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Begleitheft - Stumme-Karten-Generator

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Thema: Betriebliches Rechnungswesen 2, Seite 229–230Zu den Aufgaben, Seite 230Unterschiedliche Kosten1. Betriebsgebundene Kosten (fixe Kosten) und produktionsgebundene Kosten (variable Kosten). Nach der Zuordnung zu deneinzelnen Produkten: Direkte Kosten (Einzelkosten) und indirekte Kosten (Gemeinkosten).2. Die Kosten für Treibstoff sind nicht die einzigen Kosten, die je gefahrenem Kilometer anfallen. Hinzu kommen anteilig dieKosten für Steuer, Versicherung, Service, Reparaturen, Ersatzteile und die Abschreibung (Wertverlust) des ganzen Fahrzeuges.All das wird bei der Bemessung des amtlichen Kilometergeldes berücksichtigt (2013: 0,42 a je km). Damit können betrieblichoder beruflich bedingte Fahrten mit dem Pkw Steuer mindernd geltend gemacht werden.3. Ein Mitarbeiter/eine Mitarbeiterin ist ein großer Kostenfaktor. Nicht nur der Lohn, sondern auch die Arbeitgeberbeiträge zurSozialversicherung fallen an, sodass eine Arbeitsstunde bei einem Grundlohn von z.B. 15,- a unter Berücksichtung von Urlaub,13. und 14. Monatsgehalt, Krankenstände, Feiertage durchaus bis zu 30,- a Selbstkosten verursachen kann.Thema: Betriebliche Kennzahlen, Seite 231Zu den Aufgaben, Seite 231Berechnungen1a)1. Rentabilität des Eigenkapitals: 16 %. Es wurde ein Gewinn von 40 000,- erzielt mit einem Eigenkapital von 250 000,- Verglichenmit verschiedenen Formen der Geldanlage ist dieser Wert ein sehr schönes Ergebnis für das unternehmerischeRisiko.2. Eigenkapitalsquote: 250 000,- Eigenkapital bei 380 000,- Fremdkapital ergibt eine Eigenkapitalsquote von 65,8 %, einWert, der nur von wenigen Unternehmen aufgebracht wird.3. Anlagevermögen – Eigenkapital: Das Anlagevermögen von 390 000,- ist mit 250 000,- Eigenkapital unterlegt.4. Umlaufvermögen – Fremdkapital: Das Umlaufvermögen von 240 000,- ist durch Fremdkapital finanziert.5. Forderungen – Verbindlichkeiten: 30 000,- Forderungen stehen 80 000,- Verbindlichkeiten gegenüber.6. Anlagevermögen – Umlaufvermögen: 390 000,- sind im Anlagevermögen langfristig gebunden, während 240 000,- Umlaufvermögenkurzfristig fluktuieren. Damit hat das Unternehmen eine gute substanzielle Basis.1b) Die Aufgabe bezieht sich auf das Unternehmen, dessen Gewinn- und Verlustrechnung auf Seite 226 im Buch, Abb. 9.Umsatzrentabilität: 4,5 %. Der Umsatz betrug laut GuV 890 000,-, der Gewinn 40 000,-Cash Flow: 55 000,-: 40 000,- Gewinn + 15 000,- Abschreibungen (AfA). Eine Erhöhung der Rücklagen und Rückstellungen wirdaus der GuV-Rechnung nicht ersichtlich.Markenpiraterie als teures Vergnügen• Der Kauf gefälschter Produkte ist längst kein Kavaliersdeliktmehr.• Käufern und Importeuren drohen Strafen bis zu 15.000Euro.Der Wiener Mexikoplatz, die italienische Adriaküste, die Straßenvon Phuket, der Nachtmarkt von Taipei: Die Waren sindfast überall gleich. Die Geschäfte sind voll mit gefälschtenHandtaschen, Textil-Plagiaten, Uhrenimitaten, Zigaretten,DVDs, CDs – alles mehr oder weniger gut gefälscht und seltenteurer als ein paar Euro. Mittlerweile macht der Umsatzmit Fälschungen bereits zehn Prozent des Welthandels aus.Immer öfter wird aber auch das Internet als Verkaufsplattformfür Fälschungen genutzt. Dabei verlagern die Fälscher immerstärker ihre Aktivitäten von Luxusartikeln auf Massenkonsumgüterwie Lebensmittel, Kosmetikprodukte, Spielzeug oderElektrogeräte. Insgesamt stammen mehr als 80 Prozent derin Österreich beschlagnahmten Produkte aus dem asiatischenRaum.Besondere Vorsicht ist bei hochwertigen Luxusartikeln, wiezum Beispiel Orientteppichen, geboten. Immer wieder beschwerensich Reisende, die auf ihrem Urlaub im Nahen Ostenhochpreisige, vermeintlich echte handgeknüpfte Teppicheerstehen, die sich dann zu Hause als billige Fälschungen herausstellen.Die größte Produktgruppe bei den Fälschungensind mittlerweile übrigens Medikamentenplagiate; die wohlgefährlichste Form der Produktpiraterie, da von diesen Wareneine unmittelbare Gefahr für die Gesundheit ausgeht.Letztlich schädigen Plagiate neben dem oftmals ahnungslosenKäufer, den hohe Strafen erwarten, auch die Hersteller derechten Produkte. Die EU hat der Produktpiraterie daher denKampf angesagt und etliche Vorschriften zur strafrechtlichenDurchsetzung geistiger Eigentumsrechte erlassen. Auch aufnationaler Ebene gehen die Behörden sehr rigide gegen Fälscherund deren Kunden vor. Weltweit Schlagzeilen machteunlängst der Fall einer Wienerin, die in Jesolo eine gefälschteLouis-Vuitton-Börse erwarb und 1000 Euro Geldstrafe zahlenmusste.Aber nicht nur der Erwerb, sondern auch die Einfuhr gefälschterWaren kann unangenehme Folgen nach sich ziehen. Entdecktder Zoll bei der Einreise die Kopien, haben die Beamten zweiMöglichkeiten: Die Plagiate werden sofort beschlagnahmtoder – im Falle des Verdachts auf Wiederverkauf – die Datendes Einreisenden werden aufgenommen und an die Markenartikelfirmaweitergeleitet. Das daraufhin eingeleitete Verfahrenkann mit einer Höchststrafe von bis zu 15.000 Euro enden.Zum Frust über den Betrug gesellt sich oft noch eine saftigeStrafe, wenn der Zoll zusätzlich die Einfuhrumsatzsteuer vomüberhöhten Kaufpreis einfordert.Nach: Wiener Zeitung online, 8.7.201056

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