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Vortrag - Justiz-, Gemeinde - Kanton Bern

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12verse<strong>Kanton</strong>ale Verwaltung** * * * *Total 24** 8** 13** 13** 66* Die Stellungnahmen der kantonalen Verwaltungsstellen sind vertraulich (Art. 15 Abs. 3VMV).** Ohne Berücksichtigung der kantonalen Verwaltungsstellen.Im Einzelnen beurteilten die Vernehmlassungsteilnehmenden die Vorlage folgendermassen:Absender Zustimmung Ablehnung Sistierung Keine Beurteilung<strong>Gemeinde</strong>n Amsoldingen,<strong>Bern</strong>, Biel, Bowil,Herzogenbuchsee,Ittigen, Köniz, Langenthal,Linden,Meiringen, Münchenbuchsee,Muri, Niederhünigen,Oppligen,Péry, RKBM,RüscheggEriz, Fahrni,Interlaken,Schwendibach,Spiez, Steffisburg,Unterlangenegg,WyssachenAarberg,Münsingen, Ostermundigen,Saanen, Saxeten,Tägertschi,Thun, UetendorfRKOOParteien Grüne, SP BDP, SVP EDU, FDPVerbändeund DiverseHIV, Kirchgemeindeverband<strong>Kanton</strong><strong>Bern</strong>, KMU, RegionKiesental, RKKVBG + BGK,VBBG, Volkswirtschaft<strong>Bern</strong>erOberlandAssociation desadministrateursdes finances descollectivités publiquedu Jurabernois, AssociationCentre-Jura,BAV, CAF, CJB,KBB, Obergericht,VBRS, VerbandbernischerNotare, Verwaltungsgericht13.2 Übersicht über die wesentlichen materiellen Anpassungen nach der VernehmlassungDie Einführung von HRM2 benötigt auf Gesetzesstufe lediglich marginale Anpassungen, insbesonderebegriffliche. In den Vernehmlassungseingaben waren denn neben der Stellungnahmezur Grundsatzfrage kaum Anregungen und Forderungen vorhanden, welche die Gesetzesanpassungenbetreffen. Neben redaktionellen Änderungen wurde neu noch eine indirekteAnpassung des Kirchensteuergesetzes aufgenommen (Begriff Voranschlag durchBudget ersetzen). Im Weiteren wird neu im <strong>Vortrag</strong> festgehalten, dass vorgesehen ist, nebenpolitischen <strong>Gemeinde</strong>n auch Kirchgemeinden vor der tatsächlichen Einführung von HRM2 alsTestgemeinden aufzunehmen (vgl. Pkt. 3.1).14. AnträgeGestützt auf die vorstehenden Ausführungen beantragt der Regierungsrat, der vorliegendenÄnderung des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes zuzustimmen.

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