LuftreinhaltungEin positives Gutachten vom Amt <strong>für</strong> Luft und Lärm ist Voraussetzung <strong>für</strong> den Erhalt der Baukonzession.Diese „Machbarkeitsstudie der Brandverhütung“ wird der Baukommission der Gemeinde gemeinsam mit denProjektunterlagen vorgelegt. Die Gemeinde entscheidet von Fall zu Fall, ob ein weiteres Gutachten vom Amt<strong>für</strong> Brandverhütung benötigt wird.Netzabgrenzung und BeitragsansuchenNach Genehmigung des Projekts durch die Gemeindebaukommission kann der Projektträger das Beitragsansuchenan das Amt <strong>für</strong> Energie stellen. Ein wichtiger Bestandteil des Beitragsansuchens ist die sogenannte„Abgrenzung des Versorgungsgebietes“. Diese Abgrenzung muss vom Gemeindeausschuss bzw. vom Gemeinderatbeschlossen werden. Innerhalb des abgegrenzten Versorgungsgebietes vergibt das Land keinezusätzlichen Beiträge <strong>für</strong> Einzelmaßnahmen <strong>für</strong> die Erzeugung von thermischer Energie (z. B. Sonnenkollektorenoder Biomasseheizkessel). Das Recht auf einen Anschluss an das Fernwärmenetz innerhalb desVersorgungsgebietes bleibt hingegen bestehen.InbetriebnahmeVor Inbetriebnahme der Anlage muss eine Anfrage <strong>für</strong> die „Ermächtigung zur Emission“ an das Amt <strong>für</strong> Luftund Lärm erfolgen. Das Amt hat 30 Tage Zeit, die Ermächtigung zur Emission auszustellen. Erst nach Erhaltdieser Ermächtigung darf die Anlage den Betrieb aufnehmen.Quellenverzeichnis Kapitel IIIAbschnitt 1Auszüge aus der Präsentation „Biomasse-Mikronetze: Vom Landwirt zum Energiewirt“, RegionalenergieSteiermark, Gesellschaft <strong>für</strong> erneuerbare Energiesysteme, Weiz, 2011Abschnitt 2Auszüge aus der Broschüre „Nutzung von Biomasse in Kommunen – Ein <strong>Leitfaden</strong>“, Bundesministerium<strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin, 2003Abschnitt 3Auszüge aus der Präsentation „Biomasse-Mikronetze: Vom Landwirt zum Energiewirt“, RegionalenergieSteiermark, Gesellschaft <strong>für</strong> erneuerbare Energiesysteme, Weiz, 2011Abschnitt 4Auszüge aus der Broschüre „Nutzung von Biomasse in Kommunen – Ein <strong>Leitfaden</strong>“, Bundesministerium<strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin, 2003Abschnitt 4.3.Varianten 1, 2, 3: Syneco GmbH, Bozen, 2013Abschnitt 4.4.Auszüge aus der Broschüre „Nutzung von Biomasse in Kommunen – Ein <strong>Leitfaden</strong>“, Bundesministerium<strong>für</strong> Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin, 2003Auszüge aus der Präsentation „Aufbau des Geschäftsfeldes Contracting“, mpw Consulting GmbH, Northeim,2011Auszüge aus dem Informationsblatt „Land- und Forstwirte als Wärmeversorger“, Landeskammer <strong>für</strong>Land- und Forstwirtschaft Steiermark, Graz, 2007Abschnitt 5Abteilung Landesagentur <strong>für</strong> Umwelt, Amt <strong>für</strong> Energieeinsparung, Autonome Provinz Bozen – Südtirol, 201348Abschnitt 6Syneco GmbH, Bozen, 2013
IV) PilotprojekteDer nachfolgende Abschnitt befasst sich mit der Planung und Konzeption von zwei Biomasse-Mikronetzen inden Pilotgemeinden Welschnofen und Eppan.In diesen beiden Gemeinden wurde vom <strong>Südtiroler</strong> <strong>Bauernbund</strong> jeweils eine Machbarkeitsstudie zu einemNahwärmenetz in Auftrag gegeben. Die Machbarkeitsstudien beinhalten auch Informationen zur Holzverfügbarkeitund zum Biomassepotential vor Ort. Hier<strong>für</strong> haben die Maschinenringservice GmbH und die Genossenschaftder <strong>Südtiroler</strong> Sägewerker entsprechende Erhebungen durchgeführt.1. Gemeinde Welschnofen1.1. Geschichte der Forstwirtschaft in der Gemeinde1.2. Potentialerhebung zur lokalen Holzverfügbarkeit1.3. Erhebung des Wärmebedarfes1.4. Biomasse-Mikronetz „Dorfaus“1.5. Biomasse-Mikronetz „Karerseestraße“1.6. Biomasse-Mikronetz „Karersee“Abbildung 32: Übersicht über das ErhebungsgebietQuelle: SYNECO GmbH, Bozen, 201249