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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für - team-arbeit-hamburg

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einer Kombination mit AGH den gleichen Standards unterliegen wie Maßnahmen,die unabhängig von AGH durchgeführt werden.Parallel zu jeder neuen Zuweisung in eine AGH soll jede/r eLB einenAVGS-MAT erhalten. Durch Einlösen dieses Gutscheins sollen die zusätzlichenBedarfe nach Qualifizierung, Förderung oder Betreuung gedecktwerden. Bis zur Rechtsänderung ab 01.04.2012 war dies noch Teil derAGH.Parallele AusgabeRegelhaft sind fünf St<strong>und</strong>en pro Woche begleitende Qualifizierung oderFörderung im Rahmen von AVGS-MAT vorzusehen.WöchentlicheDauerEs ist zu beachten, dass die Maßnahmedauer nicht Bestandteil der Beschäftigungszeitder AGH ist.Es ist somit möglich, dass die/der eLB i.R. der AGH eine Beschäftigungszeitvon max. 30 St<strong>und</strong>en pro Woche inne hat, zuzüglich fünf St<strong>und</strong>enbegleitende Qualifizierung pro Woche.Abweichend von den nachfolgenden Regelungen besteht bei Zuweisung ineine AGH die Möglichkeit, der/dem eLb einen AVGS-MAT mit einerTeilnahmedauer von maximal 12 Monaten (maximale Dauer einer Zuweisungin AGH) auszugeben.Sollte die Teilnahmedauer an einer MAT kürzer als die Zuweisungsdauerin eine AGH sein, dann ist durch die zuständige IFK eine Wiedervorlage zusetzen <strong>und</strong> ggf. erneute bedarfsorientiert ein AVGS-MAT auszugeben.TeilnahmedauerAusnahmen können durch die zuständige Teamleitung genehmigt werden;die Genehmigung ist in VerBIS zu dokumentieren.AusnahmenEin Abbruch der AGH wirkt sich nicht zwingend auf den Verlauf der i.R.des AVGS-MAT besuchten MAT aus. Die Maßnahme kann zu Ende geführtwerden. Die IFK entscheidet, ob Gründe <strong>für</strong> eine Ausschulung vorhandensind. Dieses gilt ausgehend von der MAT auch <strong>für</strong> AGH.Abbruch AGH5. NeutralitätsgebotAufgr<strong>und</strong> des Neutralitätsgebotes hat die IFK sich nicht an der Auswahleines Maßnahmeträgers durch die/den eLb zu beteiligen. Es liegt allein imErmessen der/des eLb, <strong>für</strong> welchen Träger sie/er sich entscheidet. DerHinweis auf einen bestimmten Maßnahmeträger oder eine Maßnahme istunzulässig.Auswahl vonMaßnahmendurch eLbInformationen zu zertifizierten Maßnahmeträgern <strong>und</strong> Maßnahmen sollenim Hamburger Kursportal WISY integriert werden.WISY9

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