Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 38In Anlehnung an den LfU-Leitfaden für die Eingriffsregelung [14] fungieren Tiere und ihre Lebensräumein Hinblick auf ihre funktionale Bedeutung als Parameter für das Schutzgut. Darüberhinaus stellen national und europarechtlich geschützte Arten direkte Bewertungsobjekte dar[15]. Hierfür sind die Gefährdung und Seltenheit der einzelnen Arten ebenso wie die Vielfalt anbiotoptypischen, stenöken Arten und die 'Vollständigkeit' der jeweiligen Lebensgemeinschaftmaßgeblich. Insbesondere der letztgenannte Punkt muss an Erwartungswerten auf Basis vonLiteraturangaben und i.d.R. eigenen Erfahrungen orientiert sein, allgemein sind die Werte entsprechendden regionalen Gegebenheiten (beispielsweise anhand regionaler Roter Listen oderLokalfaunen) zu eichen. Die Bewertung größerer Komplexe kann über die Bedeutung im Biotopverbundoder als Teillebensraum von Tierarten begründet werden. In die Bewertung derAusgangssituation fließen auch die Vorbelastungen und die Leitbildnähe ein. [2]Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx
Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 39Tabelle 7: Wertstufenschlüssel für die Belange des Arten- und Biotopschutzes [12]Wertstufe987654321Wertgebende KriterienGebiete mit internationaler oder gesamtstaatlicher Bedeutung (NSG oder NP). Seltene und repräsentativenatürliche und extensiv genutzte Ökosysteme. In der Regel alte und/oder oligotrophe Ökosystememit Spitzenarten der Rote Liste, geringe Störung, soweit vom Typ möglich große Flächen.Wälder, Moore, Seen, Auen, Felsfluren, alpine Ökosysteme, Küstenökosysteme, Heiden, Magerrasen,Streuwiesen,Acker, Stadtbiotope mit hervorragender Artenausstattung.Gebiete mit besonderer Bedeutung auf Landes- und Regionalebene (NSG/ND). Wie 9, jedoch wenigergut ausgebildet, vorrangig auch zurückgehende Waldökosysteme und Waldnutzungsformen, extensiveKulturökosysteme und Brachen, Komplexe mit bedrohten Arten, die einen größeren Aktionsraum benötigen.Gebiete mit örtlicher und regionaler Bedeutung, LSG oder geschützter Landschaftsbestandteil alsSchutzstatus anstreben.Nicht oder extensiv genutzte Flächen mit Rote-Liste-Arten zwischen Wirtschaftsflächen, regional zurückgehendeArten, oligotraphente Arten, Restflächen der Typen von 8 und 9, Kulturflächen, in denenregional zurückgehende Arten noch zahlreich vorkommen. Altholzbestände, Plenterwälder, spezielleSchlagfluren, Hecken, Bachsäume, Dämme etc., Sukzessionsflächen mit Magerkeitszeigern, regionaltypischeArten; Wiesen und Äcker mit stark zurückgehenden Arten, Industriebrache, Böschungen Parks,Villengärten mit alten Baumbeständen.Kleinere Ausgleichsflächen zwischen Nutzökosystemen (Kleinstrukturen) nur in LandschaftskomplexenLSG, in der Regel kein spezieller Vorschlag zur Unterschutzstellung, ggf. geschützter Landschaftsbestandteil.Unterscheidet sich von 7 durch Fehlen oder Seltenheit von oligotraphenten Arten und Rote-Liste-Arten. Bedeutend für Arten, die in den eigentlichen Kulturflächen nicht mehr vorkommen.Artenarme Wälder, Mischwälder mit hohem Fichtenanteil, Hecken, Feldgehölze mit wenig regionaltypischenArten; Äcker und Wiesen, in denen noch standortspezifische Arten vorkommen; kleinereSukzessionsflächen in Städten, alte Gärten und Kleingartenanlagen.Nutzflächen, in denen nur noch wenig standortspezifische Arten vorkommen. Die Bewirtschaftungsintensitätüberlagert die natürlichen Standorteigenschaften. Grenze der "ordnungsgemäßen"Land- und Forstwirtschaft; Äcker und Wiesen ohne spezifische Flora und Fauna, stark belastete Abstandsflächen,Fichtenforste, Siedlungsgebiete mit intensiv gepflegten Anlagen.Nutzflächen, in denen nur noch Arten eutropher Einheitsstandorte vorkommen bzw. die Ubiquisten derSiedlungen oder die widerstandsfähigsten Ackerunkräuter. Randliche Flächen werden beeinträchtigt.Äcker und Intensivwiesen, Aufforstungen in schutzwürdigen Bereichen, Fichtenforste auf ungeeignetenStandorten (entsprechend sehr artenarm), dicht bebaute Siedlungsgebiete mit wenigen extensiv genutztenRestflächen.Nur für sehr wenige Ubiquisten nutzbare Flächen, starke Trennwirkung, sehr deutlich Nachbargebietebeeinträchtigend.Intensiväcker mit enger Fruchtfolge, stark verarmtes Grünland, 4-8 höhere Pflanzenarten/100 m2,Wohngebiete mit "Einheitsgrün", Zwergkoniferen, Rasen, wenige Zierpflanzen. Forstplantagen in Auenund in anderen schutzwürdigen Lebensräumen.Fast vegetationsfreie Flächen.Durch Emissionen starke Belastungen für andere Ökosysteme von hier ausgehend. Gülle-Entsorgungsgebiete in der Landwirtschaft, extrem enge Fruchtfolgen und höchster Chemieeinsatz,intensive Weinbau- und Obstanlagen, Aufforstungen in hochwertigen Lebensräumen, Intensiv-Forstplantagen.Vegetationsfreie Flächen. Durch Emissionen sehr starke Belastungen für andere Ökosysteme von hierausgehend.Innenstädte, Industriegebiete fast ohne Restflächen, Hauptverkehrsstraßen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx
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