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3.7 Sicherheitsmaßnahmen zum Partnerschutz - Karosserietechnik ...

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Passive Fahrzeugsicherheit<strong>3.7</strong> <strong>Sicherheitsmaßnahmen</strong> <strong>zum</strong><strong>Partnerschutz</strong><strong>3.7</strong>.1 Fahrzeugkompatibilität von PkwHauptsatz der Kompatibilität:Für den Fall, dass zwei Fahrzeuge kollidieren und ihre Aufprallgeschwindigkeit kleiner istals die doppelte Auslegegeschwindigkeit, dann ist für diesen speziellen Crash genügendDeformationsenergie vorhanden. Diese gilt, egal welches Massenverhältnis die beidenWagen aufweisen.Herleitung dieser Aussage durch:12 12E before= * m1 * v1+ * m2* v22 2( m + m )* vafter = m * v + m vE1 21 1 2*afterD ==Emit:12before*( m1 + m2)* v− Eafterv c2after= v 1− v 22Energieerhaltungssatz+ImpulserhaltungssatzDeformationsenergieRelativgeschwindigkeit v cv 1v BvΔv 1Δv 2v aftertund solange gilt:vc≤ 2*v BAuslegungsgeschw. v Bv 2kann der Hauptsatz der Kompatibilität hergeleitet werden:1 m mm mm mD =1 * 22 1 1 * 2 2 1 1 * 22 12* *( v1− v2)= * * vc ≤ * *(2* vB) ≤ *( m1+ m2)vB= E2 m + m2 m + m 2 m + m2*1212© Prof. Dr.-Ing. T. Röth / Lehr- und Forschungsgebiet „<strong>Karosserietechnik</strong>“ / FB6 / Fachhochschule Aachen 5/BIS12

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