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Compliance Guide Deutsch - IT Services of ETH Zurich - ETH Zürich

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TierexperimentelleForschungGrundregelnDer verantwortungsbewusste Umgang mit Tieren ist für die<strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> eine Maxime ethischen Handelns und gleichzeitigVoraussetzung für aussagekräftige tierexperimentelleForschung. Die Schulleitung der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> verpflichtetsich, in ihren Forschungsgruppen die Einhaltung der in derSchweiz gültigen Gesetze zu fordern und zu fördern. Sie hathierzu die «Policy der <strong>ETH</strong> <strong>Zürich</strong> zur tierexperimentellenForschung» verabschiedet.Das Schweizer Tierschutzgesetz legt fest, was unter einemTierversuch zu verstehen ist. Dazu zählen Versuche amlebenden Tier, mit denen z.B. eine wissenschaftliche Annahme,die Folgen einer bestimmten Massnahme am Tieroder die Wirkung eines St<strong>of</strong>fs untersucht werden sollen.Auch Tierexperimente, die der Lehre sowie der Aus- undWeiterbildung dienen, gelten als Tierversuche. WerdenVersuchstieren Zellen, Organe oder Körperflüssigkeitenentnommen, gilt dies ebenfalls bereits als Tierversuch.Güterabwägung muss das Gesuch zusätzlich den erh<strong>of</strong>ftenErkenntnisgewinn gegen das erwartete Tierleiden abwägen.Nach Abschluss des Versuches bzw. am Ende des Kalenderjahreshat der Bewilligungsinhaber mit dem FormularC über die im vergangenen Jahr durchgeführten Versucheund eingesetzten Tiere dem Kantonalen Veterinäramt zuberichten.VerantwortlichkeitenDie Verantwortung zur Umsetzung der tierschutzrechtlichenVorgaben liegt bei den Bereichsleitenden.Das Schweizer Tierschutzgesetz wird durch die Tierschutzverordnungund die Tierversuchsverordnung umgesetzt.Diese machen auch Vorgaben, wie gentechnisch veränderteOrganismen verwendet werden sollen.Personen, die Tierversuche durchführen oder leiten, müsseneine obligatorische Ausbildung absolvieren und regelmässigWeiterbildungsveranstaltungen besuchen (4 Tagepro 4 Jahre). Personen, die Versuche durchführen, könnenerst eigenständig mit Versuchstieren arbeiten, wenn sieeinen Einführungskurs in die Labortierkunde (LTK1) odereinen entsprechenden Kurs im Ausland belegt haben.Wenn Sie ein Forschungsvorhaben mit Tieren planen, benötigenSie eine gültige Versuchsbewilligung. Um diese zu erhalten,müssen Sie beim Kantonalen Veterinäramt mit demFormular A ein Gesuch einreichen. Das Gesuch beschreibtdetailliert die zu erreichenden Versuchsziele, den Versuchsaufbausowie das ggf. durch die geplanten Handlungen oderEingriffe hervorgerufene Leiden im Tier. Mit einer ethischen26

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