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Vortrag - Justiz-, Gemeinde - Kanton Bern

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1<strong>Vortrag</strong>des Regierungsrates an den Grossen Ratzur Änderung des <strong>Gemeinde</strong>gesetzes1. ZusammenfassungDas <strong>Gemeinde</strong>gesetz vom 16. März 1998 (GG) ist am 1. Januar 1999 in Kraft getreten undwurde seither fünf Mal teilrevidiert 1 . Die vorliegende Änderung bezweckt die Einführung desHarmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) in den öffentlich-rechtlichen Körperschaftengemäss Art. 2 Abs. 1 GG.Die finanzrechtlichen Vorgaben für die öffentlich-rechtlichen Körperschaften im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong>stützen sich heute weitgehend auf das harmonisierte Rechnungsmodell (im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> auchNeues Rechnungsmodell genannt).Aufgrund der neueren Entwicklungen wie- starke Nachfrage nach einer Kostenrechnung zum Erhalt von Vergleichsdaten bei denKosten/Leistungen- verstärkter Bedarf nach Konsolidierungsvorschriften- Einführung New Public Management- Internationale Rechnungslegungsstandards IPSAS, IAS, usw.hat die Finanzdirektorenkonferenz (FDK) eine Arbeitsgruppe eingesetzt. Im Januar 2008wurde als Resultat das Handbuch Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die <strong>Kanton</strong>eund <strong>Gemeinde</strong>n (HRM2) 2 von der FDK herausgegeben.Die <strong>Justiz</strong>-, <strong>Gemeinde</strong>- und Kirchendirektion (JGK) hat für die Beurteilung, ob HRM2 für diegemeinderechtlichen Körperschaften im <strong>Kanton</strong> <strong>Bern</strong> eingeführt werden soll, eine Arbeitsgruppeeingesetzt. Diese kam zum Ergebnis, dass HRM2 weitgehend eingeführt werden soll,wobei die bereits heute vorhandenen teilweise strengeren Vorgaben beibehalten werden sollen(vgl. Bericht „Einführung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) in denöffentlich-rechtlichen Körperschaften des <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong>“ vom Mai 2010 3 ).HRM2 führt die Bestrebungen weiter, die Haushaltsführung der öffentlich-rechtlichen Körperschaftenderjenigen der Privatwirtschaft anzugleichen. Das Modell weist im Vergleich zur heutigenPraxis in vielen Bereichen grundlegende Unterschiede auf: Neben neuen Begriffen enthältHRM2 z.B. einen völlig neu gestalteten Kontenrahmen, die Abschreibungen erfolgen neulinear und differenziert pro Anlagekategorie, zusätzliche Instrumente werden eingeführt (z.B.Geldflussrechnung, Anlagespiegel), etc. Mit HRM2 findet eine Annäherung an die Rechnungslegungin der Privatwirtschaft statt, was die Lesbarkeit und Interpretation durch die Milizbehördenerleichtert. Zudem wird beispielsweise durch den mehrstufigen Erfolgsausweis in der Erfolgsrechnungdie Transparenz verbessert und das operative Rechnungsergebnis von ausserordentlichenoder finanzpolitisch motivierten Entscheiden klar abgegrenzt. Rechnungslegungund Finanzpolitik werden dadurch auseinander gehalten, was im Interesse der Bürgerinnenund Bürger liegt.1 Änderung vom 23.6.2004 (BAG 05–14, in Kraft am 1.5.2005); Änderung vom 16.9.2004 (BAG 05–45 [Art. 117],in Kraft am 1.7.2005); Änderung vom 8.9.2005 (BAG 06–39, in Kraft am 1.1.2007); Änderung vom 17.6.2007 (BAG07–103, in Kraft am 1.1.2008), Änderung vom 24.3.2010 (BAG 10-75, in Kraft am 1.11.2010).2Handbuch Harmonisiertes Rechnungslegungsmodell für die <strong>Kanton</strong>e und <strong>Gemeinde</strong>n HRM2 (im Folgenden zitiert:„Handbuch HRM2“)3Bericht „Einführung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) in den öffentlich-rechtlichen Körperschaftendes <strong>Kanton</strong>s <strong>Bern</strong>“ des Amtes für <strong>Gemeinde</strong>n und Raumordnung (AGR), Mai 2010 (im Folgendenzitiert: „Bericht HRM2), publiziert unterhttp://www.jgk.be.ch/jgk/de/index/gemeinden/gemeinden/gemeindefinanzen/projekt_hrm2.html

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