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ZPO Bistro

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Im Tatbestand ziehen Sie die Prozessgeschichte, soweit Säumnis betreffend, vorden Klägerantrag ("beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an ihn ... zu zahlenund bittet, über diesen Antrag durch Aktenlageentscheidung zu entscheiden"),weil dieser ohne Kenntnis der Säumnis nicht verständlich ist.In den Entscheidungsgründen wird die Rechtslage - anders als beimVersäumnisurteil - nicht aufgrund des tatsächlichen mündlichen Vorbringens desKlägers, sondern aufgrund des Sachvortrages beider Parteien beurteilt. § 138Abs. 3 <strong>ZPO</strong> gilt!Der Sachvortrag muss der jeweils anderen Partei aber rechtzeitig vor demTermin mitgeteilt worden sein (§ 335 Abs. 1 Nr. 3 <strong>ZPO</strong> analog). Auch eventuelleBeweisergebnisse werden berücksichtigt.79 Was, wenn SÄUMNIS BEIDER PARTEIEN (Ruhen des Verfahrens nach §§ 251aAbs. 3, 251 S. 1 <strong>ZPO</strong>; Vertagung nach § 227 Abs. 1 <strong>ZPO</strong>, § 32 FamFG oderAktenlageentscheidung nach § 251a Abs. 1 <strong>ZPO</strong>)?80 BESTE DARSTELLUNG81 ANDERS/GEHLE, Assessorexamen, Rn 405 ff.,82 ANWALTSKLAUSUR83 Der Kläger überlegt:84 Stelle ich bereits in der Klageschrift den Antrag auf Erlass einesVersäumnisurteils (§ 331 Abs. 3 Satz 2 <strong>ZPO</strong>)?85 Der Beklagte überlegt vor Erlass des Versäumnisurteils:86 Flüchte ich in die Säumnis? Vorteil: Ich kann die Zurückweisung meinesVorbringens als verspätet u.U. umgehen. Nachteil: Der Kläger bekommt ein ohneSicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil (§ 708 Nr. 2 <strong>ZPO</strong>).Weiterer Nachteil: Kosten (§ 344 <strong>ZPO</strong>).87 Der Beklagte überlegt nach Erlass des Versäumnisurteils:88 Kann ich noch Einspruch einlegen? Die Einspruchsfrist beginnt bei dem ineiner oder auf eine mündliche Verhandlung verkündeten Versäumnisurteil mit derZustellung an die säumige Partei (§ 339 Abs. 1 <strong>ZPO</strong>), bei dem Versäumnisurteilnach § 331 Abs. 3 <strong>ZPO</strong> mit der Zustellung an beide Parteien (§ 310 Abs. 3, Abs.1 <strong>ZPO</strong>), vgl. BGH NJW 96, 1969, 1970.89 Kann ich Wiedereinsetzung in die versäumte Einspruchsfrist beantragen? Dassetzt zum einen voraus, dass ich ohne mein Verschulden an der Einhaltung derEinspruchsfrist gehindert war (§ 233 <strong>ZPO</strong>). Zum anderen muss der Antrag binnen

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