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01 test cases for lines - architektur-informatik.scix.net

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Franz Stoiber 2 CAD-DATENAUSTAUSCH<br />

IFC2x3 als Austausch<strong>for</strong>mat österreichischer Hochbaurichtlinien<br />

Seite 20<br />

Richtlinie gilt für Bestands-, Einreich-, Polier- und Nutzerpläne aufgrund von Neu-,<br />

Zu und Umbauten sowie von Gebäudeaufnahmen. 1<br />

• BMWA - Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Bundeshochbau:<br />

Richtlinie CAD-Hochbau (Heft 10a), Ausgabe August 1998<br />

• BIG Services / BMWA: Technisches Handbuch CAD, 1. Ausgabe 02.05.2005 2<br />

• LIG - Landesimmobiliengesellschaft Kärnten: CAD/FM - Richtlinie Hochbau,<br />

Version <strong>01</strong>, ausgabe: Oktober 2006<br />

• Stadt Salzburg Magistrat: CAD-Regeln, Allgemeine Bestimmungen für die<br />

Erstellung von CAD – Planungen im Hochbau, Ausgabe 06.02 2006<br />

• Land Oberösterreich – CARLO: CAD Regeln des Landes Oberösterreich 3 , Diese<br />

CAD Regeln sind für alle Neu- oder Umbauten im Hochbau, Tiefbau oder<br />

Haustechnikbereich sowie für alle Vermessungsleistungen anzuwenden.<br />

Weiters gibt es natürlich auch von privaten Projektpartnern eigene Regelwerke zum<br />

Datenaustausch im Baubereich, wie zum Beispiel der Bereich Hochbau bei der Asfinag.<br />

• ASFINAG: Dokumentationsrichtlinie für Bestandspläne, Stand 2004-03-05, Diese<br />

Richtlinie bezieht sich unter anderem auf Infrastruktureinrichtungen entlang des<br />

hochrangigen Straßen<strong>net</strong>zes welche für den Betrieb dieses Straßen<strong>net</strong>zes er<strong>for</strong>derlich<br />

sind, zum Beispiel: Autobahnmeistereien, Straßenmeisterreien, Betriebsgebäude,<br />

Tunnelwarten, Schalthäuser, Mautstellen und Stützpunkte 4 .<br />

Auch für andere Sparten als dem Hochbau gibt es Richtlinien. Für die Bestandsvermessung,<br />

sowie die Verkehrsprojektierung gibt es neben der Richtlinie der Asfinag noch zum Beispiel<br />

die Richtlinie für den CAD-Datenaustausch des Landes Steiermark. Auch für die Erfassung<br />

von Geodaten sind Richtlinien und Verordnungen zur Datenübergabe erstellt worden. An<br />

dieser Stelle verweise ich auf eine Auflistung der österreichischer Richtlinien im Baubereich<br />

im Anhang B.<br />

2.5.2 Datenaustausch BMLV<br />

Im Bundesministerium für Landesverteitigung (BMLV) wurde 1991 CAD eingeführt. 1995<br />

folgte eine erste Richtlinie für den Datenaustausch, bei der Inhalte einheitlicher Bestandspläne<br />

berücksichtigt wurden. Nach der Trennung der BMLV-Richtlinie von derer der Gemeinde<br />

Wien, wurden eigene Wege eingeschlagen. Seit September 2004 gibt es die neue CAD-<br />

Richtlinie für den Hochbau des BMLV 5 . Diese Richtlinie baut auf der CAD-Richtlinie<br />

Hochbau 1998 der Gemeinde Wien auf, und gilt für Bestands-, Einreich-, Polier- und<br />

1 vgl. Url 17, CAD-Richtlinie_2004_<strong>01</strong>0904.pdf, Seite 5<br />

2 ADA: Ende 2007 wird eine Überarbeitete Version der BIG-RL erwartet. Die BIG-RL soll durch die RL des<br />

Landes Öberösterreich ergänzt werden.<br />

3 Url. 28<br />

4 Url. 20, Seite 12f.<br />

5 Url. 18

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