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BNO. - Biberstein

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- 13 -§ 35EnergiesparmassnahmenAussenwände dürfen nachisoliert werden, selbst wenn dadurchdie Vorschriften über die Grenz- und Gebäudeabstände nichtmehr in vollem Masse eingehalten und die Ausnützungszifferüberschritten werden§ 36Ausrichtung derWohnungenDie Ausrichtung der Wohnungen ist auf die örtlichen Verhältnisse(Lärm, Besonnung, Nutzung der Räume, Einpassung usw.) abzustimmen.Ausschliesslich nach Norden orientierte Wohnungensind nur in Ausnahmefällen gestattet.§ 37Raummasse, Fenstergrössen,Nebenräume1 Für Neubauten gelten nachstehendeMasse:Wohn-, Schlaf- und ArbeitsräumeRaumhöhe - Vollgeschoss mind. 2.30 m- Dachgeschoss mind. 2.30 m auf mind. 5 m2 FlächeFensterfläche1/10 der Bodenfläche (die Fenstermüssen direkt ins Freie führen)Nebenräume in MehrfamilienhäusernAbstellraum pro WohnungKeller- für eine 1-Zimmer-Wohnung- für jedes weitere Zimmermind. 4 m2 (im Estrich oder aufdem gleichen Geschoss wie dieWohnung)mind. 4 m21 m2 zusätzlich2 Die Wohnungen haben ausreichende und gut benützbare Garten-,Terrassen- oder Balkonflächen aufzuweisen (ausgenommenKlein- und Dachwohnungen).3 In der Zone D kann der Gemeinderat Abweichungen bewilligenoder vorschreiben, sofern sie für das Ortsbild von Bedeutung sind.§ 38Bezug von Wohnungenund ArbeitsräumenDer Gemeinderat kann den Bezug von Wohnungen und Arbeitsräumenverweigern, wenn das Gebäude nicht genügend ausgetrocknetist, die Sicherheits- und Schutzvorkehren oder die Anforderungendes Schall- oder Wärmeschutzes nicht erfüllt sind.

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