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Begleitheft - Stumme-Karten-Generator

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Beschränkt steuerpflichtig sind Personen, die in Österreich arbeiten oder eine Pension beziehen, aber nicht in Österreichleben. Doppelbesteuerungsabkommen verhindern, dass man in zwei verschiedenen Ländern für dasselbe Einkommenmehrmals Steuern zahlen muss.b) Sonstige Einkünfte: Wiederkehrende Bezüge (z.B. Leibrenten), Gewinne aus Wertpapiergeschäften und Grundstücksveräußerungeninnerhalb bestimmter Spekulationsfristen, Funktionsgebühren für die Mitarbeit bei öffentlichen Körperschaften,Einkünfte aus Vermietung privater Gegenstände.c) Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit: Löhne, Gehälter, Firmenpensionen, Dienstleistungsscheck, Pensionen derSozialversicherung, Krankengelder, Bezüge aus Pensionskassen, Pensionen aus prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge odereiner betrieblichen Vorsorgekasse.d) Sachbezüge: Dienstauto, Kfz-Abstell- oder Garagenplatz, Arbeitgeberdarlehen und Gehaltsvorschüsse, Dienstwohnung.Steuerfreie Sachbezüge sind Mobiltelefon, Laptop.e) Nicht besteuerte Bezüge und Leistungen: Familienbeihilfe, Wochengeld, Karenzurlaubsgeld, Karenzurlaubshilfe, Kinderbetreuungsgeld,Pflegegeld, Trinkgelder.Thema: Steuerpolitik, Seite 110–111Zu den Aufgaben, Seite 111Steuerreformen1. Lohn- und Gehaltserhöhungen bewirken, dass man in eine höhere Progressionsstufe bei der Bemessung der Lohn- und Einkommenssteuergerät und somit der Einkommenszuwachs (teilweise) höher besteuert wird als das bisherige Einkommen. ImZusammenhang mit gleichzeitig höheren Sozialversicherungsbeiträgen kommt es im Extremfall auch dazu, dass das Nettoeinkommengeringfügig kleiner wird als es vor der Lohnerhöhung war.Steuerabschreibungen2. RechercheSteuersystem3. Individuelle Lösungen.Anmerkung: Gewährt man vielen Berufsgruppen berechtigte Steuererleichterungen (was auch eine Frage der Strukturpolitik seinkann), müssen die Steuersätze relativ hoch sein, da viele legale Möglichkeiten bestehen, weniger Steuern zu zahlen. Streicht manviele derartige Steuerbegünstigungen, können die Steuersätze gesenkt werden, um aufkommensneutral zu bleiben.Direkte und indirekte Steuern4. Die Frage nach dem Verhältnis der direkten zu den in direkten Steuern am gesamten Steueraufkommen ist eine fiskalischeGrundsatzfrage: Soll mehr die direkte Besteuerung (der Arbeitseinkommen, von Besitz und Unternehmen, der Zinsen usw.) oderdie indirekte Besteuerung (der in Verkehr gebrachten Waren und Dienstleistungen) im Vordergrund stehen?In dieser Frage ist auch im Sinne der europäischen Integration eine Angleichung unter den EU-Staaten notwendig, soll es nichtzu Steuer bedingten Wettbewerbsverzerrungen kommen.Grundsätzlich gelten direkte Steuern als sozialer, weil durch deren direkte Einhebung auf die beruflichen und privaten Lebensumständeder Steuerpflichtigen besser Rücksicht genommen werden kann (z.B. Sonderausgaben für Lohnsteuerpflichtige,Steuerprogression u.a.). Die Mehrwertsteuer und andere indirekte Steuern hingegen werden vom Letztverbraucher/der Letztverbraucherinunabhängig von dessen/deren sozialen Status bezahlt.Ökosteuern5. Grundsätzlich können die Kosten für Umweltschutz nach drei Grundsätzen verteilt werden:1. Verursacherprinzip: Die Kosten trägt der Verursacher/die Verursacherin von Luft- oder Wasserverschmutzung, von Lärmerzeugung.Beispiel: Die Bundesbahnen errichten Lärmschutzwände.2. Nutznießerprinzip: Die Verbraucher/innen bezahlen den Umweltschutz durch Preisaufschläge. Beispiel: Energiesteuer aufStrom und Gas.3. Gemeinlastprinzip: Weder Verursacher/in noch Verbraucher/in, sondern die öffentliche Hand finanziert (über Steuern)Umweltmaßnahmen. Beispiel: Lärmschutzwände bei Autobahnen. (vgl. MERIDIANE 5)Thema: Wirtschaftspolitik – eine Glaubensfrage?, Seite 112Zu den Aufgaben, Seite 112Theorie1. RechercheWirtschaftspolitische Maßnahmen2. Aktuelle Recherchen3. Siehe Tabelle rechtsNachfrageorientierte Wirtschaftspolitiknach KeynesSenkung der LohnsteuerEinführung einer Umweltsteuerhöheres ArbeitslosengeldBausparförderungAngebotsorientierte Wirtschaftspolitiknach FriedmanAufhebung aller ZölleInvestitionsförderungSteuersenkung für UnternehmenExportförderungPrivatisierung der Wasserversorgung32

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