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Begleitheft - Stumme-Karten-Generator

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Thema: Ohne Steuern geht es nicht, Seite 106–109Zu den Aufgaben, Seite 109Steuern, Gebühren oder Beiträge?1. Steuern: Kraftfahrzeugsteuer, Versicherungssteuer, Erbschaftssteuer, Kapitalertragssteuer, GrundsteuerGebühren: Staatsbürgerschaftsnachweis und amtliche BeglaubigungenBeiträge: Pensions- und ArbeitslosenversicherungAnmerkung: Fiskalabgaben dienen zur Finanzierung allgemeiner Staatsausgaben. Entgeltabgaben werden für die Inanspruchnahmekonkreter öffentlicher Leistungen bezahlt. Öffentliche Körperschaften verfügen über die Steuer- und Abgabenhoheit.Den Finanzämtern des Bundes kommt dabei eine entscheidende Sammelfunktion zu. Über den Finanzausgleich und gesetzlichfixierte Zuschüsse zur Pensionsversicherung erfolgt ein Ausgleich vom Bund zu den anderen öffentlichen Körperschaften.Umsatzsteuer und Einkommensteuer2. Die MWSt für die Pizza beträgt 10 %, für das Cola 20 %.Zur Erläuterung:a) Der grundsätzliche „Normalsteuersatz“ von 20 Prozent gilt für „alles, was nicht unter den begünstigten Steuersatz fällt bzw.steuerbefreit ist“.b) Der ermäßigte Steuersatz von 12 Prozent gilt für den Ab-Hof-Verkauf von Wein, der im eigenen landwirtschaftlichen Betrieberzeugt wurde.c) Der ermäßigte Steuersatz von 10 Prozent gilt für: Lebensmittel jeglicher Art, Milch und Milcherzeugnisse sowie Wasser, Medikamente,Tiere, Holz, unverarbeiteten Tabak, Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, Zeitungen und andere periodischeDruckschriften, kartographische Erzeugnisse aller Art, Kunstgegenstände (beim Verkauf von Kunstgegenständen durcheinen Wiederverkäufer gilt der Normalsteuersatz), Umsätze aus künstlerischer Tätigkeit, Restaurationsumsätze (Abgabe vonSpeisen, Milch und Milcherzeugnissen sowie Wasser im Rahmen einer Gastronomieleistung), Vermietung von Büchern undZeitschriften, Vermietung von Grundstücken (Grund und Boden, Häuser, Wohnungen) zu Wohnzwecken, Beherbergung ineingerichteten Wohn- und Schlafräumen (Hotels und Pensionen), Vermietung für Campingzwecke, Umsätze in Schwimmbädernund Thermalbehandlungen, gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Leistungen (sofern sie nicht befreit sind),Leistungen der Rundfunkunternehmen, Filmvorführungen, Zirkusvorführungen, Personenbeförderung (öffentlicher Verkehr),Müllbeseitigung, Umsätze der privaten Kranken- und Pflegeanstalten, der Alters-, Blindenheime sowie der Kuranstalten.d) Steuerbefreite Umsätze sind:Ausfuhrlieferungen (ins Drittland), Beförderung von Gegenständen im grenzüberschreitenden Beförderungsverkehr, Umsätzevon Trägern der Sozialversicherungsanstalten, Umsätze von Banken und Versicherungen, Verkauf von Grundstücken,AufsichtsratsvergütungenGlücksspiel, Umsätze der Blinden, Paket- und Briefverkehr, Umsätze von privaten Schulen und Privatlehrern/-lehrerinnen,Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassen- oder Versicherungsvertreter/inUmsätze von gemeinnützigen Vereinigungen zur Förderung des Körpersports, Umsätze von Pflege- und Tagesmüttern,Vermietung und Verpachtung von Grundstücken zu Geschäftszwecken (oftmals wird hier auf Steuerpflicht – 20 % – entschieden),Umsätze von öffentlichen Krankenanstalten, Alters- und Blindenheimen und Kuranstalten, ärztliche Leistungen(und auch Hebammen, Zahntechniker/innen …)Krankenbeförderung, Bundestheater, Bundesopernhäuser, Bundesmuseen, Umsätze von Kleinunternehmern/Kleinunternehmerinnen3. Die ESt für ein Jahreseinkommen von 30 000,- a beträgt 7 270,71 a. Der Grenzsteuersatz beträgt dafür 43,2 %. Eine Gehaltserhöhung(Jahresgehalt) darf 30 000,- a nicht überschreiten, denn der 60 001ste Euro würde bereits in die nächste (höchste)Progressionsstufe fallen und mit einem Grenzsteuersatz von 50 % besteuert werden.Abgabenquote im internationalen Vergleich4. Unter den Industriestaaten gilt die österreichische Abgabenquote als eher hoch, sie liegt jedenfalls im oberen Drittelbereich.Österreich gilt als Hochsteuerland – allerdings in Kombination mit einem hohen Grad staatlicher Versorgung und Umverteilung.Bei der Höhe der Abgabenquote ist immer zu hinterfragen, wie umfangreich die staatlichen Leistungen und Zuwendungensind, die die Bevölkerung als Gegenleistung für die bezahlten Steuern und Abgaben erhält. Diese sind in Hochsteuerländern inder Regel wesentlich umfangreicher als in Niedrigsteuerländern, in denen in vielen Bereichen private Leistungen an die Stelleöffentlicher Leistungen treten.Öffentliche Leistungen5. Beispiele, die in Frage kommen: Familienbeihilfe, Schülerbeihilfe, Schulbuchaktion, Schülerfreifahrt, Steuererleichterungen:Absetzbeträge (z.B. als Alleinerhalter/in, Alleinerzieher/in); Pendlerpauschalen, Wohnungsbeihilfe, Befreiungen (von Gebührenwie z.B. Rezeptgebühren, Rundfunkgebühren) usw.Steuern und Einkommen6.a) Unbeschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.Der Wohnsitz muss nicht der Hauptwohnsitz sein, sollte aber wiederkehrend benutzt werden. Einen gewöhnlichen Aufenthalthaben Personen, die sich über Urlaub, Besuch oder Geschäftsreise hinaus länger in Österreich aufhalten. Auf jeden Fall trittnach 6 Monaten Aufenthalt eine unbeschränkte Steuerpflicht in Kraft. Die Staatsbürgerschaft ist dabei nicht entscheidend.31

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