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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in IKZM ... - IKZM-Oder

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voraus. Für den Abschluss e<strong>in</strong>er vertragsgerichteten Willensbildung s<strong>in</strong>d das Völkerrecht, das<br />

Europäische Geme<strong>in</strong>schaftsrecht und das nationale Recht <strong>in</strong> Betracht zu ziehen. (NIEDOBITEK<br />

2001: 142f)<br />

Die völkerrechtlichen Verträge bzw. e<strong>in</strong> völkerrechtliches Gebot bilden ke<strong>in</strong>e unabd<strong>in</strong>gbare<br />

Voraussetzung für die Institutionalisierung von grenzüberschreitender <strong>Zusammenarbeit</strong>. Es<br />

genügen vertragsrechtliche Regelungen. Für e<strong>in</strong>e Übertragung von Hoheitsrechten an e<strong>in</strong>e<br />

Institution ist allerd<strong>in</strong>gs e<strong>in</strong> rechtsverb<strong>in</strong>dlicher Vertragsschluss der grenzüberschreitenden<br />

<strong>Zusammenarbeit</strong> unvermeidlich. (NIEDOBITEK 2001: 419f) Institutionalisierung bedeutet<br />

organisatorische Ausgestaltung des Zusammenschlusses m<strong>in</strong>destens zweier Staaten.<br />

Die Institutionalisierung der grenzüberschreitenden <strong>Zusammenarbeit</strong> verwirklicht e<strong>in</strong>e auf<br />

längere Dauer angelegte Kooperation bei der Bewältigung grenzüberschreitender Probleme. Die<br />

geme<strong>in</strong>samen Ziele werden dadurch auf e<strong>in</strong>er koord<strong>in</strong>ierten und kont<strong>in</strong>uierlichen Basis im<br />

Rahmen e<strong>in</strong>es geme<strong>in</strong>samen Managements verwirklicht.<br />

Die Institutionen grenzüberschreitender <strong>Zusammenarbeit</strong> unterscheiden sich nach den Trägern<br />

der <strong>Zusammenarbeit</strong> sowie ihrer rechtlichen Form. Den Grad der Institutionalisierung bestimmen<br />

folgende Faktoren: die <strong>in</strong>dividuelle bzw. kollektive Handlungsfähigkeit der Akteure, die<br />

Interaktions- und Entscheidungsf<strong>in</strong>dungsmodi, die Strukturmuster und Intensität der Interaktion<br />

sowie die (territoriale oder funktionale) Verankerung der Institution. Diese ordnen sie <strong>in</strong> formaler<br />

und fester oder <strong>in</strong>formeller und loser Form. Zu den formalen Institutionen gehören <strong>in</strong>sbesondere<br />

Organisationen und Vere<strong>in</strong>igungen mit hierarchischen Strukturen, relativ kle<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividueller<br />

Handlungsfreiheit und relativ breitem, territorial ausgerichtetem Aufgabenspektrum. Auf der<br />

anderen Seite s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>formelle Institutionen, <strong>in</strong>sbesondere Netzwerke, ausgestattet mit relativ<br />

großer <strong>in</strong>dividueller Handlungsfreiheit, Mehrheitsentscheidungen und gleichberechtigten<br />

Beziehungen sowie e<strong>in</strong>em begrenztem, funktional ausgerichtetem Aufgabenspektrum mit<br />

größerer Offenheit und Innovationsfähigkeit. (BLATTER 2000: 42ff)<br />

Über die Entstehung von Institutionen und deren Formalisierung gibt es <strong>in</strong> der Theorie noch<br />

weitere Ansätze, welche auch andere Aspekte <strong>in</strong> den Vordergrund stellen. Auf diese soll hier<br />

nicht näher e<strong>in</strong>gegangen werden. Generell wird dabei zwischen Institutionen unterschieden,<br />

deren Zweck durch die Notwendigkeiten der objektiv-materiellen Umwelt oder exogen<br />

entwickelten, <strong>in</strong>dividuellen Präferenzen bestimmt wird und den Institutionen, die e<strong>in</strong>e<br />

identifikatorische Funktion leisten. (BLATTER 2000: 38f.) In ihren Rahmen ermöglichen sie den<br />

Zugriff auf Informationen beider Seiten, was zu besserer E<strong>in</strong>schätzung des jeweiligen Partners<br />

führt. (BLATTER 2000: 48ff.)<br />

Allgeme<strong>in</strong> führen unterschiedliche Ausgangssituationen und unterschiedliche Probleme zu<br />

verschiedenen Formen e<strong>in</strong>er Institutionenbildung. E<strong>in</strong>e der neusten Untersuchungen zu<br />

grenzüberschreitenden Institutionen unterscheidet vier spezifische Arten von Institutionsformen.<br />

Diese schließen e<strong>in</strong>ander nicht aus, sondern ergänzen sich oft und ergeben sich <strong>in</strong><br />

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