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Fachbeitrag Naturschutz - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

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Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 41. Ausgangslage / UntersuchungsrahmenDie Ortsgemeinde Oberndorf beabsichtigt in Kooperation mit der Pfalzwerke AG, Ludwigshafendie Ausweisung eines Windparks für die Errichtung einer Windenergieanlage (Gesamthöhe bismax. 200 m) im östlichen Gemarkungsbereich in der Gewanne „Im Grafenfeld“.Das Planvorhaben ist Teil der Entwicklung der Windenergienutzung auf dem Aspenberg (alsKonzentrationsbereich) und steht im Zusammenhang mit der Entwicklung einer zweiten Windenergieanlagein der Gewanne „In der Winddelle“ (südöstlich des Standortes) auf OberndorferGemarkung sowie einer Windenergieanlage auf der östlich angrenzenden Gemarkung vonBayerfeld-Steckweiler („Windenergieanlage Schmalfelderhof“).Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens wird die Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets(SO) mit der Zweckbestimmung „Windenergie/Windpark“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO vorbereitet.Das Maß der zulässigen baulichen Nutzung für den geplanten Bau der WEA ist imBebauungsplan eindeutig definiert. Das erste räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes„Im Grafenfeld“ umfasst – als Standort der geplanten WEA – eine Fläche von ca. 6 ha. DerPlanbereich ist unbebaut und wird vor allem im Bereich des geplanten WEA-Standortes durcheinen dichten Gebüschaufwuchs geprägt, der im Zusammenhang mit den südlich angrenzendenHangbereichen (teilweise brachliegenden Weinberge) steht. Die angrenzenden Flächensind teilweise intensiv ackerbaulich genutzt. Die Haupterschließung des Plangebiets führt übereinen befestigten Wirtschaftsweg aus südlicher Richtung von der Kreisstraße K25 kommend.Topographisch stellt sich das Gebiet als eine Hochfläche auf dem Aspenberg im Randbereichdes <strong>Alsenz</strong>tals dar.Die <strong>Naturschutz</strong>gesetzgebung verpflichtet den Verursacher eines Eingriffs, vermeidbare Eingriffevon Natur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen derFunktionen des Naturhaushalts auszugleichen oder zu ersetzen. Aus diesem Sachverhalt könnensich planerische und verfahrenstechnische Konsequenzen ergeben, die sich aus dem § 15BNatSchG [1] ableiten. So kommt es auf Grundlage des Bebauungsplan „Im Grafenfeld“(Stand: Februar 2013) zu naturschutzfachlich relevanten Eingriffen in Boden, Natur und Landschaft,die durch den <strong>Fachbeitrag</strong> <strong>Naturschutz</strong> im Folgendem erfasst, bewertet und bilanziertwerden müssen. Es ist zu beurteilen, ob durch die geplanten Eingriffe erhebliche Beeinträchtigungenim Sinne des § 14 Abs. 1 BNatSchG vorbereitet werden. Die hierzu u.a. notwendigenFlächenermittlungen zum Vorhaben wurden anhand des o. g. Bebauungsplanes durchgeführt.Zunächst wird der Bestand schutzgutbezogen, in Anlehnung an die Zielvorgaben des Bundesnaturschutzgesetztes(§§ 1,2 BNatSchG), beschrieben. Dabei umfasst dasUntersuchungsgebiet den unmittelbaren Eingriffsbereich der Maßnahme (d.h. das Plangebiet)sowie die angrenzenden Bereiche in einem Umkreis von ca. 500 m. Die Biotoptypenkartierungerfolgte anhand von Katasterplänen, Luftbildern und gezielten Ortsbegehungen gemäß derIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx

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