01 test cases for lines - architektur-informatik.scix.net
01 test cases for lines - architektur-informatik.scix.net
01 test cases for lines - architektur-informatik.scix.net
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Franz Stoiber 2 CAD-DATENAUSTAUSCH<br />
IFC2x3 als Austausch<strong>for</strong>mat österreichischer Hochbaurichtlinien<br />
Seite 20<br />
Richtlinie gilt für Bestands-, Einreich-, Polier- und Nutzerpläne aufgrund von Neu-,<br />
Zu und Umbauten sowie von Gebäudeaufnahmen. 1<br />
• BMWA - Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bundeshochbau:<br />
Richtlinie CAD-Hochbau (Heft 10a), Ausgabe August 1998<br />
• BIG Services / BMWA: Technisches Handbuch CAD, 1. Ausgabe 02.05.2005 2<br />
• LIG - Landesimmobiliengesellschaft Kärnten: CAD/FM - Richtlinie Hochbau,<br />
Version <strong>01</strong>, ausgabe: Oktober 2006<br />
• Stadt Salzburg Magistrat: CAD-Regeln, Allgemeine Bestimmungen für die<br />
Erstellung von CAD – Planungen im Hochbau, Ausgabe 06.02 2006<br />
• Land Oberösterreich – CARLO: CAD Regeln des Landes Oberösterreich 3 , Diese<br />
CAD Regeln sind für alle Neu- oder Umbauten im Hochbau, Tiefbau oder<br />
Haustechnikbereich sowie für alle Vermessungsleistungen anzuwenden.<br />
Weiters gibt es natürlich auch von privaten Projektpartnern eigene Regelwerke zum<br />
Datenaustausch im Baubereich, wie zum Beispiel der Bereich Hochbau bei der Asfinag.<br />
• ASFINAG: Dokumentationsrichtlinie für Bestandspläne, Stand 2004-03-05, Diese<br />
Richtlinie bezieht sich unter anderem auf Infrastruktureinrichtungen entlang des<br />
hochrangigen Straßen<strong>net</strong>zes welche für den Betrieb dieses Straßen<strong>net</strong>zes er<strong>for</strong>derlich<br />
sind, zum Beispiel: Autobahnmeistereien, Straßenmeisterreien, Betriebsgebäude,<br />
Tunnelwarten, Schalthäuser, Mautstellen und Stützpunkte 4 .<br />
Auch für andere Sparten als dem Hochbau gibt es Richtlinien. Für die Bestandsvermessung,<br />
sowie die Verkehrsprojektierung gibt es neben der Richtlinie der Asfinag noch zum Beispiel<br />
die Richtlinie für den CAD-Datenaustausch des Landes Steiermark. Auch für die Erfassung<br />
von Geodaten sind Richtlinien und Verordnungen zur Datenübergabe erstellt worden. An<br />
dieser Stelle verweise ich auf eine Auflistung der österreichischer Richtlinien im Baubereich<br />
im Anhang B.<br />
2.5.2 Datenaustausch BMLV<br />
Im Bundesministerium für Landesverteitigung (BMLV) wurde 1991 CAD eingeführt. 1995<br />
folgte eine erste Richtlinie für den Datenaustausch, bei der Inhalte einheitlicher Bestandspläne<br />
berücksichtigt wurden. Nach der Trennung der BMLV-Richtlinie von derer der Gemeinde<br />
Wien, wurden eigene Wege eingeschlagen. Seit September 2004 gibt es die neue CAD-<br />
Richtlinie für den Hochbau des BMLV 5 . Diese Richtlinie baut auf der CAD-Richtlinie<br />
Hochbau 1998 der Gemeinde Wien auf, und gilt für Bestands-, Einreich-, Polier- und<br />
1 vgl. Url 17, CAD-Richtlinie_2004_<strong>01</strong>0904.pdf, Seite 5<br />
2 ADA: Ende 2007 wird eine Überarbeitete Version der BIG-RL erwartet. Die BIG-RL soll durch die RL des<br />
Landes Öberösterreich ergänzt werden.<br />
3 Url. 28<br />
4 Url. 20, Seite 12f.<br />
5 Url. 18