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Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in IKZM ... - IKZM-Oder

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2000 wurde der „Ausschuss für Raumordnung und Wirtschaft“ anstelle der Deutsch-Polnischen<br />

Regierungskommission für Raumordnung <strong>in</strong>s Leben gerufen (Protokoll der Sitzung der Deutsch-<br />

Polnischen Regierungskommission für regionale und grenznahe <strong>Zusammenarbeit</strong>,<br />

18./19.05.2002). Damit wurden die Ziele der Kommission für Raumordnung <strong>in</strong> die Arbeiten der<br />

Regierungskommission für grenzüberschreitende <strong>Zusammenarbeit</strong> e<strong>in</strong>geschlossen. Bis zu ihrer<br />

Auflösung umfassten die Aufgaben der Kommission für Raumordnung die grenzüberschreitende<br />

Raumbeobachtung, die Aufstellung e<strong>in</strong>es Katalogs aktueller und potentieller<br />

Raumordnungsprobleme entlang der Grenze, die gegenseitige Unterrichtung und Beratung zu<br />

Fragen der Raumordnung, Vergleich der rechtlichen Planungsbegriffe sowie die Erstellung<br />

geme<strong>in</strong>samer grenzübergreifender Raumordnungsleitbilder und Planungskonzepte auf regionaler<br />

Ebene und für das gesamte Grenzgebiet. Die Raumordnungskommission koord<strong>in</strong>ierte darüber<br />

h<strong>in</strong>aus Konzepte zum Ausbau von Fluss- und Wasserläufen sowie Aufgaben und Grenzen der<br />

gewerblichen Nutzung bzw. des Umweltschutzes, Verkehrs<strong>in</strong>frastruktur und die abgestimmte<br />

Siedlungspolitik beiderseits der <strong>Oder</strong> (Bundesm<strong>in</strong>isterium für Umwelt, Naturschutz und<br />

Reaktorsicherheit; http://www.bmu.de/fset1024.php). Als Ergebnis der Arbeit der<br />

Raumordnungskommission entstanden 1995 „Die raumordnerischen Leitbilder für den Raum<br />

entlang der deutsch-polnischen Grenze“, die von den für die Raumordnung zuständigen<br />

M<strong>in</strong>istern angenommen wurden. Die Leitbilder enthalten u.a. detaillierte Vorschläge für die<br />

Modernisierung der Grenzübergänge im Straßen- und Schienenverkehr. Dar<strong>in</strong> empfahl die<br />

Raumordnungskommission allen Planungsträgern der nationalen, regionalen und kommunalen<br />

Ebene, gemäß den gesetzlichen Vorschriften beider Länder die erarbeiteten Leitbilder und Ziele<br />

<strong>in</strong> ihre Planung e<strong>in</strong>zubeziehen und <strong>in</strong>sbesondere die grenzüberschreitenden Aspekte entsprechend<br />

ihrer Bedeutung zu berücksichtigen (Deutscher Bundestag 1995).<br />

Im Auftrag der Raumordnungskommission wurde darüber h<strong>in</strong>aus e<strong>in</strong> Deutsch-Polnisches<br />

Handbuch für Planungsbegriffe entwickelt. Auf das Konto der Aktivitäten der<br />

Raumordnungskommission geht auch das Abkommen zwischen Deutschland und Polen über den<br />

Zusammenschluss von Straßen im deutsch-polnischen Grenzbereich und der Bau von<br />

Grenzbrücken im Raum Forst und Erlenholz (Olszyna) und im Raum Guben und Gub<strong>in</strong>ek. Ferner<br />

schlossen Deutschland und Polen e<strong>in</strong> Abkommen über die Erhaltung der Grenzbrücken im Zuge<br />

der deutschen Bundesfernstraßen und der polnischen Landesstraßen an der deutsch-polnischen<br />

Grenze. In der Anlage zu dem Abkommen das Vertragsbestandteil ist, wird festgelegt, welcher<br />

Vertragspartei die Erhaltung welcher Grenzbrücke obliegt. Der erhaltungspflichtige Vertragsstaat<br />

ist für die Verkehrssicherheit der von ihm zu erhaltenden Grenzbrücken verantwortlich und stellt<br />

den anderen Vertragsstaat von Ansprüchen Dritter frei (Art. 3). Bei der Errichtung neuer<br />

Grenzbrücken ist die Anlage jeweils im Wege e<strong>in</strong>es Notenwechsels zu ergänzen (Art. 11).<br />

(GROTE 1995)<br />

<strong>Zusammenarbeit</strong> mit Dritten<br />

Die deutsch-polnische Regierungskommission für regionale und grenznahe <strong>Zusammenarbeit</strong><br />

kooperiert eng mit den zuständigen Fachressorts, Regierungen und Kommunen sowie mit den<br />

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