptet.Der Vermieter könne sichauch diesbezüglich nicht mit Erfolgdarauf berufen, dass der Fluchtwegim Treppenhaus durch das Abstellendes Kinderwagens eingeschränkt sei.Auch unter Zugrundelegung desVortrags des Vermieters sei im Eingangsbereichan der engsten Stellenoch Platz von 70 Zentimeter vorhanden.Dieser Platz sei ausreichend,damit Personen im Gefahrenfall fliehenkönnen. Hierbei sei auch zu berücksichtigen,dass es sich bei demKinderwagen nicht um ein starresHindernis handele, das auch leichtwegzubewegen sei.Nach alledem habe der Vermieterdas Abstellen des Kinderwagens imHausflur durch die Mieter zu dulden,so dass die Klage der Abweisung unterliegenmusste.30MieterMagazin 9/2013
ServiceBeratungszentrendes <strong>Berliner</strong> <strong>Mieterverein</strong>sWir freuen uns auf Ihren Besuch in den zentralgelegenen Beratungszentren des <strong>Berliner</strong> <strong>Mieterverein</strong>s.Zur Beratung bitte immer auch den Mitgliedsausweisund den Mietvertrag mitbringen.BeratungszentrumAltstadt SpandauMönchstraße 7 (Laden),nahe MarktZugang im EG bedingtrollstuhlgeeignet (Stufe 18 cm)u Altstadt Spandauu i Rathaus SpandauBeratungszentrumWilmersdorfer StraßeWilmersdorfer Straße 50/51(neben den Wilmersdorfer Arcaden)Zugang über Fahrstuhlrollstuhlgeeignetu Wilmersdorfer Straßei CharlottenburgBeratungszentrumWalther-Schreiber-PlatzRheinstraße 44Zugang über Fahrstuhlrollstuhlgeeignet (Stufe 5 cm)u Walther-Schreiber-Platzi FeuerbachstraßeBeratungszentrumMüllerstraßeMüllerstraße 135 (Laden),nahe Seestraße(neben dem Kino Alhambra)Zugang im EG bedingtrollstuhlgeeignet (Stufe 19 cm)u SeestraßeReinickendorfBitte beachten SieSchriftverkehr: Sollte nach Ihrem Gespräch in der Beratungsstellejuristischer Schriftverkehr mit Ihrem Vermieter oder Behörden erforderlichsein, wird Ihre Angelegenheit zur weiteren Bearbeitungan die Geschäftsstelle weitergeleitet.Prozesskostenversicherung: Falls eine gerichtliche Auseinandersetzungunvermeidlich ist, können die Leistungen der Rechtsschutzversicherungin Anspruch genommen werden. Erforderlichist jedoch zunächst die Beratung durch den <strong>Berliner</strong> <strong>Mieterverein</strong>und die Einhaltung der 3-monatigen Wartefrist nach Beitritt. Einetelefonische Beratung erfüllt diese Obliegenheitsverpflichtungnicht. Es gelten die Bedingungen der Prozesskostenversicherung.Briefzustellung: Senden Sie Ihre Post bitte ausschließlich an dieGeschäftsstelle, Spichernstraße 1, 10777 Berlin, da in den Beratungszentrenkeine Zustellung möglich ist.PankowMieterMagazin 9/2013 31LichtenbergSpandauCharlottenburg-MitteMarzahn-HellersdorfFriedrichshain-KreuzbergWilmersdorfTempelhof-SchönebergSteglitz-ZehlendorfNeukölln Treptow-KöpenickBeratungszentrumSüdsternHasenheide 63 (Laden),nahe u SüdsternZugang im EG bedingtrollstuhlgeeignet (Begleitpersonauf Rampe erforderlich)BeratungszentrumSüdsternin der Hasenheide63Öffnungszeiten<strong>Achtung</strong>: In der Geschäftsstelle andereÖffnungs- und Beratungszeiten (siehe Seite 32)J Spontan: Beratung ohne AnmeldungMontag und Mittwoch von 10 bis 12 und 17 bis 19 Uhr,Dienstag und Donnerstag von 17 bis 19 Uhr,Freitag von 15 bis 17 UhrJ Wunschtermin: Beratung mit TerminvereinbarungVielfältige Angebote von 9 bis 20 Uhrund am Samstagvormittag. Vereinbaren Sie telefonischIhren persönlichen Wunschtermin.Servicetelefon: S 226 260Montag, Dienstag, Mittwoch von 9 bis 17 Uhr,Donnerstag von 9 bis 19 Uhr, Freitag von 9 bis 15 Uhr,Samstag von 9 bis 13 UhrBeratungszentrumSchönhauser AlleeSchönhauser Allee 134 BZugang im EGrollstuhlgerechtu Eberswalder StraßeGeschäftsstelleSpichernstraße 1, 10777 Berlinu Spichernstraße (U 3 und U 9)Zugang im EG rollstuhlgerechtRechtsberatung:Mo-Do 17-19 Uhr, Sa 9-13 UhrBeratungszentrumFrankfurter AlleeJessnerstraße 4/Frankfurter Allee(gegenüber Ring Center 1)Zugang im EG bedingtrollstuhlgeeignet, mit Begleitperson(Stufe 19 cm)u i Frankfurter AlleeBeratungszentrumBahnhofstraße KöpenickBahnhofstraße 5 (Laden),nahe SeelenbinderstraßeZugang im EG bedingtrollstuhlgeeignet, mit Begleitperson(Stufe 19 cm)i Köpenick, Tram/Bus Bahnhofstraße/EckeSeelenbinderstraße