Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in IKZM ... - IKZM-Oder
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18.11.1991 <strong>in</strong>s Leben gerufen wurde. Das Projekt sieht die <strong>Zusammenarbeit</strong> der<br />
geme<strong>in</strong>samen Naturschutzexpertengruppe im E<strong>in</strong>zugsgebiet der <strong>Oder</strong>, die Festsetzung,<br />
Bewirtschaftung und Nutzung e<strong>in</strong>es grenzübergreifenden Naturschutzgebietes sowie e<strong>in</strong>e<br />
Umweltverträglichkeitsstudie zur Durchführung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen vor.<br />
Struktur und Arbeitsweise<br />
Die Deutsch-Polnische Grenzgewässerkommission übt die Aufsicht über Projekte und Vorhaben<br />
mit grenzüberschreitender Bedeutung aus, wie z.B. den Ausbau der Hohensaaten-<br />
Friedrichsthaler-Wasserstraße oder das „Programm für die <strong>Oder</strong> 2006”. Für diese Aufgaben<br />
stehen der Kommission fünf ständige Arbeitsgruppen für folgende Angelegenheiten zur Seite:<br />
„Hydrologie/Hydrogeologie” (Gruppe W1), „Grenzwasserschutz“ (Gruppe W2),<br />
„Außerordentliche Verschmutzungen“ (Gruppe W3), „Haltung der Grenzgewässer“ (Gruppe W4)<br />
sowie „Planung“ (Gruppe W5). Der Grenzgewässerkommission ist überlassen, ihre<br />
Arbeitsgruppen mit bestimmten Aufgaben zu beauftragen. Mecklenburg-Vorpommern wird <strong>in</strong><br />
diesen Arbeitsgruppen durch Mitarbeiter des Staatlichen Amtes für Umwelt und Natur<br />
Ueckermünde (StAUN) vertreten. Die Kommission kommt e<strong>in</strong>mal im Jahr abwechselnd <strong>in</strong><br />
Deutschland und <strong>in</strong> Polen zusammen.<br />
<strong>Zusammenarbeit</strong> mit Dritten<br />
Die Grenzgewässerkommission arbeitet mit der IKSO bei der Umsetzung der EG-WRRL<br />
zusammen. Dabei soll sie dafür sorgen, Doppelarbeiten zu vermeiden und e<strong>in</strong>e bessere<br />
Verzahnung der beiderseitigen Aufgaben zu erreichen <strong>in</strong>dem auf der e<strong>in</strong>en Seite klare Strukturen<br />
der <strong>Zusammenarbeit</strong> festgelegt und auf der anderen Seite die Aufgaben klar abgegrenzt werden<br />
(Flussgebietskommissionen 2007).<br />
6. Die Deutsch-Polnische Kommission für B<strong>in</strong>nenwasserschifffahrt<br />
Rechtsgrundlage bzw. Gründungsakt<br />
Die Deutsch-Polnische Kommission für B<strong>in</strong>nenwasserschifffahrt wurde auf der Grundlage des<br />
Abkommens vom 8.11.1991 zwischen Deutschland und Polen über die B<strong>in</strong>nenwasserschifffahrt<br />
gegründet.<br />
Ziele, Aufgaben und Inhalte<br />
Aktuell werden <strong>in</strong> beiden Ländern im Bereich der B<strong>in</strong>nenschifffahrt <strong>in</strong>terne Verfahren<br />
unternommen, die zur Unterzeichnung e<strong>in</strong>es Abkommens über die Kennzeichnung der<br />
geme<strong>in</strong>samen Grenze und die Berufung e<strong>in</strong>er Ständigen Deutsch-Polnischen Grenzenkommission<br />
(Umowa między Rzeczpospolitą Polską a Republiką Federalną Niemiec o oznakowaniu i<br />
utrzymaniu wspólnej granicy oraz o powołaniu Stałej Polsko-Niemieckiej Komisji Granicznej)<br />
führen sollen. (http://www.mos.gov.pl/dzw/wody_graniczne/wykaz.pdf)<br />
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