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Fachbeitrag Naturschutz - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

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Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 1AusfertigungOrtsgemeinde Oberndorf<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Alsenz</strong>-<strong>Obermoschel</strong>Donnersbergkreis<strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong>zumBebauungsplan„Im Grafenfeld“Auftraggeber:Entwurfsverfasser:............................................................Pfalzwerke AG, Ludwigshafen.......................................................Ingenieurbüro Monzel-BernhardtRockenhausen im Juni 2013Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 2Inhaltsverzeichnis1. AUSGANGSLAGE / UNTERSUCHUNGSRAHMEN 42. PLANERISCHE VORGABEN 62.1 Regionaler Raumordnungsplan 62.2 Bauleitplanung 62.3 Biotopverbund und Biotopvernetzung 73 BESCHREIBUNG DES ZUSTANDES VON NATUR UND LANDSCHAFT 113.1 Naturräumliche Gliederung 113.2 Geologie und Böden 113.3 Relief 123.4 Klima 123.5 Wasserhaushalt 123.6 Biotoptypen und Flächennutzungen 133.7 Landschaftsbild 203.8 Heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV) 203.9 Fauna 214. ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG VON NATUR UND LANDSCHAFT 354.1 Bewertung der geologischen Situation und des Bodenpotenziales 354.2 Bewertung der Reliefgegebenheiten 364.3 Bewertung der klimatischen Situation 364.4 Bewertung des Wasserpotenziales 364.5 Bewertung des Landschaftsbildes 374.6 Bewertung des Arten- und Biotoppotenziales 375. LANDESPFLEGERISCHES ZIELKONZEPT ZUM „STATUS QUO“ 476. KONFLIKTANALYSE IM HINBLICK AUF DIE GEPLANTE BEBAUUNG 506.1 Ermittlung der baubedingten Projektauswirkungen 506.2 Ermittlung der anlagebedingten Projektauswirkungen 526.3 Ermittlung der betriebsbedingten Projektauswirkungen 556.4 Ökologische Wertung der Gesamtsituation 577. LANDESPFLEGERISCHE ZIELVORSTELLUNGEN ZUM BEBAUUNGSPLAN 597.1 Ziele Relief und Böden 597.2 Ziele Hydrologie 597.3 Ziele Klima und Bioklima 597.4 Ziele Arten- und Biotopschutz 607.5 Ziele Landschaftsbild 608. MAßNAHMENVERZEICHNIS DER AUSGLEICHS- UND ERSATZMAßNAHMEN ZUM SCHUTZVON NATURHAUSHALT UND LANDSCHAFTSBILD 618.1 Grundsätze 618.2 Vermeidungsmaßnahmen 628.3 vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) 648.4 Ersatzmaßnahme 658.5 Ersatzzahlung 668.6 Maßnahmenblätter 679. EINGRIFFSBILANZIERUNG 779.1 Eingriffe gemäß § 9 Abs. 1 LNatSchG 789.2 Ausgleich gemäß § 10 Abs. 1 LNatSchG 799.3 Bilanzierung gemäß § 10 Abs. 1 LNatSchG: 799.4 Ersatz gemäß § 10 Abs. 4 LNatSchG 8010. ZUSAMMENFASSUNG 81Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 311. ANHANG 8211.1 Erfassungsmethoden der Gesellschaft für ökologische Gutachten,Stuttgart zu Arten undArtengruppen 8211.2 Quell- und Literaturliste 8411.3 Pflanzliste 8611.4 Planunterlagen 88Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 41. Ausgangslage / UntersuchungsrahmenDie Ortsgemeinde Oberndorf beabsichtigt in Kooperation mit der Pfalzwerke AG, Ludwigshafendie Ausweisung eines Windparks für die Errichtung einer Windenergieanlage (Gesamthöhe bismax. 200 m) im östlichen Gemarkungsbereich in der Gewanne „Im Grafenfeld“.Das Planvorhaben ist Teil der Entwicklung der Windenergienutzung auf dem Aspenberg (alsKonzentrationsbereich) und steht im Zusammenhang mit der Entwicklung einer zweiten Windenergieanlagein der Gewanne „In der Winddelle“ (südöstlich des Standortes) auf OberndorferGemarkung sowie einer Windenergieanlage auf der östlich angrenzenden Gemarkung vonBayerfeld-Steckweiler („Windenergieanlage Schmalfelderhof“).Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets(SO) mit der Zweckbestimmung „Windenergie/Windpark“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO vorbereitet.Das Maß der zulässigen baulichen Nutzung für den geplanten Bau der WEA ist imBebauungsplan eindeutig definiert. Das erste räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes„Im Grafenfeld“ umfasst – als Standort der geplanten WEA – eine Fläche von ca. 6 ha. DerPlanbereich ist unbebaut und wird vor allem im Bereich des geplanten WEA-Standortes durcheinen dichten Gebüschaufwuchs geprägt, der im Zusammenhang mit den südlich angrenzendenHangbereichen (teilweise brachliegenden Weinberge) steht. Die angrenzenden Flächensind teilweise intensiv ackerbaulich genutzt. Die Haupterschließung des Plangebiets führt übereinen befestigten Wirtschaftsweg aus südlicher Richtung von der Kreisstraße K25 kommend.Topographisch stellt sich das Gebiet als eine Hochfläche auf dem Aspenberg im Randbereichdes <strong>Alsenz</strong>tals dar.Die <strong>Naturschutz</strong>gesetzgebung verpflichtet den Verursacher eines Eingriffs, vermeidbare Eingriffevon Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen derFunktionen des Naturhaushalts auszugleichen oder zu ersetzen. Aus diesem Sachverhalt könnensich planerische und verfahrenstechnische Konsequenzen ergeben, die sich aus dem § 15BNatSchG [1] ableiten. So kommt es auf Grundlage des Bebauungsplan „Im Grafenfeld“(Stand: Februar 2013) zu naturschutzfachlich relevanten Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft,die durch den <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> im Folgendem erfasst, bewertet und bilanziertwerden müssen. Es ist zu beurteilen, ob durch die geplanten Eingriffe erhebliche Beeinträchtigungenim Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG vorbereitet werden. Die hierzu u.a. notwendigenFlächenermittlungen zum Vorhaben wurden anhand des o. g. Bebauungsplanes durchgeführt.Zunächst wird der Bestand schutzgutbezogen, in Anlehnung an die Zielvorgaben des Bundesnaturschutzgesetztes(§§ 1,2 BNatSchG), beschrieben. Dabei umfasst dasUntersuchungsgebiet den unmittelbaren Eingriffsbereich der Maßnahme (d.h. das Plangebiet)sowie die angrenzenden Bereiche in einem Umkreis von ca. 500 m. Die Biotoptypenkartierungerfolgte anhand von Katasterplänen, Luftbildern und gezielten Ortsbegehungen gemäß derIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 5Biotopkartieranleitung für Rheinland-Pfalz, Stand: 01.04.2008 und wurde in einem Bestandsplanzusammengefasst, in dem auch die mit der Bauleitplanung verbundenen Konfliktebezeichnet und erläutert werden (Bestands- und Konfliktplan). Darauf aufbauend werden dieaus landespflegerischer Sicht notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zumAusgleich von Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft festgelegt und erörtert (Maßnahmenplan).Die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen haben als Maßnahmenträger das Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, Rockenhausen, mit der Aufstellung erforderlichen Planunterlagen beauftragt.Aufgrund der besonderen Bedeutung des Artenschutzes bei der Ausweisung von Flächen fürdie Nutzung von Windenergie erfolgte von der Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart(GöG) die Ausarbeitung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung [9] zum Planvorhabensowie eine spezifische Zuarbeit um die relevanten Belange des (Tier-) Artenschutzes im <strong>Fachbeitrag</strong><strong>Naturschutz</strong> [2] zu erfassen, zu bewerten und vorhabensbedingte Projektauswirkungenfestzustellen. Hierzu ist anzumerken, dass der Untersuchungsumfang der GöG zum (Tier-)Artenschutz aufgrund seiner Komplexität (Vielzahl von Tierarten unterschiedlichster Ansprüche)auf eine angemessene Auswahl repräsentativer Arten und Artengruppen beschränktwurde. Die Auswahl orientierte sich an den Projektwirkungen und wurde fokussiert in Anlehnungan GASSNER & WINKELBRANDT [3] auf Indikatorarten, stenöke, gefährdete und selteneArten sowie Arten mit einer besonderen Schutzverantwortung, deren ökologische Ansprücheund Reaktionen hinreichend bekannt sind. So wurden Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Insektenals relevante Artengruppen festgelegt, da sie alle relevanten Lebensräume desUntersuchungsgebiets in hinreichendem Maße repräsentieren. Zugleich ermöglichen ihre spezifischenEmpfindlichkeiten die Ermittlung und Bewertung der entscheidungserheblichenProjektwirkungen für das Schutzgut Fauna. Die hierzu erforderliche Datenerhebung wurde aufBasis des vorgefundenen Habitatpotenzials in Abstimmung mit der zuständigen Behörde (UNBDonnersbergkreis) durchgeführt. Die Begehungen fanden von Anfang März bis Ende Oktober2012 statt. Nähere Ausführungen zu den Erfassungsmethoden finden sich im Anhang.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 62. Planerische Vorgaben2.1 Regionaler RaumordnungsplanDas Plangebiet „Im Grafenfeld“ wird im Regionalen Raumordnungsplans Westpfalz IV als ‚AusschlussfreiesGebiet Windenergienutzung’ ausgewiesen. Unter einem ‚Ausschlussfreien Gebiet’sind Flächen zu verstehen, in denen keine raumordnerische Steuerung der Windenergienutzungerfolgt, da es keine ausreichenden Gründe für eine Vorranggebiets- oderAusschlussgebietsfestlegung gab. Die Regionalplanung lässt in den ausschlussfreien Gebietendie Möglichkeit der Windenergienutzung bestehen und trägt damit dem Privilegierungstatbestanddes § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB zugunsten der Windenergienutzung Rechnung, lässt aberauch die Befugnis der Kommune unberührt, aus städtebaulichen Gründen eine bauleitplanerischeSteuerung vorzunehmen. Wird jedoch auch über den Flächennutzungsplan nichtgesteuert, greift die Privilegierung direkt - sofern nicht die Regelungen des § 35 Abs. 3 Satz 1und 2 BauGB entgegenstehen.Das Vorhaben entspricht der Zielstellung, die Nutzung regenerativer Energie voranzutreiben;was aufgrund der bauplanungsrechtlichen Privilegierung insbesondere für die Nutzung derWindenergie gilt. Mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie der bauplanungsrechtlichenPrivilegierung von Windkraftanlagen wurden die gesetzgeberischenVoraussetzungen zur Förderung regenerativer Energien – hier insbesondere Windkraft - geschaffen.Im Plangebiet liegt lt. den Daten des Deutschen Wetterdienstes eine mittlere Windgeschwindigkeitvon 5,8-6,0 m/s in 100 m über Grund vor.2.2 BauleitplanungDie Aufstellung des Bebauungsplans „Im Grafenfeld“ erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8Abs. 3 BauGB. Der Bebauungsplan kann vor dem Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden,wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplanaus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird.Das Plangebiet wird somit im Abgleich mit den überörtlichen Planungsinstrumenten (RegionalerRaumordnungsplan, Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm IV) entwickelt.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 72.3 Biotopverbund und BiotopvernetzungIm unmittelbaren Untersuchungsraum finden sich nach Abgleich mit dem LANIS [6] keine Vogelschutzgebietegemäß Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie und FFH-Gebiete gemäß FFH-Richtlinie. Des Weiteren sind keine Schutzgebiete und Schutzobjekte gemäß §§ 23 – 27, 29BNatSchG i.V.m. §§ 17-21 LNatSchG [7] hier kartiert. Lediglich ca. 800 m nordöstlich des Plangebietesbefindet sich das gemäß § 28 BNatSchG geschützte Naturdenkmal „Birnbaum amRechental“ (ND-7333-445).Abbildung 1: Auszug des Schutzgebiete und Schutzobjekte im erweiterten Untersuchungsraum,LANIS [6]Dem gegenüber wird durch die Vielzahl der nach § 30 BNatSchG gesetzlich pauschal geschütztenBiotope im Plangebiet selbst sowie im weiteren Untersuchungsumfeld vor allem dieVernetzung von bedeutenden Flächen für das Arten- und Biotoppotential in einem ansonstenvor allem ackerbaulich geprägten Untersuchungsraum deutlich (siehe Abb. 1). Vor allem diesüdlich an den geplanten WEA-Standort angrenzenden Hang- und Quellbereiche sind für dasArtengefüge bedeutsam.Der geplante WEA-Standort liegt innerhalb des nach § 30 BNatSchG pauschal geschütztenBiotopes Aspenberg – Südhang (BK-6212-0121-2010) am nördlichsten und höchsten Punktdieses Hangbereiches. Das Ziel der Schutzgebietsfläche lautet: „Erhalt der strukturreichenObst- und Gehölzbestände, extensive Nutzung der Grünländer und Brachen“Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 8Kurzbeschreibung: Der langgestreckte Südhang des Aspenbergs zwischen Oberndorf undMannweiler-Cölln besteht aus einem strukturreichen, teils wärmeliebenden Gebüschkomplex,der von Magerwiesen sowie Brachen und Obstbrachen unterbrochen ist. Einige Gebüsche sindbereits zu mesophilen Feldgehölzen durchgewachsen, die Brachen und Obstbrachen verbuschendeutlich (siehe u.a. geplanter WEA-Standort), die Magerwiesen sind blütenreich,tendieren jedoch zur Versaumung. Zwischen den ungenutzten Biotopflächen sind noch bewirtschafteteRebflächen vorhanden. Der gesamte Komplex ist aus einem teils aufgegebenenWeinberg hervorgegangen. Ihn umgeben intensiv genutzte Ackerflächen. Der Bereich ist alslandschaftstypisch sowie arten- und strukturreich ausgeprägter Südhang von lokaler Bedeutung.Die Wiesen und die Brachen sollten extensiv bewirtschaftet werden. Im Verbundsystemder naturnahen thermophilen Gebüschsysteme sowie der Magergrünländer und aufgegebenenWeinbergstandorte bildet der Hangkomplex einen Trittstein als Lebensraum für angepassteArten. In der Fläche wurden zudem die Vorkommen zweier geschützter Orchideenarten nachgewiesen(Himantoglossum hircinum, Orchis purpurea). Die Flächen sind teilweise imBewirtschaftungskonzept <strong>Alsenz</strong>-Hänge der Kreisverwaltung Donnersbergkreis enthalten, dashier die u.a. die Entbuschung der Weinbergsbrachen (Offenhaltung durch Mahd, ExtensiveSchafbeweidung) vorsieht. Gesamtfläche des Schutzgebietes: ca. 18,5 ha.Durch das Planvorhaben „Im Grafenfeld“ ist zu erwarten, dass die Zielstellungen des pauschalgeschützten Biotopes Aspenberg – Südhang zumindest kleinräumig erheblich beeinträchtigtwerden, da vorhandene Gehölzstrukturen im Zuge der Baufeldberäumung flächig beseitigt werdenmüssen. Grundsätzlich sind aber gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG alle Handlungen, die zueiner Zerstörung des Biotopes führen, verboten. Jedoch lässt der Gesetzgeber gemäß § 30Abs. 3 BNatSchG auf Antrag eine Ausnahme von diesen Verbotstatbeständen zu, wenn dieBeeinträchtigungen ausgeglichen werden können. Insbesondere kann dieser Antrag gemäß §30 Abs. 4 BNatSchG gestellt werden, bevor über die Aufstellung des Bebauungsplans entschiedenwurde. Ein entsprechender Antrag wurde von der Pfalzwerke AG, Ludwigshafen beider Kreisverwaltung Donnersbergkreis Ende Januar 2013 eingereicht um die erforderliche Baufeldberäumung(Beseitigung von ca. 1.100 m² Gehölzfläche, Ausgleich mitKompensationsverhältnis von 1:4 durch gleichartige Ersatzpflanzungen) in der aktuellen Vegetationsruhevorzubereiten (Ergebnis noch offen).Des Weiteren befindet sich nordöstlich des geplanten WEA-Standortes im räumlichen Geltungsbereichdes Bebauungsplanes „Im Grafenfeld“ das nach § 30 BNatSchG pauschalgeschützte Biotop Hecken und Säume in der Feldflur östlich Oberndorf (BK-6212-0139-2010)mit dem Schutzziel: „Erhalt der strukturreichen Gehölze und der blütenreichen Krautsäume“.Das Biotop liegt zwischen einem Wirtschaftsweg und der Ackerfläche im unmittelbaren Zufahrtsbereichdes Plangebietes. Für die anstehende Baufeldberäumung des Planvorhabens „ImGrafenfeld“ (Beseitigung von ca. 120 m² Gehölzfläche, Ausgleich mit Kompensationsverhältnisvon 1:4 durch gleichartige Ersatzpflanzungen) müssen auch hier Gehölzstrukturen beseitigtIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 9werden, wofür der o.g. Antrag der Pfalzwerke AG, Ludwigshafen bei der Kreisverwaltung DonnersbergkreisEnde Januar 2013 eingereicht wurde (Ergebnis noch offen).Kurzbeschreibung: Innerhalb intensiv genutzter Ackerflur stocken östlich Oberndorf am Schockernbergzahlreiche lange Hecken und Obstbaumreihen mit standorttypischerArtenzusammensetzung. Die Gehölze sind teils alt, viele sind jedoch in neuerer Zeit angepflanztworden. Wo noch kein Kronenschluss zu verzeichnen ist oder unter den Obstbäumen sind arten-und blütenreiche krautige Säume ausgebildet. Die Ackernutzung reicht stellenweise jedochauch bis an die Gehölze heran. In den Hecken stehen bereichsweise alte Obstbäume, es istauch Totholz vorhanden. Die Hecken, Baumreihen und Säume sind vor allem im Hinblick aufdie umgebende Ackerflur als Refugium von lokaler Bedeutung. Die Entwicklung von weiterenkrautigen Saumstrukturen auch an den älteren Beständen ist zu empfehlen.Die Hecken bilden wichtige lineare Vernetzungsbiotope innerhalb intensiv genutzter Feldflur.Gesamtfläche des Schutzgebietes: ca. 8,0 ha.Im erweiterten Umfeld des Plangebietes finden sich die nachfolgend pauschal geschützten Flächen:Quellbach zum Morsbach (BK-6212-0123-2010) mit dem Schutzziel: „Erhalt des naturnahenQuellbaches, Extensivierung der Aue.“Kurzbeschreibung: Ein naturnaher Quellbach zum Morsbach verläuft am südlichen Hangfußdes Aspenberges zwischen Oberndorf und Mannweiler-Cölln. Der naturnahe Verlauf ist beidseitigvon typischen Ufergehölzen begleitet. Weder Ufer noch Sohle sind nennenswert befestigt,kleine Durchlässe oder Schüttungen findet man höchstens untergeordnet an Wegquerungen.Der Bach verläuft durch intensiv genutzte Ackerflur und Obstplantagen, die Nutzung grenzt direktan die Ufergehölze an. An der Einmündung in den Morsbach sind kleinflächig Obst- undGlatthaferwiesen vorhanden. Als gesetzlich geschütztes Biotop hat der naturnahe Quellbachlokale Bedeutung. Die derzeit intensiv genutzte Aue bietet ein hohes Entwicklungspotenzial.Der Bach bildet ein Vernetzungselement im regionalen Gewässersystem und ein Refugium inder umgebenden ausgeräumten Ackerflur. Gesamtfläche des Schutzgebietes: ca. 3,1 ha.Quellbereich östlich des Aspenberges (BK-6212-0131-2010) mit dem Schutzziel „Erhalt desnaturnahen Quellbereiches, Erhalt der strukturreichen Gehölzbestände, extensive Nutzung desGrünlandes“.Kurzbeschreibung: Ein kurzer naturnaher Quellbachabschnitt zum Talergraben ist westlich desGrehweiler Bergs und östlich des Aspenbergs zu finden. Der naturnahe Quellbach ist beidseitigvon typischen, meist sehr alten Ufergehölzen begleitet. Weder Ufer noch Sohle sind nennenswertbefestigt, das Bachbett ist durch Felsblöcke reich strukturiert. Der Bach wird von einemRöhrichtbestand gesäumt, der sich in einer nassen Mulde flächig ausbreitet. Hangaufwärts(nördlich) schließen eine magere Grünlandfläche und ein typisches Gebüsch an.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 10Als gesetzlich geschütztes Biotop hat der naturnahe Quellbach im Komplex mit seiner Umgebunglokale Bedeutung. Der Bach bildet ein Vernetzungselement im regionalen Gewässersys-Gewässersystem und ein Refugium in der umgebenden ausgeräumten Ackerflur. Gesamtflächedes Schutzgebietes: ca. 2,2 ha.Die Planung Vernetzter Biotope – Landkreis Donnersberg [8] weißt für den Eingriffsraum desBebauungsplanes die Entwicklung von Biotopstrukturen im Agrarraum als Zielvorgabe(Schwerpunktraum) aus. Dabei steht die Vernetzung der o.g. Biotopkartierten Bereiche – diehier als Trocken-, Streuobst- und strukturreiche Halboffenlandbiotopkomplexe der Talränderund Bachsysteme von <strong>Alsenz</strong> und Appelbach eingeordnet werden – im Fokus. AbzuleitendeEinzelmaßnahmen sind u.a.:- Erhalt und Entwicklung von Ruinen, Stütz- und Trockenmauern als Lebensräume(Schaffung von Kleinstrukturen),- Erhalt und Entwicklung von Streuobstbeständen,- Erhalt und Entwicklung von Mageren Wiesen und Weiden mittlerer Standorte sowie vonWiesen und Weiden mittlerer Standorte,- Erhalt und Entwicklung der Quellen und Quellbachbereiche,- Biotoptypenverträgliche Bewirtschaftung der Wiesen und Weiden mittlerer Standorte undder ackerbaulich genutzten Bereiche.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 113 Beschreibung des Zustandes von Natur und Landschaft3.1 Naturräumliche GliederungDer Planungsraum liegt in der Großlandschaft Saar-Nahe-Bergland und hier in dessen Untereinheit„Appelhöhen“ (193.142). Dieser Naturraum entspricht den charakteristischen Zügeneiner Agrarlandschaft. Der Untersuchungsraum liegt im westlichen Randbereich der „Appelhöhen“auf dem Höhenzug des Aspenbergs (306,9 m ü.NN.) in der Gewanne „Im Grafenfeld“.Als Appelhöhen bezeichnet man lt. LANIS [6] die Fortsetzung der Moschelhöhen östlich des<strong>Alsenz</strong>tals mit einer Höhe bis über 380 m ü. NN. Sie werden vom Appelbach in zwei Teilflügelzerlegt. Der Appelbach windet sich über größere Strecken naturnah durch sein Tal. Sein Verlaufwird von begleitenden Ufergehölzen nachgezeichnet. In Süd bis Südwesthanglagen der Tälerwurde früher auch Wein angebaut, während heute die Weinbergsfläche auf wenige Restflächengeschrumpft ist. Der Waldanteil ist mit 11% gering. Die Waldflächen sind in kleineren Beständenverstreut vor allem an steileren Hängen. Die Besiedlung des Raumes erfolgte primär entlangdes Appelbachs und seiner Zuflüsse. Auf den Höhen hingegen sind einige Höfe oder Hofgruppen(u.a. Schmalfelderhof südlich des Plangebietes) entstanden. Die Höhen werden vonAckerland geprägt. Auch in den Tälern überwiegt die ackerbauliche Nutzung, während Grünlandhier recht lückig auftritt. Grünland tritt auch in den Hängen auf, hier in Verbindung mitStreuobstbeständen als Relikten einer früher verbreiteten Nutzungsweise, die häufig aufgegebenwurden und in Verbuschung begriffen sind (siehe u.a. Eingriffsbereich im Südhang desAspenberges).3.2 Geologie und BödenDie <strong>Alsenz</strong>höhen werden lt. Planung vernetzter Biotope [8] überwiegend von Sandsteinen, Tonschiefernund Konglomeaten des Unterrrotliegenden aufgebaut, die stellenweise vonMelaphyrintrusionen durchsetzt sind. Die z.T. von Lößlehmschleiern überzogenen Sandsteineund Tonschiefer bilden vorwiegend tiefgründige, gut durchlüftete sandig-lehmige Braunerden.Lediglich im Bereich der flächenmäßig zurücktretenden Konglomerate und Melaphyrintrusionensind, besonders in Hanglage, flachgründige, steinige Böden des Rankertyps entwickelt.Die 60-100m hohen sonnenexponierten Talflanken von <strong>Alsenz</strong> und Appelbach werden vereinzelt,wie am Südhang des Aspenberges, (noch) weinbaulich genutzt; überwiegend aber vonStreuobstwiesen eingenommen. Auf Grund der vorherrschenden Bodeneigenschaften bestehenvor allem auf den Höhenrücken günstige Ertragsbedingungen für die Landwirtschaft (Ackerbau).Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 123.3 ReliefDer Eingriffsbereich liegt am Südhang des Aspenbergs (306,9 ü.N.N) und hier am höchstenPunkt dieses Hangbereiches. Das Gelände fällt stark nach Süden ab, weshalb in der Vergangenheithier auch Weinanbau stattfand.3.4 KlimaWarm-trockenes Klima ist charakteristisch für diesen Naturraum lt Planung vernetzter Biotope[8]. Von der Trockeninsel des unteren Nahetals (um Bad Kreuznach) reicht eine regenarmeZone zungenförmig nach Südwesten in die Täler von <strong>Alsenz</strong>, Moschel und unterem Appelbach.Jedoch erhalten die Höhenrücken östlich der <strong>Alsenz</strong>, in denen auch der Untersuchungsbereichliegt, mehr Niederschlag (mittlerer Jahresniederschlag zwischen 550-700 mm). Die Apfelblüte(Vollfrühling) beginnt zwischen dem 5. Und 10. Mai. Die Jahresmitteltemperatur der <strong>Alsenz</strong>-Höhen liegt zwischen 8-9°C.3.5 WasserhaushaltIm Plangebiet selbst befinden sich keine Oberflächengewässer. Jedoch befindet sich ca. 250 msüdlich des geplanten WEA-Standortes der naturnahe und biotopkartierte Quellbach zum Morsbach(BK-6212-0123-2010). Es ist anzunehmen, dass er eine besondere Bedeutung für dieGewässerökologie im Talraum südlich des Aspenberges besitzt. Jedoch stellt das Fließgewässerfür den Eingriffsbereich auf Grund seiner Entfernung keine eingriffsrelevante Struktur dar.Aussagen über den Grundwasserflurabstand und die Höffigkeit liegen derzeit nicht vor. Aufgrundder Hanglage ist von einem relativ niedrigen Grundwasserspiegel auszugehen, wobeiinsbesondere Hang- und Schichtenwasser mit dem freien Grundwasser korrespondieren kann.Es ist davon auszugehen, dass es bei Gewitterregen durch die angrenzende Nutzungen (Ackerflächen,Verkehrsflächen) sowie durch die Topographie zu einem erhöhten Oberflächenabflusskommen kann. Insbesondere die intensive Bewirtschaftung der anstehenden Äcker führt zuBodenverdichtungen und Reduzierung der wasserhaltenden Kräfte. Ein Großteil des ‚FreienWassers’ fließt oberflächlich bzw. in den oberen Bodenhorizonten ab. Meliorationen durch Drainagenund Gräben führen das überschüssige Wasser schneller ab als dies natürlich zuerwarten wäre. Hierdurch kann es dabei zu kurzzeitigen Spitzenabflüssen im Vorfluter kommen.Jedoch sind die ‚wasserhaltenden’ Kräfte, die mit der dauerhaften Vegetationsdecke im Eingriffsbereichsowie am Südhang des Aspenberges (flächenhaft ausgeprägter Besatz von BaumundStrauchgehölzen) gebildet werden, nicht gänzlich zu vernachlässigen und maßgebend fürden lokalen Wasserhaushalt. Dem Schutzgut ist somit eine durchschnittliche bis hohe Bedeutungbzw. Schutzbedürftigkeit zuzusprechen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 133.6 Biotoptypen und FlächennutzungenEine Bestandsaufnahme, bei der die Biotoptypen und Flächennutzungen innerhalb und in denRandbereichen des Plangebietes aufgenommen wurden, erfolgte im August 2012 (Ergänzung:Dezember 2012) und ist im Bestands- und Konfliktplan dargestellt. Die Bestandsaufnahme besitzteinen räumlichen Umfang von ca. 500 m um den geplanten Eingriffsraum. Auf eine gezieltefloristische bzw. vegetationskundliche Aufnahme wurde verzichtet. Die aufgeführten Artenangabenwurden teilweise der Biotopkartierung [6] entnommen.Folgende Einheiten (Biotoptypen) bzw. Flächennutzungen wurden erfasst:Gebüsch mittlerer Standorte BB9Der geplante WEA-Standort liegt in einem Gebüsch mittlerer Standorte, dass als ein Teil derpauschal gemäß § 30 BNatSchG geschützten Fläche „Aspenberg-Südhang“ ausgewiesen istlaut LANIS [6]. In dem Bereich, der sich in südlicher Richtung als Steilhang ausprägt, stand früherdie Nutzung als Weinberg im Vordergrund.Es handelt sich bei dem flächigen Aufwuchs vor allem um Schlehengehölze (Prunus spinosa),in denen zudem Einzelgehölze wie Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Brombeere(Rubus fruticosus agg.), Hartriegel (Cornus sanguinea), Hunds-Rose (Rosa canina), Liguster(Ligustrum vulgare), Wein-Rebe (Vitis vinifera) und Kratzbeere (Rubus caesius) zu finden sind.Durchsetzt werden dieses Gebüschstrukturen durch Hochstämme von Süßkirsche (Prunus avium),Zwetschge (Prunus domestica), Stieleiche (Quercus robur), Esche (Fraxinus excelsior)und Mehlbeere (Sorbus aria). Zudem wird im Bewirtschaftungskonzept der <strong>Alsenz</strong>-Hänge derKreisverwaltung Donnersbergkreis darauf hingewiesen, dass die Vorkommen zweier geschützterOrchideenarten (Himantoglossum hircinum, Orchis purpurea) in den steileren Hanglagen ca.50-100 m unterhalb des geplanten WEA-Standortes ausgebildet werden.Die Gebüschstrukturen bilden sich über den gesamten Südhang des Aspenberges in ähnlicherAusprägung aus.Gebüschstreifen BB1Entlang der Wirtschaftswege an den landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen, sowie in Einzellagenauch an Hangflächen, finden sich linear gepflanzte Gebüschstreifen (u.a. Abgrenzungzu angrenzenden Nutzungen). Die Gebüschstreifen, bei denen Kulturgehölze dominieren, sindim Mittel ca. 4 m breit und werden in der Wuchshöhe vor allem durch, Hochstämme (bis ca. 10m), die das Biotop durchsetzen, definiert. Dominierende Straucharten sind Schlehe (Prunusspinosa, tw. flächenhaft sukzessive Ausbreitung), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Liguster(Ligustrum vulgare), Heckenkirche (Lonicera xylosteum),Felsenkirsche (Prunusmahaleb), Haselnuss (Corylus avellana), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), EingriffligerWeißdorn (Crataegus monogyna), Pfaffenhüttchen (Euonymus europaea), Gemeiner Schneeball(Viburnum opulus), Hartriegel (Cornus sanguinea) sowie vereinzelt auch diverse Rosen-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 14und Weidenarten. Hochstämme, die die Gebüschstreifen durchsetzen, sind u.a. Süßkirsche(Prunus avium, auch als Strauch), Feldahorn (Acer campestre) und Stieleiche (Quercus robur).Insbesondere im nordöstlichen Randbereich des Planungsraumes sind die bestehenden Gebüschstrukturenauch als gemäß § 30 BNatSchG pauschal geschützten Flächen „Hecken undSäume in der Feldflur östlich Oberndorf“ (BK-6212-0139-2010) ausgewiesen, sodass Ihneneine besondere Bedeutung im Biotopverbund zukommt.Ackerbaulich genutzte Fläche HA0Das nähere Umfeld des Plangebietes wird durch eine intensive ackerbauliche Nutzung der Flächendominiert. Hauptsächlich findet der Anbau von Zuckerrüben (Beta vulgaris spc.),Getreidearten wie Gerste (Hordeum vulgare spec.) und Roggen (Secale cereale spec.) sowievereinzelt auch Raps (Brassica napus spec.) statt. Die ruderalen Randbereiche der Ackerflächensind überwiegend schwach (b < 1,0 m) und artenarm ausgeprägt, da dieAckerbewirtschaftung direkt bis an die Wirtschaftswege heranreicht. Der Besatz wird hier vorallem von Arten wie Deutsches Weidelgras (Lolium perenne), Quecke (Agropyron repens), GemeinemLöwenzahn (Taraxacum of ficinalis), Spitzwegerich (Plantago lanceolata) sowievereinzelt Brennnessel- (Urtica spec.) und Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense) geprägt. In einzelnenSukzessionsflächen, die einen sehr geringen Umfang besitzen, finden sich auchAckerwildkräuter bzw. Ackerwildkrautgesellschaften zu finden, in denen der Aufwuchs vonKornblume (Centaurea cyanus), Klatschmohn (Papaver rhoeas), Ackerhundskamille (Anthemisarvensis), Gemeine Schafgarbe (Achillea millefolium) sowie Greiskraut (Senecio spec.) zu findenist.Ackerbrache HB0Im Untersuchungsraum fanden sich zum Zeitpunkt der Begehungen vereinzelt brachliegendeAckerflächen, deren Nutzung für die anstehende Vegetationsphase noch offen stand. In derFläche haben sich ruderalisierende Arten wie Deutsches Weidelgras (Lolium perenne), Quecke(Agropyron repens), Schafgarbe (Achillea millefolium), Klee (Trifolium spec.), Gemeinem Löwenzahn(Taraxacum of ficinalis), Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Platterbse (Lathyrusspec.), Luzerne (Medicago sativa) und Kratzdiestel (Cirsium vulgare) ausgebildet. Zudem findensich hier neben vereinzelten Gersten- (Hordeum vulgare spec.) und Roggenaufwuchs (Secalecereale spec.) auch standorttypische Arten der Glatthafergesellschaft wie Gewöhnlicher Glatthafer(Arrhenatherum elatius), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wiesen-Labkraut(Galium album), Rotes Straußgras (Agrostis capillaris), Rispengras (Poa) oder Acker-Fuchsschwanz (Alopecurus myosuroides).Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 15Rebkulturen in Steillage HL3Im Südhang des Aspenberges findet vereinzelt noch immer die Bewirtschaftung der Flächendurch Weinanbau statt. Die linear an der Hanglage ausgerichteten Rebstöcke bilden den einzigennennenswerten Besatz der Flächen. Die Krautschicht ist – im Sinne der Bewirtschaftung –nur schwach und artenarm (grasig) ausgeprägt.Magerwiese ED1Westlich des Plangebietes konnten Magerwiesen festgestellt werden, die auch als pauschalgeschützte Flächen gemäß § 30 BNatSchG im LANIS [6] als Teil des Biotops „Aspenberg –Südhang“ (BK-6212-0121-2010) kartiert sind. Hier sind bestandsbildende Arten wie KnolligerHahnenfuß (Ranunculus bulbosus), Feld-Klee (Trifolium campestre), Bocks-Riemenzunge (Himantoglossumhircinum), Fieder-Zwenke (Brachypodium pinnatum), Goldhafer (Trisetumflavescens), Gewöhnlicher Hornklee (Lotus corniculatus), Skabiosen-Flockenblume (Centaureascabiosa), Doldiges Habichtskraut (Hieracium umbellatum), Golddistel (Carlina vulgaris), Wiesen-Schafgarbe(Achillea millefolium), Dürwurz (Inula conyzae), Dürrwurz (Inula conyzae),Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum), Sichelmöhre (Falcaria vulgaris), Rotschwinge(Festuca rubra) sowie in der Strauchschicht auch Pimpinell-Rose (Rosa spinosissima) undKratzbeere (Rubus caesius).Brachgefallenes Magergrünland EE4Im Einzugsbereich der Bestandsaufnahme konnten vereinzelt auch brachgefallene Magerwiesenfestgestellt werden, die ebenfalls als pauschal geschützte Flächen gemäß § 30 BNatSchGim LANIS [6] als Teil des Biotops „Aspenberg – Südhang“ (BK-6212-0121-2010) kartiert sind.Die vor allem westlich des Planungsraums anstehenden Flächen in den Hanglagen werdendurch bestandsbildende Arten wie Gemeiner Dost (Origanum vulgare), Echtes Johanniskraut(Hypericum perforatum), Kronwicke (Coronilla varia), Rotschwingel (Festuca rubra), Fieder-Zwenke (Brachypodium pinnatum), Goldhafer (Trisetum flavescens), Dürwurz (Inula conyzae),Kleiner Wiesenknopf (Sanguisorba minor), Klee (Trifolium medium), Acker-Witwenblume (Knautiaarvensis), Rapunzel-Glockenblume (Campanula rapunculus), Wiesen-Labkraut (Galiummollugo), Knollen-Platterbse (Lathyrus tuberosus), Golddistel (Carlina vulgaris), Acker-Glockenblume (Campanula rapunculoides), Doldiges Habichtskraut (Hieracium umbellatum),Sichelmöhre (Falcaria vulgaris) und Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa) geprägt.Mäßig verbuschte Grünlandbrache EE5In den Südhangflächen finden sich eine Vielzahl von mäßig verbuschten Grünlandbrachen, dieeinen Verbuschungsgrad von


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 16dorn (Crataegus monogyna), Brombeere (Rubus fruticosus agg.), Hartriegel (Cornus sanguinea),Hunds-Rose (Rosa canina), Liguster (Ligustrum vulgare), Wein-Rebe (Vitis vinifera) undKratzbeere (Rubus caesius) in der Strauchschicht zusammen. Die unverbuschten Bereiche entsprechenim Besatz vor allem der Artenzusammensetzung des brachgefallenenMagergrünlands (EE4, siehe oben).Stark verbuschte Grünlandbrache BB3Vor allem in den ehemaligen Weinbergen des Aspenberges haben sich, nach der Einstellungder (historischen) Bewirtschaftung als Rebkulturflächen, Grünlandbereiche (vor allem Magerwiesen)entwickelt, die teilweise stark verbuschen. Die hier betrachteten Flächen weisen eineVerbuschung von > 50 % auf und sind ebenfalls Teil der pauschal geschützten Flächen gemäߧ 30 BNatSchG („Aspenberg – Südhang“ [BK-6212-0121-2010]). Bestandsprägende Strauchartenin diesen Hanglagen – die sukzessiv zur Verbuschung führen - sind vor allem Schlehe(Prunus spinosa), Wein-Rebe (Vitis vinifera), Kratzbeere (Rubus caesius), Brombeere (Rubusfruticosus agg.), Eingriffliger Weißdorn (Crataegus monogyna), Hartriegel (Cornus sanguinea)und Hunds-Rose (Rosa canina). In der (mageren) Krautschicht sind Arten wie Knollen-Platterbse (Lathyrus tuberosus), Golddistel (Carlina vulgaris), Gemeiner Dost (Origanum vulgare),Echtes Johanniskraut (Hypericum perforatum), Zaun-Wicke (Vicia sepium), KriechendeHauhechel (Ononis repens), Sichelmöhre (Falcaria vulgaris), Wiesen-Schafgarbe (Achillea millefolium),Wiesen-Labkraut (Galium mollugo), Goldhafer (Trisetum flavescens), Dürwurz (Inulaconyzae), Rotschwingel (Festuca rubra), Skabiosen-Flockenblume (Centaurea scabiosa), Klee(Trifolium medium), Bocks-Riemenzunge (Himantoglossum hircinum), Fieder-Zwenke (Brachypodiumpinnatum) und Doldiges Habichtskraut (Hieracium umbellatum). Vereinzelt finden sichauch Baumgehölze schwach ausgeprägt bereits im Aufwuchs mit Arten wie Süßkirsche (Prunusavium), Stieleiche (Quercus robur) und Mehlbeere (Sorbus aria).Glatthaferwiese (Fettwiese) EA1Die Ausbreitung der Glatthaferwiesen beschränkt sich, aufgrund der günstigen ackerbaulichenBedingungen auf ein Minimum im Untersuchungsraum. Im Besatz dieser Glatthaferwiesenkommen u. a. Gewöhnlicher Glatthafer (Arrhenatherum elatius), Deutsches Weidelgras (Loliumperenne), Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata), Wiesen-Labkraut (Galium album), RotesStraußgras (Agrostis capillaris), Rispengras (Poa), Weiche Trespe (Bromus hordeaceus), Rotschwingel(Festuca spec.), Quecke (Agropyron repens) und Acker-Fuchsschwanz (Alopecurusmyosuroides). Zudem sind hier verschiedene Stickstoff- und Störanzeiger zu finden.Fettwiese EA3Vor allem in den östlich des Planungsraums anstehenden Hanglagen finden sich artenarme,gräserdominierte Wiesen, die durch die mehrmalige jährliche Mahd der Flächen geprägt sind.Bestandsbildende Arten sind hier bspw. Deutsches Weidelgras (Lolium perenne), KriechenderIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 17Hahnenfuss (Ranunculus repens), Gewöhnlicher Löwenzahn (Taraxacum sect. Ruderalia),Brennnessel (Urtica spec.), Gemeine Schafgarbe (Achillea millefolium), Greiskraut (Seneciospec.), Spitzwegerich (Plantago lanceolata), Wiesen-Platterbse (Lathyrus pratensis), Klee(Trifolium spec.) und Wiesen-Knäuelgras (Dactylis glomerata agg.).Feldgehölz aus einheimischen Baumarten BA1In den randlichen Bereichen des Untersuchungsraums (v.a. nordöstlich) sind flächenhaft Feldgehölzbiotopeentwickelt, deren Baumbestände (STD bis 40 cm, H bis 10 m) vor allem durchEiche (Quercus robur), Feldahorn (Acer campestre), Hainbuche (Carpinus betulus) und vereinzeltsogar Birke (betula spec.) geprägt werden. Zudem sind diverse Kulturarten zu finden wieWallnuss (Juglans regia), Zwetschge (Prunus domestica), Süßkirsche (Prunus avium), Elsbeere(Sorbus torminalis) oder Birnbaum (Pyrus communis). Im Unterwuchs und vor allem auch in denRandbereichen des Biotops sind zudem verschiedene Strauchgehölze zu finden wie Schlehe(Prunus spinosa), Schwarzer Holunder, (Sambucus nigra), Eingriffliger Weißdorn (Crataegusmonogyna), Hartriegel (Cornus sanguinea) und vor allem auch div. Weidenarten (Salix spec.).Feldgehölz aus gebietsfremden Baumarten BA2Im westlichen Bereich des Untersuchungsraums befindet sich ein flächenhaftes Feldgehölzbiotopaus gebietsfremden Baumarten (Aufforstung), die im Zusammenhang meiner einer(aufgegebenen?) Kleingartennutzung steht. Der dichtstehende Baumbestand (STD bis 30 cm,H bis 10 m) setzt sich aus Fichten (Picea Abies) zusammen, in deren Unterwuchs kein nennenswerterBesatz (vereinzelt ruderalisiert und grasig) zu finden ist.Baumhecke BD6Östlich des geplanten Eingriffsbereiches befinden sich Gehölzstrukturen, die sich als Baumhecke(b bis 15 m) ausgeprägt haben und auch unter pauschalem Schutz stehen gemäß § 30BNatSchG (siehe LANIS [6]: Hecken und Säume in der Feldflur östlich Oberndorf [BK-6212-0139-2010]). Der Baumbestand wird von Arten wie Eiche (Quercus robur), Feldahorn (Acercampestre), Hainbuche (Carpinus betulus), Wallnuss (Juglans regia), Zwetschge (Prunus domestica),Süßkirsche (Prunus avium), Salweide (Salix caprea) und vereinzelt auch Birke (betulaspec.) ausgeformt. Im dichten Untergehölz finden sich Hartriegel (Cornus sanguinea), Hunds-Rose (Rosa canina), Brombeere (Rubus fruticosus agg.), Weißdorn (Crataegus monogyna),Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Liguster (Ligustrum vulgare), Purpur-Weide (Salix purpurea),Ohrweide (Salix caprea), Heckenkirche (Lonicera xylosteum), Haselnuss (Corylusavellana), Wolliger Schneeball (Viburnum lantana), Pfaffenhüttchen (Euonymus europaea) undvor allem auch Schlehe (Prunus spinosa).Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 18Obstbaumreihe BF6Östlich des geplanten Eingriffsbereiches befindet sich eine Obstbaumreihe, die unter pauschalemSchutz steht gemäß § 30 BNatSchG (Hecken und Säume in der Feldflur östlich Oberndorf[BK-6212-0139-2010]). Der Baumbestand wird von Arten wie Eiche (Quercus robur), GemeineEsche (Fraxinus excelsior), Kirsch-Pflaume (Prunus cerasifera), Süßkirsche (Prunus avium),Zwetschge (Prunus domestica), Birnbaum (Pyrus communis), Wallnuss (Juglans regia) undApfel (Malus domestica). Im Untergehölz finden sich Hunds-Rose (Rosa canina), Brombeere(Rubus fruticosus agg.), Schlehe (Prunus spinosa), Kratzbeere (Rubus caesius) sowie BlauroterHartriegel (Cornus sanguinea)Quellbach FM4Südlich des geplanten WEA-Standortes befindet sich in einer Entfernung von ca. 250 m dergemäß § 30 BNatSchG pauschal geschützte Quellbach zum Morsbach (BK-6212-0123-2010),der als naturnahes Gewässer keine nennenswerten Befestigungen in Ufer und Sohle aufweist.Kleine Durchlässe oder Schüttungen findet man höchstens untergeordnet an Wegquerungen.Der Bach verläuft durch intensiv genutzte Ackerflur und Obstplantagen; die Nutzungen grenzendirekt an die beidseitigen Ufergehölze an. Der Ufersaum setzt sich insbesondere aus einer einreihigenBaumschicht (StD bis teilweise 100 cm) zusammen, die hauptsächlich durch dieArtenzusammensetzung von Schwarzerle (Alnus glutinosa), diversen Weiden (Salix caprea,Salix x rubens, Salix alba) und Esche (Fraxinus excelsior) geprägt werden. Im Unterwuchs findensich standorttypische Strauchgehölzarten wie Esche (Fraxinus excelsior), Kirsch-Pflaume(Prunus cerasifera), Liguster (Ligustrum vulgare), Brombeere (Rubus fruticosus agg.), BlauroterHartriegel (Cornus sanguinea). In der Krautschicht finden sich hier Zottiges Weidenröschen(Epilobium hirsutum), Echte Zaunwinde (Calystegia sepium), Brennessel (Urtica spec.), GelbeSchwertlilie (Iris pseudacorus) und Echtes Mädesüß (Filipendula ulmaria).Als gesetzlich geschütztes Biotop hat der naturnahe Quellbach lokale Bedeutung.Der Bach bildet ein Vernetzungselement im regionalen Gewässersystem und ein Refugium inder umgebenden ausgeräumten Ackerflur. [6]Streuobstwiese HK2Im Zusammenhang mit dem Quellbach zum Morsbach (BK-6212-0123-2010) wurde eine Streuobstwiesebiotopkartiert (d.h. pauschal unter Schutz gestellt), die durch einen hochwertigenBaumbestand (Altholz, STD 40-60 cm) aus Arten wie Süßkirsche (Prunus avium), Garten-Apfel(Malus domestica), Wallnuss (Juglans regia) und Birne (Pyrus communis) geprägt wird. Diegrasige Krautschicht wird von Arten wie Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense), Goldhafer (Trisetumflavescens), Gemeines Rispengras (Poa trivialis), Deutsches Weidelgras (Loliumperenne), Glatthafer (Arrhenatherum elatius) und Wiesen-Flockenblume (Centaurea jacea) dominiert.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 19Obstplantage HK4Am Fuß des Aspenbergs ist eine Obstplantage entlang der Talniederung (parallel zum Quellbach)zu finden, in der flächig der Anbau von Apfelbäumen (Malus domestica) stattfindet. DieObstbäume weisen einen Stammdurchmesser von 15-25 cm auf und eine Wuchshöhe bis ca.4,00 m.Streuobstbrache HK9Westlich des Plangebietes wurden auch Streuobstbrachen festgestellt, die als pauschal geschützteFlächen gemäß § 30 BNatSchG im LANIS [6] als Teil des Biotops „Aspenberg –Südhang“ (BK-6212-0121-2010) dargestellt sind. Der Baumbestand wird hier durch die Artenzusammensetzungvon Süßkirsche (Prunus avium), Garten-Apfel (Malus domestica),Zwetschge (Prunus domestica) und auch Esche (Fraxinus excelsior) geprägt. In der Krautschichtfinden sich bspw. Rainfarn (Tanacetum vulgare), Steinklee (Melilotus officinalis),Gemeiner Natterkopf (Echium vulgare), Gemeiner Dost (Origanum vulgare), Wegwarte (Cichoriumintybus), Sichelmöhre (Falcaria vulgaris) und auch Acker-Kratzdistel (Cirsium arvense).Kreisstraße VA2Die südlich des Plangebiets verlaufende Kreisstraße K 25 (Ost-West-Ausrichtung) stellt sich alsvollversiegelte Fläche (Asphalt) dar. Die Böschungsbereiche sind artenarm und grasig. Nur vereinzeltfinden sich hier standorttypisch Strauchgehölze im Aufwuchs.Wirtschaftsweg VB3Im Untersuchungsraum überwiegt die Anzahl der Wirtschaftswege, die in der Bestandskartierungunterschieden werden in asphaltierte (a), geschotterte (b) und grasige (c) Feldwege. Zuden geschotterten Feldwegen ist anzumerken, dass hier teilweise ein grasiger, artenarmer Mittelstreifenausgebildet ist. Bei grasigen Wirtschaftswegen wird die gesamte Fläche mitruderalisierten, artenarmen Besatz ausgeprägt. In den Böschungsbereichen finden sich teilweiseauch Entwässerungsgräben, die der Außengebietsentwässerung dienen. Grundsätzlich sinddie Wegrandbereiche sehr schmal ausgebildet, sodass die landwirtschaftliche Hauptnutzungder angrenzenden Flächen unbeeinträchtigt ist.Insgesamt ist erkennbar, dass die Flächen im Südhang des Aspenberges mit teilweise seltenausgeprägten Biotoptypen gesäumt sind, die einen hohen Natürlichkeitsgrad besitzen. DemGegenüber handelt es sich bei den vorgefundenen Biotoptypen im weiteren Untersuchungsraumteilweise um stark anthropogen beeinflusste Gesellschaften. Dies ist insbesondere auf diedominierende landwirtschaftliche Nutzung (Art und Intensität) im Untersuchungsraum zurück zuführen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 203.7 LandschaftsbildDer Untersuchungsraum wird als Teil des Naturraums „Appelhöhen“ (193.142) generell dencharakteristischen Zügen einer Agrarlandschaft zugeordnet. Das weitere Umfeld des Planbereichesentspricht in nördlicher und östlicher Richtung auch den Merkmalen einer ausgeräumten,strukturarmen Kulturlandschaft (raumwirksame bzw. gliedernde Strukturen fehlen teilweise).Jedoch wird gerade das nähere Umfeld des Eingriffsbereiches durch den steilen Südhang desAspenberges geprägt, der eine Vielzahl landschaftsbildprägender Strukturelemente aufweist(verbuschte Weinbergsbrachen, Streuobstbestände und Obstplantagen, Magerwiesenkomplexe,Quellbereiche, Trockenmauern).Auf dem Höhenzug ist in einer Entfernung von ca. 300 m ein Funk- bzw. Sendemast wahrzunehmen,der das natürliche Gefüge des Landschaftsbildes beeinträchtigt. In weitererEntfernung finden sich Freileitungen und ein weiterer Funk- bzw. Sendemast.Großräumig bedingen die günstigen Ertragsbedingungen für die Windenergie, das verschiedeneWindenergieanlagen, vor allem im Hoheitsbereich der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Alsenz</strong>-<strong>Obermoschel</strong> (u.a. Anlagen auf der Gemarkung <strong>Alsenz</strong> und Oberhausen/Appel in Entfernungvon 2-3 km) vom Plangebiet aus leichthin sichtbar sind. Die Landschaft vermittelt durch dieseAnlagen bereits einen ruhelosen Eindruck.3.8 Heutige potentielle natürliche Vegetation (hpnV)Die Südhänge des Aspenberges, in dem der Eingriffsraum liegt, sind als Sternmieren-Stieleichen-Hainbuchenwald basenreich, frische Variante (HAr) ausgeprägt (Stellario-Carpinetum stachyetosum), was auf eine natürliche Vegetation von Tieflagen-Feuchtwäldernbasenhaltiger-basenreicher Standorte zurück zu führen ist. Die westlichen Lagen des Aspenbergs(Hanglagen zum <strong>Alsenz</strong>tal) würden als Geißblatt-Waldlabkraut-Traubeneichen-Hainbuchenwälder (HCa), der basenhaltig, mäßig wechseltrockenen Variante ausgeprägt (Galio-Carpinetum)und somit Trockenwälder wechseltrockener Böden darstellen. Die nördlich desgeplanten WEA-Standortes liegende Höhenkuppe des Aspenbergs und die nördlichen Hanglagenwürden natürlicherweise als Flattergras-Hainsimsen-Buchenwälder (BAb), mäßig basenarmbis mäßig frische Variante (Luzulo-Fagetum typicum) ausgeprägt werden, was basenarmenBerg- und Hügellandstandorte mit mittlerer Bodenfeuchte gleichzusetzen ist.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 21Abbildung 2: Heutige potentielle natürliche Vegetation im Untersuchungsraum, LANIS [6]3.9 FaunaIm Zuge des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan „Im Grafenfeld“ in der GemarkungOberndorf wurde eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung [9] von der Gruppe für ökologischeGutachten, Stuttgart erarbeitet, deren Ergebnisse hier nur zusammenfassend (inAnlehnung an einen <strong>Fachbeitrag</strong> Fauna zum Bebauungsplanverfahren [2]) dargestellt werden.Die Untersuchungsergebnisse sollen nachfolgend hinsichtlich der relevanten Artengruppen zusammengefasstund punktuell ergänzt werden.VögelIm Untersuchungsgebiet (500 m Radius um geplanten Anlagenstandort) wurden gemäß denErgebnissen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung [9] 50 vorkommende Vogelartennachgewiesen (siehe Tabelle 1).Für 36 Arten lagen dabei ausreichende Hinweise auf ein Brutvorkommen vor, 12 weitere Artennutzten das Untersuchungsgebiet regelmäßig zur Nahrungssuche, 2 Arten wurden als Durchzüglereingestuft. Darüber hinaus wurden während der Zugvogelerfassung zusätzlich 16 Artenerfasst, die das Gebiet überquerten. Alle – bis auf die Straßentaube – nachgewiesenen Vogelartensind durch Artikel 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie [10] europarechtlich geschützt.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 22Tabelle 1: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Vogelarten [2]Artname Kürzel Status Gilde Rote Liste VSR BNatSchGAmsel A B zw bBachstelze Ba B h/n bBaumpieper* Bp B V bBlaumeise Bm B h bBuchfink B B zw bBuntspecht Bs B h bDorngrasmücke Dg B zw bEichelhäher Ei N zw bElster E B zw bFasan Fa B b bFeldlerche* Fl B 3 bFitis F D b bGartenrotschwanz Gr D h bGebirgsstelze* Ge ZB bGoldammer G B b(zw) bGrauammer* Ga B 3 Z sGrünfink Gf N zw bGrünspecht* Gü N sHänfling Hä B zw V bHausrotschwanz Hr B h/n; g bHeckenbraunelle He B zw bHohltaube* Hot ZB 3 Z bKernbeißer Kb B zw bKiebitz* Ki ZB 2 Z sKlappergrasmücke Kg B zw bKleiber Kl B h bKohlmeise K B h bKolkrabe* Kra ZB 0 bKormoran* Ko ZB bKornweihe* Kw ZB 2 I sKranich* Kch ZB I sMauersegler* Ms N g bMäusebussard* Mb N sMehlschwalbe* M N V bMisteldrossel Md N zw bMönchsgrasmücke Mg B zw bNachtigall N B b bNeuntöter* Nt B 3 I bRabenkrähe Ak B zw bRauchschwalbe* Rs N V bRebhuhn* Re B 3 2 bRingeltaube Rt B zw bRohrammerRohrammerZB b(zw) bRohrweihe*Row ZB 2 I sRotkehlchen R B h/n, b bRotmilan* Rm N 3 I sSchwanzmeise Sm B zw bSchwarzkehlchen* Swk B b 3 V bSchwarzmilan* Swm ZB 3 I sSilberreiher* Sir ZB I sSingdrossel Sd B zw bStar S N h bSteinschmätzer* Sts ZB 3 1 Z bStieglitz Sti ZB zw bStraßentaube Stt N gSumpfmeise Sum B h bSumpfrohrsänger Su B r/s bTurmfalke* Tf N sIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docxRLPBRD


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 23Artname Kürzel Status Gilde Rote Liste VSR BNatSchGTurteltaube* Tut B 3 sWacholderdrossel Wd ZB zw bWachtel* Wa B 3 Z bWendehals* Wh B 3 2 Z sWespenbussard* Wsb ZB 3 V I sWiesenpieper* W ZB 3 V bZaunkönig Z B h/n bZilpzalp Zi B zw, b b*: Arten mit hervorgehobener naturschutzfachlicher BedeutungErläuterungenStatus:B = BrutvogelN = NahrungsgastD = Durchzügler, ÜberfliegerZB = nur bei Zugvogelbeobachtung erfasstRote Liste:RLP = Rheinland-Pfalz (LUWG 2007); BRD = Deutschland(BFN 2009)1 = vom Erlöschen bedroht2 = stark gefährdet3 = gefährdetV = Arten der VorwarnlisteBNatSchG: Schutzstatus nach den Bestimmungendes Bundesnaturschutzgesetzesb = besonders geschützts = streng geschütztRLPBRDGilde: Zugehörigkeit der Arten ohne hervorgehobenenaturschutzfachliche Bedeutung und der Arten der Vorwarnlisteb: Bodenbrüter, f: Felsbrüter, g: Gebäudebrüter, h/n:Halbhöhlen-/Nischenbrüter, h: Höhlenbrüter,r/s: Röhricht-/Staudenbrüter, zw: ZweigbrüterVSR: Schutz nach EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtliniedes Rates 2009/147/EG vom 30. November 2009 überdie Erhaltung wildlebenden Vogelarten):I = Arten des Anhang IZ = Zugvogelarten nach Artikel 4 Abs. 2Im untersuchten Gebiet wurde eine artenreiche, entsprechend der vorherrschenden Flächennutzungvon Offen- und Halboffenland typischen Brutvögeln geprägte Avizönose vorgefunden.Neben häufigen und anspruchsarmen Arten konnten auch Brutvorkommen seltener und gefährdeterbiotoptypischer Leitarten nachgewiesen werden, die über einen hohennaturschutzfachlichen Indikationswert verfügen. Mit Neuntöter, Rebhuhn, Schwarzkehlchen,Wachtel und Wendehals sind 5 landesweit gefährdete Brutvogelarten im Gebiet vertreten. Unterden Nahrungsgästen befindet sich mit dem Rotmilan eine gefährdete Art. Weitere Arten werdenauf der landes- bzw. bundesweiten Vorwarnliste geführt. Die in Tabelle 2 dokumentierten strenggeschützten, seltenen sowie in der Roten Liste bzw. der Vorwarnliste geführten Arten sind vonbesonderer naturschutzfachlicher Bedeutung und bilden die Bewertungsgrundlage für dasSchutzgut Fauna. Die räumliche Ausbreitung dieser naturschutzfachlich bedeutsamen Artenwird in Abbildung 3 zur besseren Erläuterung dargestellt.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 24Tabelle 2: Liste naturschutzfachlich bedeutsamer BrutvogelartenArtname Status Habitatpräferenz Rote Liste VSR BNatSchGFeldlercheBreich strukturiertes Ackerland, extensivgenutzte Grünländer und Brachen3 bGrauammer B offene Ackerlandschaften mit Singwarten 3 Z sNeuntöter B Heckenreiches Halboffenland 3 I bRLPBRDRebhuhnBGehölzarmes und strukturreiches Offen-3 2 bRotmilanSchwarzkehlchenN (BU)Bland mit Randstrukturenoffene, strukturreiche Landschaft mitGehölzen, WäldernOffenland mit Gebüschen, Hochstauden,strukturreichen Säumen und Gräben3 I s3 V bTurteltaubeBoffene bis halboffene Parklandschaften3 sWachtelWendehalsBBGehölzarmes und strukturreiches Offenlandmit RandstrukturenErläuterungenStatus:B = Brutvogel ; BU = Brutvogel der UmgebungN = Nahrungsgast; D = Durchzügler, Überfliegerstrukturreiche Obstwiesen, Gärten, baumreicheParklandschaftenVSR: Schutz nach EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtliniedes Rates 2009/147/EG vom 30. November 2009 überdie Erhaltung wildlebenden Vogelarten):I = Arten des Anhang IZ = Zugvogelarten nach Artikel 4 Abs. 23 Z b3 2 Z sRote Liste:RLP = Rheinland-Pfalz (LUWG 2007); BRD = Deutschland(BFN 2009)1 = vom Erlöschen bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 =gefährdet; V = Arten der VorwarnlisteBNatSchG: Schutzstatus nach den Bestimmungendes Bundesnaturschutzgesetzesb = besonders geschützt; s = streng geschütztIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 25Abbildung 3: Vogelarten mit hervorgehobener naturschutzfachlicher Bedeutung sowie Ergebnisseder Horstkartierung im Untersuchungsgebiet und den angrenzenden Kontaktlebensräumen.[2]Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 26Die Offenlandflächen des Gebietes werden von Wachtel, Feldlerche und Rebhuhn als charakteristischeArten besiedelt. Die Brutpaardichte der dominierenden Feldlerche liegt in denbesiedelbaren Ackerflächen bei 4,2 Brutpaaren/10 ha und ist damit als hoch einzustufen.Typische Arten des Halboffenlandes sowie der Hecken- und Gehölzstrukturen konnten für dengesamten Untersuchungsraum mit einer flächendeckenden Besiedlung innerhalb geeigneterHabitate nachgewiesen werden. Als Arten mit hohen Stetigkeiten wurden Grauammer undNeuntöter registriert. Das landesweit gefährdete Schwarzkehlchen wurde mit drei Brutpaaren inden von Gehölzen durchsetzten Weinbergbrachen nachgewiesen.Im weiteren Untersuchungsraum sind zusätzlich gefährdete Arten lichter Wälder (Wendehals,Turteltaube) nachgewiesen. Auch diese werden von zahlreichen nicht gefährdeten aber habitattypischenArten begleitet. [2]Neben den Brutvögeln wurden an jeweils drei Terminen im Frühjahr und im Herbst die über denStandort hinwegziehenden bzw. rastenden Vögel erfasst (siehe Tabelle 3), wobei 11 Arten einebesondere naturschutzfachliche Bedeutung zukommt. [2]Tabelle 3: Im Untersuchungsgebiet zusätzlich nachgewiesene ZugvogelartenArtname Rote Liste VSR BNatSchGRLPBRDGebirgsstelze*bHohltaube* 3 Z bKiebitz* w 2 Z sKolkrabe 0 bKormoran*bKornweihe* w 2 I sKranich* w I sRohrammerbRohrweihe* w 2 I sSchwarzmilan* w 3 I sSilberreiher I sSteinschmätzer* 3 1 Z bStieglitzbWacholderdrosselbWespenbussard* w 3 V I sWiesenpieper* 3 V b*: Arten mit hervorgehobener naturschutzfachlicher Bedeutung; w = windkraftempfindlichErläuterungenStatus:B = Brutvogel ; BU = Brutvogel der UmgebungN = Nahrungsgast; D = Durchzügler, ÜberfliegerZB = nur bei Zugvogelbeobachtung erfasstVSR: Schutz nach EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtliniedes Rates 2009/147/EG vom 30. November 2009 überdie Erhaltung wildlebenden Vogelarten):I = Arten des Anhang IZ = Zugvogelarten nach Artikel 4 Abs. 2Rote Liste:RLP = Rheinland-Pfalz (LUWG 2007); BRD = Deutschland(BFN 2009)1 = vom Erlöschen bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 =gefährdet; V = Arten der VorwarnlisteBNatSchG: Schutzstatus nach den Bestimmungendes Bundesnaturschutzgesetzesb = besonders geschützt; s = streng geschütztEin Rastgebiet oder Rastplatz wurde nicht festgestellt. Ein Zugkorridor über dem Standort warauf Grundlage der eigenen Datenerfassung nicht zu erkennen. Vielmehr überquerten die Vögelden Standort im Breitfrontzug. Während des Herbstzuges konnte eine grobe Orientierung derIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 27Vögel an dem Verlauf des Appelbachs beobachtet werden, von dem sie bei dessen Abknickennach Süden (Höhe Gaugrehweiler) abwichen und weiter in südwestlicher Richtung die Kuppenlagenüberflogen. [2]FledermausInsgesamt wurden 6 Fledermausarten im Rahmen der vorliegenden Erfassung identifiziert. DieZwergfledermaus stellt die häufigste Art dar. Eine weitere häufige Art war der Große Abendsegler,der ebenfalls sowohl im Bereich von größeren Gehölzen als auch im Offenland und überweiten Ackerflächen jagend registriert wurde. Auch in der stark ländlich geprägten und kaumzersiedelten weiteren Umgebung sind großflächig Jagdhabitate des Großen Abendseglers vorhanden.Bei abendlichen Begehungen wurden bis zu ca. 20 Rufsequenzen (alle Arten) aufgezeichnet,wobei vor allem aufgrund des ausgeprägten Offenlandcharakters von einer insgesamt durchschnittlichenFrequentierung des Gebietes durch Fledermäuse auszugehen ist.Alle Arten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und darüber hinaus bundesweitstreng geschützt. Rauhaut- und Kleine Bartfledermaus sowie der Kleine Abendsegler sind landesweitstark gefährdet (siehe Tabelle 4). Die landesweit vom Aussterben bedrohteFransenfledermaus wurde ausschließlich in einer Entfernung von rund 600 m registriert. [2]Tabelle 4: Liste der nachgewiesenen FledermausartenArt Habitatpräferenz Rechtlicher Schutz Rote ListeKleine Bartfledermaus(Myotis mystacinus)Fransenfledermaus(Myotis nattereri)Großer Abendsegler(Nyctalus noctula)Kleiner Abendsegler(Nyctalus leisleri)Zwergfledermaus(Pipistrellus pipistrellus)Rauhautfledermaus(Pipistrellus nathusii)abwechslungsreicheLandschaft (Wald, Siedlungen,Offenland),Waldrand, StreuobstwiesenWald, Offenland, Täler,FlussläufeLaub- und Mischwälder,Streuobstgebiete, Hecken,Gewässer,beleuchtete Plätze inSiedlungenbreites Spektrum (Siedlungen,Offenland, Streuobstwiesen,Wald), Kulturfolgertypische Art der Wälderund des strukturreichenOffenlandesFFH BNatSchG RLP BRDIV s 2 3IV s 1 3IV s 3 3IV s 2 DIV s 3 -IV s 2 -Erläuterungen:Rote Liste: RLP = Rheinland-Pfalz (LUWG 2007); BRD = Deutschland (BFN 2009); 1 = vom Aussterben bedroht; 2 =stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; D = Daten defizitär, Einstufung unmöglich; G = Gefährdung anzunehmen,aber Status unbekannt; R = extrem seltene Arten und Arten mit geographischer Restriktion; i = gefährdetewandernde Tierart; * = ungefährdetFFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: II, IV - Art des Anhangs II bzw. IV der FFH-RichtlinieBNatSchG: Schutzstatus nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes: s - streng geschützt, b – besondersgeschütztIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 28Abbildung 4: Fledermausvorkommen im Untersuchungsgebiet [2]Insgesamt ergaben sich im Rahmen der Erhebungen keine Anzeichen für Paarungs-, Männchen-oder auch Winterquartiere im Untersuchungsraum. So konnten im Zuge des speziellenArtenschutzrechtlichen Prüfung [9] beispielsweise in den vorhandenen Waldbereichen und größerenFeldgehölzen (häufig sind hier v.a. jüngere Eschen und Eichen, Kirschbäume, z.T. auchRobinien, Nadelgehölze, dabei wenig Alt- und Totholz) keine größeren Baumhöhlen dokumentiertwerden, die von Fledermäusen als Sommerquartiere oder auch Wochenstuben genutztwerden könnten. Auch in den zahlreich vorhandenen Weinberghäuschen sowie in mehrerenbetonierten „Unterständen“ entlang der Kreisstraße K 25 waren keine Quartiere feststellbar. DaIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 29mit Hilfe des Bat-Detektors nur die Jagdhabitate von Individuen beschrieben werden könnenund diese tages- und jahreszeitlich stark variieren können, ist eine exakte räumliche Zuordnungder nachgewiesenen Fledermausarten im Sinne einer Abgrenzung von Gesamtlebensräumenkaum möglich.Das Gebiet ist für Fledermäuse als Jagdlebensraum bedeutsam. Fledermäuse wurden im gesamtenGebiet jagend nachgewiesen, wobei die Schwerpunkte der Jagdaktivität entlang derGehölz- und Saumstrukturen lagen. Diesen kommt als wichtigen Flugrouten eine besondereBedeutung zu. Mit 3 Arten im engeren Untersuchungsgebiet und 6 nachgewiesenen Arten imweiteren Umfeld ist das Fledermausvorkommen als durchschnittlich artenreich zu bewerten. [2]Im Rahmen der Beobachtungen zum Zuggeschehen der Fledermäuse wurde sich auf die Erfassungdes zeitlich kompakteren und individuenstärkeren Herbstzugs konzentriert. DasZuggeschehen wurde somit im Rahmen der speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung an vierTerminen zwischen Anfang September und Mitte Oktober erfasst. Dabei war das Zuggeschehenmit dem Nachweis von insgesamt 28 Tieren verhältnismäßig gering ausgeprägt. Eskonnten nur zwei Fledermausarten, Großer und Kleiner Abendsegler, dokumentiert werden.Meist handelte es sich um Einzelbeobachtungen, nur in zwei Fällen flogen jeweils zwei Tiere insehr kurzem Zeitabstand vorbei. Die im Rahmen dieser Begehungen zusätzlich aufgezeichnetenRufe von Zwergfledermäusen waren jagenden Tieren zuzuordnen.Früh abends, wenn die Tiere am Himmel noch deutlich kenntlich waren, konnten zum Teil konkreteOrtsbewegungen von Nordost nach Südwest registriert werden (13 Fledermäuse). Beispätabendlichen bis nächtlichen Vorbeiflügen bzw. nach Einsetzen völliger Dunkelheit war eineexaktere Bestimmung der Flugrichtung dagegen nicht oder kaum möglich. Die Mehrzahl derZugbeobachtungen erfolgte an den Terminen Mitte bis Ende September.Trotz des relativ geringen Stichprobenumfangs deuten die Ergebnisse auf ein geringes Zuggeschehenan dem geplanten WEA-Standort hin. Von dem Vorhandensein einer Zugroute ist nichtauszugehen. [9]ReptilienDie Untersuchungen ergaben Nachweise von vier Reptilienarten, wobei drei im Anhang IV derFFH-Richtlinie gelistet sind. Die Blindschleiche ist nur national geschützt. Eine Übersicht dernachgewiesenen Arten sowie ihre jeweiligen Schutzstati zeigt Tabelle 5. [2]Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 30Tabelle 5: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen ReptilienArt Habitatpräferenz Schutzstatus Rote ListeFFH BNatSchG RLP BRDSchlingnatter(Coronella austriaca)Extensive Weinberge, Kalkmagerrasenmit Felsen, Gebüschen, Gehölzrändern IV s 4 3Mauereidechse(Podarcis muralis)Zauneidechse(Lacerta agilis)Blindschleiche(Anguis fragilis)trockenwarme Gebiete mit felsigsteinigenStandorten: Felsen, Geröllhalden,BahndämmeIV s - VSonnenexponierte, trockenwarme Lebensräumemit offene Bodenstellen IV s - Vvegetationsreiche, mäßig feuchteBiotope mit hohem Streuanteil- b n nErläuterungen:Rote Liste: RLP = Rheinland-Pfalz (LUWG 2007); BRD = Deutschland (BFN 2009); 1 = vom Aussterben bedroht; 2 =stark gefährdet; 3 = gefährdet; 4 = potenziell gefährdet; V = Vorwarnliste; D = Daten defizitär, Einstufung unmöglich;G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt; R = extrem seltene Arten und Arten mit geographischer Restriktion- = nicht gefährdet/nicht geschütztFFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: II, IV - Art des Anhangs II bzw. IV der FFH-RichtlinieBNatSchG: Schutzstatus nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes: s - streng geschützt, b – besondersgeschütztAn der Wegböschung südlich des geplanten Standortes gelangen einzelne Beobachtungen vonZauneidechse und Schlingnatter. In einem Radius von 100 m konnten alle Reptilienarten nachgewiesenwerden (siehe Abbildung 5). Der WEA-Standort selbst ist stark mit Gebüschen (v.a.Liguster) zugewachsen und insgesamt strukturarm (keine Steinriegel, Trockenmauern, Totholz,u.a.). Nur randlich bzw. kleinräumig finden sich offenere Teilbereiche, die Sonnenplätze fürReptilien darstellen könnten; allerdings wurden hier keine Reptilien beobachtet.Die Mauereidechse wurde in einer Entfernung von rund 80 m zum geplanten Standort nachgewiesen.Es handelt sich hierbei um den randlichen Ausläufer eines größeren Bestandes in densüdlich gelegenen Weinberghängen. Der Eingriffsort selber ist für die Art auf Grund der fortgeschrittenenVerbuschung wenig geeignet.Die Zauneidechse wurde mit zwei Individuen im Eingriffsbereich nachgewiesen. Bedingt durchdie versteckte Lebensweise der Art kann nur ein Teil der Population im Rahmen der Geländeerhebungenerfasst werden. Auf Basis der langjährigen Erfassungserfahrung kann davonausgegangen werden, dass mindestens 3-5 adulte Tiere im direkten Eingriffsbereich vorkommen.Die Schlingnatter wurde in rund 50 m Entfernung vom geplanten Maststandort an dem südlichangrenzenden Grasweg nachgewiesen. Damit befindet sich das Vorkommen innerhalb des zumindesttemporär beanspruchten Baufensters. Betroffen ist ein Nachweispunkt, so dass vonmindestens einem adulten und mehreren juvenilen Tier auszugehen ist.Die Blindschleiche wurde ebenfalls in rund 50 m Entfernung vom geplanten Maststandort andem südlich angrenzenden Grasweg nachgewiesen. Damit befindet sich auch dieses Vorkom-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 31men innerhalb des zumindest temporär beanspruchten Baufensters. Betroffen ist ein Nachweispunkt,so dass mindestens von einem adulten und mehreren juvenilen Tier auszugehen ist.Alle nachgewiesenen Reptilienarten sind in den Hangbereichen südlich des geplanten Anlagenstandortesweit verbreitet und z.T. häufig, wobei vor allem die zahlreichen und in Abschnittentrockenmauerreichen Weinbergbrachen, als ideale Lebensräume für anzusehen sind. Währenddie offenen und von Trockenmauern und Steinriegeln dominierten Standorte hierbei eine besondershohe Eignung für die Mauereidechse aufweisen, sind Zauneidechse und Schlingnatterauf das Vorhandensein einzelner Gebüsche oder auch dichter vergraster Habitate angewiesen.Die intensiv genutzten, strukturarmen Weinbergflächen sowie die dichter verbuschten bzw. mitGehölzen bewachsenen Bereiche sind dagegen kaum reptilienrelevant. [9]Abbildung 5: Reptilienvorkommen im Untersuchungsgebiet [2]Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 32TagfalterInsgesamt wurden im direkten Umfeld der geplanten Anlagenstandorte 20 Tagfalterarten nachgewiesen,wobei keine dieser Arten den Anhängen II bzw. IV der FFH-Richtlinie zugerechnetist. In 6 sind alle nachgewiesenen Tagfalterarten dokumentierten. Den besonders geschütztenbzw. in den Rote Listen geführten Arten kommt eine besondere naturschutzfachliche Bedeutungzu und bilden die Bewertungsgrundlage für das Schutzgut Fauna. Dabei sind derSchwalbenschwanz und der Kronwicken-Dickkopffalter auf der landes- bzw. bundesweitenVorwarnliste geführt, besonders geschützt nach BNatSchG sind neben Schwalbenschwanzauch - Kleines Wiesenvögelchen und Hauhechel-Bläuling. [2]Tabelle 6: Liste nachgewiesener TagfalterartenArten FF RLD/RPSchutzstatusBNatSchGPapilio machaon – Schwalbenschwanz II V/- b - 1Gonepteryx rhamni – Zitronenfalter IV - - - 1Pieris rapae - Kleiner Kohl-Weißling I - - - 2Pieris napi - Grünader-Weißling II - - - 3Inachis io –Tagpfauenauge I - - - 2Vanessa atalanta – Admiral I - - - 1Aglais urticae – Kleiner Fuchs I - - - 2Polygonia c-album - C-Falter IV - - - 1Melanargia galathea – Schachbrett II - - - 4Lasiommata megera - Mauerfuchs II - - - 1Maniola jurtina - Großes Ochsenauge II - - - 3Aphantopus hyperantus - Schornsteinfeger II - - - 3Coenonympha pamphilus - Kleines Wiesenvögelchen II - b - 4Pararge aegeria – Waldbrettspiel IV - - - 1Celastrina argiolus - Faulbaum-Bläuling IV - - - 1Polyommatus icarus - Hauhechel-Bläuling II - b - 3Erynnis tages - Kronwicken-Dickkopffalter II V/V - - 1Thymelicus sylvestris - Braunkolbiger Braun-Dickkopffalter IV - - - 4Thymelicus lineolus – Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalter IV - - - 2FFHHäufigkeitimUGOchlodes venatus - Rostfarbiger Dickkopffalter III - - - 2Erläuterungen zur Tabelle:FF = Falterformation; nach BLAB & KUDRNA (1982) für die Flugbiotope der Imagines (Darstellung der Hauptvorkommen)IUbiquisten: Bewohner blütenreicher Stellen der unterschiedlichsten ArtII Mesophile Offenlandarten: Bewohner nicht zu intensiver, grasiger, blütenreicher Bereiche des OffenlandesIIIMesophile Arten gehölzreicher Übergangsbereiche: Bewohner blütenreicher Stellen v.a. im Windschatten von Wäldernund Heckenzeilen, z.T. auch in windgeschützten Talein schnittenIVMesophile Waldarten: Bewohner äußerer und innerer Grenzlinien, Lichtungen und kleiner Wiesen der Wälder aufmäßig trockenen bis mäßig feuchten Standorten mit guter Nährstoffversorgung sowie der bodensauren WälderRL = Rote Listen: D = Deutschland (PRETSCHER 1998), RP = Rheinland-Pfalz, (SCHULTE et al. 2007)1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Art der Vorwarnliste; - = derzeit nicht gefährdetSchutz: FFH = Fauna-Flora-Habitatrichtlinie;II - Art ist in Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt und zählt zu den ‚Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, fürderen Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen’,IV - Art ist in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und zählt zu den ‚streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichemInteresse’.BNatSchG = Schutzstatus nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes:s - streng geschützt, b – besonders geschütztHäufigkeitsstufen:1 = Einzelexemplar; 2 = 2-5 Exemplare; 3 = 6-10 Ex.; 4 = 11-20 Ex.; 5 = 21-50 Ex.; 6 > 50 Ex.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 33Die festgestellte Tagfaltergemeinschaft weist eine durchschnittliche Artenzahl auf und rekrutiertsich überwiegend aus mesophilen Arten des Offenlandes mit weitverbreiteten Ubiquisten, diean verschiedensten blütenreichen Stellen, oft weitab vom Larvalhabitat, auftreten können. Artenmit einer Habitatpräferenz für Wälder, Waldränder und Gehölzstrukturen wurden nur in Einzelexemplarenfestgestellt, einzig Braunkolbiger- und Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalter wurdenhäufiger nachgewiesen.Bemerkenswert ist das Vorkommen des Kronwicken-Dickkopffalters. Die Art wurde nur mit einemEinzelexemplar in den Weinbergbrachen dokumentiert. Sie gilt als xerothermophile Art desOffenlandes die relativ empfindlich auf Eutrophierung reagiert und standorttreu ist (nachSETTELE et al. 1999). Sie wird sowohl auf der landes- als auch der bundesweiten Vorwarnlistegeführt.Die für Tagfalter und Widderchen interessanten Flächen konzentrieren sich auf die teilweiseausgesprochen mageren und kurzwüchsigen Weinbergbrachen im Süden des Eingriffsbereichs.Außerhalb dieser Flächen war die Flugaktivität mäßig bis gering und beschränkte sich auf mobile,wenig standorttreue Ubiquisten. [2]AmphibienIm Untersuchungsgebiet konnten trotz intensiver Nachsuche im Rahmen der speziellen artenschutzrechtlichenPrüfung keine Amphibienvorkommen dokumentiert werden. Die ist vermutlichauf den Mangel an Laichgewässern zurück zu führen. Auf Grund der fehlenden Nachweise istdie Gruppe der Amphibien nicht Gegenstand der weiteren Bewertungen. [9]Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 34SäugetiereDie nachfolgenden Aussagen zum weiteren Artenvorkommen gründen auf Literaturrecherche,Datenauswertung (Arten und Fakten, TK 25-Nr. 6212 Meisenheim), Annahme und Zufallsbeobachtungen(Potentialabschätzung).Für die vorgefundenen Biotope (vor allem Acker- und Wiesenflächen, verbuschte Bereiche) sinddie typischen Tiere bzw. Leitarten der Kulturlandschaft, die hier zumindest als Durchzügler oderzur Nahrungssuche auftreten dürften, wahrscheinlich. Als potentiell vorkommende Säugetiereim Untersuchungsraum wären Arten wie Rot- und Schwarzwild, Feldhase (Lepus europaeus),Wildkanninchen (Oryctolagus cuniculus), Rotfuchs (Vulpes Vulpes), heimische Marderarten(Mustelidae), Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) oder Feldmaus (Microtus arvalis) zu nennen.Schwerpunkte von Fortpflanzungs- und Ruhestätten seltener oder gefährdeter Arten sind imdirekten Eingriffsraum sind weitgehend auszuschließen. Lediglich das Vorkommen einzelnerIndividuen ohne erhebliche Bedeutung für eine diesbezügliche lokale Population im Naturraumist hier möglich. Eine räumliche Eingrenzung der Ausbreitungsschwerpunkte lokaler Populationender o.g. Arten sowie ihr tatsächlicher Nachweis konnte im Rahmen der Untersuchunggrundsätzlich nicht erfolgen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 354. Ökologische Bewertung von Natur und LandschaftDie Bewertung der Landschaftsfaktoren Geologie und Böden, Relief, Wasserhaushalt, Klimaund Landschaftsbild erfolgt verbal. Eine Einteilung nach Werteklassen ist hier nicht möglich.Beim Arten- und Biotoppotenzial dagegen kann eine Klassifizierung anhand einer 5-stufigenWerteskala vorgenommen werden.4.1 Bewertung der geologischen Situation und des BodenpotenzialesGeologischer Untergrund und Böden bestimmen wesentlich die Bodennutzung und dadurchindirekt das Landschaftsbild und den Naturhaushalt. Die vorherrschenden Böden im Landschaftsraumermöglichen eine intensive landwirtschaftliche Nutzung mit gutenErtragsbedingungen. Beeinflusst durch die Steilhänge des Aspenberges reduziert sich jedochhier die landwirtschaftliche Nutzung auf die geeigneten Flächen für den Weinanbau.Diese intensive Bewirtschaftung beeinträchtigt das aktive Bodenleben. Gesunder Boden bietetLebensraum für Mikroorganismen und Bodentiere, die bei der Umwandlung von Stoffen innerhalbder einzelnen Stoffkreisläufe im Naturhaushalt mitwirken. Infolge der intensivenlandwirtschaftlichen Nutzung der Flächen, verbunden mit teilweise hohen Dünger- und Pflanzenschutzgaben,ist mit einer Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit zu rechnen.Die unterschiedlich intensiven Bewirtschaftungsformen der Landwirtschaft führen zu einer Veränderungwichtiger Bodenparameter. Störungen des Bodenlebens treten vor allem imZusammenhang mit der mechanischen Belastung durch das Befahren von Pflug- und Mähfahrzeugenauf. Die Bodenentwicklung vollzieht sich durch Streuabbau, Versauerung undHumifizierung zu gekappten Braunerden und Parabraunerden bzw. durch Rigolen zu Hortisolen.Das Bodenpotenzial kann somit in den landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen alsmäßig vorbelastet bewertet werden. Dem Gegenüber besitzen die Flächen, in denen beispielsweiseflächiger Gehölzaufwuchs (verbuschte Bereiche) zu finden ist, ein geringereVorbelastung des Schutzgutes, da keine anthropogenen Beeinträchtigungen der oberen Bodenschichtenzu erwarten sind.Die Vorbelastung des Bodens ist somit nutzungsbedingt (intensive Landwirtschaft) ebenso hochanzusehen wie die Belastung des Wasserhaushaltes, da sie sich weitgehend aus den gleichenFaktoren erklärt. Hinzu kommt die Annahme von Schadstoffeinträgen aus der allgemeinen Umweltbelastungund der Nähe zum Straßenraum.Zusammenfassend ist dem Schutzgut eine mittlere bis hohe Schutzwürdigkeit zuzusprechen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 364.2 Bewertung der ReliefgegebenheitenObwohl die Landschaft in ihrer Vegetationsbedeckung als Kulturlandschaft anthropogen überformtist, hat sich ihre Oberflächengestalt im ursprünglichen Zustand erhalten. Der typischeReliefcharakter ist kaum negativ beeinträchtigt. Insbesondere mit den südlichen Steilhängendes Aspenberges sind charakteristische Reliefstrukturen zu verbinden, denen eine hoheSchutzwürdigkeit zukommt.Zusammenfassend ist dem Schutzgut eine mittlere bis hohe Schutzwürdigkeit zuzusprechen.4.3 Bewertung der klimatischen SituationDas Klimapotential ist charakteristisch für die Planungseinheit. Modifizierend auf das Klima wirktdie Offenheit der Landschaft, welche die Klimaextreme verschärft und eine „Kontinentalisierung“mit sich zieht. Das bedeutet, die Maximaltemperaturen im Sommer liegen höher als sie unterden Bedingungen naturnaher – dauerhafter – Vegetationsbedeckung zu erwarten wären. Gleichesgilt auch für Wintertemperaturen, die auch aufgrund der relativen Höhenlage abfallen.Charakteristisch sind die Kaltluftentstehungsgebiete auf den Landwirtschaftsflächen der Hochfläche.Ein freier Kaltluftabfluss, vor allem in die angrenzenden Tallagen, wird durch dievorhandenen Gehölzflächen in den steileren Hanglagen punktuell eingeschränkt.Insgesamt muss das Klimapotential als vorbelastet eingestuft werden. Dem Schutzgut ist einemittlere bis hohe Schutzwürdigkeit zuzusprechen.4.4 Bewertung des WasserpotenzialesIm Untersuchungsraum ist der Quellbach zum Morsbach, südlich des Plangebietes von besondererBedeutung für die Gewässerökologie und das damit zu verbindende Arten- undBiotoppotential. Entsprechend der Ausweisung als Fläche gemäß § 30 BNatSchG besitzt dasBiotop (BK-6212-0123-2010) einen besonders hohen Schutzwürdigkeit. Der lokale Wasserhaushaltim Plangebiet selbst wird voraussichtlich nicht vom o.g. Quellbereich beeinflusst.Aussagen über den Grundwasserflurabstand und die Höffigkeit liegen derzeit nicht vor. Aufgrundder Hanglage ist von einem relativ niedrigen Grundwasserspiegel auszugehen, wobeiinsbesondere Hang- und Schichtenwasser mit dem freien Grundwasser korrespondieren kann.Es ist davon auszugehen, dass es bei Gewitterregen durch die angrenzende Nutzungen (Ackerflächen,Verkehrsflächen) sowie durch die Topographie zu einem erhöhten Oberflächenabflusskommen kann. Insbesondere die intensive Bewirtschaftung der anstehenden Äcker führt zuBodenverdichtungen und Reduzierung der wasserhaltenden Kräfte. Ein Großteil des ‚FreienWassers’ fließt oberflächlich bzw. in den oberen Bodenhorizonten ab. Meliorationen durch Drainagenund Gräben führen das überschüssige Wasser schneller ab als dies natürlich zuerwarten wäre. Hierdurch kann es dabei zu kurzzeitigen Spitzenabflüssen im Vorfluter kommen.Jedoch sind die ‚wasserhaltenden’ Kräfte, die mit der dauerhaften Vegetationsdecke im Ein-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 37griffsbereich sowie am Südhang des Aspenberges (flächenhaft ausgeprägter Besatz von BaumundStrauchgehölzen) gebildet werden, nicht gänzlich zu vernachlässigen und maßgebend fürden lokalen Wasserhaushalt. Dem Schutzgut ist somit eine durchschnittliche bis hohe Bedeutungbzw. Schutzbedürftigkeit zuzusprechen.4.5 Bewertung des LandschaftsbildesDer Eingriffsraum und sein näheres Umfeld werden in der Wahrnehmung durch die steilen Südhängedes Aspenberges geprägt, in denen eine Vielzahl landschaftsbildprägenderStrukturelemente zu finden sind wie die verbuschten Weinbergsbrachen, Streuobstbeständeund Obstplantagen, Magerwiesenkomplexe, Quellbereiche, Trockenmauern, Hochstand, usw.Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildes besitzt insbesondere mit Blick vonSüden eine hohe Schutzbedürftigkeit, die auch durch vorhandene Beeinträchtigungen (vorhandenerFunk- bzw. Sendemast, Freileitung) nicht nennenswert gemindert wird.Dem Gegenüber besitzt der weitere Untersuchungsraum – vor allem nördlich und östlich desgeplanten WEA-Standortes - einen insgesamt ausgeräumten Habitus, der aufgrund seiner Höhenlageweithin sichtbar ist. Die landwirtschaftlich genutzten Offenlandflächen dominieren dasLandschaftsbild, in dem raumwirksame bzw. gliedernde Strukturen zur Akzentuierung der Landschaftweitgehend fehlen und eine monotone Feldflur zu finden ist. Durch vorhandenen WEAnördlich des Plangebietes (u.a. Anlagen auf der Gemarkung <strong>Alsenz</strong> und Oberhausen/Appel inEntfernung von 2-3 km) wird vor allem hier Wertigkeit des Landschaftsbildes gemindert.Dem Schutzgut ist, trotz einzelner Vorbelastung, eine hohe Schutzwürdigkeit zuzugestehen, dainsbesondere durch die geplante Art der baulichen Nutzungen erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbildzu erwarten sind.4.6 Bewertung des Arten- und BiotoppotenzialesBei der Bewertung der Biotoptypen und der faunistischen Ausstattung des Raumes werden u.a.die Kriterien des Natürlichkeitsgrades von Biotopen, der vegetationskundlichen Ausstattung desNaturraumes, der Artenvielfalt, der Gefährdung der Biotoptypen (nach der Roten Liste der gefährdetenBiotoptypen von Rheinland-Pfalz) berücksichtigt.Grundlage eines allgemeinen Bewertungsrahmens für die Belange des Arten- und Biotopschutzessind die neunstufige Skala von KAULE [12] und die Hinweise und Orientierungswerte zurFlächenbewertung aufgrund der Vorkommen von Tierarten von RECK [13] (siehe nachfolgendeTabellen 7 und 8). Diese Bewertungsschemata wurden für der Einschätzung des SchutzgutesFauna zu Grunde gelegt.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 38In Anlehnung an den LfU-Leitfaden für die Eingriffsregelung [14] fungieren Tiere und ihre Lebensräumein Hinblick auf ihre funktionale Bedeutung als Parameter für das Schutzgut. Darüberhinaus stellen national und europarechtlich geschützte Arten direkte Bewertungsobjekte dar[15]. Hierfür sind die Gefährdung und Seltenheit der einzelnen Arten ebenso wie die Vielfalt anbiotoptypischen, stenöken Arten und die 'Vollständigkeit' der jeweiligen Lebensgemeinschaftmaßgeblich. Insbesondere der letztgenannte Punkt muss an Erwartungswerten auf Basis vonLiteraturangaben und i.d.R. eigenen Erfahrungen orientiert sein, allgemein sind die Werte entsprechendden regionalen Gegebenheiten (beispielsweise anhand regionaler Roter Listen oderLokalfaunen) zu eichen. Die Bewertung größerer Komplexe kann über die Bedeutung im Biotopverbundoder als Teillebensraum von Tierarten begründet werden. In die Bewertung derAusgangssituation fließen auch die Vorbelastungen und die Leitbildnähe ein. [2]Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 39Tabelle 7: Wertstufenschlüssel für die Belange des Arten- und Biotopschutzes [12]Wertstufe987654321Wertgebende KriterienGebiete mit internationaler oder gesamtstaatlicher Bedeutung (NSG oder NP). Seltene und repräsentativenatürliche und extensiv genutzte Ökosysteme. In der Regel alte und/oder oligotrophe Ökosystememit Spitzenarten der Rote Liste, geringe Störung, soweit vom Typ möglich große Flächen.Wälder, Moore, Seen, Auen, Felsfluren, alpine Ökosysteme, Küstenökosysteme, Heiden, Magerrasen,Streuwiesen,Acker, Stadtbiotope mit hervorragender Artenausstattung.Gebiete mit besonderer Bedeutung auf Landes- und Regionalebene (NSG/ND). Wie 9, jedoch wenigergut ausgebildet, vorrangig auch zurückgehende Waldökosysteme und Waldnutzungsformen, extensiveKulturökosysteme und Brachen, Komplexe mit bedrohten Arten, die einen größeren Aktionsraum benötigen.Gebiete mit örtlicher und regionaler Bedeutung, LSG oder geschützter Landschaftsbestandteil alsSchutzstatus anstreben.Nicht oder extensiv genutzte Flächen mit Rote-Liste-Arten zwischen Wirtschaftsflächen, regional zurückgehendeArten, oligotraphente Arten, Restflächen der Typen von 8 und 9, Kulturflächen, in denenregional zurückgehende Arten noch zahlreich vorkommen. Altholzbestände, Plenterwälder, spezielleSchlagfluren, Hecken, Bachsäume, Dämme etc., Sukzessionsflächen mit Magerkeitszeigern, regionaltypischeArten; Wiesen und Äcker mit stark zurückgehenden Arten, Industriebrache, Böschungen Parks,Villengärten mit alten Baumbeständen.Kleinere Ausgleichsflächen zwischen Nutzökosystemen (Kleinstrukturen) nur in LandschaftskomplexenLSG, in der Regel kein spezieller Vorschlag zur Unterschutzstellung, ggf. geschützter Landschaftsbestandteil.Unterscheidet sich von 7 durch Fehlen oder Seltenheit von oligotraphenten Arten und Rote-Liste-Arten. Bedeutend für Arten, die in den eigentlichen Kulturflächen nicht mehr vorkommen.Artenarme Wälder, Mischwälder mit hohem Fichtenanteil, Hecken, Feldgehölze mit wenig regionaltypischenArten; Äcker und Wiesen, in denen noch standortspezifische Arten vorkommen; kleinereSukzessionsflächen in Städten, alte Gärten und Kleingartenanlagen.Nutzflächen, in denen nur noch wenig standortspezifische Arten vorkommen. Die Bewirtschaftungsintensitätüberlagert die natürlichen Standorteigenschaften. Grenze der "ordnungsgemäßen"Land- und Forstwirtschaft; Äcker und Wiesen ohne spezifische Flora und Fauna, stark belastete Abstandsflächen,Fichtenforste, Siedlungsgebiete mit intensiv gepflegten Anlagen.Nutzflächen, in denen nur noch Arten eutropher Einheitsstandorte vorkommen bzw. die Ubiquisten derSiedlungen oder die widerstandsfähigsten Ackerunkräuter. Randliche Flächen werden beeinträchtigt.Äcker und Intensivwiesen, Aufforstungen in schutzwürdigen Bereichen, Fichtenforste auf ungeeignetenStandorten (entsprechend sehr artenarm), dicht bebaute Siedlungsgebiete mit wenigen extensiv genutztenRestflächen.Nur für sehr wenige Ubiquisten nutzbare Flächen, starke Trennwirkung, sehr deutlich Nachbargebietebeeinträchtigend.Intensiväcker mit enger Fruchtfolge, stark verarmtes Grünland, 4-8 höhere Pflanzenarten/100 m2,Wohngebiete mit "Einheitsgrün", Zwergkoniferen, Rasen, wenige Zierpflanzen. Forstplantagen in Auenund in anderen schutzwürdigen Lebensräumen.Fast vegetationsfreie Flächen.Durch Emissionen starke Belastungen für andere Ökosysteme von hier ausgehend. Gülle-Entsorgungsgebiete in der Landwirtschaft, extrem enge Fruchtfolgen und höchster Chemieeinsatz,intensive Weinbau- und Obstanlagen, Aufforstungen in hochwertigen Lebensräumen, Intensiv-Forstplantagen.Vegetationsfreie Flächen. Durch Emissionen sehr starke Belastungen für andere Ökosysteme von hierausgehend.Innenstädte, Industriegebiete fast ohne Restflächen, Hauptverkehrsstraßen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 40Tabelle 8: Wertstufenschlüssel für die Belange des Tierartenschutzes [13]Wertstufe Kriterien *)9landesweit bisinternationalbedeutsamNSG, ND8überregionalbedeutsam,NSG, ND7regionalbedeutsam,LSG; ND,geschützterGrünbestand6artenschutzrelevanteFlächen, lokalbedeutsam,z.T. geschützterGrünbestand5verarmt, nochartenschutzrelevant4stark verarmt3belastend2stark belastend1sehr stark belastendVom Aussterben bedrohte Wirbeltierarten oder überdurchschnittliche Individuenzahlenstark gefährdeter bzw. stark überdurchschnittliche Individuenzahlen gefährdeter Wirbeltierejeweils mit hohem Bindungsgrad an den jeweiligen Biotoptyp und mit biotoptypischerBegleitfauna. In den Vermehrungsbiotopen und in Rast- und Winterquartieren, dort ohneAusweichmöglichkeit oderVom Aussterben bedrohte Wirbellose aus mindestens 2 taxonomisch verschiedenenOrdnungen bzw. einer Ordnung mit stark überdurchschnittlich individuenreichen Vorkommen/Fundstellenin den Vermehrungsbiotopen, mit hohem Bindungsgrad und jeweilstypischer Begleitzönose mit gefährdeten Arten; Kernbereiche kaum von biotopfremdenArten besiedelt odersehr hohe Zahl gefährdeter Arten oderPopulationen von Wirbeltieren bzw. ausbreitungsschwacher Wirbelloser mit hohem Flächenanspruchund jeweils nahezu vollständiger Begleitfauna (= mind. 2 charakteristischetaxonomische Gruppen, für die die maximal möglichen Erwartungswerte typischer Artennaturnaher Biotope in der betrachteten Landschaft [z.B. "Schwarzwald", "SchwäbischeAlb" = naturräumliche Haupteinheit] und Höhenstufe erreicht werden).Wie "9", aber vereinzelte Vorkommen oder Gefährdungsgrad eine Stufe niedriger anzusetzen;in den wertbestimmenden Taxozönosen sind euryöke, ubiquitäre und xenotopeArten in der Minderzahl, die Erwartungswerte charakteristischer Arten sind an "Teillandschaften"z.B. "Hochschwarzwald", "Mittlere Kuppenalb" orientiert oderHohe Zahl gefährdeter Arten oderVorkommen landesweit sehr seltener Arten in biotoptypischen Zönosen.Die Arten biotoptypischer Stratozönosen dürfen (flächenorientiert) in keinem Stratumstark verarmt ("4") sein.Kriterien entsprechend "8", Gefährdungsgrade sind eine Stufe niedriger anzusetzen, inden wertbestimmenden Taxozönosen sind ubiquitäre Arten maximal ca. zur Hälfte vertreten,die Erwartungswerte charakteristischer Arten sind lokal (Markung) bis regional(Gemeinde, Kreis) orientiert. oderArten mit hohem Biotopbindungsgrad und wenig Ausweichlebensräumen. oderlandesweit seltene Arten in biotoptypischer Zönose oderregional stark rückläufige Arten odersehr hohe lokale Singularitätsindices von Arten odersehr hohe lokale ArtenvielfaltRegional den Erwartungswerten entsprechende, eher überdurchschnittliche Artenvielfaltwertbestimmender Taxozönosen oderbiotoptypische, weit verbreitete Arten mit lokal wenig Ausweichlebensräumen odergefährdete Arten in sehr geringer Individuendichte und Gesamtzahl oder ohne charakteristischeBegleitzönose oderlokal seltene oder rückläufige Arten mit typischen Begleitarten oderhohe allgemeine Artenvielfalt (lokaler Bezugsraum)Gefährdete Arten biotopfremd, randlich einstrahlend, euryöke und ubiquitäre Arten überwiegendeutlich. Deutlich unterdurchschnittliche Artenzahl (ca. 2/3 regionalerDurchschnitts-/Vergleichswerte) der biotoptypischen Zönosen, geringe Individuendichtebzw. Fundhäufigkeit charakteristischer Arten.Stark unterdurchschnittliche Artenzahlen, ca. 1/2 regionaler Durchschnitts/Vergleichswerte,nahezu ausschließlich Vorkommen euryöker und ubiquitärerArten.Benachbarte Tiervorkommen durch Störung oder Randbereiche verändernde Emissionenbelastend, deutliche Trennwirkung, extreme Artenverarmung (ca. 1/3 regionaler Durchschnitts-/Vergleichswerte).Für höhere Tierarten kaum mehr besiedelbare Flächen, Nachbarflächen stark beeinträchtigend,hohe Trennwirkung.Für höhere Tierarten nicht besiedelbare Flächen, Nachbarflächen sehr stark beeinträchtigend,extrem hohe Trennwirkung.Funktionale Beziehungen: (Obligate Räume für wandernde Großtiere), Flächen zwischen Teillebensräumen, Pufferflächengegenüber möglichen Störungen, Gebiete zwischen faunistisch sehr ähnlichen, in der Reichweite vorhandenerArten liegender Flächen, Flächen zwischen zwei, mit hoher Wahrscheinlichkeit zusammengehörender Teilpopulationen.Ausbreitungslinien für wertbestimmende Arten. In der Wertstufe jeweils entsprechend den Kriterien für Arten beider Flächenbewertung.Anmerkung: Die Analyse zur Planung von Hilfsmaßnahmen oder zur Prognose von Veränderungen muss aufgrundzusätzlicher ökologischer Merkmale der Arten und Zönosen und abiotischer Gegebenheiten durchgeführt werden, diezur Flächenbewertung nicht erforderlich sind.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 41*) Bezug des Gefährdungsgrades wenn keine Angaben mindestens landesweite Einstufung; unberücksichtigt bleiben stark manipulierteArten, die zum Erhalt z.B. permanent ausgesetzt werden.Durchschnittswerte können in Abhängigkeit von der Erfassungsmethode für die Artenzahlen ermittelt werden, Häufigkeiten schwankenjahrweise stark, so dass nur extreme Dichten allgemein bewertet werden können. Zunächst sind überwiegend Erfahrungswertesowie Vergleichswerte aus Referenzräumen verfügbar oder zu ermitteln.Da Habitatflächen von Tieren sich in vielen Fällen, insbesondere bei Biotopkomplexbewohnernwie Vögeln, nicht mit den Abgrenzungen von Biotopen decken, ist i.d.R. zunächst eine Abgrenzungräumlicher Tierlebensräume notwendig [15]. Diese artengruppenspezifisch generiertenTeilflächen bilden die Bezugsgeometrie für die Flächenbewertung. Sie tragen auch wertbildendenParametern wie z. B. Störungsfreiheit oder räumliche Verteilung Rechnung, die sichanhand von Biotoptypen nicht oder nur unzureichend ermitteln lassen. Ihre Größe variiert inAbhängigkeit von den räumlich-funktionalen Ansprüchen der Arten mitunter beträchtlich. WährendHabitate mobiler Tiergruppen wie Vögel und Fledermäuse häufig mehrere Hektarumfassen, können sich insbesondere bei Insektengruppen naturschutzfachlich bedeutsameHabitatflächen u. U. auf wenige Quadratmeter beschränken.Die Bewertung des Schutzgutes Fauna erfolgt somit zunächst getrennt für die verschiedenen,vor allem windkraftrelevanten Tierartengruppen. Sie ist nachfolgend in tabellarischer Form dargestellt.Bis zur Wertstufe 7 kann dabei jeweils eine Artengruppe Wert bestimmend sein. EineVerrechnung der Bewertungsstufen ist nicht zulässig.[2]Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 42VögelFläche/Habitatstruktur: Hecken- und Saumstrukturen Wertstufe 7Wertgebende Kriterien:ooomittlere Artendichtemittlere Brutpaardichte von mehreren biotoptypischen, landes- oder bundesweitgefährdeten Arten (Wachtel, Rebhuhn, Grauammer)Nahrungshabitat für mehrere, z. T. gefährdete Greifvogelarten (Mäusebussard,Turmfalke) sowie mehrere Arten der VorwarnlisteFläche/Habitatstruktur: Weinbergbrache mit Gehölzen Wertstufe 7Wertgebende Kriterien:ooomittlere Artendichtemittlere Brutpaardichte von mehreren biotoptypischen, landesweit gefährdetenArten (Schwarzkehlchen, Wendehals)Nahrungshabitat für mehrere, z. T. gefährdete Greifvogelarten (Mäusebussard,Turmfalke) sowie mehrere Arten der VorwarnlisteFläche/Habitatstruktur: Ackerflächen Wertstufe 6Wertgebende Kriterien:oooGeringe Artendichtehohe Brutpaardichte von mehreren biotoptypischen, landesweit gefährdetenArten (Feldlerche, Schafstelze)bedeutsames Nahrungshabitat für mehrere, z. T. gefährdete Greifvogelarten(Mäusebussard, Turmfalke) sowie mehrere Arten der VorwarnlisteFläche/Habitatstruktur: Obstplantagen, Weinberge Wertstufe 5oogeringe ArtendichteBrutvorkommen einer gefährdeten Art (Wachtel), sonst ausschließlich ubiquitäre ArtenvorhandenFledermäuseFläche/Habitatstruktur: Hecken- und Saumstrukturen Wertstufe 7Wertgebende Kriterien:ooomittlere ArtendichteStrukturen für wichtige Flugrouten mehreren biotoptypischen, landesweit gefährdetenArten (Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus)Nahrungshabitat für die nachgewiesenen strukturgebundenen FledermausartenFläche/Habitatstruktur: Weinbergbrache Wertstufe 6Wertgebende Kriterien:ooGeringe ArtendichteWichtiges Nahrungshabitat für die nachgewiesenen strukturgebundenen FledermausartenFläche/Habitatstruktur: Ackerflächen Wertstufe 5Wertgebende Kriterien:ooGeringe ArtendichteNahrungshabitat für Großen und Kleinen Abendsegler sowie ZwergfledermausIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 43ReptilienFläche/Habitatstruktur: Weinbergbrache Wertstufe 7Wertgebende Kriterien:ooomittlere Artendichtehohe Individuendichte von mehreren biotoptypischen, landesweit gefährdetenArten (Schlingnatter, Mauer- und Zauneidechse)bedeutsame Fortpflanzungs- und Ruhestätten für mehreren biotoptypischen,landesweit gefährdeten Arten (Schlingnatter, Mauer- und Zauneidechse)Fläche/Habitatstruktur: Hecken- und Saumstrukturen Wertstufe 6Wertgebende Kriterien:oooGeringe Artendichtegeringe Individuendichte einer biotoptypischen, landesweit gefährdeten Art(Zauneidechse)Wichtiges Element im Biotopverbund als potenzielle Ausbreitungsstrukturenfür Reptilien (Schlingnatter, Mauer- und Zauneidechse)Fläche/Habitatstruktur: Weinberge Wertstufe 5ooogeringe Artendichtegeringe Individuendichte einer biotoptypischen, landesweit gefährdeten Arten(Zauneidechse)Fortpflanzungs- und Ruhestätten für eine biotoptypischen, landesweit gefährdetenArt (Zauneidechse)TagfalterFläche/Habitatstruktur: Hecken- und Saumstrukturen Wertstufe 6Wertgebende Kriterien:ooomittlere Artendichtegeringe Individuendichte von mehreren biotoptypischen Arten der landesweitenVorwarnliste (Schwalbenschwanz, Kronwicken-Dickkopffalter)Wichtiges Element im Biotopverbund als potenzielle Ausbreitungsstrukturenfür alle FalterartenFläche/Habitatstruktur: Weinbergbrache Wertstufe 6Wertgebende Kriterien:ooomittlere Artendichtegeringe Individuendichte von mehreren biotoptypischen Arten der landesweitenVorwarnliste (Schwalbenschwanz, Kronwicken-Dickkopffalter)Wichtiger Lebensraum von mehreren biotoptypischen Arten der landesweitenVorwarnliste (Schwalbenschwanz, Kronwicken-Dickkopffalter)Unter Berücksichtigung der dargelegten Grundsätze wurden die Einzelbewertungen zu einergemeinsamen, flächendeckenden Bewertung aggregiert, wobei der Wertstufenschlüssel vonRECK [13] zur besseren Vergleichbarkeit zu einer 5-stufige Bewertungsskala modifiziert wurde(siehe Tabelle 9).Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 44Tabelle 9: Modifizierte 5-stufige Bewertungsskala nach RECK [13]Modifizierte Bewertungsskala 9 stufige Skalierung nach Reck (1990)Gesamtstaatlich / international bedeutsam5 Gebiet mit sehr hoher Wertigkeit9Überregional / landesweit bedeutsam 84 Gebiet mit hoher Wertigkeit Regional bedeutsam 73 Gebiet mit mittlerer Wertigkeit Lokal bedeutsam 62 Gebiet mit geringer Wertigkeit1 Gebiet mit sehr geringer WertigkeitVerarmt, noch artenschutzrelevant 5Stark verarmt 4Extrem verarmt / belastend 3Kaum besiedelbar / stark belastend 2Nicht besiedelbar / sehr stark belastend1Daraus ergibt sich die nachfolgend dargestellte Flächenbewertung für das Schutzgut Fauna.Sie zeigt die hohe Wertigkeit (regional bedeutsam) der Saumstrukturen, die eine wichtige Vernetzungsfunktionenfür Fledermäuse und Tagfalter haben und zahlreichen Vögeln alsFortpflanzungs- und Ruhestätten dienen. Ebenfalls eine hohe Wertigkeit besitzen die Weinbergbrachen,die mehreren gefährdeten Reptilien- und Vogelarten (Arten der Roten Liste bzw.Vorwarnliste) einen abwechslungsreichen Lebensraum bieten. Der hohen Artenvielfalt der Brutvögeldes Halboffen- und Offenlandes in den Ackerflächen kommt eine lokale Bedeutung zu.Von geringer Wertigkeit, wenn auch noch artenschutzrelevant, sind die Obstplantagen, dieüberwiegend für ubiquitäre Vogel- und Fledermausarten von Bedeutung sind.Zusammenfassend ist das Plangebiet für das Schutzgut Fauna von mittlerer bis hoherBedeutung (siehe nachfolgende Abbildung).Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 45Abbildung 6: Gesamtbewertung für das Schutzgut Fauna [2]Hinsichtlich der vorhandenen Biotoptypen, soll, in Abgrenzung zur Bewertung des SchutzgutFauna, eine eigene Bewertung erfolgen. Sie basiert im Wesentlichen auf den im Rahmen derBiotoptypenkartierung der Flächen gewonnenen Erkenntnissen vom Zustand der Biotope undder vorkommenden Pflanzenarten und –gesellschaften. Darüber hinaus ist auch das Potenzialder Flächen zur Bewertung heranzuziehen. Wertbestimmende Kriterien sind:Flora und FaunaVegetationBiotoptypenArtenzahlAnzahl gefährdeter ArtenHäufigkeit der seltenen und gefährdeten Arten im NaturraumPopulationsgröße und Reproduktionsbiologie der ArtenArtenzusammensetzung der PflanzengesellschaftenSeltenheit und Gefährdung der PflanzengesellschaftenHemerobiegradVielfalt der BiotoptypenSeltenheit und GefährdungRepräsentanz im NaturraumEmpfindlichkeit (Anfälligkeit/Ersetzbarkeit)BeeinträchtigungPauschalschutz nach § 30 BNatSchGIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 46Die Bewertung erfolgt hier nach einer 6-stufigen Wertskala0 geringwertig Biotop entspricht nicht den Mindestanforderungen an Lebensräume ausSicht des Arten- und Biotopschutzes1 weniger wertvoll /mäßiger BiotopwertBiotop bietet eine Mindesausstattung als Lebensraum, liegt in der Wertigkeitunterhalb der Kartierschwelle für die landesweiteBiotopkartierung2 bedingt wertvoll Biotop relativ häufig im Naturraum, durchschnittliche Ausprägung, Biotoptyplandesweit / bundesweit nicht gefährdet oder Biotoptyplandesweit / bundesweit gefährdet, aber Biotopzustand unterdurchschnittlich(geringe Größe, Beeinträchtigung), Einzelvorkommengefährdeter, aber im Naturraum verbreiteter Artenentspricht der Kategorie III der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz:Schongebiet3 wertvoll Biotop weniger häufig im Naturraum, gute Ausprägung, Biotoptyp landesweit/ bundesweit gefährdet, Vorkommen einer oder mehrererseltener oder gefährdeter Arten, die auch im Naturraum selten sind,Biotop nur mittel- bis langfristig ersetzbarentspricht der Kategorie IIb der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz:Schützenswertes Gebiet4 sehr wertvoll Biotop selten im Naturraum, sehr gute Ausprägung, Biotoptyp landesweit/ bundesweit gefährdet, Vorkommen mehrerer gefährdeter und imNaturraum seltener Arten, Biotop nur langfristig oder gar nicht gleichwertigersetzbar, Biotop regional bedeutsamentspricht der Kategorie IIa der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Besondersschützenswertes Gebiet5 besonders wertvoll Biotop selten im Naturraum, sehr gute Ausprägung, Biotoptyp landesweit/ bundesweit stark gefährdet, Vorkommen zahlreicher gefährdeterund im Naturraum seltener Arten, Biotop nicht gleichwertig ersetzbar,Biotop überregional bedeutsam entspricht der Kategorie I der BiotopkartierungRheinland-Pfalz: Hervorragendes GebietDer Untersuchungsraum ist zusammenfassend, auf Grund seines hohen Anteils an ackerbaulichgenutzten Flächen, als bedingt wertvoll (Stufe 2) einzustufen. Jedoch besitzt der geplanteEingriffsraum selbst und die damit in Verbindung stehenden pauschal geschützten Biotope(„Aspenberg-Südhang“, „Hecken und Säume in der Feldflur östlich Oberndorf“) eine deutlichhöhere Schutzbedürftigkeit. Diesen Flächen sind für das lokale Arten- und Biotoppotential vonbesonderer Bedeutung und deshalb als wertvoll bis sehr wertvoll (Stufe 3-4) einzuordnen. Dievorhandenen Biotopstrukturen sind nur mittel- bis langfristig gleichwertig ersetzbar.Zusammenfassend ist dem Arten- und Biotoppotential im Untersuchungsraum eine hohe bissehr hohe Schutzwürdigkeit zuzugestehen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 475. Landespflegerisches Zielkonzept zum „Status Quo“Die landespflegerischen Zielvorstellungen geben Auskunft darüber, welche Maßnahmen geeignetwären, Natur und Landschaft im Gebiet auf der Grundlage der vorhandenenBiotopstrukturen optimal zu entwickeln. Hierbei wird die geplante Bebauung (Bebauungsplan)zunächst außer acht gelassen, um ein von sonstigen Einflüssen unabhängiges Zielkonzept zuerhalten. Genaue Angaben zur Vermeidung und Minimierung von Eingriffen sowie Aussagen,wie Natur und Landschaft zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln sind, werden in den nachfolgendenKapiteln aufgeführt.Für den Planungsraum können folgende Entwicklungsziele formuliert werden:• Entwicklung von Mageren Wiesen und WeidenDas Freistellen der Weinbergsbrachen (Beseitigung der Verbuschung) mit anschließenderOffenhaltung der Flächen (extensive Mahd und angepasste Beweidung) kann die Entwicklungder Standorte zu mageren Wiesen und Weiden im Sinne desBewirtschaftungskonzeptes „<strong>Alsenz</strong>-Hänge“ sichern. Durch die Einzelmaßnahme ist eineErhöhung der Arten- und Habitatvielfalt im Untersuchungsraum zu erwarten• Erhalt und Entwicklung der Ausbreitungsmöglichkeiten von naturraumtypischenLeitbildartenDie Ausbreitung besonders schützenswerter Vogel-, Fledermaus-, Reptilien- und auch Tagfaltervorkommenim Untersuchungsraum entspricht der Zielstellung, die Vielfalt derstandorttypischen Tierarten im Naturraum zu fördern und den Zielstellungen des Biotopverbundesin geeigneten Lagen zu entsprechen. Maßnahmen zur Entwicklung artenbezogenerFortpflanzungs- und Ruhestätten stehen im besonderen Blickpunkt (Schaffung von Kleinstrukturenwie Gehölzriegel, Lesesteinhaufen, Trockenmauern, blütenreiche Wiesen, etc.).Vor allem im Bereich der Weinbergsbrachen ist die Lebensraumaneignung seltener Artenzu unterstützen.• Durchsetzung des Untersuchungsraumes mit naturnahen VertikalstrukturenDas erweiterte Umfeld des Planungsraum bedarf einer Durchsetzung mit naturnahen, vertikalenStrukturelementen, wie z.B. Hecken, Streuobstbestände und Feldgehölze. DieGehölzbiotope sollen vorwiegend entlang vorgegebener Grenzlinien, wie beispielsweise anunbefestigten Wegen, Gräben, Einfriedungen oder dergleichen. Die Pflanzung soll keineKammerung durch schematische, langgezogene Gehölzstreifen ergeben, sondern gestalterischeAkzente im Landschaftsbild setzen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 48• Förderung des Biotopverbundes durch gezielte Ausbildung von AckerrandflächenVorteilhaft bei der Anlage von Gehölzstrukturen ist eine Anbindung an bestehende, naturnaheStrukturen, um Vernetzungen zwischen Lebensräumen herzustellen. ImUntersuchungsraum bietet sich die Verknüpfung des Offenlandbiotops (Ackerland) mit denRebkulturflächen westlich des Plangebietes (Aspenberghänge), den Baumgehölz- undQuellstrukturen nördlich des Plangebietes sowie den Hangflächen des Grehweiler Bergsöstlich des Plangebietes. Eine Förderung ökologischer Trittstein scheint sinnvoll, da dieseÜbergangszonen für viele Tierarten der Feldflur wertvoll sind.• Entwicklung von ObstwiesenDurch die Entwicklung von Obstwiesen können weitere Lebensräume für die heimischeTierwelt geschaffen werden. Hochstämmige Obst- bzw. Fruchtgehölze liefern in höheremAlter Totholz, das von holzbesiedelnden Insekten und deren entsprechend seltenen Parasitenangegangen wird. Im MuIm der entstehenden Höhlen entwickeln sich seltene Käfer mitmehrjährigem Larvenstadium. Größere Faulstellen nutzen höhlenbrütende Vögel zur Anlageihrer Nester. Besonders im Ortsrandbereich stellen Obstwiesen typische Übergangszonenzur offenen Flur dar und fügen den Siedlungsraum harmonisch in das Landschaftsbild ein.• Entwicklung von extensiv genutzten GrünländernEine ökologisch angepasste (traditionelle) Nutzungsform der Grünlandflächen ist anzustreben.Eine Reduzierung der Mahd und Beschneidung der Großvieheinheiten proWeidehektar führt zu einer Erhöhung der Arten- und Habitatvielfalt der Wiesen und Weiden.• Aufbau von extensiv genutzten blütenreichen WiesenBlütenreiche Wiesen, die nur extensiv - vergleichbar den Obstwiesen - genutzt werden, bietenvielen Insektenarten Lebensraum. Durch eine eingeschränkte zweimalige Mahd im Jahrkönnen sich Gräser und Kräuter bis zur Samenreife gut entwickeln und stellen mit ihren unterschiedlichenLebensstadien Habitate für die Fauna des Offenlandes. Im betrachtetenLandschaftsraum wäre eine typische bis feuchte Glatthaferwiese anzustreben.• Erhalt und Entwicklung von Pioniervegetation und RuderalflurenDie Anlage von Ackerrandstreifen, die gezielt von einer intensiven landwirtschaftlichen Nutzungausgelassen werden, ermöglicht das Entstehen von heimischen, artentypischenVegetationsdecken durch Sukzession. Dadurch kann der Erhalt des typischen (Pflanzen-)Arteninventars im Planungsraum gesichert werden.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 49• Beseitigung standortfremder GehölzeZur Entwicklung des standorttypischen Arten- und Biotoppotentials sind standortfremdeGehölze und Pflanzengesellschaften (Nadelbäume, invasive Arten) zu entfernen. Dadurchkann die natürliche Ausbreitung heimischer Lebensgemeinschaften gefördert werden.• Erhalt und Entwicklung von Quellen und QuellbachbereichenGewässer besitzen vor allem im Quellbereich ein vielfältiges, sensibles Arteninventar. DieBewirtschaftung der angrenzenden Flächen ist bei Möglichkeit zu extensivieren, sodass derbesonderen Bedeutung der Gewässerökologie im Quellbereich entsprochen wird.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 506. Konfliktanalyse im Hinblick auf die geplante BebauungDurch die geplante Ausweisung des Windparks im Zuge des Bebauungsplanverfahren sindnachstehende Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erwarten. Die Auswirkungensind wegen der komplexen Zusammenhänge des Naturhaushaltes und der Wechselwirkungennicht mathematisch quantifizierbar. Im Vordergrund stehen hier vor allem die anlage- und BetriebsbedingtenProjektauswirkungen, da sie eine dauerhafte Wirkung auf denUntersuchungsraum entfalten. Zwar können baubedingte Projektauswirkungen erst bei Vorlageder spezifischen Ausführungsunterlagen bzw. im Rahmen der entsprechenden Genehmigungsplanungabgeschätzt werden. Jedoch sind auf Grund des konkreten Vorhabensbezuges desbetrachteten Bebauungsplanes auch hierfür entsprechende Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmenfestzulegen, die eine fachgerechte Ausführung sichern um landschaftspflegerischeKonfliktsituationen zu vermeiden.Insbesondere soll bei der Konfliktanalyse (auch Wirkungsanalyse) die Intensität berücksichtigtwerden, die mit denen das Planvorhaben auf die einzelnen Schutzgüter wirkt. Die (dauerhafte)Wirkintensität der projektbedingten Wirkfaktoren wird mit der Wertigkeit der betroffenen Schutzgüter,deren Empfindlichkeit gegenüber dem jeweiligen Wirkfaktor und in Abhängigkeit ihrerRegenerierbarkeit beurteilt. Die Veränderungen der Umwelt werden hier nur für den Prognose-Planfall untersucht.Da die artenspezifische Konflikteinschätzung bereits in der speziellen artenschutzrechtlichenPrüfung für das Planvorhaben ausgearbeitet ist [9], werden diesbeszüglich nur die wesentlichenUntersuchungsergebnisse dieser Konfliktabschätzung in den <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> übernommen.6.1 Ermittlung der baubedingten ProjektauswirkungenK 1 – temporäre Belastung von Boden, Wasser und Klima / Luft durchBaumaschinen-EmissionenWährend der Bauphase setzen die Baustellenfahrzeuge Schadstoffe frei (v.a. Abgase undSchmiermittel), die im Boden abgelagert werden, über Sickerwasserbewegungen bzw. denOberflächenabfluss in Grund- und Oberflächenwasser gelangen oder als feinste Teilchen (Aerosole)in der Luft schweben und kurzfristig deren Qualität beeinträchtigen. Da der normale,störungsfreie Baustellenbetrieb die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes nicht außergewöhnlichmindert, handelt es sich hierbei um einen nicht relevanten Wirkfaktor. Dem temporärenKonflikt ist somit nur eine geringe Bedeutung beizumessen. Im engeren Untersuchungsgebietwurden keine anspruchsvollen Arten magerer Standorte nachgewiesenen, bei denen Nährstoffeinträgeempfindliche Reaktionen hervorrufen könnten.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 51K 2 – temporäre Beeinträchtigung des Bodens durch Flächenbeanspruchung(Umlagerung, Verdichtung, Erosion) und TeilbefestigungIm Zuge der Baustellenabwicklung wird der Boden – nicht nur im dauerhaften Eingriffsraum – invielfältiger Weise beansprucht. Innerhalb des Baufeldes und ggf. auch in den Zufahrtsbereichenwird der Oberboden abgeschoben, zwischengelagert (Bodenumlagerung) und die offenen Bodenflächenwerden verdichtet und teilbefestigt um bspw. Montage- und Lagerflächenherzustellen oder auch witterungsfeste Zufahrtsbereiche. Die Bodeneigenschaften dieser Flächenund die damit verbundene Bodenbildung werden für kurze Zeit (temporär) gestört. Beieiner sachgerechten Ausführung werden die Flächen nach Abschluss der Arbeiten rückgebautund ihrem ursprünglichen Bestand entsprechend wiederhergestellt, sodass keine negativ nachhaltigenAuswirkungen zu erwarten sind (nicht eingriffsrelevanter Wirkfaktor). Dem temporärenKonflikt ist somit nur eine geringe Bedeutung beizumessen.K 3 – temporäre Beeinträchtigungen von Tierarten im Rahmen der Bautätigkeit durchFlächeninanspruchnahmeIm Zuge der Baustellenabwicklung wird der Boden in vielfältiger Weise beansprucht. Unter anderemwird der Oberboden abgeschoben und zwischengelagert (Bodenumlagerung), wodurchdie Vegetationsdecke bspw. als Nahrungsquelle oder Deckung/Schutzraum verloren geht. Auchdie Bodeneigenschaften, die einen direkten Einfluss auf die Ausbreitung bzw. den Lebensraumvon Tierarten haben, werden gestört. Damit könnten, die sich im Eingriffsareal befindendenFortpflanzungs- und Ruhestätten beeinträchtigt, sogar zerstört werden. Dieser Konflikt ist jedochaufgrund der kleinflächigen Ausdehnung des Eingriffsraums im Verhältnis zumUntersuchungsraum nur für Arten mit einem sehr geringen Aktionsradius sowie einem bestandprägendemAusbreitungsschwerpunkt relevant. Somit sind erhebliche (eingriffsrelevante)Beeinträchtigungen für wenig mobile Arten wie Zauneidechse oder Schlingnatter zu erwarten,womit Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG ausgelöst werden könnten.Durch eine angepasste Bauzeit sowie vorbereitende Fang- und Umsiedlungsmaßnahmen fürder Zauneidechsen (Schlingnatter nur randlich betroffen) können entsprechende Konflikte vermiedenwerden. Für mobile Artengruppen (Vogel, Fledermaus) besitzt dieser Konflikt nur einegeringe bis mittlere Bedeutung, sodass hier keine weiteren Maßnahmen erforderlich werden.K 4 – Beeinträchtigungen von Tierarten im Rahmen der BaufeldfreimachungIm Zuge der Baustellenabwicklung erfolgt eine gezielte Vegetations- und Bodenentnahme (einschl.Geländemodellierung) als Baufeldfreimachung, wodurch ein Schädigung vonEinzelindividuen nicht gänzlich auszuschließen ist. Vor allem die Gebüschstrukturen im Eingriffsfeld,die bspw. als Nahrungsquelle oder Deckung/Schutzraum dienen, müssenvorbereitend beseitigt werden. Durch die Baufeldfreimachung sind in besonderem Maß diverseEntwicklungsformen von Vögeln (v.a. Bodenbrüter, Halbhöhlen- und Nischenbrüter, Zweigbrüter,Neuntöter), Reptilien (v.a. Zauneidechse) und Tagfalter (Gelege, Nestlinge,Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 52Präimaginalstadien) im Eingriffsbereich betroffen. Die hier zu erwartenden baubedingten Beeinträchtigungenbesitzen ein erhebliches Konfliktpotential.K 5 - Beeinträchtigungen von Tierarten im Rahmen der Bautätigkeit durch Barrierewirkung/Zerschneidungsowie akustische Störungen und ErschütterungenIm Zuge der Bautätigkeit kommt es zwar nur zu einer kleinräumigen Flächeninanspruchnahme,durch die Bauarbeiten können jedoch Tierarten in ihrer Anwesenheit bzw. ihrem Durchzug behindertbzw. gestört werden. Als Störquellen treten im Einsatz befindliche Baumaschinen, sichbewegende Fahrzeuge und die häufige Anwesenheit von Menschen in Erscheinung, die grundsätzlichsensible Reaktionen insbesondere bei den hier vorkommenden Vogel- undFledermausarten auslösen und vorübergehend zu einem Funktionsverlust von Teilhabitatenführen können. Aufgrund der relativen Unempfindlichkeit bzw. der geringen Effektdistanzen dernachgewiesenen Tierarten gegenüber den genannten Störfaktoren verbinden sich hiermit keineerheblichen Beeinträchtigungen. So sind weder Vogelarten mit einer besonders hohen Störungsempfindlichkeitnoch sensible Fledermausquartiere im Umfeld der Eingriffsflächenbetroffen. Ggf. kann es bei einigen Arten (z. B. Feldlerche, jagende Fledermäuse) zu geringfügigenAusweich- bzw. Anlockbewegungen kommen, die aber aufgrund der räumlich und zeitlicheng begrenzten Eingriffe nicht als erhebliche Beeinträchtigungen zu werten sind. Für die nachgewiesenenTagfalterarten ist grundsätzlich von einer hohen Störungstoleranz auszugehen, sodass keine Betroffenheit vorliegt. Dementsprechend wird dem Wirkfaktor nur eine geringe Relevanzbeigemessen.6.2 Ermittlung der anlagebedingten ProjektauswirkungenK 6 - Verlust von biologisch aktivem Oberboden als Eingriff in den BodenhaushaltDer geplante Bau der Windenergieanlage einschl. des Ausbaus der Kranstellfläche (ca. 2.000m² / WEA) führen zu einem Verlust von Mutterboden. Diese aktive Bodenschicht steht nach derDurchführung der Planung im Untersuchungsraum nicht mehr zur Verfügung. Das Bodenlebenin den oberflächennahen Bodenschichten wird beeinträchtigt sowie die gewachsene Bodenstrukturzerstört. Der Verlust von (Ober-)Boden ist generell als unumkehrbarer Eingriff zubewerten und der Konflikt somit als hoch einzustufen. Das Schutzgut Boden wird erheblichebeeinträchtigt. Der geplante Eingriff ist zwingend zu kompensieren, da eine natürliche Regenerationdes Schutzgutes nur mit dem Rückbau der Windenergieanlage möglich erscheint.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 53K 7 - Flächenversiegelung mit Verlust von Versickerungsflächen bislang unversiegelterBereiche als Eingriff in den WasserhaushaltMit der Voll- und Teilversiegelung von unbefestigten Flächen zum Bau geplanten Windenergieanlagesind Veränderungen des lokalen Wasserhaushaltes verbunden. Auf befestigten Flächen(u.a. Betonfundamente, geschotterte Zufahrtsbereiche) auftreffendes Niederschlagswasserfließt konzentriert (Gefälle) in die angrenzenden unversiegelten Flächen und versickert teilweisedort. Die Versickerungs- und Verdunstungsrate wird durch den Bau der Windenergieanlagekleinräumig gestört. Dem Konflikt ist aufgrund der kleinräumigen Wirkung eine mittlere Bedeutungbeizumessen, jedoch ist eine natürliche Regeneration des Schutzgutes nur mit demRückbau der Windenergieanlage zu erwarten. Der Konflikt ist eingriffsrelevant.K 8 - Beeinträchtigung der KlimafunktionMit der Versiegelung von Flächen sind indirekt auch mikroklimatische Änderungen zu erwarten.Bauwerke und befestigte Verkehrsflächen verändern die Strahlungsbilanz des Gebietes - zumindestkleinräumig. Die Anlagen besitzen eine höhere Wärmeabstrahlung als die vorhandenenStrukturen (Acker-, Grün- und Gehölzflächen), so dass das Gebiet kleinräumig stärker erwärmtwird als bisher. Der Verlust von Versickerungsflächen in Verbindung mit dem Abführen vonOberflächenwässern bewirkt generell ein merkliches Absinken der Luftfeuchtigkeit insbesonderein Trockenwetterperioden, kann aber auch bei Starkregen nach längeren Trockenphasenoder Dauerregen zu extrem hoher Luftfeuchte führen. Höhere Wärmebelastung und Verschärfungder Luftfeuchteverhältnisse bewirken bioklimatische Effekte, die die Thermoregulation vonOrganismen negativ beeinflussen.Aufgrund des kleinräumigen Effektes auf eine lokalklimatische Funktionseinheit und der bestehendenVorbelastungen ist der Konflikt als eher gering bis mäßig einzustufen. Es istherauszustellen, dass der Bau von Windenergieanlagen auch mit der Abkehr von fossilenBrennstoffen zu verbinden ist, sodass global der CO2-Haushalt (Treibhauseffekt) stärker reguliertwird. Der Konflikt ist somit nicht eingriffsrelevant.K 9 - Beeinträchtigung der ReliefstrukturDurch die Lage des geplanten WEA-Standortes im Südhangbereich des Aspenberg kann durchGeländemodellierungen (Fundement, ebene Kranstellfläche) die natürliche Reliefstruktur desEingriffsbereiches erheblich verändert werden, wodurch auch eine visuell-ästhetischen Beeinträchtigungder Landschaftsbildqualität entstehen könnte. Durch eine an dieGeländemorphologie angepasste Bauweise können erhebliche Beeinträchtigungen vermiedenwerden. Dem Konflikt ist eine sehr hohe Bedeutung beizumessen. Eine natürliche Regenerationdes Schutzgutes erscheint nur mit dem Rückbau der Windenergieanlage möglich.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 54K 10 - Beeinträchtigung der LandschaftsbildfunktionBezüglich einer visuell-ästhetischen Beeinträchtigung der Landschaftsbildqualität im Planbereichist festzustellen, dass durch das Vorhaben prägende Landschaftselemente (u.a.Gebüschstrukturen) – vor allem im Kontext des strukturreichen Südhanges des Aspenberges -verloren gehen und gleichzeitig das geplante Windrad als neues Hochbauwerk in den Vordergrundrückt. Trotz der vorhandenen Vorbelastungen im räumlichen Umfeld (u.a. Freileitungen,Funkmasten, bestehende WEA) wird eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes (Parameterhier: Vielfalt, Eigenart und Schönheit) vorbereitet. Die geplante Anlage dominiert aufGrund ihrer Höhe (H bis ca. 200 m) weithin die Wahrnehmung des Höhenzuges. Dem Konfliktist eine sehr hohe Bedeutung beizumessen, da die Eingriffe (visuelle Störung) in das Landschaftsbildaufgrund der geplanten Höhe der Anlage voraussichtlich nicht in vollem Umfangkompensiert werden können. Im Zuge einer gesonderten Sichtbarkeitsanalyse ist anhand einerLandschaftsbildbewertung das erforderliche Kompensationserfordernis im Sinne von § 15 Abs.6 BNatSchG zu ermitteln. Eine natürliche Regenaration des Schutzgutes erscheint nur mit demRückbau der Windenergieanlage möglich.K 11 - Beeinträchtigung des Artenpotentials durch FlächeninanspruchnahmeDurch die baulichen Eingriffe werden Lebensräume diverser Tierarten z. T. dauerhaft entwertet.Durch die Versiegelung und Überbauung der Flächen findet ein Verlust von lokal bedeutsamenLebensstätten und Nahrungshabitaten (Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Tagfalter) statt. Seineintensivste Wirkung entfaltet der Eingriff dabei in den betroffenen Gehölz- und Ackerflächen.Hier erfolgt eine großflächige Inanspruchnahme lokal bedeutsamer Fortpflanzungs- und Nahrungshabitatemit einer hohen Artendichte innerhalb des engeren Untersuchungsgebiets.Standortgebundene und somit gegenüber einem Lebensraumverlust besonders empfindlicheArten wie Zauneidechse (3-5 adulte Individuen), Schlingnatter oder Neuntöter erzeugen einehohe Konfliktträchtigkeit. Die hieraus resultierenden Beeinträchtigungen sind als erheblich (eingriffsrelevant)zu klassifizieren.Demgegenüber betreffen die vorgesehenen Baumaßnahmen im Bereich der Ackerflächen vorallem lokal bedeutsame Flächen mit individuenreichen Populationen gefährdeter Vogelarten (2BP Feldlerche, 1 BP Wachtel). Die flächenmäßig geringe Neuversiegelung ist hier nicht als erheblicheBeeinträchtigung zu werten, da mit den weitgehend erhalten bleibendenHabitatstrukturen ein Ausweichen in adäquate Ersatzhabitate im direkten Umfeld möglich ist.Auch die zu erwartenden Scheuchwirkungen werden als überwiegend betriebs- und nicht alsanlagebedingt eingestuft.An den Masten der WEA kann es zu Kollisionen von Vögeln kommen. Diese Ereignisse sindjedoch voraussichtlich auf Tage mit schlechten Sichtverhältnisse und Witterungsbedingungenbeschränkt, so dass hier nicht von einer Erheblichkeit auszugehen ist.Durch die Überplanung des Bereiches wird letztlich auch die natürliche Ausbreitung der (standorttypischen)Pflanzengesellschaften eingeschränkt. Auch wenn grundsätzlich keineBeeinträchtigungen von besonders schützenswerten Pflanzenarten und -gesellschaften zu er-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 55warten ist, muss dem Konflikt aufgrund der lokalen Bedeutung der vorhandenen Gebüschstrukturenim Eingriffsraum (biotopkartierte Flächen) eine erhebliche Bedeutung beigemessenwerden.6.3 Ermittlung der betriebsbedingten ProjektauswirkungenK 12 – Betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Vögeln und Fledermäusen durch Rotorender WEAIm Betrieb können die Spitzen der Rotorblätter der Windenergieanlage Geschwindigkeiten vonüber 200 km/h erreichen. Hierdurch kann es zu Kollisionen von Vögeln und Fledermäusenkommen. Speziell bei Fledermäusen kann es durch die entstehenden Schleppwirbel und dendaraus resultierenden Unterdruck zu schweren inneren Verletzungen mit Todesfolgen kommen(Barotrauma). Da Fledermäuse eine geringe Reproduktionsrate aufweisen können bereits wenigeIndividuenverluste große Auswirkungen auf die lokalen Populationen entfalten. Zwar sindim Nahbereich des Eingriffs keine windkraftempfindlichen Vogelarten dokumentiert, gleichwohlkönnen auch andere Vogelarten an den Rotoren verunglücken. Die zu erwartenden Beeinträchtigungensind insgesamt als erheblich zu klassifizieren sodass dem Konflikt eine sehr hoheBedeutung beizumessen ist. Konzeptionell sind Konfliktvermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmenim Bebauungsplan festzusetzen. Unter Berücksichtigung der Bedeutung desArtenschutzes werden entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich.K 13 – Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Feldlerche werden gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3BNatSchG beeinträchtigtDurch den Betrieb der WEA ist eine Erhöhung der akustischen Immissionen zu erwarten. Ebensokann die Bewegung der Rotoren zu einer optischen Beeinträchtigung des näheren Umfeldesder WEA führen. Aus beiden Faktoren ergibt sich eine Scheuchwirkung, die grundsätzlich sensibleReaktionen auslöst. Auf Grund des spezifischen Meideverhaltens ist von einer Schädigungbzw. Entwertung von zwei Brutrevieren der Feldlerche gemäß der speziellen artenschutzrechtlichenPrüfung (Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart, Dezember 2012) auszugehen.Bedingt durch die hohe Feldlerchendichte in der Umgebung muss angenommen werden, dasskeine geeigneten Strukturen im räumlichen Zusammenhang unbesetzt sind. Die ökologischeFunktion der Fortpflanzungs- und Ruhestätten geht für die betroffenen Brutpaare im räumlichenZusammenhang verloren. Dem Konflikt ist eine sehr hohe Bedeutung beizumessen. Unter Berücksichtigungder Bedeutung des Artenschutzes werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen(CEF-Maßnahmen) erforderlich.K 14 – Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Wachtel werden gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3BNatSchG beeinträchtigtDurch den Betrieb der WEA ist eine Erhöhung der akustischen Immissionen zu erwarten. Ebensokann die Bewegung der Rotoren zu einer optischen Beeinträchtigung des näheren Umfeldesder WEA führen. Aus beiden Faktoren ergibt sich eine Scheuchwirkung, die grundsätzlich sen-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 56sible Reaktionen auslöst. Durch die Geräuschentwicklung der Turbinen können die Balzrufe derWachtelmännchen maskiert werden. Dadurch kann eine Meideverhalten im Umfeld von 200 mbis 250 m um die geplante WEA entwickelt werden. Die Schädigung eines Brutrevieres (Abstandrund 180 m), dieser rückläufigen und als gefährdet eingestuften Art (Rote Liste RLP),kann somit nicht ausgeschlossen werden. Wachteln stellen relativ hohe Ansprüche an ihrenLebensraum, so dass auf Grund der in der Umgebung vorhandenen weiteren Brutpaare davonauszugehen ist, dass die geeigneten Habitate bereits besetzt sind. Die ökologische Funktionder Fortpflanzungs- und Ruhestätten bleibt somit im räumlichen Zusammenhang nicht erhalten.Dem Konflikt ist eine sehr hohe Bedeutung beizumessen. Unter Berücksichtigung der Bedeutungdes Artenschutzes werden vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)erforderlich.K 15 – Tötung von Fledermäusen führt zu Beeinträchtigungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1BNatSchGAuf Grund fehlender Quartiernachwiese kann eine baubedingte Tötung von Fledermäusen ausgeschlossenwerden. Während des Betriebs kann es zu Kollisionen oder mittelbaren Tötungen(Barotrauma) von Fledermausarten wie Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Kleine Bartfledermausund Zwergfledermaus kommen. Bedingt durch die Jagd im offenen Luftraum, dasausgeprägte Zugverhalten der Art sowie das flächige Vorkommen im Untersuchungsraum (imSommer und während des Zuggeschehens) sind Kollisionsopfer an der WEA anzunehmen. Obes sich hierbei um ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko handelt, kann nicht sicher ausgeschlossenwerden. Dem Konflikt ist eine sehr hohe Bedeutung beizumessen.UnterBerücksichtigung der Bedeutung des Artenschutzes müssen zur Vermeidung einer erheblichenKonfliktpotentials die Betriebszeiten der Windenergieanlage in Abhängigkeit der Fledermausaktivitätenfestgelegt werden. Entsprechende Vermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen sindzwingend erforderlich.K 16 – Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse werden gemäß § 44 Abs. 1 Nr.3 BNatSchG beeinträchtigtDurch bau- und anlagebedingte Wirkfaktoren wird es zum Verlust bzw. zur Schädigung vonStrukturen kommen (z.B. Wegrändern), die den Zauneidechsen als Fortpflanzungs- und Ruhestättendienen. Auf Grund der im Umfeld nachgewiesenen Besiedlung von geeignetenHabitaten, kann nicht davon aus-gegangen werden, dass für die betroffenen Individuen die ökologischeFunktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang erhaltenbleibt. Damit wird der Verbotstatbestand nach § 44 (1) 3 erfüllt. Eine Aktivierung der Verbotsfolgenkann nur durch Umsetzung von geeigneten CEF-Maßnahmen vermieden werden.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 576.4 Ökologische Wertung der GesamtsituationIn Tab. 10 soll eine grobe Einschätzung der Umweltverträglichkeit des Vorhabens vorgenommenwerden. Die in der Tabelle vorzufindenden Einstufungen werden deshalb nicht mit Hilfedefinierter Kriterien abgesichert. Die Zuordnungen ergeben sich vielmehr aus den verbalargumentativenEinschätzungen in den Kapiteln 4 und 6.Tabelle 10: Vertretbarkeit des EingriffsLandschaftspotenzialBödenKlimaWasserArten- undBiotoppotenzialBewertung/VorbelastungStörung des Bodenaufbaues vorallem nutzungsbedingt (Landwirtschaft,Weinanbau); allgemeineUmweltbelastungen; Steilhanglageals besonders zu erhaltendeReliefstrukturhoher Anteil von Freiflächen mit nurjahreszeitlich wechselnder VegetationsbedeckungsowieVorbelastung durch tw. versiegelteVerkehrsflächen; KaltluftbildendeFlächen mit tw. eingeschränktemAbfluss (Südhang Aspenberg)teilweise Beeinträchtigungen desWasserhaushaltes durch intensiveLandwirtschaft und versiegelteWegflächen; Gehölzflächen imEingriffsraum und auf Südhangbedeutsam für lokalen Wasserhaushalt;südlich desPlanungsraums liegender Quellbereichmit besonderer Bedeutung fürGewässerökologietw. strukturreiche Kulturlandschaftmit besonderer Bedeutung derbiotopkartierten Flächen amSüdhang des Aspenberges (Weinbergsbrachen,Magerwiesenkomplexe,Streuobstbestände,etc.);anstehende Offenlandbereicheaufgrund überwiegend intensiverLandbewirtschaftung von untergeordneterBedeutung;Untersuchungsraum tw. für schützenswerteBrutvogelarten,Tagfalterarten und Reptilienarten(v.a. Eingriffsraum) bedeutsam,Fledermausvorkommen nicht abschließendfestgestelltvoraussichtlicheBeeinträchtigungVerlust von Oberboden durchBebauung/Versiegelung, Veränderungder Bodenschichten(teilweise nur temporär)Veränderung der mikroklimatischenVerhältnisse durchVersiegelungenVerminderung der Grundwasserneubildung,erhöhter Oberflächenwasserabfluss,Verlustvon Gehölzflächen (d.h. Verringerungder wasserhaltenden Kräfte)Verlust von Gehölzflächen (biotopkartiert)im Rahmen derBaufeldfreimachung, bau- undbetriebsbedingt erhebliche Beeinträchtigungenvon einzelnenFledermaus-, Vogel-, ReptilienundTagfalterarten (Kollisionsrisiko,Scheuchwirkung, temporäreStörungen durch Bautätigkeit,Verlust von Fortpflanzungs- undRuhestätten bei standortgebundenenbzw. weniger mobilenArten)Vermeidung/Ausgleich/Ersatz möglichteilweise/ja/jateilweise/ja/jateilweise/ja/jateilweise/teilweise/teilweiseVertretbarkeitdes EingriffesvertretbarvertretbarvertretbarNur Vertretbardurch vorgezogeneAusgleichsmaßnahmenfüreinzelne Vogel- undReptilienarten(CEF-Maßnahmen)sowie Anpassungdes Betriebs aufAktivitäten desFledesmausvorkommensIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 58LandschaftspotenzialBewertung/VorbelastungvoraussichtlicheBeeinträchtigungVermeidung/Ausgleich/Ersatz möglichVertretbarkeitdes EingriffesLandschaftsbildKulturlandschaft mit Wechsel zwischenOffenland undHalboffenlandflächen, vor allemSüdhang des Aspenberg mit VielzahllandschaftsbildprägenderStrukturelemente und somit besonderswertvoll, Reliefstruktur desSüdhangs von besonderer Bedeutung,bestehende Hochbauten(WEA, Freileitungen, Funkmastanlage)als VorbelastungBau der Windenergieanlage führtzu erheblicher visueller Störungdes Landschaftsbildes, geringeBeeinträchtigungen der lokalenReliefstrukturteilweise/teilweise/teilweiseNur Vertretbardurch ErsatzzahlungenalsKompensation desbesonders schwerenEingriffsDie Aufstellung in Tab. 1 macht deutlich, dass die zu erwartenden Eingriffe für den Naturhaushaltund das Landschaftsbild insbesondere im Bereich Arten- und Biotoppotential sowieLandschaftsbild teilweise deutlich über das verträgliche Maß hinausgehen und entsprechendeVermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nur teilweise ausreichen. Zur Sicherung deslokalen Artenbestandes werden insbesondere für Wachtel, Feldlerche und Zauneidechse vorgezogeneAusgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) erforderlich. Da das Artenvorkommender Fledermäuse bzw. die lokale Wirkung der geplanten Windenergieanlage nicht abschließendgeklärt ist, soll der Betrieb der Anlage bzw. deren betriebsbedingte Auswirkungen nachgelagertgeklärt werden. Zudem wird das Landschaftsbild in besonders schwerer Weise beeinträchtigt,sodass eine zweckgebundene Ersatzzahlung gemäß § 15 Abs. 6 BNatSchG erforderlich wird.Die übrigen Eingriffe in den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Klima) sind in keinem Fall so erheblich,dass sie nicht durch entsprechende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen kompensiertwerden können.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 597. Landespflegerische Zielvorstellungen zum BebauungsplanZielvorstellungen zu den LandschaftsfaktorenUm die aufgrund des geplanten Vorhabens zu erwartenden Beeinträchtigungen des Naturhaushaltessowie des Landschaftsbildes zu minimieren bzw. auszugleichen, sollen die folgendenLandespflegerischen Zielvorstellungen beachtet werden. Die konkrete Maßnahmenbeschreibungist den Maßnahmenblättern aus Kapitel 9 zu entnehmen.7.1 Ziele Relief und BödenZum Schutz von Relief und Boden sind folgende Forderungen zu beachten:• Schutz des Oberbodens zu Beginn aller Erdarbeiten durch Abschieben, Lagerung und Wiedereinbaugemäß DIN 18 915;• Minimierung der Eingriffe ins Relief;• Vermeidung von Erosionserscheinungen durch sofortige Wiederbegrünung aller offenenBodenflächen;• Verbesserung der Bodenfunktion durch Gehölzpflanzungen (Humusbildung, Verbesserungder Wasserspeicherkapazität, Erosionsvermeidung, etc.);• Minimierung des Versiegelungsgrades der Anlage (nur im tatsächlich erforderlichen Maße).7.2 Ziele HydrologieZum Schutz des Hydrologie sind folgende Forderungen zu beachten:• Vermeidung des Stoffeintrags durch Bautätigkeiten in das Grund- und Oberflächenwasser;• Minimierung der Versiegelung: So weit wie möglich sollen ausschließlich wasserdurchlässigeBefestigungsarten zum Einsatz kommen. Das bezieht sich sowohl auf die Belagsartenals auch auf den Unterbau (keine Verwendung von Beton, Mörtel etc.);• Verbesserung des Wasserhaushaltes durch Gehölzpflanzungen (Humusbildung, Verbesserungder Wasserspeicherkapazität, Erosionsvermeidung, etc.).7.3 Ziele Klima und BioklimaZum Schutz des Klimahaushaltes sind folgende Forderungen zu beachten:• Erhalt der kaltluftbildenden Flächen bzw. Offenhaltung des Hangbereichs,• Minimierung der Versiegelung zur Vermeidung vom Temperaturmaxima,• Verbesserung des Klimahaushaltes durch Gehölzpflanzungen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 607.4 Ziele Arten- und BiotopschutzZum Arten- und Biotopschutz sind folgende Forderungen zu beachten:• Erhalt der vorhandenen Gehölzstrukturen und Entwicklung von Gehölzen (u.a. für Heckenbrüterwie Neuntöter) im räumlichen Umfeld sowie Entwicklung von Vernetzungsstrukturen(Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen);• Berücksichtigung von Lebensstätten (Fortpflanzungs- und Ruhestätten) und -zyklen (Fortpflanzungs-,Aufzucht- und Mauserzeit) potentiell vorkommender Tierarten imUntersuchungsgebiet durch fachgerechte Beseitigung von Gehölzen innerhalb der Vegetationsruhe(Vermeidung des Störungsverbots);• Wurzel-, Stamm- und Kronenschutzmaßnahmen für Gehölze bei Arbeiten in unmittelbarerNähe.• Festsetzung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zur Sicherung desspezifischen Artenbestandes von Feldlerche, Wachtel und Zauneidechse während des Betriebsder WEA (Anlegen von Buntbrache, Entwicklung von Zauneidechsenhabitaten) imräumlichen Umfeld.• Anpassung des Betriebs der WEA an den Aktivitätsrhythmus der lokalen Fledermausvorkommenzur Vermeidung von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG.7.5 Ziele LandschaftsbildZum Schutz des Landschaftsbildes sind folgende Forderungen zu beachten:• Begrenzung der Höhe baulicher Anlagen;• Anpassung der Farbgebung der baulichen Anlagen in das Landschaftsbild;• Festlegung der zulässigen Bauart der WEA;• Erhalt und Entwicklung strukturgebender Elemente zur Belebung des Landschaftsraumes.• Erhalt der natürlichen Reliefstrukturen durch angepasste Bauweise im Hangbereich (d.h.Vermeidung von künstlich wirkenden Böschungsflächen).• Festsetzung von Ersatzmaßnahmen/-zahlungen zur Neugestaltung des Landschaftsbildesan anderer Stelle.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 618. Maßnahmenverzeichnis der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz vonNaturhaushalt und Landschaftsbild8.1 GrundsätzeDie juristische Definition des Begriffs „Eingriff“- die gegenüber dem naturwissenschaftlichenerheblich eingeschränkt ist – folgt dem § 14 BNatSchG. Hiernach sind als Eingriffe Veränderungender Gestalt oder Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebtenBodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeitdes Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können.Die ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung ist nicht als Eingriffin Natur und Landschaft anzusehen (sog. „Landwirtschaftsklausel“).Nach § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffes verpflichtet, vermeidbare Beeinträchtigungenvon Natur und Landschaft zu unterlassen. Beeinträchtigungen sind vermeidbar, wennzumutbare Alternativen, den mit dem Eingriff verfolgten Zweck am gleichen Ort ohne oder mitgeringeren Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erreichen, gegeben sind. Der Verursacherist verpflichtet, unvermeidbare Beeinträchtigungen durch Maßnahmen des<strong>Naturschutz</strong>es und der Landschaftspflege auszugleichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder zu ersetzen(Ersatzmaßnahmen).Ausgeglichen ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen desNaturhaushalts in gleichartiger Weise wiederhergestellt sind und das Landschaftsbild landschaftsgerechtwiederhergestellt oder neu gestaltet ist.Ersetzt ist eine Beeinträchtigung, wenn und sobald die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltsin dem betroffenen Naturraum in gleichwertiger Weise hergestellt sind und dasLandschaftsbild landschaftsgerecht neu gestaltet ist.Ein Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nichtzu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind und dieBelange des <strong>Naturschutz</strong>es und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungenan Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.Nachfolgend werden die Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen aufgeführt und an Handvon Maßnahmenblättern beschrieben. Die Maßnahmen werden mit entsprechender Kennzeichnungim Maßnahmenplan aufgeführt. Die Maßnahmen werden mit entsprechenderKennzeichnung in den Maßnahmenplänen aufgeführt.Es wird darauf hingewiesen, dass die Maßnahmenrealisierung der nachgenannten Ausgleichs-und Ersatzmaßnahmen (siehe Kap. 8.3 ff.) zunächst auf gemeindeeigenen Grundstücken derOrtsgemeinde Oberndorf stattfinden soll. Dabei stehen die zuerst genannten Maßnahmenflächenim Vordergrund. Die dargestellten Standortalternativen sowie die Inanspruchnahme derStiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern als Maßnahmenträger ist nachrangig.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 62Da die Maßnahmenumsetzung nicht abschließend geklärt ist, werden die Flächenalternativenhier abschließend dargestellt.Kennzeichnung:V – Vermeidungsmaßnahme A-C – vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme)A – Ausgleichsmaßnahme E – Ersatzmaßnahme EZ – Ersatzzahlung8.2 VermeidungsmaßnahmenV1V2V3V4V5V6Sämtlicher im Baufeld befindlicher Ober-(Mutter-)boden ist gemäß § 202 BauGB undDIN 18915 ist zu sichern. Der Bodenaushub ist auf ein notwendiges Maß zu beschränken.Für Aushubmassen, die im Rahmen der Baumaßnahmen nicht wieder eingebautwerden können, ist eine Wiederverwendung andern Orts zu prüfen oder ggf. eine fachgerechteEntsorgung. Eine Überdeckung und Vermischung des Oberbodens mitErdaushub oder Baumaterial sowie die Verdichtung durch Baufahrzeuge sind untersagt.Abgeschobener Boden ist zur Zwischenlagerung auf Mieten aufzusetzen. Bei einerLagerung von mehr als 8 Wochen sind die Mieten durch geeignete Ansaaten (Leguminosenetc.) zu begrünen. Generell sind alle Bodenverdichtungen, insbesondere dieunteren Bodenschichten vor dem Einbau des Oberbodens, zu lockern, die im Zuge derBaumaßnahmen entstanden, falls sie nicht sogar der Planung zuträglich sind.Sorgfältige Standortwahl für Baustelleneinrichtungen und –zufahrten. Die Zwischenlagerungvon Baumaschinen, Baustoffen und Erdaushub ist nach Möglichkeit aufversiegelten oder überbauten Flächen anzulegen, um auftretende Beeinträchtigungenauf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Dies kann bspw. auf (teil-)befestigtenFlächen von angrenzenden Wirtschaftswegen erfolgen.Frühzeitige Wiederbegrünung / Zwischensaat aller durch die Baumaßnahme entstehenderoffener Bodenflächen, zum Schutz der Flächen vor Erosion gem. DIN 18915.Das Oberflächenwasser ist entsprechend der Bestandssituation auf den angrenzendenFlächen breitflächig der Versickerung zuzuführen.Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist, abweichendvon den Flächen, die in Bodenhöhe für Betrieb und Unterhaltung derWindenergieanlage benötigt werden, weitgehend zu erhalten (keine zusätzlichen Baukörper).Die Zahl der WEA im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist einzugrenzen.Bauwerkshöhe und Grundfläche der WEA sind entsprechend dem tatsächlichen Erforderniszu beschränken. Zusätzliche Versiegelungen für Erschließungsflächen derWindenergieanlage sind nur im tatsächlich erforderlichem Maße (fahrdynamisch belasteteTeilflächen) zulässig. Für die Befestigungen sind soweit wie möglichwasserdurchlässige Materialien, wie z.B. wassergebundene Decke o. ä. zu verwenden.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 63V7V8V9V10V11V12Die Zuwegung zur Windenergieanlage muss den notwendigen Anforderungen für Aufbauund Betrieb genügen. Bei Planung und Ausführung ist eine minimaleDimensionierung zu berücksichtigen, d.h. dass nach dem Aufbau der Anlage nicht mehrbenötigte, befestigte Flächen wieder in den Urzustand zurückversetzt werden. Eingriffein hochwertige Biotopstrukturen sind möglichst zu minimieren.Die baulichen Anlagen (WEA) sollen sich möglichst in das Landschaftsbild einfügen.Deshalb sind bei der Farbgebung von Turm, Maschinenträger und Rotorblättern sowiebei der Gestaltung des Turms (Materialwahl) verbindliche Vorgaben festzusetzen, sodasssich die geplante Windenergieanlage in das nähere räumlichen Umfeld einfügt.Eine Einfriedung der WEA einschließlich der Nebenanlagen ist unzulässig.Baum- und Strauchgehölze sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans im Sinne derDIN 18920 soweit wie möglich zu erhalten und vor Beeinträchtigungen des Wurzel-,Stamm- und Kronenbereiches während der Baumaßnahmen in geeigneter Weise zuschützen. Müssen Gehölze im Zuge der Bauausführung punktuell entfernt werden odersind Rückschnittarbeiten erforderlich, sind diese Arbeitsgänge entsprechend der gutenfachlichen Praxis auszuführen. Durch die Berücksichtigung der Brutzeit von Vögelnkann die Tötung von mobilen Artengruppen weitgehend ausgeschlossen werden.Eingriffe in den Boden auf Flächen mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse(u.a. geplanter Standort der WEA) dürfen nur während der Aktivitätszeit undaußerhalb der Gelegeperiode erfolgen. Damit wird den Tieren ein aktives Ausweichenermöglicht. Im Zeitraum Mitte März - Mitte Mai und Anfang August – Ende Septembersind sämtliche Entwicklungsstadien der Zauneidechse ausreichend mobil, um aktivauszuweichen. Ein Eingriff während der immobilen Phase der Tiere (Winterstarre vonAnfang Oktober – Mitte März), ist zu unterlassen.Um eine Tötung von Zauneidechsen im Zuge der Bautätigkeit weitestgehend ausschließenzu können, sind die Individuen im vom Vorhaben betroffenen Bereich vorBeginn der Arbeiten (günstigenfalls wenn noch keine Eiablage stattgefunden bzw. sinddie Jungtiere schon geschlüpft und die Adulten noch nicht in den Winterverstecken sind,d.h. Mitte März – Anfang Mai oder Anfang August – Ende September) abzufangen undin vorher optimierte Ersatzhabitate (siehe A-C2) in den südlich angrenzenden Weinbergbrachenumzusiedeln. Um eine Rückwanderung der Tiere zu vermeiden, sind dieErsatzhabitate durch eine Reptilienbarriere (z.B. Teichfolie) bis zur ersten Eiablage (beiFang im Frühjahr) bzw. bis zur ersten Winterstarre (bei Fang im Spätsommer/Herbst)abzuzäunen. Hierzu muss die Folie Reptiliensicher am Boden befestigt bzw. eingegrabenwerden.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 64V13V14Auf der Grundlage der Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zumPlanvorhaben ist ein Gondelmonitoring für Fledermausarten im Rahmen der BImSch-Genehmigung zu prüfen, um den Anforderungen des besonderen Artenschutzes zuentsprechen (Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1BNatSchG). Ggf. wird die Festlegung von Abschaltlogarithmen für die Windenergieanlageerforderlich.Beim Bau der Windenergieanlage ist eine an die topographische Situation angepassteBauweise vorzusehen. Eingriffe in die natürliche Reliefsituation sind möglichst zu minimieren.8.3 vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)Die Maßnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich (= CEF-Maßnahmen) sind der speziellenartenschutzrechtlichen Prüfung zum Planvorhaben entnommen. [9]A-C1A-C1AlternativA-C1Alternativ2Zum Ausgleich des Lebensraumverlustes von Feldlerche und Wachtel ist als Maßnahmezum vorgezogenen Funktionsausgleich (CEF-Maßnahme: A-C1) eine Buntbracheentsprechend ihren Habitatansprüchen auf den Grundstücken mit den Flurstücks-Nummern 249, 250 und 251 in der Langgewanne mit einem Flächenumfang von ca. 0,2ha anzulegen.Zum Ausgleich des Lebensraumverlustes von Feldlerche und Wachtel ist als Maßnahmezum vorgezogenen Funktionsausgleich (CEF-Maßnahme: A-C1) eine Buntbracheentsprechend ihren Habitatansprüchen mit einem Flächenumfang von ca. 0,2 ha aufdem gemeindeeigenem Grundstück mit der Flurstücks-Nummern 1124 in der GemarkungBayerfeld-Steckweiler anzulegen und zu unterhalten.Bei einer Maßnahmenumsetzung durch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz,Kaiserslautern dürfen nach Abstimmung mit der zuständigen Unteren <strong>Naturschutz</strong>behördeweitere Alternativflächen mit angepassten Maßnahmen zur Förderung derOffenlandarten verwendet werden. Nach Abstimmung mit der zuständigen Unteren<strong>Naturschutz</strong>behörde (13.05.2013) sollen diesbezüglich die Grundstücke mit den Flurstücks-Nummern904, 916/4 (teilweise) und 910/2 in der Gemarkung Bayerfeld-Steckweiler verwendet um diese landwirtschaftlichen Flächen durch Nutzungsextensivierungzu Nahrungs- und Bruthabitaten für Offenlandarten herzustellen. Zusätzlichsollen hier durch kleine Veränderungen im Relief Vernässungsstellen entstehen (einschl.Anpflanzen von Sträuchern und Obstbäume). Die Maßnahmenumsetzung kann ineinem Verhältnis von 1:1 anerkannt werden. Für die Kompensation der Ausgleichsverpflichtungwürde die anteilige Inanspruchnahme des Grundstückes mit der Flurstücks-Nummer 916/4 [d.h. 2.000m² von 11.500 m²] genügen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 65A-C2Zum Ausgleich des Lebensraumverlustes der Zauneidechse ist als Maßnahme zumvorgezogenen Funktionsausgleich (CEF-Maßnahme: A-C2) ein Ersatzhabitat entsprechendihren Habitatansprüchen auf dem gemeindeeigenem Grundstück mit derFlurstücks-Nummer 324 anzulegen und zu unterhalten. Bei einer Maßnahmenumsetzungdurch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern dürfen nachAbstimmung mit der zuständigen Unteren <strong>Naturschutz</strong>behörde weitere Alternativflächenverwendet werden.8.4 ErsatzmaßnahmeE1E1AlternativE1Alternativ2Multifunktionale Ersatzmaßnahme E1 durch Pflanzung eines Gehölzgürtels aus 450standorttypischen Sträuchern und 8 Obstbäumen entlang des südlich angrenzendenWirtschaftsweges (Grundstück mit der Flurstücks-Nummer 305) auf dem gemeindeeigenemGrundstück mit den Flurstücks-Nummern 306 in der Gewanne „In derWinddelle“. Es ist eine extensive Pflege der Flächen vorzusehen.Multifunktionale Ersatzmaßnahme E1-Alternativ durch Pflanzung eines Gehölzgürtelsaus 450 standorttypischen Sträuchern und 8 Obstbäumen auf dem gemeindeeigenemGrundstück mit den Flurstücks-Nummern 297 in der Gewanne „In der Winddelle“. Es isteine extensive Pflege der Flächen vorzusehen.Bei einer Maßnahmenumsetzung durch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz,Kaiserslautern dürfen nach Abstimmung mit der zuständigen Unteren <strong>Naturschutz</strong>behördeweitere Alternativflächen mit angepassten Maßnahmen zur Förderung derOffenlandarten verwendet werden. Nach Abstimmung mit der zuständigen Unteren<strong>Naturschutz</strong>behörde (13.05.2013) können diesbezüglich die Grundstücke mit den Flurstücks-Nummern904, 916/4 (teilweise) und 910/2 in der Gemarkung Bayerfeld-Steckweiler verwendet werden um diese landwirtschaftlichen Flächen durch Nutzungsextensivierungzu Nahrungs- und Bruthabitaten für Offenlandarten herzustellen.Zusätzlich sollen hier durch kleine Veränderungen im Relief Vernässungsstellen entstehen(einschl. Anpflanzen von Sträuchern und Obstbäume). Die Maßnahmenumsetzungkann in einem Verhältnis von 2:1 anerkannt werden. Für die Kompensation der Ausgleichsverpflichtungwürde die anteilige Inanspruchnahme des Grundstückes mit derFlurstücks-Nummer 910/2 [d.h. 10.914 m² von 15.527 m²] genügen.Anmerkung: Mit der Multifunktionale Ersatzmaßnahme E1 sollen grundsätzlich insbesonderedie Eingriffe kompensiert werden, die mit der Beseitigung (Baufeldfreimachung) der biotopkartiertenGebüschstrukturen am Vorhabenstandort in Verbindung stehen und bspw. einebesondere Wirkung auf Heckenbrüter wie den Neuntöter (Lanius collurio) entfalten (lokaler Lebensraumverlust).Da der Vorhabenstandort im direkten räumlichen Zusammenhang mit densüdlich anstehenden Hangflächen des Aspenberg („<strong>Alsenz</strong>hänge“) steht, soll der Ausgleich desIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 66‚Grünmasseanteils‘ und die damit verbundene Wiederherstellung der ökologischen Funktionenim näheren räumlichen Umfeld erfolgen, aber insbesondere im Sinne des „Bewirtschaftungskonzeptes<strong>Alsenz</strong>hänge“ (Kreisverwaltung Donnersbergkreis) zur Freihaltung bzw.Entbuschung der Hangflächen beitragen. D.h. die gezielte Aufwertung von Flächen durch Bepflanzungerfolgt auf einer randlich anstehenden Ackerfläche der Südhänge des Aspenberg umeine gezielte Vernetzung der vorhandenen Biotopstrukturen zu entwickeln und nicht im direktenEingriffsbereich „Im Grafenfeld“ (Hochpunkt der Südhangfläche des Aspenberg). Dabei ist derGehölzgürtel insbesondere auf die Anforderungen des Neuntöters auszurichten, indem überwiegendDornenarten (insbesondere Weißdorn und Schlehdorn) in Kombination mitObstbäumen zu einem dichten Gehölzgürtel zu entwickeln sind.8.5 ErsatzzahlungEZ1Die zu leistende Ersatzzahlung für die nicht kompensierbaren visuell-ästhetischen Beeinträchtigungendurch die Höhe der geplanten WEA (ca. 200 m) soll zweckgebundenfür die Freihaltung der Weinbergsbrachen an den <strong>Alsenz</strong>hängen entsprechend demBewirtschaftungskonzept der Kreisverwaltung Donnersbergkreis verwendet werden. DieMaßnahmenumsetzung soll durch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslauternerfolgen. Hierfür stehen u.a. die gemeindeeigenen Grundstücke mit denFlurstücks-Nummern 339, 354, 355 und 360 zur Verfügung. Ggf. werden vom Maßnahmenträgeralternative Grundstücksflächen nach Abstimmung mit der zuständigenUnteren <strong>Naturschutz</strong>behörde verwendet.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 678.6 MaßnahmenblätterMaßnahmenverzeichnis zum Bebauungsplan „Im Grafenfeld“Maßnahme:V1 bis V6Antragsteller:Ortsgemeinde Oberndorf,Pfalzwerke AG, LudwigshafenGemarkung: OberndorfParz.: Geltungsbereich d. BPLBeschreibung/Beurteilung des Eingriffs:Beeinträchtigungen während der Bauphase durch Befahren mit schweren Baumaschinen; Belastungvon Boden, Wasser und Luft; (temporäre) Beeinträchtigungen des Arten- und Biotoppotentials (u.a.einzelner Artengruppen), Beeinträchtigung und Veränderung des Bodenaufbaus, Veränderung desLandschaftsbildes, Gefährdung von Gehölzen während der Baumaßnahme (siehe K1 bis K16)Notwendigkeit vonVermeidungsmaßnahmenMinimierungsmaßnahmenAusgleichsmaßnahmenErsatzmaßnahmenZiel/Begründung (u. a. funktionaler Bezug zum Eingriff, Zeithorizont):Vermeidung und Minimierung der beschriebenen Eingriffe durch Umsetzung der Maßnahmen undeine sorgfältige Planung und Bauüberwachung während der Bauphase.Beschreibung der Maßnahme:- V1: Sämtlicher im Baufeld befindlicher Ober-(Mutter-)boden ist gemäß § 202 BauGB und DIN18915 ist zu sichern. Der Bodenaushub ist auf ein notwendiges Maß zu beschränken. Für Aushubmassen,die im Rahmen der Baumaßnahmen nicht wieder eingebaut werden können, ist eineWiederverwendung andern Orts zu prüfen oder ggf. eine fachgerechte Entsorgung. Eine Überdeckungund Vermischung des Oberbodens mit Erdaushub oder Baumaterial sowie die Verdichtungdurch Baufahrzeuge sind untersagt. Abgeschobener Boden ist zur Zwischenlagerung auf Mietenaufzusetzen. Bei einer Lagerung von mehr als 8 Wochen sind die Mieten durch geeignete Ansaaten(Leguminosen etc.) zu begrünen. Generell sind alle Bodenverdichtungen, insbesondere dieunteren Bodenschichten vor dem Einbau des Oberbodens, zu lockern, die im Zuge der Baumaßnahmenentstanden, falls sie nicht sogar der Planung zuträglich sind.- V2: Sorgfältige Standortwahl für Baustelleneinrichtungen und –zufahrten. Die Zwischenlagerungvon Baumaschinen, Baustoffen und Erdaushub ist nach Möglichkeit auf versiegelten oder überbautenFlächen anzulegen, um auftretende Beeinträchtigungen auf das notwendige Mindestmaßzu beschränken. Dies kann bspw. auf (teil-)befestigten Flächen von angrenzenden Wirtschaftswegenerfolgen.- V3: Frühzeitige Wiederbegrünung / Zwischensaat aller durch die Baumaßnahme entstehenderoffener Bodenflächen, zum Schutz der Flächen vor Erosion gem. DIN 18915.- V4: Das Oberflächenwasser ist entsprechend der Bestandssituation auf den angrenzenden Flächenbreitflächig der Versickerung zuzuführen.- V5: Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist, abweichendvon den Flächen, die in Bodenhöhe für Betrieb und Unterhaltung der Windenergieanlage benötigtwerden, weitgehend zu erhalten (keine zusätzlichen Baukörper). Die Zahl der WEA im Geltungsbereichdes Bebauungsplans ist einzugrenzen.- V6: Standort, Bauwerkshöhe und Grundfläche der WEA sind entsprechend dem tatsächlichenErfordernis zu beschränken. Zusätzliche Versiegelungen für Erschließungsflächen der Windenergieanlagesind nur im tatsächlich erforderlichem Maße (fahrdynamisch belastete Teilflächen)zulässig. Für die Befestigungen sind soweit wie möglich wasserdurchlässige Materialien, wie z.B.wassergebundene Decke o. ä. zu verwenden.Beschreibung der Pflege-/Unterhaltungsmaßnahme (inkl. Zeitpunkte, Erfolgskontrollen):--Träger:Ortsgemeinde Oberndorf / Pfalzwerke AGRechtliche Sicherung der Maßnahme:Festsetzung im Bebauungsplan. Außerdem sind die Maßnahmen bei der Ausschreibung für denausführenden Unternehmer verbindlich festzulegen und Teil des Genehmigungsbescheides lt. BIm-SchG.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 68Maßnahmenverzeichnis zum Bebauungsplan „Im Grafenfeld“Maßnahme:V7 bis V10Antragsteller:Ortsgemeinde Oberndorf,Pfalzwerke AG, LudwigshafenGemarkung: OberndorfParz.: Geltungsbereich d. BPLBeschreibung/Beurteilung des Eingriffs:Beeinträchtigungen während der Bauphase durch Befahren mit schweren Baumaschinen; Belastungvon Boden, Wasser und Luft; (temporäre) Beeinträchtigungen des Arten- und Biotoppotentials (u.a.einzelner Artengruppen), Beeinträchtigung und Veränderung des Bodenaufbaus, Veränderung desLandschaftsbildes, Gefährdung von Gehölzen während der Baumaßnahme (siehe K1 bis K16)Notwendigkeit vonVermeidungsmaßnahmenMinimierungsmaßnahmenAusgleichsmaßnahmenErsatzmaßnahmenZiel/Begründung (u. a. funktionaler Bezug zum Eingriff, Zeithorizont):Vermeidung und Minimierung der beschriebenen Eingriffe durch Umsetzung der Maßnahmen undeine sorgfältige Planung und Bauüberwachung während der Bauphase.Beschreibung der Maßnahme:- V7: Die Zuwegung zur Windenergieanlage muss den notwendigen Anforderungen für Aufbau undBetrieb genügen. Bei Planung und Ausführung ist eine minimale Dimensionierung zu berücksichtigen,d.h. dass nach dem Aufbau der Anlage nicht mehr benötigte, befestigte Flächen wieder inden Urzustand zurückversetzt werden. Eingriffe in hochwertige Biotopstrukturen sind möglichstzu minimieren.- V8: Die baulichen Anlagen (WEA) sollen sich möglichst in das Landschaftsbild einfügen. Deshalbsind bei der Farbgebung von Turm, Maschinenträger und Rotorblättern sowie bei der Gestaltungdes Turms (Materialwahl) verbindliche Vorgaben festzusetzen, sodass sich die geplante Windenergieanlagein das nähere räumlichen Umfeld einfügt.- V9: Eine Einfriedung der Windenergieanlage einschließlich der Nebenanlagen ist unzulässig.- V10: Baum- und Strauchgehölze sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans im Sinne der DIN18920 soweit wie möglich zu erhalten und vor Beeinträchtigungen des Wurzel-, Stamm- und Kronenbereicheswährend der Baumaßnahmen in geeigneter Weise zu schützen. Müssen Gehölzeim Zuge der Bauausführung punktuell entfernt werden oder sind Rückschnittarbeiten erforderlich,sind diese Arbeitsgänge entsprechend der guten fachlichen Praxis auszuführen. Durch die Berücksichtigungder Brutzeit von Vögeln kann die Tötung von mobilen Artengruppen weitgehendausgeschlossen werden.Beschreibung der Pflege-/Unterhaltungsmaßnahme (inkl. Zeitpunkte, Erfolgskontrollen):--Träger:Ortsgemeinde Oberndorf / Pfalzwerke AGRechtliche Sicherung der Maßnahme:Festsetzung im Bebauungsplan. Außerdem sind die Maßnahmen bei der Ausschreibung für denausführenden Unternehmer verbindlich festzulegen und Teil des Genehmigungsbescheides lt. BIm-SchG.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 69Maßnahmenverzeichnis zum Bebauungsplan „Im Grafenfeld“Maßnahme:V12 bis V14Antragsteller:Ortsgemeinde Oberndorf,Pfalzwerke AG, LudwigshafenGemarkung: OberndorfParz.: Geltungsbereich d. BPLBeschreibung/Beurteilung des Eingriffs:Beeinträchtigungen während der Bauphase durch Befahren mit schweren Baumaschinen; Belastungvon Boden, Wasser und Luft; (temporäre) Beeinträchtigungen des Arten- und Biotoppotentials (u.a.einzelner Artengruppen), Beeinträchtigung und Veränderung des Bodenaufbaus, Veränderung desLandschaftsbildes, Gefährdung von Gehölzen während der Baumaßnahme (siehe K1 bis K16)Notwendigkeit vonVermeidungsmaßnahmenMinimierungsmaßnahmenAusgleichsmaßnahmenErsatzmaßnahmenZiel/Begründung (u. a. funktionaler Bezug zum Eingriff, Zeithorizont):Vermeidung und Minimierung der beschriebenen Eingriffe durch Umsetzung der Maßnahmen undeine sorgfältige Planung und Bauüberwachung während der Bauphase.Beschreibung der Maßnahme:- V11: Eingriffe in den Boden auf Flächen mit Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse(u.a. geplanter Standort der WEA) dürfen nur während der Aktivitätszeit und außerhalb der Gelegeperiodeerfolgen. Damit wird den Tieren ein aktives Ausweichen ermöglicht. Im ZeitraumMitte März - Mitte Mai und Anfang August – Ende September sind sämtliche Entwicklungsstadiender Zauneidechse ausreichend mobil, um aktiv auszuweichen. Ein Eingriff während der immobilenPhase der Tiere (Winterstarre von Anfang Oktober – Mitte März), ist zu unterlassen.- V12: Um eine Tötung von Zauneidechsen im Zuge der Bautätigkeit weitestgehend ausschließenzu können, sind die Individuen im vom Vorhaben betroffenen Bereich vor Beginn der Arbeiten(günstigenfalls wenn noch keine Eiablage stattgefunden bzw. sind die Jungtiere schon geschlüpftund die Adulten noch nicht in den Winterverstecken sind, d.h. Mitte März – Anfang Mai oder AnfangAugust – Ende September) abzufangen und in vorher optimierte Ersatzhabitate (siehe A-C2)in den südlich angrenzenden Weinbergbrachen umzusiedeln. Um eine Rückwanderung der Tierezu vermeiden, sind die Ersatzhabitate durch eine Reptilienbarriere (z.B. Teichfolie) bis zur erstenEiablage (bei Fang im Frühjahr) bzw. bis zur ersten Winterstarre (bei Fang im Spätsommer/Herbst)abzuzäunen. Hierzu muss die Folie Reptiliensicher am Boden befestigt bzw.eingegraben werden.- V13: Auf der Grundlage der Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Planvorhabenist ein Gondelmonitoring für Fledermausarten im Rahmen der BImSch-Genehmigungzu prüfen, um den Anforderungen des besonderen Artenschutzes zu entsprechen (Vermeidungdes Eintretens von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG). Ggf. wird die Festlegungvon Abschaltlogarithmen für die Windenergieanlage erforderlich.- V14: Beim Bau der Windenergieanlage ist eine an die topographische Situation angepassteBauweise vorzusehen. Eingriffe in die natürliche Reliefsituation sind möglichst zu minimieren.Beschreibung der Pflege-/Unterhaltungsmaßnahme (inkl. Zeitpunkte, Erfolgskontrollen):--Träger:Ortsgemeinde Oberndorf / Pfalzwerke AGRechtliche Sicherung der Maßnahme:Festsetzung im Bebauungsplan. Außerdem sind die Maßnahmen bei der Ausschreibung für denausführenden Unternehmer verbindlich festzulegen und Teil des Genehmigungsbescheides lt. BIm-SchG.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 70Maßnahmenverzeichnis zum Bebauungsplan „Im Grafenfeld“Maßnahme:A-C1Antragsteller:Ortsgemeinde Oberndorf,Pfalzwerke AG, LudwigshafenGemarkung: OberndorfParz.: voraussichtlich Grundstückmit den Flurstücks-Nummern 249,250 und 251 in der LanggewanneBeschreibung/Beurteilung des Eingriffs:Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Feldlerche (2 Brutpaare) und Wachtel (1 Brutpaar)(siehe K3, K4, K12 bis K14)Notwendigkeit vonVermeidungsmaßnahmenMinimierungsmaßnahmenAusgleichsmaßnahmenErsatzmaßnahmenZiel/Begründung (u. a. funktionaler Bezug zum Eingriff, Zeithorizont):Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten von Feldlerche (2 Brutpaare) und Wachtel(1 Brutpaar) im räumlichen Zusammenhang durch Anlegen einer Buntbrache von ca. 0,2 ha als vorgezogeneAusgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme)Beschreibung der Maßnahme:- Entwicklung einer mosaikförmig in der Feldflur verteilten mehrjährigen blüten- und nektarreichenBuntbrache (Breite ca. 6-8 m Breite, mind. 150 m Länge) auf einem derzeit intensiv ackerbaulichgenutzten Grundstück.- Einsaat einer Mischung aus Kräutern, Winterraps, Schmetterlingsblütern u. a., die sich an denlokalen Vorkommen von Wildkräutern orientiert (RSM: Blumenwiese). Die Ansaatstärke darf nichtzu hoch gewählt werden, um möglichst lockere und lichtdurchlässige Bestände zu erhalten. AufDüngung oder Pestizideinsatz ist zu verzichten.- Die Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern(ggf. Verwendung alternativer Grundstücksflächen nach Abstimmung mit Unterer<strong>Naturschutz</strong>behörde).Beschreibung der Pflege-/Unterhaltungsmaßnahme (inkl. Zeitpunkte, Erfolgskontrollen):- Ansaat der Buntbrache im Frühjahr oder Spätherbst und dem Baubeginn der WEA vorgezogen.- Ab dem 3. Standjahr der Buntbrache ist im Winterhalbjahr (Vegetationsruhe) ein Schnitt auf maximalder halben Fläche durchzuführen. Um einer Vergrasung entgegenzuwirken, ist an denSchnitt eine oberflächliche Bodenbearbeitung anzuschließen. Hierbei ist ein Grubber gegenüberdem Pflug zu bevorzugen, da die geringere Bearbeitungstiefe verstärkt das Aufkommen von Wildkräuternfördert.- Ab dem 5. bis 6. Standjahr sind die Flächen abschnittsweise umzubrechen und neu anzusäen. DieStandorte sollten dabei grundsätzlich beibehalten werden, was sich auf eine dauerhafte Etablierungder Arten positiv auswirkt.- Nach Abstimmung der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern mit der Unteren<strong>Naturschutz</strong>behörde kann das Mahdgut, abweichend von den Erläuterungen der saP zu den einzelnenPlanvorhaben, auf der Fläche belassen werden.- Begleitung der Maßnahmenumsetzung durch eine ökologische Baubegleitung, die sicherstellt,dass die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt, unnötige Beeinträchtigungen undBeschädigungen vermieden werden und die ökologische Funktionalität weiterhin erfüllt wird.- Artenbezogenes Monitoring in Abstimmung mit der Unteren <strong>Naturschutz</strong>behörde.Träger:Ortsgemeinde Oberndorf / Pfalzwerke AG / ggf. Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, KaiserslauternRechtliche Sicherung der Maßnahme:Festsetzung im Bebauungsplan sowie als Teil des Genehmigungsbescheides lt. BImSchG. Die formalrechtlicheAbsicherung der Maßnahme kann auch durch die Vorlage eines öffentlich-rechtlichenVertrages bestätigt werden.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 71Maßnahmenverzeichnis zum Bebauungsplan „Im Grafenfeld“Maßnahme:A-C1 AlternativAntragsteller:Ortsgemeinde Oberndorf,Pfalzwerke AG, LudwigshafenGemarkung: Bayerfeld-SteckweilerParz.: 1124Eigentümer: OG OberndorfBeschreibung/Beurteilung des Eingriffs:Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Feldlerche (2 Brutpaare) und Wachtel (1 Brutpaar)(siehe K3, K4, K12 bis K14)Notwendigkeit vonVermeidungsmaßnahmenMinimierungsmaßnahmenAusgleichsmaßnahmenErsatzmaßnahmenZiel/Begründung (u. a. funktionaler Bezug zum Eingriff, Zeithorizont):Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten von Feldlerche (2 Brutpaare) und Wachtel(1 Brutpaar) im räumlichen Zusammenhang durch Anlegen einer Buntbrache von ca. 0,2 ha als vorgezogeneAusgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme)Beschreibung der Maßnahme:- Entwicklung einer mosaikförmig in der Feldflur verteilten mehrjährigen blüten- und nektarreichenBuntbrache auf einem derzeit intensiv ackerbaulich genutzten Grundstück.- Einsaat einer Mischung aus Kräutern, Winterraps, Schmetterlingsblütern u. a., die sich an denlokalen Vorkommen von Wildkräutern orientiert (RSM: Blumenwiese). Die Ansaatstärke darf nichtzu hoch gewählt werden, um möglichst lockere und lichtdurchlässige Bestände zu erhalten. AufDüngung oder Pestizideinsatz ist zu verzichten.Beschreibung der Pflege-/Unterhaltungsmaßnahme (inkl. Zeitpunkte, Erfolgskontrollen):- Ansaat der Buntbrache im Frühjahr oder Spätherbst und dem Baubeginn der WEA vorgezogen.- Ab dem 3. Standjahr der Buntbrache ist im Winterhalbjahr (Vegetationsruhe) ein Schnitt auf maximalder halben Fläche durchzuführen. Um einer Vergrasung entgegenzuwirken, ist an denSchnitt eine oberflächliche Bodenbearbeitung anzuschließen. Hierbei ist ein Grubber gegenüberdem Pflug zu bevorzugen, da die geringere Bearbeitungstiefe verstärkt das Aufkommen von Wildkräuternfördert.- Ab dem 5. bis 6. Standjahr sind die Flächen abschnittsweise umzubrechen und neu anzusäen. DieStandorte sollten dabei grundsätzlich beibehalten werden, was sich auf eine dauerhafte Etablierungder Arten positiv auswirkt.- Begleitung der Maßnahmenumsetzung durch eine ökologische Baubegleitung, die sicherstellt,dass die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt, unnötige Beeinträchtigungen undBeschädigungen vermieden werden und die ökologische Funktionalität weiterhin erfüllt wird.- Artenbezogenes Monitoring in Abstimmung mit der Unteren <strong>Naturschutz</strong>behörde.Träger:Ortsgemeinde Oberndorf / Pfalzwerke AG / ggf. Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, KaiserslauternRechtliche Sicherung der Maßnahme:Festsetzung im Bebauungsplan sowie als Teil des Genehmigungsbescheides lt. BImSchG. Die formalrechtlicheAbsicherung der Maßnahme kann auch durch die Vorlage eines öffentlich-rechtlichenVertrages bestätigt werden. Eine grundbuchliche Sicherung ist zudem vorzunehmen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 72Maßnahmenverzeichnis zum Bebauungsplan „Im Grafenfeld“Maßnahme:A-C1Alternativ 2Antragsteller:Ortsgemeinde Oberndorf,Pfalzwerke AG, LudwigshafenGemarkung: Bayerfeld-SteckweilerParz.: Grundstücke mit den Flurstücks-Nummern904, 916/4 und910/2Beschreibung/Beurteilung des Eingriffs:Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Feldlerche (2 Brutpaare) und Wachtel (1 Brutpaar)(siehe K3, K4, K11 - K13)Notwendigkeit vonVermeidungsmaßnahmenMinimierungsmaßnahmenAusgleichsmaßnahmenErsatzmaßnahmenZiel/Begründung (u. a. funktionaler Bezug zum Eingriff, Zeithorizont):Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten von Feldlerche (2 Brutpaare) und Wachtel(1 Brutpaar) im räumlichen Zusammenhang durch Anlegen eines Nahrungs- und Bruthabitats fürOffenlandarten als vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme)Beschreibung der Maßnahme:- Nutzungsextensivierung von ca. 2.000 m² landwirtschaftlicher Flächen zu Extensivgrünland durchFlächenstillegung gemäß Abstimmung vom 13.05.2013 im Hause der Kreisverwaltung.- Anlegen einer Vernässungsstelle durch flächigen Erdaushub.- Lockeres Anpflanzen von Sträuchern und 2 Obstbäumen (insbesondere zur Sicherung des Vernässungsbereiches).Beschreibung der Pflege-/Unterhaltungsmaßnahme (inkl. Zeitpunkte, Erfolgskontrollen):- Die Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslauternin Abstimmung mit der Unteren <strong>Naturschutz</strong>behörde.- Begleitung der Maßnahmenumsetzung durch eine ökologische Baubegleitung, die sicherstellt,dass die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt, unnötige Beeinträchtigungen undBeschädigungen vermieden werden und die ökologische Funktionalität weiterhin erfüllt wird.- Artenbezogenes Monitoring in Abstimmung mit der Unteren <strong>Naturschutz</strong>behörde.Träger: Ortsgemeinde Oberndorf / Pfalzwerke AG / Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, KaiserslauternRechtliche Sicherung der Maßnahme:Festsetzung im Bebauungsplan sowie als Teil des Genehmigungsbescheides lt. BImSchG. Die formalrechtlicheAbsicherung der Maßnahme kann auch durch die Vorlage eines öffentlich-rechtlichenVertrages bestätigt werden.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 73Maßnahmenverzeichnis zum Bebauungsplan „Im Grafenfeld“Maßnahme:A-C2Antragsteller:Ortsgemeinde Oberndorf,Pfalzwerke AG, LudwigshafenGemarkung: OberndorfParz.: voraussichtlich Grundstückemit den Flurstücks-Nummern 324Beschreibung/Beurteilung des Eingriffs:Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Zauneidechse (siehe K3, K4, K16)Notwendigkeit vonVermeidungsmaßnahmenMinimierungsmaßnahmenAusgleichsmaßnahmenErsatzmaßnahmenZiel/Begründung (u. a. funktionaler Bezug zum Eingriff, Zeithorizont):Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten von Zauneidechsen im räumlichen Zusammenhangals vorgezogene Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahme). Da die Eingriffsflächenabsehbar nicht als langfristiger Lebensraum zur Verfügung stehen werden und die angrenzendenStrukturen bereits von Zauneidechsen besiedelt sind, werden Optimierungsmaßnahmen notwendigum den zusätzlichen Tieren aus-reichend Lebensraum bieten zu können.Beschreibung der Maßnahme:Die Ersatzfläche ist als Komplex aus dynamisch wechselnden Bereichen unterschiedlicher Sukzessionsstadienmit einzelnen Sonderelementen zu gestalten. In Abstimmung mit der Unteren<strong>Naturschutz</strong>behörde sind hierfür folgende Schritte erforderlich:- Es werden einzelne Sträucher entfernt um besonnte Bereiche zu schaffen. Die Belichtung desBodens soll hauptsächlich über die normale, regelmäßige Gehölzpflege sichergestellt werden.Übermäßiger Grasaufwuchs oder Gehölzsukzession sind gegebenenfalls zur Verbesserung derBesonnung auszudünnen, wobei punktuell Einzelsträucher und Gestrüpp zur Deckung verbleibensollten (ca. 20-30 % der Gesamtdeckung).- Zur Strukturanreicherung an Sonnenplätze und Versteckmöglichkeiten ist die Anlage mehrererTotholz- und Reisighaufen (2 Stück mit jeweils ca. 2-4 m²), Sand- und Grobschotterhaufen ausdem Naturraum entsprechendem Material (2 Stück mit einer Tiefe von rund 60cm und jeweils ca.2-4 m² Fläche) sowie die Ausbringung von mindestens 4 Wurzelstubben vorzunehmen. Bei derAnlage der Sonderstrukturen ist auf optisch „ordentliche“ Ausführung zu achten, um die Akzeptanzder Maßnahme zu verbessern. Ziel ist eine kleinräumig strukturierte offene und besonnte Hangflächemit zahlreichen Sonderstrukturen und punktuell verbleibenden Gebüschen/Gestrüppen.- Entwicklung magerer, blütenreicher und ausdauernder Ruderalfluren zur dauerhaften Sicherungeines ausreichenden Nahrungsangebotes innerhalb der neuen Lebensstätten der Zauneidechse.Dabei ist ein Deckungsgrad der Vegetation von 50-80% anzustreben. Die Nahrungshabitate sindangrenzend an die oben beschriebenen Strukturanreicherungen zu entwickeln und sollten einenFlächenanteil von ca. 300 m² umfassen.- Die Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern(ggf. Verwendung alternativer Grundstücksflächen nach Abstimmung mit Unterer<strong>Naturschutz</strong>behörde).Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 74Beschreibung der Pflege-/Unterhaltungsmaßnahme (inkl. Zeitpunkte, Erfolgskontrollen):- Da in Habitate eingegriffen wird, die bereits von Reptilien besiedelt sind (auch von Schlingnatterund Mauereidechse), muss der Eingriff in den Boden (Herstellung der Steinhaufen) während derAktivitätszeit aller Arten erfolgen, d.h. Anfang April bis Anfang Mai oder Anfang August bis EndeSeptember. Nur so können Tötungen während der Winterruhe vermieden werden. Die oberflächlichenArbeiten (Reisighaufen und Wurzelstubben ausbringen, Sträucher entfernen) können auchim Winter mit leichtem Gerät erfolgen.- Die Fläche ist zur Verhinderung von Gehölzsukzession und zur Sicherung blütenreicher ausdauernderMagerwiesen dauerhaft zu pflegen. Die Pflege beinhaltet eine artenschutzverträglicheMahd mit Abräumen des Schnittguts. Je nach Bedarf ist die Fläche dafür ein- bis zwei-mal proJahr zu mähen und im Abstand von 3 Jahren in den Wintermonaten vom Gehölzaufwuchs zu befreien.Die Mahdtermine sollten witterungsabhängig Mitte Juli sowie Mitte September liegen.- Nach Etablierung der angestrebten Magerwiese kann die Pflege auf einen einjährigen Schnitt imSeptember mit Abtransport des Mähgutes reduziert werden.- Begleitung der Maßnahmenumsetzung durch eine ökologische Baubegleitung, die sicherstellt,dass die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt, unnötige Beeinträchtigungen undBeschädigungen vermieden werden und die ökologische Funktionalität weiterhin erfüllt wird.- Artenbezogenes Monitoring in Abstimmung mit der Unteren <strong>Naturschutz</strong>behörde.Träger:Ortsgemeinde Oberndorf / Pfalzwerke AG / ggf. Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, KaiserslauternRechtliche Sicherung der Maßnahme:Festsetzung im Bebauungsplan sowie als Teil des Genehmigungsbescheides lt. BImSchG. Die formalrechtlicheAbsicherung der Maßnahme kann auch durch die Vorlage eines öffentlich-rechtlichenVertrages bestätigt werden.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 75Maßnahmenverzeichnis zum Bebauungsplan „Im Grafenfeld“Maßnahme:E1Antragsteller:Ortsgemeinde Oberndorf,Pfalzwerke AG, LudwigshafenGemarkung: OberndorfParz.: voraussichtlich Grundstückmit den Flurstücks-Nummern 306 inder Gemarkung „In der Winddelle“Beschreibung/Beurteilung des Eingriffs:Dauerhafte Beeinträchtigungen durch den Bau der WEA einschl. Erschließungsflächen in den Boden-,Wasser- und Klimahaushalt, das Arten- und Biotoppotentials sowie das Landschaftsbild(siehe K6-K10).Notwendigkeit vonVermeidungsmaßnahmenMinimierungsmaßnahmenAusgleichsmaßnahmenErsatzmaßnahmenZiel/Begründung (u. a. funktionaler Bezug zum Eingriff, Zeithorizont):Multifunktionale Ersatzmaßnahme auf einer bisher ackerbaulich genutzten Fläche durch Pflanzungeines dichten Gehölzgürtels aus standorttypischen, dornenreichen Sträuchern sowie Kulturobstbäumen.Die Begrünung der Fläche hat günstige Wirkungen auf den lokalen Boden-, Wasser- undKlimahaushalt. Zudem werden die Ausbreitungsbedingungen des heimischen Tierarteninventars(Heckenbrüter wie Neuntöter) verbessert und die Vernetzung lokaler Biotope wird gefördert („Trittsteinbiotop“).Beschreibung der Maßnahme:- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915- Pflanzung von 8 Obstbäumen und 450 Strauchgehölzen als vierreihiger Gehölzstreifen (Strauch-Strauch-Strauch-Baum).- Es sind standortgerechte, einheimische (Kulturobst-)Arten sowie überwiegend dornige Straucharten (ca. 50% der Pflanzung, insbesondere Schlehdorn und Weißdorn zu verwenden (siehe u.a. Pflanzliste zur Artenauswahl).Die Bepflanzung ist ggf. mit Schutzeinrichtungen gegen Wildverbiss zu versehen.- Aufstellen von 2 Ansitzstangen.- Sollten sich auf dem Grundstück funktionstüchtige Drainage befinden, sind diese stillzulegen, dass der Wasserrückhaltauf der Ersatzfläche gefördert wird.Pflanzqualität:- Hochstämme: mind. 2xverpflanzt und STU 8-10 cm, Mindestabstand: 10,0 m- Strauchgehölze: mind. 1xverpflanzt, 3 Triebe und H 80-100 cm, Mindestabstand 1,00 m- Rasensaatmischung: mindestens extensive Mischung mit Kräutern/artenreiche Blumenwiese- Die Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern (ggf.Verwendung alternativer Grundstücksflächen nach Abstimmung mit Unterer <strong>Naturschutz</strong>behörde).Beschreibung der Pflege-/Unterhaltungsmaßnahme (inkl. Zeitpunkte, Erfolgskontrollen):- Die Pflanzung hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten für die WEAzu erfolgen.- Fertigstellungspflege mit (mängelfreier) Anwuchskontrolle- Eine weitergehende (Entwicklungs-)Pflege, insbesondere das Wässern der Bepflanzung, das Lockern undMulchen der Pflanzflächen, das Richten der Pflanzverankerungen einschl. Netzhosen, das Beseitigen undder gleichwertige Ersatz abgestorbener Pflanzen und Pflanzenteile haben über einen Zeitraum von mindestens5 Jahre (Entwicklungspflege) zu erfolgen. Ab dem 2. Jahr ist ein Erziehungsschnitt vorzusehen. NachAblauf der Entwicklungspflege ist die Beseitigung der Schutzeinrichtungen gegen Wildverbiss sowie derPflanzverankerungen zu prüfen. Die Fläche ist extensiv zu bewirtschaften durch max. zweimalige Mahd proJahr (1. Mahd nicht vor dem 1. Juli eines Jahres).- Begleitung der Maßnahmenumsetzung durch eine ökologische Baubegleitung, die sicherstellt, dass die notwendigenSchutzmaßnahmen durchgeführt, unnötige Beeinträchtigungen undBeschädigungen vermieden werden und die ökologische Funktionalität weiterhin erfüllt wird.Träger:Ortsgemeinde Oberndorf / Pfalzwerke AG / ggf. Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, KaiserslauternRechtliche Sicherung der Maßnahme:Festsetzung im Bebauungsplan sowie als Teil des Genehmigungsbescheides lt. BImSchG. Die formalrechtlicheAbsicherung der Maßnahme kann auch durch die Vorlage eines öffentlich-rechtlichenVertrages bestätigt werden. Eine grundbuchliche Sicherung ist zudem vorzunehmen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 76Maßnahmenverzeichnis zum Bebauungsplan „Im Grafenfeld“Maßnahme:E1 AlternativAntragsteller:Ortsgemeinde Oberndorf,Pfalzwerke AG, LudwigshafenGemarkung: OberndorfParz.: voraussichtlich Grundstückmit den Flurstücks-Nummern 297 inder Gemarkung „In der Winddelle“Beschreibung/Beurteilung des Eingriffs:Dauerhafte Beeinträchtigungen durch den Bau der WEA einschl. Erschließungsflächen in den Boden-,Wasser- und Klimahaushalt, das Arten- und Biotoppotentials sowie das Landschaftsbild(siehe K6-K10).Notwendigkeit vonVermeidungsmaßnahmenMinimierungsmaßnahmenAusgleichsmaßnahmenErsatzmaßnahmenZiel/Begründung (u. a. funktionaler Bezug zum Eingriff, Zeithorizont):Multifunktionale Ersatzmaßnahme auf einer bisher ackerbaulich genutzten Fläche durch Pflanzungeines dichten Gehölzgürtels aus standorttypischen, dornenreichen Sträuchern sowie Kulturobstbäumen.Die Begrünung der Fläche hat günstige Wirkungen auf den lokalen Boden-, Wasser- undKlimahaushalt. Zudem werden die Ausbreitungsbedingungen des heimischen Tierarteninventars(Heckenbrüter wie Neuntöter) verbessert und die Vernetzung lokaler Biotope wird gefördert („Trittsteinbiotop“).Beschreibung der Maßnahme:- Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915- Pflanzung von 8 Obstbäumen und 450 Strauchgehölzen als vierreihiger Gehölzstreifen (Strauch-Strauch-Strauch-Baum).- Es sind standortgerechte, einheimische (Kulturobst-)Arten sowie überwiegend dornige Straucharten (ca. 50% der Pflanzung, insbesondere Schlehdorn und Weißdorn zu verwenden (siehe u.a. Pflanzliste zur Artenauswahl).Die Bepflanzung ist ggf. mit Schutzeinrichtungen gegen Wildverbiss zu versehen.- Aufstellen von 2 Ansitzstangen.- Sollten sich auf dem Grundstück funktionstüchtige Drainage befinden, sind diese stillzulegen, dass der Wasserrückhaltauf der Ersatzfläche gefördert wird.Pflanzqualität:- Hochstämme: mind. 2xverpflanzt und STU 8-10 cm, Mindestabstand: 10,0 m- Strauchgehölze: mind. 1xverpflanzt, 3 Triebe und H 80-100 cm, Mindestabstand 1,00 m- Rasensaatmischung: mindestens extensive Mischung mit Kräutern/artenreiche Blumenwiese- Die Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern (ggf.Verwendung alternativer Grundstücksflächen nach Abstimmung mit Unterer <strong>Naturschutz</strong>behörde).Beschreibung der Pflege-/Unterhaltungsmaßnahme (inkl. Zeitpunkte, Erfolgskontrollen):- Die Pflanzung hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt, unmittelbar nach Abschluss der Bauarbeiten für die WEAzu erfolgen.- Fertigstellungspflege mit (mängelfreier) Anwuchskontrolle- Eine weitergehende (Entwicklungs-)Pflege, insbesondere das Wässern der Bepflanzung, das Lockern undMulchen der Pflanzflächen, das Richten der Pflanzverankerungen einschl. Netzhosen, das Beseitigen undder gleichwertige Ersatz abgestorbener Pflanzen und Pflanzenteile haben über einen Zeitraum von mindestens5 Jahre (Entwicklungspflege) zu erfolgen. Ab dem 2. Jahr ist ein Erziehungsschnitt vorzusehen. NachAblauf der Entwicklungspflege ist die Beseitigung der Schutzeinrichtungen gegen Wildverbiss sowie derPflanzverankerungen zu prüfen. Die Fläche ist extensiv zu bewirtschaften durch max. zweimalige Mahd proJahr (1. Mahd nicht vor dem 1. Juli eines Jahres).- Begleitung der Maßnahmenumsetzung durch eine ökologische Baubegleitung, die sicherstellt, dass die notwendigenSchutzmaßnahmen durchgeführt, unnötige Beeinträchtigungen undBeschädigungen vermieden werden und die ökologische Funktionalität weiterhin erfüllt wird.Träger:Ortsgemeinde Oberndorf / Pfalzwerke AG / ggf. Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaisers-Rechtliche Sicherung der Maßnahme:Festsetzung im Bebauungsplan sowie als Teil des Genehmigungsbescheides lt. BImSchG. Die formalrechtlicheAbsicherung der Maßnahme kann auch durch die Vorlage eines öffentlich-rechtlichenVertrages bestätigt werden. Eine grundbuchliche Sicherung ist zudem vorzunehmen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 77Maßnahmenverzeichnis zum Bebauungsplan „Im Grafenfeld“Maßnahme:E1Alternativ 2Antragsteller:Ortsgemeinde Oberndorf,Pfalzwerke AG, LudwigshafenGemarkung: Bayerfeld-SteckweilerParz.: Grundstücke mit den Flurstücks-Nummern904, 916/4 und910/2Beschreibung/Beurteilung des Eingriffs:Dauerhafte Beeinträchtigungen durch den Bau der WEA einschl. Erschließungsflächen in den Boden-,Wasser- und Klimahaushalt, das Arten- und Biotoppotentials sowie das Landschaftsbild(siehe K6-K10).Notwendigkeit vonVermeidungsmaßnahmenMinimierungsmaßnahmenAusgleichsmaßnahmenErsatzmaßnahmenZiel/Begründung (u. a. funktionaler Bezug zum Eingriff, Zeithorizont):Sicherung der ökologischen Funktion der Lebensstätten von Feldlerche und Wachtel im räumlichenZusammenhang durch Anlegen eines Nahrungs- und Bruthabitats für OffenlandartenBeschreibung der Maßnahme:- Nutzungsextensivierung von ca. 10.914 m² landwirtschaftlicher Flächen zu Extensivgrünlanddurch Flächenstillegung gemäß Abstimmung vom 13.05.2013 im Hause der Kreisverwaltung Donnersbergkreis.- Anlegen einer Vernässungsstelle durch flächigen Erdaushub.- Lockeres Anpflanzen von Sträuchern und 2 Obstbäumen (insbesondere zur Sicherung des Vernässungsbereiches).Beschreibung der Pflege-/Unterhaltungsmaßnahme (inkl. Zeitpunkte, Erfolgskontrollen):- Die Maßnahmenumsetzung erfolgt durch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslauternin Abstimmung mit der Unteren <strong>Naturschutz</strong>behörde.- Begleitung der Maßnahmenumsetzung durch eine ökologische Baubegleitung, die sicherstellt,dass die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt, unnötige Beeinträchtigungen undBeschädigungen vermieden werden und die ökologische Funktionalität weiterhin erfüllt wird.- Artenbezogenes Monitoring in Abstimmung mit der Unteren <strong>Naturschutz</strong>behörde.Träger: Ortsgemeinde Oberndorf / Pfalzwerke AG / Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, KaiserslauternRechtliche Sicherung der Maßnahme:Festsetzung im Bebauungsplan sowie als Teil des Genehmigungsbescheides lt. BImSchG. Die formalrechtlicheAbsicherung der Maßnahme kann auch durch die Vorlage eines öffentlich-rechtlichenVertrages bestätigt werden.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 789. Eingriffsbilanzierung9.1 Eingriffe gemäß § 9 Abs. 1 LNatSchGDarstellung von (dauerhaften) Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild gemäߧ 10 Abs. 1 LNatSchG, die durch Ausgleich und Ersatz wiederhergestellt werden können:Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche (GRZ): 2.000 m²- Ausbau des kreisförmigen WEA-Fundamentes (d=25m),davon 500 m² Vollversiegelung von biotopkartiertenGebüschkomplexen (Schlehengehölz) im Verhältnis 1:5 2.500 m²- Ausbau der dauerhaft vorgehaltenen Kranstellflächen (Ages = 1.500 m²),davon 600 m² Teilversiegelung (Schotter) von biotopkartiertenGebüschkomplexen (Schlehengehölz) im Verhältnis 1:4 2.400 m²- Ausbau der dauerhaft vorgehaltenen Kranstellflächen (Ages = 1.500 m²),davon 900 m² Teilversiegelung (Schotter) von Acker- und Wegflächenim Verhältnis 2:1 450 m²Festsetzung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmungzur dauerhaften Erschließung der WEA (Wirtschaftsweg): 250 m²- Herstellung der dauerhaften Zufahrt zur WEA von bestehendenWirtschaftsweg, davon 250 m² Teilversiegelung (Schotter) vonAcker- und Wegflächen (grasig) im Verhältnis 2:1 125 m²- Gesamt: 5.475 m²Anmerkungen zur Bestimmung des Kompensationserfordernisses:Bei der Festlegung des Kompensationserfordernisses wurde berücksichtigt, dass im Zuge derVollversiegelung von Flächen (u.a. WEA-Fundamente) der Eingriff erheblicher auf die Funktionender einzelnen Schutzgüter wirkt als bei einer Teilversiegelung (u.a. Schotterung der WegundKranstellflächen). Deshalb ist die Vollversiegelung von geringwertigen Biotoptypen in einempauschalen Verhältnis von 1:1 auszugleichen und die Teilversiegelung nur in einem pauschalenVerhältnis von 2:1.Die Beseitigung von hochwertigen, biotopkartierten Gehölzen und die damit in Verbindung stehendeTeilversiegelung dieser Flächen (Schotter) soll, nach Abstimmung mit der Unteren<strong>Naturschutz</strong>behörde, in einem pauschalen Verhältnis von 1:4 ausgeglichen werden. Die Vollversiegelungdieser Flächen soll in einem Verhältnis von 1:5 ausgeglichen werden, wobei hierunter Berücksichtigung des lagebedingten Eingriffes auch die Beeinträchtigungen der Reliefstrukturmaßgeblich sind.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 799.2 Ausgleich gemäß § 10 Abs. 1 LNatSchGDarstellung von Ausgleichsmaßnahmen, durch die die geplanten Eingriffe in den Naturhaushaltund das Landschaftsbild wiederhergestellt werden können:Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung /Herstellen einer Buntbrachen als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeA-C1 für die Eingriffe von WEA „Im Grafenfeld“- Umwandlung von 2.000 m² Ackerland in dauerhaftes Grünlandmit Faktor 10:1 200 m²Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern/Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung(multifunktionale Ersatzfläche E1)- davon Pflanzung von 8 hochstämmigen Obstbäumenmit Faktor 1:100 800 m²- davon Pflanzung von 450 standorttypischen Strauchgehölzenmit Faktor 1:10 4.500 m²Gesamt: 5.500 m²Anmerkungen zur Bestimmung des Kompensationsverhältnisses:Nach Abstimmung mit der Unteren <strong>Naturschutz</strong>behörde der Kreisverwaltung Donnersbergkreiskann die dauerhafte Umwandlung von intensiven Ackerflächen in Grünland (Buntbrachen) – dieim Zuge der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen A-C1 erfolgt – in einem Verhältnis von 10:1anerkannt werden. Der Verhältnisfaktor wurde in grundsätzlicher Anerkennung der positiven,schutzgutbezogenen Wirkungen einer dauerhaften Vegetationsdecke gegenüber einer saisonalenVegetationsdecke festgelegt, auch wenn durch die Insellage dieser Flächen imAckerlandbereich und die geringe Flächenbreite (bis 8,0 m) der Buntbrachen nur kleinräumigeEffekte zu erwarten sind.Der Verhältnisfaktor für die Ersatzmaßnahme E1 (Anpflanzung von Gehölzflächen) wurde inAnlehnung an bereits anerkannte Kompensationsverhältnisse bei anderen Maßnahmen imLandkreis gewählt und entspricht allgemeinen Erfahrungswerten.9.3 Bilanzierung gemäß § 10 Abs. 1 LNatSchG:Eingriff 5.475 m²Kompensationsmaßnahmen – vorgezogener Ausgleich A-C1 - 200 m²Kompensationsmaßnahmen – Ersatzmaßnahme E1 - 5.300 m²Bilanz +25 m²Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 80Die Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich belegt eine vollständige Kompensation desgeplanten Vorhaben im Plangebiet. Eine Eingriffsbewältigung des geplanten Vorhabens liegtvor.Es wird darauf hingewiesen, dass die voraussichtlichen landschaftspflegerischen Eingriffe, diemit der Herstellung der Zufahrt für den gemarkungsübergreifenden Windpark erforderlich werden,im BImSch-Antrag zum konkreten Bauvorhaben dargestellt werden und die Umsetzung dererforderlichen Kompensationsmaßnahmen über den entsprechenden Genehmigungsbescheidverbindlich geregelt werden. Die Maßnahmenumsetzung (Anlegen eines Gehölzriegels aus 100Sträuchern und 5 Obstbäumen in Anlehnung an die Ausgleichsmaßnahme A1) erfolgt voraussichtlichdurch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern.9.4 Ersatz gemäß § 10 Abs. 4 LNatSchGDarstellung von Eingriffen in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild gemäß § 10 Abs. 4LNatSchG, die nicht durch Ausgleich und Ersatz wiederhergestellt werden können und in Formvon Ersatzzahlungen kompensiert werden müssen.Durch den geplanten Bau der Windenergieanlage werden Eingriffe (visuelle Störung) in dasLandschaftsbild vorbereitet, die auf Grund der Höhe des Bauwerkes (ca. 200 m) nicht in vollemUmfang kompensiert werden können. Durch die Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart[16] erfolgte eine gesonderten Sichtbarkeitsanalyse mit einer Landschaftsbildbewertung, in derdas erforderliche Kompensationserfordernis (Ersatzzahlung) anhand des Darmstädter Modellsim Sinne von § 15 Abs. 6 BNatSchG vorläufig ermittelt wurde (ca. 75.515 €, abschließende Berechnungim Zuge der BImSchG-Genehmigung).Die zu leistende Ersatzzahlung EZ1 soll zweckgebunden für die Freihaltung der Weinbergsbrachenan den <strong>Alsenz</strong>hängen entsprechend dem Bewirtschaftungskonzept der KreisverwaltungDonnersbergkreis verwendet werden. Die Maßnahmenumsetzung soll durch die Stiftung KulturlandschaftRheinland-Pfalz, Kaiserslautern erfolgen. Hierfür stehen u.a. die gemeindeeigenenGrundstücke mit den Flurstücks-Nummern 339, 354, 355 und 360 zur Verfügung. Ggf. werdenvom Maßnahmenträger alternative Grundstücksflächen nach Abstimmung mit der zuständigenUnteren <strong>Naturschutz</strong>behörde verwendet.Die Maßnahmenumsetzung soll rechtlich abgesichert werden durch die Festsetzung im Bebauungsplansowie als Teil des Genehmigungsbescheides lt. BImSchG. Die formalrechtlicheAbsicherung der Maßnahme kann auch durch die Vorlage eines öffentlich-rechtlichen Vertragesmit dem Maßnahmenträger bestätigt werden.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 8110. ZusammenfassungFür die innerhalb des Bebauungsplans vorbereiteten Eingriffe in den Naturhaushalt müssenVermeidungsmaßnahmen, vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) sowieAusgleichsmaßnahmen vorgenommen werden. Zur Quantifizierung des Eingriffes wurden dieverschiedenen Flächen vor und nach dem Eingriff bewertet, bilanziert und gegenübergestellt.Durch den Bebauungsplan wird ein Eingriff von 5.475 m² in den Oberboden vorbereitet. Auchbei der Beachtung aller vorgeschlagenen Minimierungsmaßnahmen gehen dabei Landschaftspotenzialein teilweise erheblichem Umfang verloren. Zudem entstehen Eingriffe, die aufeinzelne Arten (Feldlerche, Wachtel, Zauneidechse) bzw. Artengruppen (Vögel [insbesondereHeckenbrüter wie Neuntöter], Fledermaus) erheblich negativ nachhaltig wirken können. UnterBerücksichtigung der umfangreichen Vermeidungsmaßnahmen (V 1 – V14), der vorgezogenenAusgleichsmaßnahmen A-C1 (für Wachtel und Feldlerche) und A-C2 (Zauneidechse) sowie fürdie multifunktionale Ersatzmaßnahme E1 können die negativen Wirkungen auf den Naturhaushaltum wesentliche Aspekte reduziert werden. Es sind hierbei alle in den Maßnahmenblätternaufgeführten Ansätze durch Berücksichtigung als Festsetzung im Bebauungsplan sowie als Teildes Genehmigungsbescheides gemäß BImSchG rechtlich abzusichern (Alternativ: nachweislichevertragliche Vereinbarungen, Eintrag von Grunddienstbarkeiten). Jedoch ist der Umfangder o.g. Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen nicht ausreichend um die Eingriffe in dasLandschaftsbild zu kompensieren. Eingriffe in den Naturhaushalt und das Landschaftsbild, gemäߧ 10 Abs. 1 LNatSchG, die durch Ausgleich und Ersatz nicht wiederhergestellt werdenkönnen, sind deshalb in Form von Ersatzzahlungen gemäß § 10 Abs. 5 LNatSchG zu kompensieren.Die Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart [16] ermittelte in einer gesondertenSichtbarkeitsanalyse mit Landschaftsbildbewertung (Darmstädter Modell) eine voraussichtlicheErsatzzahlung in Höhe von ca. 75.515 €, zweckgebunden für die Freihaltung der Weinbergsbrachenan den <strong>Alsenz</strong>hängen entsprechend dem Bewirtschaftungskonzept derKreisverwaltung Donnersbergkreis verwendet werden soll.Die Maßnahmenrealisierung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen soll zunächst gemeindeeigenenGrundstücken der Ortsgemeinde Oberndorf in Anspruch nehmen. Die dargestelltenStandortalternativen sowie die Inanspruchnahme der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz,Kaiserslautern als Maßnahmenträger ist nachrangig. Da die Maßnahmenumsetzung nicht abschließendgeklärt ist, werden die Flächenalternativen hier abschließend dargestellt.Der geplante Eingriff durch den Bebauungsplan ist unter Berücksichtigung der beschriebenenVermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen sowie der erforderlichen Ersatzzahlung gemäß § 10Abs. 4 LNatSchG aus landespflegerischer Sicht vertretbar.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 8211. Anhang11.1 Erfassungsmethoden der Gesellschaft für ökologische Gutachten,Stuttgart zuArten und ArtengruppenVögelDie Erfassungen zu den Vogelbeständen erfolgten anhand der Lautäußerungen und durchSichtbeobachtungen, die durch den Einsatz von Ferngläsern unterstützt wurden. Das Untersuchungsgebietwurde systematisch in so engen räumlichen Abständen begangen, dass dasgesamte Gebiet optisch und akustisch abgedeckt wurde. Dabei erfolgte die Aufnahme aller relevantenVerhaltensmuster der beobachteten Vogelarten.Die Einstufung als Brutvogel sowie die Quantifizierung ergaben sich aus der (mehrfachen) Beobachtungrevieranzeigenden Verhaltens, z.B. der Gesangsaktivität von männlichen Tieren,Futterzutrag und Führen von Jungvögeln (BIBBY ET AL. 1995). Basierend auf den Methoden vonBIBBY et al (1995) [4] und SÜDBECK et al. (2005) [5] wurde bei zwei- oder mehrmaliger Beobachtungvon Revierverhalten bei zwei verschiedenen Beobachtungsdurchgängen auf einBrutvorkommen geschlossen. Die Einstufung als Durchzügler oder Nahrungsgast ergab sichentsprechend bei nur einmaliger Beobachtung oder fehlendem Revierverhalten bzw. Registrierungvon Individuen während der arttypischen Zugzeiten ohne nochmalige spätere Nachweise.Diese Einstufungen basieren auf acht Erfassungen in der Zeit von Anfang März bis Ende Juli2012. Dabei wurden entsprechend den örtlichen Gegebenheiten und des erwarteten Artenspektrumsauch artspezifische Besonderheiten bei den Erfassungszeiten berücksichtigt (z.B. zweiAbendbegehungen).Für die Horsterfassung wurde an zwei Terminen im März (unbelaubte Bäume) im 1 km Radiusum die geplanten Anlagenstandorte, gezielt die Kronenbereiche auf vorhandene Horste abgesuchtund verortet. Die so ermittelten Horste wurden während der Brutvogelkartierung auf eineaktuelle Nutzung hin überprüft.Zusätzlich erfolgte eine Datenrecherche zu windkraftempfindlichen Vogelarten im 6 km Radiusum die potenziellen Anlagenstandorte.Die Zugvogelerfassung erfolgte jeweils mit zwei Kartierern parallel von zwei exponierten Standortenauf den umliegenden Kuppen. Es wurde jeweils ein Beobachtungskorridor von rund 1 kmnach ziehenden Vögeln abgesucht. Die Erfassungen wurden an drei Terminen zum Frühjahrszug(März/April) und an drei Terminen zum Herbstzug (August/September) 2012 bei für denVogelzug günstigen Witterungsbedingungen durchgeführt.FledermäuseFür die Erfassung der Fledermäuse im Gelände macht man sich deren Orientierung mittels Ultraschall-Echoortungzu nutze. Die hochfrequenten Rufe der Fledermäuse werden mit einemUltraschalldetektor (Pettersson D 240X) in Echtzeit für das menschliche Ohr hörbar gemacht.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 83Da das Gerät zusätzlich über einen Ringspeicher und Zeitdehnungsfunktion verfügt, können dieRufe zehnfach verlangsamt auf eine Kassette überspielt und anschließend am Computer mitspezieller Software (Pettersson BatSound) analysiert werden. Hierbei werden Sonagrammeaufgezeichnet. Die Rufe können nun auf ihre Dauer und Frequenz untersucht werden, was beieinigen Fledermausarten die Bestimmung ermöglicht. Zusätzlich wurden Sichtbeobachtungenregistriert, was für die Aktivitätszeit und die Größe der beobachteten Fledermäuse wichtig ist,und weitere Informationen für die Artzuordnung liefert.Die Erfassungen der lokalen Vorkommen erfolgten an insgesamt vier Geländeterminen zwischenMitte April und Mitte September 2012. Spezielle Beobachtungen zum Herbstzugeinzelner Arten erfolgten an weiteren vier Terminen zwischen Anfang September und Mitte Oktober.Die Quartiersuche erfolgte an vier Terminen von Mai bis Juli. Hierzu wurden potenzieller Höhlenbäume,Weinberghäuschen, mehreren betonierten „Unterstände/Kellern“ entlang derKreisstraße K 25 sowie dem teilweise holzverschalten „Elektrizitätshäuschen“ beim Sende-/Handymast im Nordosten des engeren Untersuchungsraumes kontrolliert. Dabei wurde sowohlnach frühmorgendlich schwärmenden Fledermäusen als auch nach Spuren (Kot, Nahrungsreste)gesucht.ReptilienDie Reptilien wurden durch Sichtbeobachtungen im Gelände und ergänzend durch die Suche inpotenziellen Verstecken (z.B. unter Steinen, Holz) registriert, wobei die Geländebegehungenbei für Reptilien günstiger Tageszeit (morgens bis vormittags, z.T. auch spät nachmittags) undWitterung (warm, sonnig bis bedeckt) durchgeführt wurden. Die Aufnahme der Reptilienfaunaerfolgte an insgesamt sechs Terminen zwischen Anfang April und Mitte September, mitSchwerpunkt im Frühjahr und Frühsommer.AmphibienZur Aufnahme des Amphibienbestandes sind allgemein Kartierungen der adulten Tiere an potenziellenLaichgewässern sinnvoll. Aufgrund des Fehlens von potenziellen Laichgewässern lagder Schwerpunkt auf der Erfassung möglicher Landlebensräume, wobei im Untersuchungsraumvor allem vorhandene Holzstrukturen und Steinplatten gewendet wurden.Die Begehungen erfolgten tagsüber sowie in den Abendstunden, wobei feuchtwarme Witterungbevorzugt wurde. Insgesamt wurde die Amphibienfauna an sechs Begehungsterminen zwischenEnde März und Ende September stichprobenartig erfasst.TagfalterTagfalter und Widderchen wurden an insgesamt drei Terminen zwischen Ende Mai und MitteSeptember 2012 erfasst, wobei jeweils ein am „Wirkraum“ orientierter Bereich, bis ca. 100 mAbstand zu den einzelnen Windrad-Standorten, in die Untersuchung einbezogen wurde.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 8411.2 Quell- und Literaturliste[1] BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durchArtikel 5 des Gesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist.[2] GöG: Gruppe für ökologische Gutachten (2013): <strong>Fachbeitrag</strong> Fauna zum BPL „Im Grafenfeld“,Stuttgart, auszugsweise übernommen.[3] GASSNER, E. & WINKELBRANDT, A. (2005): Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung,476 Seiten[4] BIBBY, C. J., BURGESS, N. D. & HILL, D. A. (1995): Methoden der Feldornithologie – Bestandserfassungin der Praxis. Neumann Verlag, Radebeul. 270 S.[5] SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S., GEDEON, K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K., SUDFELDT, C.(2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell[6] LANIS: Landschaftsinformationssystem der <strong>Naturschutz</strong>verwaltung Rheinland-Pfalz, geographischesInformationssystem des Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau undForsten, www.naturschutz.rlp.de, Stand: 19.01.2013.[7] LNatSchG: Landesgesetz zur nachhaltigen Entwicklung von Natur und Landschaft RheinlandPfalz, vom 28. September 2005, letzte berücksichtigte Änderung: Anlagen 1 und 2 zu § 25 Abs. 2neu gefasst durch Verordnung vom22.06.2010 (GVBl. S. 106), diese Verordnung wird unter derBS Nummer 791-1/1 nachgewiesen.[8] Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht, Oppenheim (März 1997): Planung vernetzterBiotope – Landkreis Donnersberg, S.8-9, 40-44,191-207. , ,[9] GöG: Gruppe für ökologische Gutachten (Dezember 2012): Geplante Windenergieanlage ‚ImGrafenfeld‘, spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung.[10] RICHTLINIE DES RATES 79/409/EWG vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten(ABI. EG Nr. L 103, S. 1); zuletzt geändert durch Richtlinie 91/244/EWG des Rates v. 6.März 1991 (ABI. EG Nr. L 115, S. 41).[11] RICHTLINIE DES RATES 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräumesowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABI. EG Nr. L 206, S. 7).[12] KAULE, G. (1991): Arten- und Biotopschutz. UTB, Stuttgart.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 85[13] RECK, H. (1990): Zur Auswahl von Tiergruppen als Biodeskriptoren für den tierökologischen<strong>Fachbeitrag</strong> zu Eingriffsplanungen. Schr.-R. f. Landschaftspflege u. <strong>Naturschutz</strong> 32: 99-119.[14] LANDESANSTALT FÜR UMWELTSCHUTZ (LFU) BADEN-WÜRTTEMBERG (2005): Empfehlung für die Bewertungvon Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Artund Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung. Teil A und Teil B. AbgestimmteFassung Oktober 2005. Karlsruhe. 31 S. und 8 S.[15] GASSNER, E. & WINKELBRANDT, A. (2005): Rechtliche und fachliche Anleitung für die Umweltverträglichkeitsprüfung,476 Seiten[16] GöG: Gruppe für ökologische Gutachten (Februar 2013): Geplante Windenergieanlage ‚In derWinddelle‘, ‚Im Grafenfeld‘ und ‚Schmalfelderhof‘, Landschaftsbildbewertung.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 8611.3 PflanzlisteDie Pflanzliste stellt eine verbindliche Vorgabe für zu verwendende Arten bei festgesetztenPflanzgeboten (wie z.B. landespflegerische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) dar und berücksichtigtin ihrer Zusammensetzung vor allem standortheimische (Wild-)Gehölze undtraditionelle Kulturarten. Grundsätzlich sind die zulässigen Grenzabstände für Pflanzen gemäߧ§ 44 –52 Landesnachbarrechtgesetz (LNRG), i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Juni 1970(GVBl 1970, S. 198), in der derzeit gültigen Fassung, maßgeblich zu beachten.Pflanzgebote sind unter Berücksichtigung folgender Maßgaben anzulegen:- Hochstämme sind im Mindestabstand von 10,00 m zu pflanzen- Mindestpflanzqualität der Hochstämme: 2 x verpflanzt, STU 8 cm- Strauchgehölze sind im Mindestabstand von 1,00 m zu pflanzen,- Mindestpflanzqualität der Sträucher: 1 x verpflanzt, 3 Triebe und H 100 cmDie „*“ gekennzeichneten Arten sind insbesondere für die Artenauswahl der AusgleichsmaßnahmenA1 und A2 zu berücksichtigen.♦ Bäume 1. OrdnungSpitz-AhornBergahornRosskastanieEdelkastanieRotbucheEscheWalnussWinterlindeSommerlindeFeldulmeStieleiche(Acer platanoides)(Acer pseudoplatanus)(Aesculus hippocastanum)(Castanea sativa)(Fagus sylvatica)(Fraxinus exelsior, Selektion „Westhof`s Glorie“)(Juglans regia)(Tilia cordata)(Tilia platyphyllos)(Ulmus minor)(Quercus robur)♦ Bäume 2. OrdnungFeldahornHainbucheEberesche(Acer campestre)(Carpinus betulus)(Sorbus aucuparia)Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 87♦ SträucherKornelkirscheRoter HartriegelHaselWeißdornPfaffenhütchenLigusterHeckenkirscheFelsenkircheSchleheKreuzdornKriechende RoseHundsroseWeinroseBibernellroseEssigroseBrombeereHimbeereSalweideSchwarzer HolunderTraubenholunderWolliger Schneeball(Cornus mas)*(Cornus sanguinea)*(Corylus avellana)*(Crataegus monogyna, Crataegus laevigata)*(Euonymus europaeus)(Ligustrum vulgare)*(Lonicera xylosteum)*(Prunus mahaleb)*(Prunus spinosa)*(Rhamnus catharticus)*(Rosa arvensis)(Rosa canina)*(Rosa rubiginosa)(Rosa spinosissima)(Rosa gallica)(Rubus fructicosus)(Rubus idaeus)(Salix caprea)(Sambucus nigra)*(Sambucus racemosa)(Viburnum lantana)Gewöhnlicher Schneeball (Viburnum opulus)♦ Äpfel:Bachapfel, Berlepsch, Brettacher, Dülmener Herbstrosenapfel, Echter Winterstreifling, ErbachhoferMostapfel, James Grieve, Geflammter Kardinal, Gelber Edelapfel, Gewürzluiken,Goldpamäne, Große Kasseler Renette, Großer Rheinischer Bohnapfel, Herrgottsapfel, Hilde,Kaiser Alexander, Kaiser Wilhelm, Kohlapfel bzw. brauner Mostapfel, Kobertsapfel, LohrerRambur, Prinzenapfel, Purpurroter Zwiebelapfel, Schöner aus Boskoop, Weinröschen, Winterrambour♦ Kirschen:Benjaminler, Büttners Rote Knorpelkirsche, Burlat, Dollenseppler, Geisepiter, Gr. schwarzeKnorpelkirsche, Hedelfinger, Kordia, Rosenrote Maikirsche, Schneiders späte Knorpelkirsche,Schwäbische Weinweichsel, StellaIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx


Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 88♦ Birnen:Bayrische Weinbirne, Blutbirne, Frankelbacher Mostbirne, Gräfin v. Paris, Gute Graue, GellertsButterbirne, Großer Katzenkopf, Pastorenbirne, Seitersbirne♦ Zwetschgenartige: Bühler Frühzwetschge, Hauszwetschge, Kirkespflaume, Löhrpflaume,Mirabelle von Nancy, Oullins Reneklode, Wildpflaumen♦ Sonstige: Edelkastanie, Quitte, Sorbus-Arten (Elsbeere, Mehlbeere, Vogelbeere), Speierling,Walnuss, Weiße Maulbeere11.4 Planunterlagen• Bestands- und Konfliktplan (1 Plan)• Maßnahmenplan (1 Plan)Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx

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