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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für - team-arbeit-hamburg

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6. Inhalte eines AVGS-MATIn den AVGS-MAT sind folgende Inhalte detailliert einzutragen:Ziel der MaßnahmeInhalt der MaßnahmeTeilnahmedauer an der Maßnahme(Hinweis: Begrenzung auf max. 12 Wochen gilt nur bei beruflicherKenntnisvermittlung)Teilnahmedauer an der Maßnahme parallel zu AGH s. Pkt. 4Teilzeit/VollzeitDetaillierte InhalteAVGS-MATBesonderheitMaßnahmedauerbei beruflicherKenntnisvermittlungDie/der eLb hat sich an den Maßnahmezielen des AVGS-MAT bei derMaßnahmeauswahl zu orientieren. Die Eintragungen stellen eine Gr<strong>und</strong>lage<strong>für</strong> die eLb dar, um sich eine entsprechende Maßnahme <strong>und</strong> einenMaßnahmeträger suchen zu können.Die regionale Gültigkeit soll auf das Stadtgebiet Hamburg begrenzt werden.Die regionale Gültigkeit kann auf den Tagespendelbereich gem. §140 Abs. 4 SGB III erweitert werden, wenn im Stadtgebiet Hamburg keinegeeignete Maßnahme vorhanden ist. Sollte auch im Tagespendelbereichkeine geeignete Maßnahme vorhanden sein, kann in besonders begründetenEinzelfällen auch eine überregionale Maßnahmeteilnahme ermöglichtwerden. Hierzu ist die in VerBIS dokumentierte Zustimmung derTeamleitung notwendig.RegionaleGültigkeitDie Gültigkeitsdauer des AVGS-MAT beträgt vier Wochen ab Ausstellungsdatum.Die Teilnahme an einer mit AVGS geförderten MAT mussinnerhalb der Gültigkeitsdauer beginnen.Gültigkeits-dauerDie Gültigkeit eines AVGS-MAT erlischt durch eine Ablehnung derMaßnahmeteilnahme durch die IFK nicht. Der AVGS-MAT berechtigt biszum Ablauf seiner Gültigkeit weiterhin zur Auswahl einesMaßnahmeträgers <strong>für</strong> die Teilnahme an einer zugelassenen Maßnahme.Der ursprüngliche AVGS-MAT kann der/dem eLb nochmals ausgedrucktwerden. Dabei ist jedoch darauf zu achten, dass in COSACH keine Buchungerfolgt (Status „C: abgelehnt“), da ansonsten der AVGS-MAT seineGültigkeit verliert. Die erneute Ausgabe ist als Zweitschrift durch die IFKzu kennzeichnen.Die Gültigkeit erlischt• mit Wegfall der Fördervoraussetzungen,• mit Ablauf der im AVGS-MAT angegebenen Frist oder• mit Wegfall der Hilfebedürftigkeit (§ 9).Entfällt die Hilfebedürftigkeit der/des eLb während einer Maßnahme zurEingliederung, kann die Maßnahmeteilnahme weiter gefördert werden,wenn dies wirtschaftlich erscheint <strong>und</strong> die/der eLb die Maßnahme voraussichtlicherfolgreich abschließen wird. Die Förderung soll als Darlehen erb-Wegfall derHilfebedürftigkeit10

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