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Compliance Guide Deutsch - IT Services of ETH Zurich - ETH Zürich

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Forschungam MenschenGrundregelnProjekte, bei denen mit lebenden oder verstorbenen Personen,mit menschlichen Embryonen und Föten, mit menschlichembiologischem Material (d.h. Körpersubstanzen, die vonlebenden Personen stammen) oder gesundheitsbezogenenPersonendaten gearbeitet wird, um Krankheiten beim Menschenoder Aufbau und Funktion des menschlichen Körpersbesser zu verstehen, müssen vorgängig von der KantonalenEthikkommission (KEK) bewilligt werden.Bei solchen Projekten müssen die Probanden im Vorfeldüber das Vorhaben informiert werden und sie müssen ihrEinverständnis zur Verwendung der Daten bzw. Materialienerklären. Zusätzlich sind die Bestimmungen zum Datenschutz,zur Publikation der Resultate sowie zum Versicherungsschutzeinzuhalten.Forschungsprojekte mit Personen, bei denen es nicht umdie Erforschung von Krankheiten oder den Aufbau und dieFunktion des menschlichen Körpers geht, werden durch dieEthikkommission der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> evaluiert.Forschungsprojekte, bei denen mit anonym erhobenen oderanonymisierten Daten oder biologischem Material gearbeitetwird, müssen nicht durch eine Ethikkommission evaluiertwerden. Dies ist auch bei Projekten der Fall, bei denen anonymisiertegesundheitsbezogene Daten verwendet werden.VerantwortlichkeitenFür die Beachtung der Gesetze und internen Regelungenzur Forschung am Menschen sind die Projektleitendenverantwortlich.KontaktDr. Raffael IturrizagaStab WissenschaftskoordinationTel. 044 632 23 54raffael.iturrizaga@sl.ethz.chWeiterführende InformationenWebseite der Kantonalen Ethikkommissionwww.kek.zh.ch/ →Webseite der Ethikkommission der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong>www.vpf.ethz.ch/about/commissions/EK →Rechtliche GrundlagenHumanforschungsgesetz (HFG)www.bag.admin.ch/themen/medizin →Reglement der Ethikkommission der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong>für Forschungsuntersuchungen am MenschenRS<strong>ETH</strong>Z 413 →24

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