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Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für - team-arbeit-hamburg

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8a. FahrkostenFahrkosten werden im notwendigen <strong>und</strong> angemessenen Umfang erstattet.Über die Notwendigkeit <strong>und</strong> Angemessenheit entscheidet die IFK.Gr<strong>und</strong>satz FahrkostenPendelfahrten sind solche Fahrten, die die/der eLb an Tagen mit Unterricht,praktischer Unterweisung oder zur Teilnahme an einer Prüfung aufden Wegen zwischen• Wohnung <strong>und</strong> Bildungsstätte(n),• auswärtiger Unterbringung <strong>und</strong> Bildungsstätte(n),jeweils <strong>für</strong> eine Hin- <strong>und</strong> Rückfahrt an einem Tag durchführt.PendelfahrtenDie Angaben der/des eLb sind gr<strong>und</strong>sätzlich als richtig anzuerkennen.Mögliche Fahrpreisermäßigungen (z. B. Monatskarten, Sozialkarten imHamburger Verkehrsverb<strong>und</strong>, AGH-Mobilkarte) sind zu berücksichtigen.Kosten <strong>für</strong> Taxifahrten <strong>und</strong> Fahrdienste können in besonders begründetenAusnahmefällen übernommen werden, wenn andere Verkehrsmittel nichtbenutzt werden können oder die Kostenübernahme vergleichsweise wirtschaftlicherist als die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Eine Erstattungerfolgt unter Vorlage eines geeigneten Nachweises (z.B. ärztlichesAttest, Feststellungsbescheid). Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit ist eserforderlich, dass die/der eLb je einen Kostenvoranschlag von drei voneinanderunabhängigen Unternehmen vorlegt.Die Begrenzung der Kosten bei Pendelfahrten nach §§ 85 i.V.m. 63 Abs. 1<strong>und</strong> 3 SGB III gilt bei der Benutzung eines Taxis oder eines Fahrdienstesentsprechend. Im besonders begründeten Einzelfall ist bei der Benutzungeines Taxis oder Fahrdienstes eine Überschreitung möglich.FahrpreisermäßigungTaxi/FahrdienstDie Kosten einer Bahn-Card oder Wertmarke sind in voller Höhe zu übernehmen,wenn dadurch die Fahrkosten bei Benutzung des Schienenverkehrs,unter Einbeziehung der Kosten einer Bahn-Card oder Wertmarke,insgesamt geringer sind. Kosten können nur übernommen werden, wenndie Teilnahme an einer MAT <strong>für</strong> den Kauf ursächlich ist.Wird die Teilnahme an einer MAT abgebrochen, hat dies keinen Einflussauf bereits erstattete Fahrkosten <strong>für</strong> Zeitkarten bei Benutzung öffentlicherVerkehrsmittel.Bahn-Card/WertmarkeBei Benutzung sonstiger Verkehrsmittel ist ein Betrag in Höhe der Wegstreckenentschädigungvon 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke,höchstens jedoch 130 Euro nach § 5 Abs. 1 B<strong>und</strong>esreisekostengesetz berücksichtigungsfähig.Gleiches gilt <strong>für</strong> Mitfahrerinnen/Mitfahrer.BerechnungsonstigeVerkehrsmittelDie Höhe der Kosten <strong>für</strong> Pendelfahrten in einem Kalendermonat dürfendie Kosten <strong>für</strong> eine auswärtige Unterbringung <strong>und</strong> Verpflegung nichtüberschreiten. Diese betragen nach § 86 SGB III je Kalendermonathöchstens 476 Euro.Monatlicher Höchst-betrag der Fahrkosten14

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