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Im Grafenfeld - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

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Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 1.... EntwurfOrtsgemeinde Oberndorf<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Alsenz</strong>-<strong>Obermoschel</strong>DonnersbergkreisBebauungsplan„<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“Aufgestellt: Rockenhausen im Juni 2013Postfach 12 27, 67802 Rockenhausen Telefon: 0 63 61/92 15 - 0Morbacherweg 5, 67806 Rockenhausen Telefax: 0 63 61/92 15 33rockenhausen@monzel-bernhardt.deIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, Morbacherweg 5, 67806 Rockenhausen, Tel. 06361-9215-0, Fax. 06361-9215-33


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 2Auftraggeber : Pfalzwerke AG, LudwigshafenProjekt : <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Alsenz</strong>-<strong>Obermoschel</strong>Ortsgemeinde OberndorfBebauungsplan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“InhaltsverzeichnisBeilage Bezeichnung Blatt Nr.1.0 Bebauungsplan 1.012.0 Begleitheft zum Bebauungsplan- Textliche Festsetzungen,- Begründung mit Umweltbericht- Zusammenfassende Erklärung3.0 Fachbeitrag Naturschutz- Erläuterungsbericht- Bestands- und Konfliktplan 3.01- Maßnahmenplan 3.02Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 3Beilage 2.0Ortsgemeinde Oberndorf<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Alsenz</strong>-<strong>Obermoschel</strong>DonnersbergkreisBebauungsplan„<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“Begleitheft zum Bebauungsplan- Textliche Festsetzungen -Oberndorf, den ………………..…Für die Ortsgemeinde:Entwurfsverfasser:............................................................Bernhard, Ortsbürgermeister.......................................................Ingenieurbüro Monzel-BernhardtRockenhausen im Juni 2013Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 3


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 4GliederungA BAUPLANUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 5A 1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 - 15 BauNVO) 5A 2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 16 - 21a BauNVO) 6A 3 Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22, 23 BauNVO) 6A 4A 5Flächen für Abfall- und Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung und Versickerung vonNiederschlagswasser, sowie für Ablagerungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) 7Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur undLandschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 7A 6 Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, einesErschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastende Flächen (§ 9 Abs. 1Nr. 21 BauGB) 10A 7. Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a und Abs. 6 BauGB) 11B BAUORDNUNGSRECHTLICHE FESTSETZUNGEN 12B 1 Gestaltung baulicher Anlagen 12B 2 Einfriedungen 13B 3 Schattenwurf 13C HINWEISE 14C 1 Kulturdenkmäler 14C 2 Baugrund 14C 3 Wassergefährdende Stoffe 14C 4 Ausgleich der Wasserführung 15C 5 Versorgungsleitungen/Telekommunikation/Sonstige Trassenführungen 15C 6 Verkehrsflächen 15C 7 Verschattung 15C 8 <strong>Im</strong>missionsschutz 16C 9 Sonstige Unklarheiten 16C 10 Kampfmittel 16D BEGRÜNDUNG 19E UMWELTBERICHT 37F ZUSAMMENFASSENDE ERKLÄRUNG 86Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 4


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 5Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“AA 1Bauplanungsrechtliche Festsetzungenentsprechend den Vorschriften des BauGB i.d.F. der Fassungder Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414),zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2011(BGBl. I S. 1509)Art der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 1 - 15 BauNVO)a. Als Art der baulichen Nutzung wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplansein Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Windenergie/Windpark“gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO festgesetzt.b. Zulässige Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind nur- Windenergieanlagen,- zu den Windenergieanlagen zugehörige bauliche Nebenanlagen (wie Trafostation,Kabel und Zubehör, Erschließungs- und Montageflächen),- landwirtschaftliche Nutzungen sämtlich verbleibender SO-Flächen, die in Bodenhöhenicht für Betrieb und Unterhaltung der Windenergieanlagen benötigtwerden einschließlich der durch den Rotor der Windenergieanlagen überstrichenenFlächen,- Wege und Verkehrsflächen zur Erschließung der Windenergieanlagen sowieder landwirtschaftlichen Flächen,- landschaftspflegerische Maßnahmen (u.a. Freihaltung der Weinbergsbrachen).c. Zur Vermeidung negativer städtebaulicher und landespflegerischer Auswirkungender Nutzung auf die angrenzenden Nutzungen wird die Zahl der zulässigenWindenergieanlagen im Geltungsbereich des Bebauungsplans auf maximal einebegrenzt.d. Bauliche Anlagen, die nicht im Zusammenhang mit der Windenergieanlage stehen,sind im SO unzulässig.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 5


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 6A 2Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 16 - 21a BauNVO)a. Die maximale Gesamthöhe einer Windenergieanlage "GH " inklusive Fundamentdarf 200 m nicht überschreiten. Als oberer Bezugspunkt zum Einmessen gilt diemaximale Höhe der Rotorblattspitzen der Windenergieanlage im geometrischenMittelpunkt des Turms. Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere Höhe der Fundamentoberkanteder Windenergieanlage. Die Fundamentoberkante soll anmindestens einer Seite mit dem natürlich anstehendem Geländeniveau abschließen.b. Die maximale Nabenhöhe einer Windenergieanlage "NH " inklusive Fundamentdarf, gemessen im geometrischen Mittelpunkt des Turms, 150 m nicht überschreiten.Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere Höhe der Schnittkantezwischen Fundament der Windenergieanlage und natürlich anstehendem Geländeniveau.c. Die Grundfläche für eine Windenergieanlage "GF WEA " darf 500 m² für Turm,Fundament und ggf. erforderliche untergeordnete bauliche Nebenanlagen nichtüberschreiten. Darüber hinaus, darf die dauerhaft vorgehaltene Kranstellfläche1.500 m² je Windenergieanlage nicht überschreiten.A 3Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22, 23 BauNVO)a. Die Fläche, die außerhalb der durch Baugrenzen umgrenzten Bereiche liegt, istdie nicht überbaubare Grundstücksfläche.b. Festgesetzte Baugrenzen gelten nur für den Turm und das Fundament derWindenergieanlagen sowie für deren bauliche Nebenanlagen und sind nicht aufandere Vorhaben anzuwenden. Sie dürfen durch die Rotoren der Windenergieanlagenüberschritten werden.c. Die dauerhaft vorgehaltene Kranstellfläche von 1.500 m² je Windenergieanlagedarf auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet werden.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 6


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 7A 4Flächen für Abfall- und Abwasserbeseitigung, einschließlich der Rückhaltung undVersickerung von Niederschlagswasser, sowie für Ablagerungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 14BauGB)a. Das im Geltungsbereich des Bebauungsplan anfallende Oberflächenwasser sollohne Schädigung Dritter breitflächig der Versickerung zugeführt werden.A 5Maßnahmen und Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)a. Sämtlicher im Baufeld befindlicher Ober-(Mutter-)boden ist gemäß § 202 BauGBund DIN 18915 ist zu sichern. Der Bodenaushub ist auf ein notwendiges Maß zubeschränken. Für Aushubmassen, die im Rahmen der Baumaßnahmen nichtwieder eingebaut werden können, ist eine Wiederverwendung andern Orts zuprüfen oder ggf. eine fachgerechte Entsorgung. Eine Überdeckung und Vermischungdes Oberbodens mit Erdaushub oder Baumaterial sowie die Verdichtungdurch Baufahrzeuge sind untersagt. Abgeschobener Boden ist zur Zwischenlagerungauf Mieten aufzusetzen. Bei einer Lagerung von mehr als 8 Wochen sinddie Mieten durch geeignete Ansaaten (Leguminosen etc.) zu begrünen. Generellsind alle Bodenverdichtungen, insbesondere die unteren Bodenschichten vordem Einbau des Oberbodens, zu lockern, die im Zuge der Baumaßnahmen entstanden,falls sie nicht sogar der Planung zuträglich sind.b. Sorgfältige Standortwahl für Baustelleneinrichtungen und –zufahrten. Die Zwischenlagerungvon Baumaschinen, Baustoffen und Erdaushub ist nachMöglichkeit auf versiegelten oder überbauten Flächen anzulegen, um auftretendeBeeinträchtigungen auf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Dieskann bspw. auf (teil-)befestigten Flächen von angrenzenden Wirtschaftswegenerfolgen.c. Frühzeitige Wiederbegrünung / Zwischensaat aller durch die Baumaßnahmeentstehender offener Bodenflächen, zum Schutz der Flächen vor Erosion gem.DIN 18915.d. Zur Vermeidung von zusätzlichen Versiegelungen sind die Erschließungsflächender Windenergieanlage nur in den tatsächlich erforderlichem Maße (fahrdynamischbelastete Teilflächen) zu versiegeln. Für die darüber hinaus erforderlichwerdenden Befestigungen sind wasserdurchlässige Materialien, wie wassergebundeneDecke o. ä. zu verwenden.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 7


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 8e. Beim Bau der Windenergieanlage ist eine an die topographische Situation angepassteBauweise vorzusehen. Eingriffe in die natürliche Reliefsituation sindmöglichst zu minimieren.f. Eine Einfriedung der Windenergieanlagen einschließlich der Nebenanlagen istunzulässig.g. Baum- und Strauchgehölze sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans imSinne der DIN 18920 soweit wie möglich zu erhalten und vor Beeinträchtigungendes Wurzel-, Stamm- und Kronenbereiches während der Baumaßnahmen in geeigneterWeise zu schützen. Müssen Gehölze im Zuge der Bauausführungpunktuell entfernt werden oder sind Rückschnittarbeiten erforderlich, sind dieseArbeitsgänge entsprechend der guten fachlichen Praxis auszuführen. Durch dieBerücksichtigung der Brutzeit von Vögeln kann die Tötung von mobilen Artengruppenweitgehend ausgeschlossen werden.h. Zum Ausgleich des Lebensraumverlustes von Feldlerche und Wachtel ist alsMaßnahme zum vorgezogenen Funktionsausgleich (CEF-Maßnahme: A-C1) eineBuntbrache entsprechend ihren Habitatansprüchen mit einem Flächenumfangvon ca. 0,2 ha auf den Grundstücken mit den Flurstücks-Nummern 249, 250 und251 in der Langgewanne der Ortsgemeinde Oberndorf anzulegen und zu unterhalten.Die Flächensicherung erfolgt hier über vertragliche Vereinbarungen mitden Grundstückseigentümern. Als Standortalternative steht das gemeindeeigeneGrundstück mit der Flurstücks-Nummer 1124 in der Gemarkung Bayerfeld-Stechweiler zur Verfügung. Bei einer Maßnahmenumsetzung durch die StiftungKulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern dürfen nach Abstimmung mitder zuständigen Unteren Naturschutzbehörde weitere Alternativflächen mit angepasstenMaßnahmen zur Förderung der Offenlandarten verwendet werden.i. Zum Ausgleich des Lebensraumverlustes der Zauneidechse ist als Maßnahmezum vorgezogenen Funktionsausgleich (CEF-Maßnahme: A-C2) ein Ersatzhabitatentsprechend ihren Habitatansprüchen auf dem gemeindeeigenemGrundstück mit der Flurstücks-Nummer 324 anzulegen und zu unterhalten. Beieiner Maßnahmenumsetzung durch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern dürfen nach Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehördeweitere Alternativflächen verwendet werden.j. Eingriffe in den Boden dürfen auf den Grundstücken mit den Flurstücks-Nummern 322 und 324 (hier Fortpflanzungs- und Ruhestätten der ZauneidechseIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 8


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 9vorhanden) nur während der Aktivitätszeit und außerhalb der Gelegeperiode derZauneidechse erfolgen um den Tieren ein aktives Ausweichen vor Beginn derBautätigkeit zu ermöglichen. <strong>Im</strong> Zeitraum Mitte März - Mitte Mai und Anfang August– Ende September sind sämtliche Entwicklungsstadien der Zauneidechseausreichend mobil, um aktiv auszuweichen. Ein Eingriff während der immobilenPhase der Tiere (Winterstarre von Anfang Oktober – Mitte März), ist zu unterlassen.Bauzeitbedingte Abweichungen sind mit der KreisverwaltungDonnersbergkreis, Untere Naturschutzbehörde abzustimmen.k. Um eine Tötung von Zauneidechsen im Zuge der Bautätigkeit weitestgehendausschließen zu können, sind die Individuen im vom Vorhaben betroffenen Bereichbereits vor Beginn der Arbeiten nach Erfordernis abzufangen und in einvorher optimiertes Ersatzhabitat (siehe CEF-Maßnahme A-C2) umzusiedeln. Umeine Rückwanderung der Tiere zu vermeiden, ist das Ersatzhabitate durch eineReptilienbarriere (z.B. Teichfolie) bis zur ersten Eiablage (bei Fang im Frühjahr)bzw. bis zur ersten Winterstarre (bei Fang im Spätsommer/Herbst) abzuzäunen.Hierzu muss die Folie Reptiliensicher am Boden befestigt bzw. eingegrabenwerden. Das Abfangen soll günstigenfalls erfolgen, wenn noch keine Eiablagestattgefunden hat bzw. wenn die Jungtiere schon geschlüpft sind und die Adultennoch nicht in den Winterverstecken sind (d.h. Mitte März – Anfang Mai oder AnfangAugust – Ende September). Ausnahmen bzw. Abweichungen von derdargestellten Vorgehensweise sind mit der Kreisverwaltung Donnersbergkreis,Untere Naturschutzbehörde abzustimmen.l. Das Grundstück mit der Flurstücks-Nummer 306 (2. räumlicher Geltungsbereichdes Bebauungsplanes) in der Gemarkung Oberndorf, Gewanne „In der Winddelle“wird als Ersatzfläche E1 zum landespflegerischen Ausgleich der geplantenEingriffe in Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Hier soll die Pflanzung einesGehölzgürtels aus 450 standorttypischen Sträuchern und 8 Obstbäumenentlang des südlich angrenzenden Wirtschaftsweges (Grundstück mit der Flurstücks-Nummer305) erfolgen. Es ist eine extensive Pflege der Flächenvorzusehen. Als Standortalternative steht das gemeindeeigene Grundstück mitder Flurstücks-Nummer 297 in der Gemarkung Oberndorf zur Verfügung. Bei einerMaßnahmenumsetzung durch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz,Kaiserslautern dürfen nach Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehördeweitere Alternativflächen mit angepassten Maßnahmen zurFörderung der Offenlandarten verwendet werdenm. Auf der Grundlage der Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungzum Planvorhaben ist ein Gondelmonitoring für Fledermausarten im Rahmen derIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 9


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 10B<strong>Im</strong>Sch-Genehmigung zu prüfen, um den Anforderungen des besonderen Artenschutzeszu entsprechen (Vermeidung des Eintretens vonVerbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG). Ggf. wird die Festlegungvon Abschaltlogarithmen für die Windenergieanlage erforderlich.n. Die zu leistende Ersatzzahlung gemäß § 15 Abs. 6 BNatSchG für die nicht kompensierbarenvisuell-ästhetischen Beeinträchtigungen durch die Höhe dergeplanten Windenergieanlage soll zweckgebunden für die Freihaltung der Weinbergsbrachenan den <strong>Alsenz</strong>hängen entsprechend demBewirtschaftungskonzept der Kreisverwaltung Donnersbergkreis verwendet werden.Die Maßnahmenumsetzung soll durch die Stiftung KulturlandschaftRheinland-Pfalz, Kaiserslautern erfolgen. Hierfür stehen u.a. die Grundstücke mitden Flurstücks-Nummern 339, 354, 355 und 360 in der Gemarkung Oberndorfzur Verfügung. Ggf. werden von der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz,Kaiserslautern alternative Grundstücksflächen nach Abstimmung mit der zuständigenUnteren Naturschutzbehörde verwendet. Die Höhe der Ersatzzahlung ist inder Genehmigung gemäß B<strong>Im</strong>SchG festzulegen.Hinweis: Die voraussichtlichen landschaftspflegerischen Eingriffe, die mit der Herstellung derZufahrt (Ausbau vorhandener Wirtschaftswege) zur geplanten Windenergieanlage erforderlichwerden, sind im B<strong>Im</strong>Sch-Antrag zum konkreten Bauvorhaben darzustellen und die Umsetzungder erforderlichen Kompensationsmaßnahmen soll über den entsprechenden Genehmigungsbescheidverbindlich geregelt werden.A 6Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, einesErschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastendeFlächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)a. Für die Erschließung des Planbereiches muss die Anfahrt über bestehende Wirtschaftswegevon der Kreisstraße K 25 erfolgen, wofür ein entsprechenderNutzungs- und Gestattungsvertrag zwischen Betreiber der Windenergieanlageund der Ortsgemeinde abzuschließen ist (privatrechtliche Vereinbarung).b. Zur Sicherung der dauerhaften Zufahrt von den bestehenden Wirtschaftswegflächenzur geplanten Windenergieanlage bzw. zur geplanten Kranstellflächedürfen maximal 250 m² als zusätzliche Wegfläche ausgebaut werden. Zur Befestigungdieser Fläche sind wasserdurchlässige Materialien wie wassergebundeneIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 10


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 11Decke o.ä. zu verwenden, soweit dabei den fahrdynamischen Aspekten entsprochenwerden kann.A 7.Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichenUmwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-<strong>Im</strong>missionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oderzur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichenund sonstigen technischen Vorkehrungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 und Abs. 6 BauGB)Die Position bzw. die technische Ausgestaltung der Windenergieanlagen muss so gewähltwerden, dass für die umliegenden Siedlungen und Einzelhäuser beeinträchtigende<strong>Im</strong>missionen an Lärm und Schattenwurf vermieden werden. Es dürfen die <strong>Im</strong>missionsrichtwertenach TA-Lärm (nachts) nicht überschritten werden (gemessen 0,5 m vor demgeöffneten Fenster). Dies ist in dem anschließenden Genehmigungsverfahren gemäßB<strong>Im</strong>SchG anlagentypabhängig durch ein Lärmgutachten nachzuweisen, dass die vorhandenenund maßgeblichen Vorbelastungen im räumlichen Zusammenhangberücksichtigt.A 8.Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen(§ 9 Abs. 1 Nr. 25 a und Abs. 6 BauGB)a. <strong>Im</strong> Zuge der Umsetzung der Ersatzmaßnahme E1 auf dem Grundstück mit derFlurstücks-Nummer 306 (2. räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes)ist ein vierreihiger Gehölzriegel aus 450 standorttypischen Sträuchern und 8Obstbäumen zu pflanzen. Die zu verwendenden Arten und Pflanzqualitäten sindder Pflanzliste zu entnehmen. Mit einem Anteil von 50 von Hundert sind dornigeArten bei der Auswahl der Strauchgehölze vorzusehen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 11


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 12BBauordnungsrechtliche Festsetzungengemäß § 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 88 LBauO.Hinweis:Die bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes sind eine Gestaltungssatzung,die ihre Rechtsgrundlage in § 88 der Landesbauordnung (LBauO) findet, und in denBebauungsplan, welcher seinerseits auf dem Baugesetzbuch (BauGB) fußt, eingefügt wird.Die Ermächtigung, bauordnungsrechtliche Festsetzungen nach der Landesbauordnung in dasbauplanungsrechtliche Instrument des Bebauungsplanes mit aufzunehmen, ergibt sich aus § 9Abs. 4 BauGB und § 88 Abs. 6 LBauO. Auf diese Weise können landesrechtlich als Rechtsvorschriftvorgesehene Bestimmungen in die Bebauungsplanung integriert und derbundesrechtlich abschließende Katalog der Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 Abs. 1 bis 3BauGB erweitert werden (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes vom 12. März 1991 - 4NB 6.91 -).B 1Gestaltung baulicher Anlagena) Zahl der Rotorblätter, Bauweise der AnlagenmastenEs sind nur Windkraftanlagen mit Horizontalachse und 3 Rotorblättern zulässig.Der Anlagenturm ist als geschlossener Stahlrohr-, Beton- oder Hybridturm auszuführen;Stahlgitterkonstruktionen sind ausdrücklich nicht zulässig.b) Gestaltung, FarbgebungBei der Farbgebung von Turm, Maschinenträger und Rotorblättern ist ein einheitlicher,nicht reflektierender Spezialanstrich zu verwenden.Firmentypische Designfarben und eine Firmensignatur sind zulässig. Darüber hinausgehende Werbeaufdrucke oder -anlagen beleuchtet oder unbeleuchtet sind unzulässig.c) KennzeichnungDie Tages- und Nachtbefeuerung ist entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvorschriftzur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (Teil 3), in der derzeit gültigenFassung, zu betreiben. In der Windenergieanlage ist der Einbau eines Sichtweitenmessgeräteszu prüfen, sodass bei guter Sicht die Befeuerung automatisch gedimmtwerden kann (Vermeidung von Störwirkungen auf den Mensch).Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 12


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 13B 2EinfriedungenEine Einfriedung der Windenergieanlage einschließlich der Nebenanlagen istunzulässig.B 3SchattenwurfZur Einhaltung des Emissionsrichtwerts (max. 30 Minuten pro Tag oder 30 Stunden proJahr) für die astronomisch maximal mögliche Beschattungsdauer an einem Ort ist beiErfordernis eine Abschaltautomatik zu installieren, die in Abhängigkeit von der tatsächlichenWitterung, den Anlagenbetrieb überwacht bzw. die Einhaltung desEmissionsrichtwertes durch Abschaltung reguliert.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 13


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 14CHinweiseC 1 KulturdenkmälerGemäß § 17 DSchPflG - Rheinland-Pfalz sind Funde (Kulturdenkmäler) unverzüglich bei derzuständigenDenkmalfachbehörde zu melden. Beim Antreffen archäologischer Funde ist demLandesamt ein angemessener Zeitraum zur Durchführung von Rettungsgrabungen einzuräumen.In Bezug auf die Erschließung des Gebietes ist darauf hinzuweisen:1. Bei der Vergabe der Erdarbeiten, in erster Linie für die Erschließungsmaßnahmen hatder Bauträger/Bauherr die ausführenden Baufirmen vertraglich zu verpflichten, das Landesamtfür Denkmalpflege zu gegebener Zeit rechtzeitig den Beginn der Arbeitenanzuzeigen, damit das Landesamt für Denkmalpflege diese, sofern notwendig, überwachenkann.2. Die ausführenden Baufirmen sind eindringlich auf die Bestimmungen des Denkmalschutz- und Pflegegesetztes vom 23. März 1978 (GVBl. 1978, Nr. 10, Seite 159 ff) hinzuweisen.Danach ist jeder zutage kommende archäologische Fund unverzüglich zumelden, die Fundstelle soweit als möglich unverändert zu lassen und die Gegenständesorgfältig gegen Verlust zu sichern.3. Absatz 1 und 2 entbinden Bauträger/Bauherrn jedoch nicht von der Meldepflicht undHaftung gegenüber dem Landesamt für Dankmalpflege.Sollten wirklich archäologische Objekte angetroffen werden, so ist der archäologischen Denkmalpflegeein angemessener Zeitraum einzuräumen, damit das Landesamt für Denkmalpflegeseine Rettungsgrabungen, in Absprache mit den ausführenden Firmen entsprechend durchführenkann.C 2 BaugrundBei Grundbaumaßnahmen sind die Forderungen der DIN 1054 (Baugrund; zulässige Belastungdes Baugrundes), DIN 4020 (Geotechnische Untersuchungen) und DIN 4124 (Baugruben undGräben; Böschungen, Arbeitsraumbreiten und Verbau) zu beachten. Es wird ergänzend eineBaugrunduntersuchung mit separaten Gründungsmaßnahmen empfohlen.C 3 Wassergefährdende StoffeAuf die Vorschriften des § 20 Landeswassergesetz (wassergefährdende Stoffe) und die Anlagenverordnung- VawS - vom 1. Februar 1996, GVBl. S. 121, zuletzt geändert durchVerordnung vom 04.11.2005 (GVBl. 2005, S. 491) wird hingewiesen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 14


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 15C 4 Ausgleich der WasserführungGemäß den Bestimmungen der §§ 61/62 LWG sind die durch die Bebauung und Erschließungdes Plangebietes hervorgerufenen nachteiligen Veränderungen der Abflussverhältnisse für dasOberflächenwasser auszugleichen.C 5 Versorgungsleitungen/Telekommunikation/Sonstige TrassenführungenVor der Durchführung von Arbeiten und bei Projektierung baulicher Anlagen muss sich derBauherr/Eigentümer mit den zuständigen Versorgungsträgern in Verbindung setzen, um sichüber die genaue örtliche Lage der Anschlussleitungen zu erkundigen, damit Sach- und Personenschädenvermieden werden können.Bei der Begrünung des Plangebietes sind Anpflanzungen im Bereich festgesetzter öffentlicherErschließungsflächen nur unter Zugrundelegung der Vorgaben im "Merkblatt über Baumstandorteund unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für StraßenundVerkehrswesen (FGSV), Ausgabe 1989, vorzusehen.Bei Anpflanzungen von Bäumen und tiefwurzelnden Sträuchern im Bereich unterirdischer Ver-/Entsorgungsleitungen (Leitungen) soll ein Mindestanstand von 2,50 m (horizontaler AbstandStammachse - Außenhaut Leitung) eingehalten werden. Kann dieser zur Gewährleistungen derBetriebssicherheit der Leitungen erforderliche Abstand nicht eingehalten werden, sind vomVorhabensträger, in Absprache mit dem jeweiligen Versorgungsträger, geeignete Maßnahmenzum Schutz der Leitungen (z. B. Einbau von Trennwänden aus Kunststoff) vorzusehen.<strong>Im</strong> räumlichen Umfeld sind bei der Projektierung und Bauausführung der geplanten Windenergieanlagedie vorhandenen Richtfunk- und Freileitungstrassen im räumlichen Umfeld zubeachten. Die erforderlichen Sicherheitsabstände sind in Abstimmung mit den Versorgern bzw.Betreibern einzuhalten. Eine Unterschreitung der Sicherheitsabstände ist nur im Einvernehmenmit den Versorgern bzw. Betreibern zulässig.C 6 VerkehrsflächenDie Zuwegung zu den Windenergieanlagen muss den notwendigen Anforderungen für Aufbauund Betrieb genügen. Bei Planung und Ausführung ist eine minimale Dimensionierung zu berücksichtigen,d.h. dass nach dem Aufbau der Anlage nicht mehr benötigte, befestigte Flächenwieder in den Urzustand zurückversetzt werden.C 7 VerschattungFür die im Rahmen des Bebauungsplans zulässigen Vorhaben zur Nutzung der Windenergie istdie Berücksichtigung und Einhaltung der Schlagschattenwirkung an Wohn- und Büroräumengutachterlich im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem B<strong>Im</strong>SchG darzustellen. DerIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 15


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 16Betrieb der Windenergieanlagen ist den Vorgaben des Genehmigungsbescheides gemäß B<strong>Im</strong>-SchG anzupassen.C 8 <strong>Im</strong>missionsschutzFür die im Rahmen des Bebauungsplans zulässigen Vorhaben zur Nutzung der Windenergie istdie Berücksichtigung und Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Belange gutachterlich imRahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem B<strong>Im</strong>SchG darzustellen. Der Betrieb derWindenergieanlagen ist den Vorgaben des Genehmigungsbescheides gemäß B<strong>Im</strong>SchG anzupassen.C 9 Sonstige UnklarheitenBei allgemeinen Unklarheiten zur Zulässigkeit und baulichen Gestaltung von Anlagen im Geltungsbereichdes Bebauungsplans wird eine frühzeitige Abstimmung mit der Bauabteilung der<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Alsenz</strong>-<strong>Obermoschel</strong> empfohlen.C 10 Kampfmittel<strong>Im</strong> Geltungsbereich der Satzung kann das Vorhandensein von Kampfmitteln nicht grundsätzlichausgeschlossen werden. Vor Beginn von Baumaßnahmen ist die Durchführung einer präventiveAbsuche von Kampfmitteln durch eine Fachfirma zu prüfen. Kampfmittelfunde gleich welcherArt, sind unverzüglich dem Kampfmittelräumdienst Rheinland-Pfalz zu melden. Der Kampfmittelräumdienstentscheidet dann über die weitere Vorgehensweise. Die Fachunternehmen sindnicht berechtigt selbständig Fundmunition zu entschärfen, zu sprengen oder auf öffentlichenStraßen zu transportieren.Für die planungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen:Oberndorf, dengez.(Ortsbürgermeister)Diese Textlichen Festsetzungen sind zusammen mit der Begründung, dem Umweltberichtund der zusammenfassenden Erklärung Bestandteile des Bebauungsplanes.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 16


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 17Beilage 2.0Ortsgemeinde Oberndorf<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Alsenz</strong>-<strong>Obermoschel</strong>DonnersbergkreisBebauungsplan„<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“Begleitheft zum Bebauungsplan- Begründung mit Umweltberichtund Zusammenfassender Erklärung-Oberndorf, den ………………..…Für die Ortsgemeinde:Entwurfsverfasser:............................................................Bernhard, Ortsbürgermeister.......................................................Ingenieurbüro Monzel-BernhardtRockenhausen im Juni 2013Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 17


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 18Ortsgemeinde Oberndorf<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Alsenz</strong>-<strong>Obermoschel</strong>DonnersbergkreisD Begründung1. Einleitung - Rahmenbedingungen2. Verfahrensablauf3. Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichesdes Bebauungsplanes4. Anlass der Planung5. Einordnung in die überörtliche Planung6. Planinhalte und Abwägung7. Flächen- und Kostenangaben8. Hinweise auf FachplanungenE Umweltbericht1. Einleitung2. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen3. Zusätzliche Angaben4. ZusammenfassungF Zusammenfassende Erklärung1. Ziel der Bebauungsplanaufstellung2. Verfahrensablauf3. Ergebnis der AbwägungIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 18


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 19DBegründung1.0 Einleitung - RahmenbedingungenDie Ortsgemeinde Oberndorf beabsichtigt in Kooperation mit der Pfalzwerke AG, Ludwigshafen(Vorhabenträger) die Ausweisung eines Windparks an der östlichen Gemarkungsgrenze zumSchmalfelderhof (Bayerfeld-Steckweiler) in den Gewannen „In der Winddelle“ und „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“.In voneinander getrennten Bebauungsplanverfahren sollen, auf die jeweilige Gewannebezogen, die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau von jeweils einer Windenergieanlagengeschaffen werden. Die entsprechend erforderlichen Bebauungspläne werden, trotz desstädtebaulichen Zusammenhangs, in voneinander getrennten Verfahren aufgestellt um gezieltauf die sich stark unterscheidenden landschaftspflegerischen Belange der Standorte einzugehen.Gleichzeitig soll hiermit dem zu erwartenden Verfahrensumfang bzw. der zu erwartendenVerfahrensdauer Rechnung getragen werden, sodass die tatsächliche Vorhabensrealisierungauch mit den wirtschaftlichen Zielvorstellungen des Planungsträgers einhergeht (keine Blockadeeiner genehmigungsfähigen WEA bei genehmigungsunfähigkeit der anderen WEA).Letztlich findet mit dieser Vorgehensweise auch der unterschiedliche Planungsstand der in Betrachtungstehenden Windenergieanlagen Berücksichtigung. Gegenstand des Planverfahrensist der geplante Bau einer Windenergieanlage in der Gewanne „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“.Der Planbereich liegt in der östlichen Gemarkung der Ortsgemeinde Oberndorf, angrenzendzur Gemarkung der Ortsgemeinde Bayerfeld-Steckweiler und ist über die Kreisstraße K25 inRichtung Gaugrehweiler und daran anschließende Wirtschaftswege zu erreichen. Die Abgrenzungdes Geltungsbereiches des Bebauungsplans orientiert sich an den erforderlichenAbstandsradien sowie an der bestehenden Grundstücksparzellierung. Die Grundstücke imPlangebiet werden insbesondere durch stark entwickelte Gebüschstrukturen (BK-6212-0121-2010) geprägt. Zudem prägen einzelne Ackerbau- und Wiesenflächen den Geltungsbereich.Langfristig soll der Planbereich im Zusammenspiel mit den angrenzenden Flächen als ein(über-)örtlich bedeutsamer Standort für Windenergieerzeugung entwickelt werden, der die geplanteNutzungen sichert und steuert. Ein vordringliches Ziel der Bebauungsplanaufstellung istes deshalb, das Nebeneinander der verschiedenen Nutzungen in Planung und Bestand zu koordinierensowie die einzelnen Nutzungsansprüche und deren Auswirkungen auf die jeweilsbenachbarte Nutzung (<strong>Im</strong>missionen) abzustimmen.Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist eine zeitgemäße städtebauliche Ordnung und Gestaltungdes Planbereiches „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ im Sinne von § 1 Abs. 5 BauGB zu verbinden umeine nachhaltige Gebietsentwicklung zu fördern, welche vor allem die wirtschaftlichen und Um-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 19


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 20welt schützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftiger Generationenmiteinander in Einklang bringt.Der Gemeinderat Oberndorf hat mit Beschluss vom __________ die Aufstellung des Bebauungsplanes„<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ beschlossen.Den Planungsprozess begleitend erfolgte die Ausarbeitung eines Umweltberichtes sowie einesdafür grundlegenden Fachbeitrag Naturschutz vom Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, Rockenhausen.Die Aufstellung eines ornithologischen Gutachtens sowie eines Gutachtens zurBerücksichtigung des Konfliktpotentials von Fledermäusen und Windenergie wurde durch dieGruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart erarbeitet. Das Untersuchungsprogramm wurdeder Unteren Naturschutzbehörde zur Abstimmung vorgelegt. Parallel dazu wurde auch eineSichtbarkeitsanalyse mit Landschaftsbildbewertung nach dem ‚Darmstädter Modell‘ durch dieGruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart ausgearbeitet. Die erforderliche schalltechnische<strong>Im</strong>missionsprognose einschl. Ermittlung des maximalen Schalllemissionspegels wurde durchdas Gutachterbüro Lahmeyer International GmbH, Bad Vilbel erarbeitet. Die erforderlicheSchattenwurfs-<strong>Im</strong>missionsprognose (März 2013) wurde vorab durch die Pfalzwerke AG, Ludwigshafenerarbeitet. Die Ergebnisse der Gutachten sind im Sinne einer sachgerechtenAbwägung zu berücksichtigen.Die Zulässigkeit der im Bebauungsplan definierten Anlagen zur Nutzung der Windenergie wirdim Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gemäß B<strong>Im</strong>SchG geprüft. Hierfür werden gutachterlicheStellungnahmen zum <strong>Im</strong>missionsschutz und zur Schlagschattenwirkung an WohnundBürogebäuden vorgelegt. <strong>Im</strong> Zuge des Genehmigungsverfahrens nach B<strong>Im</strong>SchG wird derBetrieb der Windenergieanlagen verbindlich festgeschrieben. Die Anlagen müssen dann ggf.so programmiert, dass sie unter definierten Auslösebedingungen (bspw. bei bestimmten Ruhezeitenwie 22h00 bis 6h00) auf einen schallreduzierten Betrieb umschalten oder sogarausgeschaltet werden. Die maximale Drehzahl des Rotors ist steuerbar. Die Genehmigungsbescheideerlauben den grundsätzlichen Betrieb der Windkraftanlagen nur unter derVoraussetzung, dass die festgeschriebenen Grenzwerte nicht überschritten werden. Somit istauch eine Anpassung des Anlagenbetriebs nach der erstmaligen Inbetriebnahme möglich,wenn Grenzwerte tatsächlich überschritten werden.2.0 VerfahrensablaufRechtsgrundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes "<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>" in der OrtsgemeindeOberndorf ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, sowie die Baunutzungsverord-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 20


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 21nung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132)und die Planzeichenverordnung (PlanzV 90) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58).Das Planverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurde durch Beschluss des GemeinderatesOberndorf vom 02.05.2012 eingeleitet.Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gem. § 4 Abs. 1 BauGB erstmalsmit Schreiben vom 05.06.2012 beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme bis27.07.2012 gebeten. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden vom Ortsgemeinderat in seinerSitzung am ____________ geprüft und abgewägt.Am 14.06.2012 wurde die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB ortsüblichbekannt gemacht und vom 18.06.2012 lag der Bebauungsplanvorentwurf zurEinsichtnahme und Erörterung offen. Die seitens der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmenwurden vom Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am ________________ geprüft undabgewägt.Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Schreibenvom ___________________. Seitens der benachbarten Gemeinden wurden _____ Bedenken,Einwände und Änderungswünsche vorgebracht.Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB wurde vom ____________ bis zum__________ durchgeführt und am __________________ öffentlich bekannt gemacht. Die Behördenund Stellen, die Träger öffentlicher Belange (TöB) sind, wurden mit Schreiben vom__________________ bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes beteiligt (§ 4 BauGB). Dieabgegebenen Stellungnahmen wurden vom Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am______________ geprüft und abgewägt.Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB, die Beteiligung derBehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die öffentlicheAuslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB haben gemäß § 4a Abs. 2 BauGBgleichzeitig stattgefunden.Der Ortsgemeinderat hat am ________________ diesen Bebauungsplan einschließlich denplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen textlichen Festsetzungen und der Begründungmit Umweltbericht sowie zusammenfassender Erklärung als Satzung beschlossen (§ 10Abs. 1 BauGB i.V.m. § 24 GemO und § 88 LBauO).Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 21


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 22Der als Satzung beschlossene Entwurf des Bebauungsplanes ist in der Kreisverwaltung Donnersbergkreisgemäß § 10 Abs. 2 BauGB am …………… zur Genehmigung vorgelegt worden.Die Kreisverwaltung Donnersbergkreis hat den Bebauungsplan mit Verfügung vom……………… Az.: …………………………genehmigt.Der Bebauungsplan bestehend aus Planurkunde vom _____________, den textlichen Festsetzungenund der Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung stimmt inallen seinen Bestandteilen mit dem Willen des Ortsgemeinderates überein. Das für den Bebauungsplanvorgeschriebene gesetzliche Verfahren wurde eingehalten. Die Satzung wird hiermitausgefertigt und die Verkündung im „WOCHENBLATT Geschäftsanzeiger“ (Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong>n<strong>Alsenz</strong>-<strong>Obermoschel</strong>, Rockenhausen und Winnweiler) angeordnet.Der Bebauungsplan wurde gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB am ………………im Amtsblatt Nr.……………… mit dem Hinweis darauf bekannt gemacht worden, wo der Bebauungsplan vonjedermann eingesehen werden kann. Mit dieser Bekanntmachung ist der Bebauungsplan inKraft getreten.3.0 Grenze des räumlichen GeltungsbereichesDie Grenzen des ersten räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“in der gleichnamigen Gewanne in der Gemarkung Oberndorf umfassen die Grundstücke mitden Flurstücks-Nummern 253 (teilweise), 254 (teilweise), 255 (teilweise), 256 (teilweise), 257(teilweise), 319, 320 (teilweise), 321, 322, 323, 324, 341/1 (teilweise), 342 (teilweise), 343, 345(teilweise), 349/1 (teilweise) und 359 (teilweise). Der erste räumliche Geltungsbereich besitzteine Gesamtfläche von ca. 6,4 ha. Der Umfang der Flächenabgrenzung des Bebauungsplanesorientiert sich insbesondere an der Einbeziehung der Flächen, die durch die erforderliche Abstandsflächenbaulastder geplanten Windenergieanlage (r = ca. 100 m) berührt werden. Zudemspielen Aspekte wie Grundstücksverfügbarkeit, Erschließungssituation und TopographischeGegebenheiten eine Rolle.Die Grenzen des zweiten räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes umfasst dasGrundstück mit der Flurstücks-Nummer 306 und besitzt eine Gesamtfläche von ca. 3,3 ha.Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ umfasst ca. 9,7 ha.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 22


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 234.0 Anlass der PlanungDie Ortsgemeinde Oberndorf beabsichtigt im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung desBebauungsplanes „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“, um die baurechtlichen Voraussetzungen den Bau einerWindenergieanlage im Planbereich zu schaffen. Derartige Vorhaben sind nach derzeitigemPlanungsrecht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bisher unzulässig, da sie als Vorhabengemäß § 11 Abs. 2 BauNVO zu beurteilen sind. Es handelt sich bei dem konkretenVorhaben jedoch um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zur Nutzungder Windenergie.Grundsätzlich unterstützt das Vorhaben die gemeindlichen Bemühungen die günstigen Standortbedingungenfür die Erzeugung von Windenergie – auch im gemarkungsübergreifendenZusammenhang (interkommunale Kooperation) – zu nutzen (u.a. Ausweisung als ausschlussfreiesGebiet in aktueller Fassung des RROP Westpfalz), womit der nachhaltigenRessourcenverwendung – auch auf lokaler Ebene – entsprochen wird. Das Planverfahren solldie bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Windenergieanlagein der Gewanne schaffen. Das Planverfahren steht im Zusammenhang mit dergeplanten Herstellung eines interkommunalen Windparks durch die Gemeinden Oberndorf undBayerfeld-Steckweiler.Das Planverfahren ist zudem mit der Zielsetzung zu verbinden, die Ausweisung des Windparksstädtebaulich durch klare baurechtliche Vorgaben zu lenken und das Nebeneinander der verschiedenenNutzungen (Landwirtschaft, Landespflege, etc.) im Bestand zu koordinieren sowiedie einzelnen Nutzungsansprüche und deren Auswirkungen auf die jeweils benachbarte Nutzung(<strong>Im</strong>missionen) im Plangebiet. Langfristig soll hier ein (über-)örtlich bedeutsamer Standortfür Windenergieerzeugung planungsrechtlich entwickelt werden.Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist eine zeitgemäße städtebauliche Ordnung und Gestaltungdes Planbereiches „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ im Sinne von § 1 Abs. 5 BauGB zu verbinden umeine nachhaltige Gebietsentwicklung zu fördern, welche vor allem die wirtschaftlichen und Umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftiger Generationenmiteinander in Einklang bringt. Die an die Ortsgemeinde Oberndorf herangetragene Entwicklungdes Windparks wird im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung konzipiert.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 23


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 245.0 Einordnung in die überörtliche PlanungDas Plangebiet „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ wird im Regionalen Raumordnungsplans Westpfalz IV als‚Ausschlussfreies Gebiet Windenergienutzung’ ausgewiesen. Unter einem ‚AusschlussfreienGebiet’ sind Flächen zu verstehen, in denen keine raumordnerische Steuerung der Windenergienutzungerfolgt, da es keine ausreichenden Gründe für eine Vorranggebiets- oderAusschlussgebietsfestlegung gab. Die Regionalplanung lässt in den ausschlussfreien Gebietendie Möglichkeit der Windenergienutzung bestehen und trägt damit dem Privilegierungstatbestanddes § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB zugunsten der Windenergienutzung Rechnung, lässt aberauch die Befugnis der Kommune unberührt, aus städtebaulichen Gründen eine bauleitplanerischeSteuerung vorzunehmen. Wird jedoch auch über den Flächennutzungsplan nichtgesteuert, greift die Privilegierung direkt - sofern nicht die Regelungen des § 35 Abs. 3 Satz 1und 2 BauGB entgegenstehen.Das Vorhaben entspricht der Zielstellung, die Nutzung regenerativer Energie voranzutreiben;was aufgrund der bauplanungsrechtlichen Privilegierung insbesondere für die Nutzung derWindenergie gilt. Mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie der bauplanungsrechtlichenPrivilegierung von Windkraftanlagen wurden die gesetzgeberischenVoraussetzungen zur Förderung regenerativer Energien – hier insbesondere Windkraft - geschaffen.Laut den Daten des Deutschen Wetterdienstes liegt für das Gebiet eine mittlere Windgeschwindigkeitvon 5,8-6,0 m/s in 100 m über Grund vor. Somit wird u.a. auch die gemäß LEP IV–Entwurf geforderte Einhaltung der Mindestwindstärke von 5,8-6,0 m/s in 100m über Grunderfüllt (s. Begründung zu Z163 b).Die Aufstellung des Bebauungsplans „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8Abs. 3 BauGB. Der Bebauungsplan kann vor dem Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden,wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplanaus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird. Das Plangebietwird in der derzeitigen Fortschreibung des Flächennutzungsplans der <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Alsenz</strong>-<strong>Obermoschel</strong> als Eignungsfläche berücksichtigt und ausgewiesen. <strong>Im</strong> Fortschreibungsverfahrenwerden alle Potentialflächen für Windenergienutzung in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>gutachterlich betrachtet, bewertet und gegeneinander abgewogen.Das Plangebiet wird somit im Abgleich mit den überörtlichen Planungsinstrumenten (RegionalerRaumordnungsplan, Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm IV) entwickelt.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 24


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 256.0 Planinhalte und Abwägung6.1 Art der baulichen NutzungDer Bebauungsplan setzt gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB ein Sonstiges Sondergebiet (SO)nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Windenergie/Windpark“ fest. Zulässigebauliche Anlagen und Nutzungen im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind- Windenergieanlagen,- zu den Windenergieanlagen zugehörige bauliche Nebenanlagen (wie Trafostation, Kabelund Zubehör, Erschließungs- und Montageflächen),- landwirtschaftliche Nutzungen sämtlich verbleibender SO-Flächen, die in Bodenhöhe nichtfür Betrieb und Unterhaltung der Windenergieanlagen benötigt werden einschließlich derdurch den Rotor der Windenergieanlagen überstrichenen Flächen,- Wege und Verkehrsflächen zur Erschließung der Windenergieanlagen sowie der landwirtschaftlichenFlächen,- landschaftspflegerische Maßnahmen.Damit sind in dem festgesetzten Sondergebiet nur bauliche Anlagen und Nutzungen zulässig,die der Nutzung der Windenergie dienen, dieses Vorhaben nicht beeinträchtigen oder die bestehendelandwirtschaftlichen Nutzungen sichern. Weitere bauliche Anlagen, die nicht imZusammenhang mit der Windenergieanlage stehen, sind im Sonstigen Sondergebiet unzulässig.Zur Vermeidung negativer städtebaulicher und landespflegerischer Auswirkungen derWindnutzung auf die angrenzenden Nutzungen wird die Zahl der zulässigen Windenergieanlagenim Geltungsbereich des Bebauungsplans auf maximal eine begrenzt.Der Betrieb der Windenergieanlage ist zeitlich auf eine Dauer von max. 28 Jahren beschränkt,wobei nach heutigem Erkenntnis- und Entwicklungsstand sowie aufgrund der derzeit vorherrschendenRahmenbedingungen der Repowering-Prozess zu einem früheren Zeitpunkteinsetzen dürfte. Inwiefern das Repowering der geplanten Anlagen am gleichen Standort vorgesehenwird, ist aus heutiger Sicht nicht zu beurteilen. Es ist jedoch davon auszugehen, dassdie Flächen nach dem Anlagenrückbau wieder ihren Urzustand entsprechend hergestellt werden.Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen Betreiber und Ortsgemeindevereinbart.<strong>Im</strong> Zuge der Anlagengenehmigung (Verfahren gemäß B<strong>Im</strong>SchG) wird zudem voraussichtlicheine Rückbaubürgschaft als Nebenbestimmung aufgenommen, die vor tatsächlichem Baubeginngegenüber der Genehmigungsbehörde (Kreisverwaltung Donnersbergkreis) zu hinterlegenist.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 25


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 26Der Bebauungsplan schafft somit die Grundlage einer städtebauliche geordnete Entwicklungund Nutzungsverbindung, die die Ansprüche der unterschiedlichen Nutzungen erfasst undsinnvoll kombiniert.6.2 Maß der baulichen NutzungDas Maß der baulichen Nutzung ist ein den Städtebau entscheidend prägendes Element. Dasfür die jeweilige örtliche Situation angemessene bzw. vertretbare Maß der baulichen Nutzungwurde unter Berücksichtigung der in § 1 Abs. 5 BauGB aufgeführten Belange bestimmt. Insbesonderedie allgemeinen Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens, dieGestaltung des Landschaftsbildes, der Umwelt- und des Bodenschutzes bestimmen das vertretbareMaß der baulichen Nutzung. Dem Satzungscharakter des Bebauungsplanes alsOrtsrecht entsprechend, ist das Maß der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplanseindeutig bestimmt. Dies geschieht durch die Festsetzung der maximal zulässigenGesamthöhe der Windenergieanlagen, die inklusive Fundament 200 m nicht überschreiten darfsowie die maximal zulässige Nabenhöhe der Windenergieanlage von 150 m über dem natürlichanstehenden Geländeniveau. Zudem darf die Grundfläche der Windenergieanlage maximal500 m² für Turm, Fundament und ggf. erforderliche untergeordnete bauliche Nebenanlagennicht überschreiten. Die Grundfläche für die dauerhaft vorgehaltene Flächenversiegelungen alsKranstellfläche an der Windenergieanlage selbst, die den Betrieb der Anlage sichert und bspw.für künftige Montagearbeiten im Zuge der Anlagenwartung und Ähnliches hergestellt werdenmuss, darf 1.500 m² nicht überschreiten. Somit ergibt sich eine maximal überbaubare Grundflächevon 2.000 m² für die Windenergieanlage. Die nur vom Rotor überdeckten Teile desBaugrundstücks werden bei der Ermittlung der Grundfläche nicht mitgerechnet.Das Maß der baulichen Nutzung, im Hinblick auf Höhe der baulichen Anlagen und dem damitverbundenen Versiegelungsgrad, orientiert sich an den technischen Voraussetzungen für die inFrage kommenden Windenergieanlagentypen im Plangebiet, deren Höchstmaß als angemessenund vertretbar erscheint.6.3 Überbaubare GrundstücksflächeMit der Festsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen werden die bebaubaren Bereichedes Grundstücks definiert und damit die Verteilung der baulichen Anlagen im Plangebiet geregelt.Diese Festsetzung ist Voraussetzung für einen qualifizierten Bebauungsplan nach § 30BauGB und als Ergänzung zu Art und Maß der baulichen Nutzung erforderlich.Durch die Festsetzung wird gewährleistet, dass der Umfang der überbaubaren Grundstücksflächenim Zusammenhang mit dem Maß der baulichen Nutzung entscheidend eineumweltgerechte, sparsame und wirtschaftliche Grundstücksausnutzung ebenso bestimmt wieden räumlichen Gesamteindruck der realisierten Baukörper.Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen im Plangebiet festgesetzt, die entsprechendden aktuellen Erfordernissen einer vertretbaren wirtschaftlichenIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 26


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 27Grundstücksausnutzung und im Sinne einer zweckmäßigen städtebaulichen Ordnung gefasstwurde. Die festgesetzten Baugrenzen sollen den Fundamentstandort der geplanten Windenergieanlageräumlich definieren und sind nicht auf andere Vorhaben anzuwenden. DieBaugrenzen dürfen durch die Rotoren der Windenergieanlagen überschritten werden. Die dauerhaftvorgehaltene Kranstell- und Montagefläche von 1.500 m² je Windenergieanlage darfaußerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet werden.6.4 Flächen für Abfall- und Abwasserbeseitigung/ Rückhaltung und Versickerungvon Niederschlagswasser sowie Hauptver- und EntsorgungsleitungenIn unbebauten Gebieten verteilt sich der jährliche Niederschlag auf Verdunstung, oberirdischenAbfluss in Gewässer und Versickerung. Durch Auffüllungen, Erdabtrag und Versiegelung verlierendie Bauflächen ihre natürliche Bedeutung für den Wasserhaushalt. <strong>Im</strong> Sinne einerökologisch orientierten Entwässerung soll das im Geltungsbereich des Bebauungsplan anfallendeOberflächenwasser ohne Schädigung Dritter breitflächig der Versickerung zugeführtwerden.6.5 Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklungvon Boden, Natur und Landschaft§ 14 BNatSchG von Rheinland-Pfalz schreibt vor, dass vermeidbare Beeinträchtigungen vonNatur und Landschaft zu unterlassen und unvermeidbare Beeinträchtigungen vorrangig auszugleichenoder in sonstiger Weise zu kompensieren sind. Der Umfang der landespflegerischenMaßnahmen richtet sich nach den Auswirkungen des Planvorhabens.Dem Bebauungsplanverfahren liegt die Ausarbeitung eines Fachbeitrag Naturschutz vom IngenieurbüroMonzel-Bernhardt, Rockenhausen (März 2013) zu Grunde. Des Weiteren wurde vonder Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart eine spezielle Artenschutzrechtliche Prüfungzum Planvorhaben ausgearbeitet (Dezember 2012) sowie eine Landschaftsbildbewertung (Februar2013).Die zulässige Höhe der baulichen Anlage und die Versiegelung von Flächen stellen den stärkstenEingriff des Planvorhabens dar. Zudem müssen teilweise biotopkartierte, strukturreicheGebüschstrukturen (BK-6212-0124-2010: „Aspenberg – Südhang“) beseitigt werden, die pauschalunter Schutz stehen im Sinne der Erhaltung von bestimmten Lebensgemeinschaften alsökologischer Trittstein. Hinsichtlich dieser Konfliktpunkte sollten deshalb alle Möglichkeiten, diewirtschaftlich auch vertretbar sind, ausgeschöpft werden.Der Bebauungsplan folgt dabei den Grundprinzipien der Vermeidung, Minimierung und demAusgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 27


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 28Minimierungs- / VermeidungsmaßnahmenMinimierungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen dienen der Einschränkung der Auswirkungendes Vorhabens.AusgleichsmaßnahmenDie Ausgleichsmaßnahmen dienen dazu, die durch den Eingriff in Natur und Landschaft unvermeidbarentstehenden Beeinträchtigungen an Ort und Stelle oder in der engeren Umgebungso zu kompensieren, dass die durch den Eingriff beeinträchtigten oder verloren gegangenenFunktionen des Naturhaushaltes und/oder des Landschaftsbildes wieder hergestellt werden.Das Ausgleichsgebot ist striktes Recht und somit einer Abwägung nicht zugänglich.ErsatzmaßnahmenErsatzmaßnahmen sollen im gleichen (Natur)Raum für eine Verbesserung des Zustandes vonNatur und Landschaft sorgen und damit eine wesentliche Verschlechterung der ökologischenund landschaftsästhetischen Gesamtbilanz zu Lasten von Natur und Landschaft verhindern.Ersatzzahlungen gemäß § 10 Abs. 4 LNatSchGKönnen die durch einen nicht ausgleichbaren Eingriff beeinträchtigten Funktionen von Naturund Landschaft auch durch Ersatzmaßnahmen nicht kompensiert werden, so hat der Verursacherfür die verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen eine Ersatzzahlung zu leistengemäß § 10 Abs. 4 LNatSchG.<strong>Im</strong> Bebauungsplan werden entsprechende Festsetzungen als Minimierungsmaßnahmen zumSchutz der Umweltgüter Boden, Wasser, Luft, Fauna und Flora sowie Landschaftsbild getroffenbzw. in der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden die genannten Ansätze berücksichtigt:• Sämtlicher im Baufeld befindlicher Ober-(Mutter-)boden ist gemäß § 202 BauGB undDIN 18915 ist zu sichern. Der Bodenaushub ist auf ein notwendiges Maß zu beschränken.Für Aushubmassen, die im Rahmen der Baumaßnahmen nicht wieder eingebautwerden können, ist eine Wiederverwendung andern Orts zu prüfen oder ggf. eine fachgerechteEntsorgung. Eine Überdeckung und Vermischung des Oberbodens mitErdaushub oder Baumaterial sowie die Verdichtung durch Baufahrzeuge sind untersagt.Abgeschobener Boden ist zur Zwischenlagerung auf Mieten aufzusetzen. Bei einer Lagerungvon mehr als 8 Wochen sind die Mieten durch geeignete Ansaaten(Leguminosen etc.) zu begrünen. Generell sind alle Bodenverdichtungen, insbesonderedie unteren Bodenschichten vor dem Einbau des Oberbodens, zu lockern, die im Zugeder Baumaßnahmen entstanden, falls sie nicht sogar der Planung zuträglich sind.• Sorgfältige Standortwahl für Baustelleneinrichtungen und –zufahrten. Die Zwischenlagerungvon Baumaschinen, Baustoffen und Erdaushub ist nach Möglichkeit aufIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 28


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 29versiegelten oder überbauten Flächen anzulegen, um auftretende Beeinträchtigungenauf das notwendige Mindestmaß zu beschränken. Dies kann bspw. auf (teil-)befestigtenFlächen von angrenzenden Wirtschaftswegen erfolgen.• Frühzeitige Wiederbegrünung / Zwischensaat aller durch die Baumaßnahme entstehenderoffener Bodenflächen, zum Schutz der Flächen vor Erosion gem. DIN 18915.• Das Oberflächenwasser ist entsprechend der Bestandssituation auf den angrenzendenFlächen breitflächig der Versickerung zuzuführen.• Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist, abweichendvon den Flächen, die in Bodenhöhe für Betrieb und Unterhaltung der Windenergieanlagebenötigt werden, weitgehend zu erhalten (keine zusätzlichen Baukörper). Die Zahlder WEA im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist einzugrenzen.• Bauwerkshöhe und Grundfläche der WEA sind entsprechend dem tatsächlichen Erforderniszu beschränken. Zusätzliche Versiegelungen für Erschließungsflächen derWindenergieanlage sind nur im tatsächlich erforderlichem Maße (fahrdynamisch belasteteTeilflächen) zulässig. Für die Befestigungen sind soweit wie möglichwasserdurchlässige Materialien, wie z.B. wassergebundene Decke o. ä. zu verwenden.• Die Zuwegung zur Windenergieanlage muss den notwendigen Anforderungen für Aufbauund Betrieb genügen. Bei Planung und Ausführung ist eine minimaleDimensionierung zu berücksichtigen, d.h. dass nach dem Aufbau der Anlage nicht mehrbenötigte, befestigte Flächen wieder in den Urzustand zurückversetzt werden. Eingriffein hochwertige Biotopstrukturen sind möglichst zu minimieren.• Beim Bau der Windenergieanlage ist eine an die topographische Situation angepassteBauweise vorzusehen. Eingriffe in die natürliche Reliefsituation sind möglichst zu minimieren.• Die baulichen Anlagen (WEA) sollen sich möglichst in das Landschaftsbild einfügen.Deshalb sind bei der Farbgebung von Turm, Maschinenträger und Rotorblättern sowiebei der Gestaltung des Turms (Materialwahl) verbindliche Vorgaben festzusetzen, sodasssich die geplante Windenergieanlage in das nähere räumlichen Umfeld einfügt.• Eine Einfriedung der Windenergieanlage einschließlich der Nebenanlagen ist unzulässig.• Baum- und Strauchgehölze sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans im Sinne derDIN 18920 soweit wie möglich zu erhalten und vor Beeinträchtigungen des Wurzel-,Stamm- und Kronenbereiches während der Baumaßnahmen in geeigneter Weise zuschützen. Müssen Gehölze im Zuge der Bauausführung punktuell entfernt werden odersind Rückschnittarbeiten erforderlich, sind diese Arbeitsgänge entsprechend der gutenfachlichen Praxis auszuführen. Durch die Berücksichtigung der Brutzeit von Vögelnkann die Tötung von mobilen Artengruppen weitgehend ausgeschlossen werden.• Eingriffe in den Boden dürfen auf den Grundstücken mit den Flurstücks-Nummern 322und 324 (hier Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse vorhanden) nur wäh-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 29


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 30rend der Aktivitätszeit und außerhalb der Gelegeperiode der Zauneidechse erfolgen umden Tieren ein aktives Ausweichen vor Beginn der Bautätigkeit zu ermöglichen. <strong>Im</strong> ZeitraumMitte März - Mitte Mai und Anfang August – Ende September sind sämtlicheEntwicklungsstadien der Zauneidechse ausreichend mobil, um aktiv auszuweichen. EinEingriff während der immobilen Phase der Tiere (Winterstarre von Anfang Oktober –Mitte März), ist zu unterlassen. Bauzeitbedingte Abweichungen sind mit der KreisverwaltungDonnersbergkreis, Untere Naturschutzbehörde abzustimmen.• Um eine Tötung von Zauneidechsen im Zuge der Bautätigkeit weitestgehend ausschließenzu können, sind die Individuen im vom Vorhaben betroffenen Bereich bereits vorBeginn der Arbeiten nach Erfordernis abzufangen und in ein vorher optimiertes Ersatzhabitat(siehe CEF-Maßnahme A-C2) umzusiedeln. Um eine Rückwanderung der Tierezu vermeiden, ist das Ersatzhabitate durch eine Reptilienbarriere (z.B. Teichfolie) bis zurersten Eiablage (bei Fang im Frühjahr) bzw. bis zur ersten Winterstarre (bei Fang imSpätsommer/Herbst) abzuzäunen. Hierzu muss die Folie Reptiliensicher am Boden befestigtbzw. eingegraben werden. Das Abfangen soll günstigenfalls erfolgen, wenn nochkeine Eiablage stattgefunden hat bzw. wenn die Jungtiere schon geschlüpft sind und dieAdulten noch nicht in den Winterverstecken sind (d.h. Mitte März – Anfang Mai oder AnfangAugust – Ende September). Ausnahmen bzw. Abweichungen von der dargestelltenVorgehensweise sind mit der Kreisverwaltung Donnersbergkreis, Untere Naturschutzbehördeabzustimmen.• Auf der Grundlage der Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zumPlanvorhaben ist ein Gondelmonitoring für Fledermausarten im Rahmen der B<strong>Im</strong>Sch-Genehmigung zu prüfen, um den Anforderungen des besonderen Artenschutzes zuentsprechen (Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1BNatSchG). Ggf. wird die Festlegung von Abschaltlogarithmen für die Windenergieanlageerforderlich.Nachfolgend erfolgt die Darstellung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen.Grundsätzlich ist anzumerken, dass die Maßnahmenrealisierung zunächst auf gemeindeeigenenGrundstücken der Ortsgemeinde Oberndorf stattfinden soll. Dabei stehen die zuerstgenannten Maßnahmenflächen im Vordergrund. Die dargestellten Standortalternativen sowiedie Inanspruchnahme der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern als Maßnahmenträgerist nachrangig. Da die Maßnahmenumsetzung nicht abschließend geklärt ist,werden die Flächenalternativen hier abschließend dargestellt.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 30


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 31Es werden die nachfolgend genannten vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) erforderlich, um kontinuierlich die ökologischeFunktion von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) einzelnerArten im überplanten Bereich zu sichern, um eine Aktivierung der Verbotsfolgen nach § 44 Abs.1 BNatSchG, zu vermeiden:• Zum Ausgleich des Lebensraumverlustes von Feldlerche und Wachtel ist als Maßnahmezum vorgezogenen Funktionsausgleich (CEF-Maßnahme: A-C1) eine Buntbracheentsprechend ihren Habitatansprüchen mit einem Flächenumfang von ca. 0,2 ha aufden Grundstücken mit den Flurstücks-Nummern 249, 250 und 251 in der Langgewanneder Ortsgemeinde Oberndorf anzulegen und zu unterhalten. Die Flächensicherung erfolgthier über vertragliche Vereinbarungen mit den Grundstückseigentümern. Alternativhierzu kann das gemeindeeigene Grundstück mit der Flurstücks-Nummer 1124 in derGemarkung Bayerfeld-Stechweiler verwendet werden, bei dem die Flächensicherungüber eine grundbuchliche Eintragung zu gewährleisten ist. Bei einer Maßnahmenumsetzungdurch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern dürfen nachAbstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde weitere Alternativflächenmit angepassten Maßnahmen zur Förderung der Offenlandarten verwendet werden.Nach Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde (13.05.2013) sollendiesbezüglich die Grundstücke mit den Flurstücks-Nummern 904, 916/4 (teilweise) und910/2 in der Gemarkung Bayerfeld-Steckweiler verwendet um diese landwirtschaftlichenFlächen durch Nutzungsextensivierung zu Nahrungs- und Bruthabitaten fürOffenlandarten herzustellen. Zusätzlich sollen hier durch kleine Veränderungen im ReliefVernässungsstellen entstehen (einschl. Anpflanzen von Sträuchern und Obstbäume).Die Maßnahmenumsetzung kann in einem Verhältnis von 1:1 anerkannt werden. Für dieKompensation der Ausgleichsverpflichtung würde die anteilige Inanspruchnahme desGrundstückes mit der Flurstücks-Nummer 916/4 [d.h. 2.000m² von 11.500 m²] genügen.• Zum Ausgleich des Lebensraumverlustes der Zauneidechse ist als Maßnahme zum vorgezogenenFunktionsausgleich (CEF-Maßnahme: A-C2) ein Ersatzhabitat entsprechendihren Habitatansprüchen auf dem gemeindeeigenem Grundstück mit der Flurstücks-Nummer 324 anzulegen und zu unterhalten. Bei einer Maßnahmenumsetzung durch dieStiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern dürfen nach Abstimmung mitder zuständigen Unteren Naturschutzbehörde weitere Alternativflächen verwendet werden.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 31


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 32Als landespflegerische Ersatzmaßnahme (Kompensationsvolumen für Versiegelung / Baufeldberäumungca. 5475 m²) wird die nachfolgend genannte Festsetzung auf Grundlage derEingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung zum Planvorhaben vereinbart:• Das gemeindeeigene Grundstück mit der Flurstücks-Nummer 306 in der GemarkungOberndorf, Gewanne „In der Winddelle“ wird teilweise als Ersatzfläche E1 zum landespflegerischenAusgleich der geplanten Eingriffe in Boden, Natur und Landschaftfestgesetzt. Hier soll die Pflanzung eines Gehölzgürtels aus 450 standorttypischenSträuchern und 8 Obstbäumen entlang des südlich angrenzenden Wirtschaftsweges(Grundstück mit der Flurstücks-Nummer 305) erfolgen. Es ist eine extensive Pflege derFlächen vorzusehen. Als Standortalternative steht das gemeindeeigene Grundstück mitder Flurstücks-Nummer 297 in der Gemarkung Oberndorf zur Verfügung. Bei einerMaßnahmenumsetzung durch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslauterndürfen nach Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde weitereAlternativflächen mit angepassten Maßnahmen zur Förderung der Offenlandarten verwendetwerden. Nach Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde(13.05.2013) können diesbezüglich folgende Flächen / Maßnahmen verwendet werden:• Die Grundstücke mit den Flurstücks-Nummern 904, 916/4 (teilweise) und 910/2 inder Gemarkung Bayerfeld-Steckweiler können verwendet um diese landwirtschaftlichenFlächen durch Nutzungsextensivierung zu Nahrungs- und Bruthabitaten fürOffenlandarten herzustellen. Zusätzlich sollen hier durch kleine Veränderungen imRelief Vernässungsstellen entstehen (einschl. Anpflanzen von Sträuchern undObstbäume). Die Maßnahmenumsetzung kann in einem Verhältnis von 2:1 anerkanntwerden. Für die Kompensation der Ausgleichsverpflichtung würde dieanteilige Inanspruchnahme des Grundstückes mit der Flurstücks-Nummer 910/2[d.h. 10.914 m² von 15.527 m²] genügen;Durch den geplanten Bau der Windenergieanlage werden Eingriffe (visuelle Störung) in dasLandschaftsbild vorbereitet, die auf Grund der Höhe des Bauwerkes (ca. 200 m) nicht in vollemUmfang kompensiert werden können. Durch die Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgarterfolgte eine gesonderten Sichtbarkeitsanalyse mit einer Landschaftsbildbewertung, in der daserforderliche Kompensationserfordernis (Ersatzzahlung) anhand des Darmstädter Modells ermitteltwurde. Die hierzu abschließende Berechnung erfolgt im Zuge der B<strong>Im</strong>SchG-Genehmigung und ist von der anzunehmenden Vorbelastung abhängig. <strong>Im</strong> Bebauungsplanwird jedoch festgesetzt, dass die zu leistende Ersatzzahlung zweckgebunden für die Freihaltungder Weinbergsbrachen an den <strong>Alsenz</strong>hängen entsprechend dem Bewirtschaftungskonzeptder Kreisverwaltung Donnersbergkreis verwendet werden soll. Die Maßnahmenumsetzung solldurch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern erfolgen. Hierfür stehen u.a.die gemeindeeigenen Grundstücke mit den Flurstücks-Nummern 339, 354, 355 und 360 zurVerfügung. Ggf. werden vom Maßnahmenträger alternative Grundstücksflächen nach Abstim-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 32


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 33mung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde verwendet.Es wird darauf verwiesen, dass der Verursacher der Eingriffe bzw. der Vorhabenträger vor Beginnder o.g. Eingriffe eine verbindliche Vereinbarung hinsichtlich der Umsetzung derlandschaftspflegerischen Maßnahmen durch die Ortsgemeinde Oberndorf, die Stiftung KulturlandschaftRheinland-Pfalz, Kaiserslautern oder Dritte vorlegen wird.6.6 Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, einesErschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastendFlächenEine gesicherte Erschließung ist eine Mindestvoraussetzung für die Ausweisung von Bauflächen.Für die Erschließung des Planbereiches muss die Anfahrt über bestehendeWirtschaftswege von der Kreisstraße K 25 kommend erfolgen, wofür ein entsprechender Nutzungs-und Gestattungsvertrag zwischen Betreiber der geplanten Windenergieanlage und derOrtsgemeinde abzuschließen ist (privatrechtliche Vereinbarung). Hiermit in Zusammenhangstehende landschaftspflegerische Eingriffe sind im B<strong>Im</strong>Sch-Antrag zum konkreten Bauvorhabendarzustellen und die Umsetzung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen soll überden entsprechenden Genehmigungsbescheid verbindlich geregelt werden.Zur Sicherung der dauerhaften Zufahrt von den bestehenden Wirtschaftswegflächen zur geplantenWindenergieanlage bzw. zur geplanten Kranstellfläche dürfen maximal 250 m² alszusätzliche Wegfläche ausgebaut werden. Zur Befestigung dieser Fläche sind wasserdurchlässigeMaterialien wie wassergebundene Decke o.ä. zu verwenden, soweit dabei denfahrdynamischen Aspekten entsprochen werden kann.6.9 Flächen für besondere Anlagen und Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichenUmwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundes-<strong>Im</strong>missionsschutzgesetzes sowie die zum Schutz vor solchen Einwirkungen oderzur Vermeidung oder Minderung solcher Einwirkungen zu treffenden baulichenund sonstigen technischen Vorkehrungen<strong>Im</strong> Sinne des <strong>Im</strong>missionsschutzes ist die Position bzw. die technische Ausgestaltung der Windenergieanlageso zu wählen, dass für die umliegenden Siedlungen und Einzelhäuserbeeinträchtigende <strong>Im</strong>missionen (Lärm und Schattenwurf) vermieden werden. Es dürfen die <strong>Im</strong>missionsrichtwertenach TA-Lärm (nachts) nicht überschritten werden (gemessen 0,5 m vordem geöffneten Fenster). Dies ist in dem anschließenden Genehmigungsverfahren gemäßB<strong>Im</strong>SchG anlagentypabhängig durch ein Lärmgutachten nachzuweisen, dass die vorhandenenund maßgeblichen Vorbelastungen im räumlichen Zusammenhang berücksichtigt. Die KreisverwaltungDonnersbergkreis hat in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass im Zugedes Genehmigungsverfahren auch anschließende Messungen zur Feststellung der örtlichenIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 33


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 34<strong>Im</strong>missionen erfolgen können. Innerhalb von 3 bis 12 Monaten nach Inbetriebnahme der Windenergieanlagemuss damit gerechnet werden, dass es im Ergebnis dieser örtlichen Messungenzur ggf. erforderlichen Festsetzung von Abschaltzeiten bis hin zu einer Stilllegung der Windenergieanlagekommen kann, sofern die Messung ergaben, dass die <strong>Im</strong>missionsrichtwerte derTA-Lärm nicht eingehalten werden können. In letzter Konsequenz könnte es zum Rückbau derAnlage kommen. Die bei der Genehmigungsbehörde (Kreisverwaltung Donnersbergkreis) vorzulegendeRückbaubürgschaft würde auch in diesem Fall zur Absicherung dienen.Grundlegend für das Bebauungsplanverfahren „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ ist die Schallimmissionsprognose(März 2013) der Lahmeyer International GmbH, Bad Vilbel, in deren Ergänzung dasGutachten „Maximale Schallimmissionsbelastung für die Standorte Oberndorf und Bayerfeld-Steckweiler“ (April 2013) von der Lahmeyer International GmbH, Bad Vilbel erarbeitet wurde.Die Schattenwurfs-<strong>Im</strong>missionsprognose (März 2013) wurde vorab durch die Pfalzwerke AG,Ludwigshafen erarbeitet. Die Gutachten weisen beispielhaft und anlagenspezifisch die Einhaltungder <strong>Im</strong>missionsrichtwerte für den Bau der geplanten Windenergieanlage „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“nach unter Berücksichtigung der anzunehmenden Vorbelastung.6.7 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<strong>Im</strong> Zuge der Umsetzung der Ersatzmaßnahme E1 auf dem Grundstück mit der Flurstücks-Nummer 306 (2. räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes) ist ein vierreihiger Gehölzriegelaus 450 standorttypischen Sträuchern und 8 Obstbäumen zu pflanzen. Die zuverwendenden Arten und Pflanzqualitäten sind der Pflanzliste zu entnehmen. Mit einem Anteilvon 50 von Hundert sind dornige Arten bei der Auswahl der Strauchgehölze vorzusehen.7. FlächenangabenDie Grenzen des ersten räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“umfassen eine Gesamtfläche von ca. 6,4 ha. Die Grenzen des zweiten räumlichen Geltungsbereichesdes Bebauungsplanes „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ umfassen eine Gesamtfläche von ca. 3,3 ha.Der gesamte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ umfasst ca. 9,7 ha.Durch die Planaufstellung werden die Flächen innerhalb des Bebauungsplanes einer städtebaulichenOrdnung zugeführt. Dabei werden folgende Nutzungsarten festgesetzt:Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 34


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 35vgl.BebauungsplanNutzungsart/GebietFläche (m²)1. Geltungsbereich Sondergebiet für Windenergie/Windpark (Neuplanung64.385 m²im Bestand)1. Geltungsbereich Flächen mit Schutzvorkehrungen im Sinne des <strong>Im</strong>missionsschutzes(innerhalb des o.g.Sondergebietes)2. Geltungsbereich Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung33.319 m²von Boden, Natur und Landschaft(Ersatzmaßnahme E1)Gesamtfläche 97.065 m²Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 35


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 368. Hinweise auf FachplanungenFachbeitrag NaturschutzDie Berücksichtigung landespflegerischer Belange erfolgt im Rahmen eines Fachbeitrages Naturschutzzum Bebauungsplan. <strong>Im</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind erforderlicheFlächen und Maßnahmen festgesetzt.Der Fachbeitrag Naturschutz (Juni 2013) zum Bebauungsplan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ wurde durch dasIngenieurbüro Monzel und Bernhardt, Rockenhausen erarbeitet.Spezielle Artenschutzrechtliche PrüfungDie besondere Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange erfolgte im Zuge der Ausarbeitungeiner speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan. <strong>Im</strong>Bebauungsplanes sind erforderliche Flächen und Maßnahmen festgesetzt bzw. dargestellt.Die spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (Dezember 2012) zum Bebauungsplan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“wurde durch die Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart erarbeitet.Sichtbarkeitsanalyse mit Landschaftsbildbewertung nach ‚Darmstädter Modell“Die besondere Berücksichtigung der Belange des Landschaftsbildes erfolgte im Zuge der Ausarbeitungeiner Sichtbarkeitsanalyse mit Landschaftsbildbewertung nach ‚Darmstädter Modell“für den gesamten Windpark zum B<strong>Im</strong>Sch-Antrag (WEA1„<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“, WEA2 „In der Winddelle“,WEA3 „Schmalfelderhof“) und wurde diesem Planverfahren orientierend zur Verfügunggestellt. <strong>Im</strong> Bebauungsplanes sind erforderliche Maßnahmen festgesetzt.Die Sichtbarkeitsanalyse mit Landschaftsbildbewertung (Februar 2013) wurde durch die Gruppefür ökologische Gutachten, Stuttgart erarbeitet.<strong>Im</strong>missionsschutzDie Berücksichtigung der <strong>Im</strong>missionen durch die geplanten und bestehenden Windenergieanlagen(Vorbelastung) erfolgten im Rahmen gutachterlichen Stellungnahme zum Vorhaben.Die Schallimmissionsprognose (März 2013) wurde im Auftrag der Pfalzwerke AG, Ludwigshafendurch Lahmeyer International, Bad Vilbel erarbeitet.Die Schattenwurfs-<strong>Im</strong>missionsprognose (März 2013) wurde vorab durch die Pfalzwerke AG,Ludwigshafen erarbeitet.Der maximale Schallemissionspegel wurde auf Grundlage des Gutachtens „Maximale Schallimmissionsbelastungfür die Standorte Oberndorf und BayerfeldSteckweiler“ (April 2013) vonLahmeyer International GmbH, Bad Vilbel bestimmt.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 36


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 37EUmweltberichtTeil 2 UmweltberichtDie Veranlassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“, ergibt sich aus demErfordernis, die Rechtsgrundlage für den Bau einer Windenergieanlage innerhalb der Gemarkungvon Oberndorf zu schaffen.1.0 Einleitung1.1 Kurzdarstellung der Inhalte und Ziele des BebauungsplanesAngaben zum StandortDer Planbereich liegt in der östlich der Oberndorfer Ortslage und ist über die Kreisstraße K25und daran anschließende Wirtschaftswege zu erreichen. Der Planbereich ist unbebaut und wirdvor allem im Bereich des geplanten WEA-Standortes durch einen dichten Gebüschaufwuchsgeprägt, der im Zusammenhang mit den südlich angrenzenden Hangbereichen (teilweisebrachliegenden Weinberge) steht. Die angrenzenden Flächen sind teilweise intensiv ackerbaulichgenutzt. Topographisch stellt sich das Gebiet als eine Hochfläche auf dem Aspenberg imRandbereich des <strong>Alsenz</strong>tals dar.<strong>Im</strong> Plangebiet liegt lt. den Daten des Deutschen Wetterdienstes eine mittlere Windgeschwindigkeitvon 5,8-6,0 m/s in 100 m über Grund vor.Art des Vorhabens und FestsetzungenDie Ortsgemeinde Oberndorf beabsichtigt im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung desBebauungsplanes „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ um die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau einerWindenergieanlage in der Gewanne zu schaffen. Das Planvorhaben ist Teil der Entwicklungder Windenergienutzung auf dem Aspenberg (als Konzentrationsbereich) und steht im Zusammenhangmit der Entwicklung einer zweiten Windenergieanlage in der Gewanne „In derWinddelle“ (südöstlich des Standortes) auf Oberndorfer Gemarkung sowie einer Windenergieanlageauf der östlich angrenzenden Gemarkung von Bayerfeld-Steckweiler(„Windenergieanlage Schmalfelderhof“).Das Vorhaben entspricht der Zielstellung, die Nutzung regenerativer Energie voranzutreiben;was aufgrund der bauplanungsrechtlichen Privilegierung insbesondere für die Nutzung derWindenergie gilt. Mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie der bauplanungsrechtlichenPrivilegierung von Windkraftanlagen wurden die gesetzgeberischenVoraussetzungen zur Förderung regenerativer Energien – hier insbesondere Windkraft - geschaffen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 37


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 38Mit der Überplanung des ersten räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“wird ein Sonstiges Sondergebiet (SO) nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit derZweckbestimmung „Windenergie/Windpark“ festgesetzt, indem nur bauliche Anlagen und Nutzungenzulässig sind, die der Nutzung der Windenergie dienen, dieses Vorhaben nichtbeeinträchtigen oder die bestehenden landwirtschaftlichen Nutzungen sichern.Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans entspricht insbesondere demErfordernis, die Baulastabstandsflächen zur geplanten WEA in den räumlichen Geltungsbereichdes Bebauungsplanes einzubeziehen.Das Maß der baulichen Nutzung für die geplante Windenergieanlage wird mit einer maximalzulässigen Gesamthöhe von 200 m festgesetzt sowie mit einer maximal zulässigen Grundflächevon 2.000 m² (WEA-Fundament: 500 m², Kranstellfläche: 1.500 m²). Neben derdauerhaften Versiegelung im Zufahrtsbereich der geplanten WEA (max. 250 m²) wird ggf. derAusbau der bestehende Wegflächen ab der Kreisstraße K 25 erforderlich, wobei entsprechendelandschaftspflegerische Belange im B<strong>Im</strong>Sch-Verfahren berücksichtigt werden sollen. Dieverkehrliche Zufahrt zur geplanten WEA wird über Gestattungsvereinbarungen zwischen Ortsgemeindeund Vorhabenträger gesichert.Das im Geltungsbereich des Bebauungsplan anfallende Oberflächenwasser soll ohne SchädigungDritter breitflächig der Versickerung zugeführt werden. Die Ausführung der zulässigenWindenergieanlagen wird hinsichtlich Bauart (max. 3 Rotorblätter, Turmkonstruktion), Farbgebung(Spezialanstrich) und Kennzeichnung beschränkt. Die Zulässigkeit derWindenergieanlage im Plangebiet ist zudem von der Genehmigung gemäß B<strong>Im</strong>SchG (u.a. Einhaltungder relevanten <strong>Im</strong>missionsrichtwerte für Schall und Schattenschlag) abhängig.<strong>Im</strong> Bebauungsplan werden diverse Vermeidungsmaßnahmen zur Minimierung der landschaftspflegerischenKonflikte vereinbart. Des Weiteren sollen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen(CEF-Maßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) die ökologische Funktion von Fortpflanzungs-und Ruhestätten einzelner Arten im überplanten Bereich sichern (Feldlerche, Wachtel,Zauneidechse) um eine Aktivierung der Verbotsfolgen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden.Als multifunktionale Ersatzmaßnahme wird die Herstellung eines Gehölzriegels ausSträuchern und Obstbäumen in einem 2. räumlicher Geltungsbereich zum Bebauungsplanfestgesetzt, wobei hier insbesondere auf die Habitatansprüche des Neuntöters eingegangenwerden soll (mind. 50 % dornige Sträucher).Durch den geplanten Bau der Windenergieanlage werden Eingriffe (visuelle Störung) in dasLandschaftsbild vorbereitet, die auf Grund der Höhe des Bauwerkes nicht in vollem Umfangkompensiert werden können. <strong>Im</strong> Bebauungsplan wird festgesetzt, dass die zu leistende Ersatzzahlungzweckgebunden für die Freihaltung der Weinbergsbrachen an den <strong>Alsenz</strong>hängenentsprechend dem Bewirtschaftungskonzept der Kreisverwaltung Donnersbergkreis verwendetwerden soll.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 38


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 39Die Ausführung und Unterhaltung der landschaftspflegerischen Maßnahmen soll durch dieOrtsgemeinde Oberndorf in Kooperation mit dem Vorhabensträger erfolgen. Bei einer Maßnahmenumsetzungdurch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern dürfennach Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde weitere Alternativflächenmit angepassten Maßnahmen zur Förderung der Offenlandarten verwendet werden.Eine entsprechende verbindliche Vereinbarung wird vom Vorhabenträger vorgelegt.Der Betrieb der Windenergieanlage ist zeitlich auf eine Dauer von max. 28 Jahren beschränkt,wobei nach heutigem Erkenntnis- und Entwicklungsstand sowie aufgrund der derzeit vorherrschendenRahmenbedingungen der Repowering-Prozess zu einem früheren Zeitpunkteinsetzen dürfte. Inwiefern das Repowering der geplanten Anlagen am gleichen Standort vorgesehenwird, ist aus heutiger Sicht nicht zu beurteilen. Es ist jedoch davon auszugehen, dassdie Flächen nach dem Anlagenrückbau wieder ihren Urzustand entsprechend hergestellt werden.Eine entsprechende Vereinbarung wurde zwischen Betreiber und Ortsgemeindevereinbart.<strong>Im</strong> Zuge der Anlagengenehmigung (Verfahren gemäß B<strong>Im</strong>SchG) wird zudem voraussichtlicheine Rückbaubürgschaft als Nebenbestimmung aufgenommen, die vor tatsächlichem Baubeginngegenüber der Genehmigungsbehörde (Kreisverwaltung Donnersbergkreis) zu hinterlegenist.Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und BodenDie Grenzen des ersten räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“in der gleichnamigen Gewanne in der Gemarkung Oberndorf umfassen die Grundstücke mitden Flurstücks-Nummern 253 (teilweise), 254 (teilweise), 255 (teilweise), 256 (teilweise), 257(teilweise), 319, 320 (teilweise), 321, 322, 323, 324, 341/1 (teilweise), 342 (teilweise), 343, 345(teilweise), 349/1 (teilweise) und 359 (teilweise). Der erste räumliche Geltungsbereich besitzteine Gesamtfläche von ca. 6,4 ha.Die Grenzen des zweiten räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes umfasst dasGrundstück mit der Flurstücks-Nummer 306 und besitzt eine Gesamtfläche von ca. 3,3 ha.Der gesamte Geltungsbereich des Bebauungsplan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ umfasst ca. 9,7 ha.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 39


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 40Nachfolgend werden die Anteile der einzelnen Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanesanteilig aufgelistet:vgl.BebauungsplanNutzungsart/GebietFläche (m²)1. Geltungsbereich Sondergebiet für Windenergie/Windpark (Neuplanung64.385 m²im Bestand)1. Geltungsbereich Flächen mit Schutzvorkehrungen im Sinne des <strong>Im</strong>missionsschutzes(innerhalb des o.g.Sondergebietes)2. Geltungsbereich Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung33.319 m²von Boden, Natur und Landschaft(Ersatzmaßnahme E1)Gesamtfläche 97.065 m²Aufgrund der durch den Bebauungsplan vorbereiteten Überbaubarkeit des Bodens mit Gebäudenund Verkehrsflächen können bis zu 2.250 m² Bodenfläche dauerhaft versiegelt werden.Entsprechend der obigen Aufstellung zum Bebauungsplan und des vorliegenden FachbeitragesNaturschutz ergibt sich folgende Flächenbilanz bezüglich des Eingriffsumfanges und des Ausgleichspotenzials:Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 40


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 41Eingriffe gemäß § 10 Abs. 1 LNatSchGFestsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche (GRZ): 2.000 m²- Ausbau des kreisförmigen WEA-Fundamentes (d=25m),davon 500 m² Vollversiegelung von biotopkartiertenGebüschkomplexen (Schlehengehölz) im Verhältnis 1:5 2.500 m²- Ausbau der dauerhaft vorgehaltenen Kranstellflächen (Ages = 1.500 m²),davon 600 m² Teilversiegelung (Schotter) von biotopkartiertenGebüschkomplexen (Schlehengehölz) im Verhältnis 1:4 2.400 m²- Ausbau der dauerhaft vorgehaltenen Kranstellflächen (Ages = 1.500 m²),davon 900 m² Teilversiegelung (Schotter) von Acker- und Wegflächenim Verhältnis 2:1 450 m²Festsetzung von Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmungzur dauerhaften Erschließung der WEA (Wirtschaftsweg): 250 m²- Herstellung der dauerhaften Zufahrt zur WEA von bestehendenWirtschaftsweg, davon 250 m² Teilversiegelung (Schotter) vonAcker- und Wegflächen (grasig) im Verhältnis 2:1 125 m²- Gesamt: 5.475 m²Ausgleich gemäß § 10 Abs. 1 LNatSchGFlächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung /Herstellen einer Buntbrachen als vorgezogene AusgleichsmaßnahmeA-C1 für die Eingriffe von WEA „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“- Umwandlung von 2.000 m² Ackerland in dauerhaftes Grünlandmit Faktor 10:1 200 m²Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern/Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung(multifunktionale Ersatzfläche E1)- davon Pflanzung von 8 hochstämmigen Obstbäumenmit Faktor 1:100 800 m²- davon Pflanzung von 450 standorttypischen Strauchgehölzenmit Faktor 1:10 4.500 m²Gesamt: 5.500 m²Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 41


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 42Landespflegerische Bilanzierung gemäß § 10 Abs. 1 LNatSchG:Eingriff 5.475 m²Kompensationsmaßnahmen – vorgezogener Ausgleich A-C1 - 200 m²Kompensationsmaßnahmen – Ersatzmaßnahme E1 - 5.300 m²Bilanz +25 m²Die Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich belegt eine vollständige Kompensation desgeplanten Vorhaben im Plangebiet. Eine Eingriffsbewältigung des geplanten Vorhabens liegtvor.1.2 Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen undihre BerücksichtigungFachgesetze / FachgutachtenFür das anstehende Bebauungsplanverfahren ist die Eingriffsregelung des § 1a Abs. 3 BauGB(BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 I 2414, in der derzeit gültigenFassung) i.V.m. § 18 Abs.1 des Bundesnaturschutzgesetzes (i.d.F. vom 29.07.2009) beachtlich,auf die im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung im Zuge der Umweltprüfung mit einemFachgutachten „Fachbeitrag Naturschutz zum Bebauungsplan ‚<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>‘“ im Bebauungsplanmit entsprechenden Festsetzungen eingegangen wird.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 42


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 432.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen2.1 Bestandsaufnahme und Bewertung des Umweltzustandes und derUmweltmerkmaleDer Umweltzustand und die besonderen Umweltmerkmale im unbeplanten Zustand werdennachfolgend auf das jeweilige Schutzgut bezogen dargestellt, um die besondere Empfindlichkeitvon Umweltmerkmalen gegenüber der Planung herauszustellen und Hinweise auf ihreBerücksichtigung im Zuge der planerischen Überlegungen zu geben. Anschließend wird die mitder Durchführung der Planung verbundene Veränderung des Umweltzustandes in Zusammenfassungder Fachgutachten dokumentiert und bewertet. Die mit der Planung verbundenenUmweltwirkungen werden deutlich heraus gestellt, um daraus Maßnahmen zur Vermeidung,Minimierung und zum Ausgleich/Ersatz ableiten zu können.2.1.1 Schutzgut MenschFür den Menschen sind im Zusammenhang mit der angestrebten Planung Auswirkungen aufdas Lebensumfeld (Schall, Schattenschlag sowie visuelle Beeinträchtigungen) und die Erholungsfunktionvon Bedeutung.Der Untersuchungsbereich besitzt aufgrund seiner bestehenden, nutzungsbedingten Ausprägung(landwirtschaftlich dominierte Flächen, Verkehrsflächen, Funk- bzw. Sendemasten,Freileitungen, vereinzelt Brachen) eine sehr geringe Bedeutung für die menschliche Erholung.Die Schallvorbelastung im Plangebiet resultiert zunächst aus Verkehrsgeräuschen. Hier ist derlandwirtschaftliche Verkehr zu nennen, der das Plangebiet regelmäßig frequentiert. Des Weiterenergeben sich auch Belastungen aus dem örtlichen bzw. überörtlichen Verkehr in derKreisstraße K 25, die hier wahrgenommen werden können. Trotz der Entfernung von ca. 1,5 –2,5 km sind auch Vorbelastungen aus den bestehenden Windenergieanlagen in den Gemarkungenvon <strong>Alsenz</strong> und Oberhausen/Appel, nördlich des Plangebietes, zumindestanzunehmen.Als weitere <strong>Im</strong>missionen im Plangebiet sind der bestehende Schattenschlag zu nennen, der mitden o.g. bestehenden Windenergieanlagen als Vorbelastung zu verbinden ist. Diese Anlagenwirken auch als visuell-ästhetische Beeinträchtigung (u.a. ruhelose Landschaft, Disko-Effekt,Hindernisbefeuerung) auf den Menschen in Verbindung mit den bestehenden Freileitungen undFunk- bzw. Sendemasten. Der dauerhafte Aufenthalt des Menschen wird somit im Plangebieterheblich beeinträchtigt.Aufgrund der beschriebenen Vorbelastungen weist das Plangebiet bezogen auf das SchutzgutMensch eine geringe Empfindlichkeit hinsichtlich planerischer Veränderungen auf.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 43


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 44BewertungDurch das Planvorhaben werden die bestehenden Beeinträchtigungen im Plangebiet (Schall,Schattenschlag, visuelle Beeinträchtigungen) deutlich verstärkt. Es wird jedoch darauf hingewiesen,dass als maßgebliche Vorbelastung im Sinne der TA Lärm nur die Lärmbelastungeines Ortes anzusehen ist, die von Anlagen ausgeht, die selbst unter den Anwendungsbereichder TA Lärm fallen, ohne dabei die <strong>Im</strong>missionsbeitrag der der zur Genehmigung gestellten Anlagezu berücksichtigen.<strong>Im</strong>missionen<strong>Im</strong> Rahmen der schalltechnischen <strong>Im</strong>missionsprognose der Lahmeyer International GmbH, BadVilbel (März 2013) wird belegt, dass die Anforderungen der TA Lärm zur Tages- und Nachtzeit,unter Berücksichtigung der Gesamtbelastung aller zu beachtenden Windenergieanlagen, eingehaltenwerden. Die Überschreitung der nächtlichen Richtwerte an den <strong>Im</strong>missionsorten NGaugrehweiler_<strong>Im</strong> Herrengarten 12 von 0,5 dB(A) und K Schmalfelderhof_Brunnenstraße 18von 0,1 dB(A) liegen im Toleranzbereich gemäß den Bestimmungen der TA Lärm, da die durchdie Vorbelastung verursachte Überschreitung der Richtwerte dauerhaft nicht mehr als 1dB(A)beträgt. Somit ist das Planvorhaben im Sinne der TA Lärm aus schalltechnischer Sicht umsetzbarbzw. genehmgungsfähig. Als <strong>Im</strong>missionspunkte wurden die nächstgelegenen Wohnhäuserbzw. möglichen Wohnhäuser der angrenzenden Ortschaften gewähltDes Weiteren wurde der voraussichtliche Schattenschlag für die geplante Windfarm, unter Berücksichtigungder anzunehmenden Vorbelastungen, anhand einer Schattenwurfs-<strong>Im</strong>missionsprognose (März 2013) durch die Pfalzwerke AG, Ludwigshafen ermittelt. An denmeisten <strong>Im</strong>missionsorten wurden auch hier die vorgeschriebenen Richtwerte eingehalten oderes trat überhaupt kein Schattenwurf auf. Jedoch wurde für die westlich des geplanten Windparksgelegenen <strong>Im</strong>missionsorte Oberndorf_<strong>Im</strong> Herdell 22 und Oberndorf_<strong>Im</strong> Herdell 24 eineÜberschreitung der maximal täglichen Beschattungsdauer (bis 30 Minuten) um bis zu 19 Minutenberechnet wofür die geplanten Anlagen auf der Oberndorfer Gemarkung („<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“und „In der Winddelle“) ursächlich sind. Weitere Überschreitungen wurden ferner an den <strong>Im</strong>missionsortenOberhausen an der Appel_Sonnenweg und Kalkofen_Bergstraße 6 festgestellt,da hier die jährliche Beschattungsdauer von maximal 30 Stunden um bis zu 16 Stunden/Jahrüberschritten wird. Hierfür sind jedoch die geplanten Anlagen auf den Gemarkungen von Oberhausen/Appelund <strong>Alsenz</strong> maßgeblich, die in gesonderten Genehmigungsverfahren betrachtetwerden.Es ist anzumerken, dass die durchgeführte Berechnung zum Schattenschlag grundsätzlich ein„Worst Case“-Szenario darstellt, d.h. die Beschattungszeiten unter der Voraussetzung berechnetwerden, dass die Sonne immer scheint und sich die Anlagen immer drehen. EineBerechnung unter Berücksichtigung der realen statistischen Sonnenscheindauer und der realenmittleren Betriebsstunden der Anlagen führt zu geringeren Beschattungszeiten.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 44


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 45Da die Überschreitung der <strong>Im</strong>missionsrichtwerte mit erheblichen Beeinträchtigungen für dasSchutzgut Mensch, vor allem in seiner subjektiven Wahrnehmung, verbunden sein kann, ist derBetrieb der Windenergieanlagen entsprechend der tatsächlichen Witterung (Abschaltautomatik)zu steuern. Bei Einhaltung der <strong>Im</strong>missionsrichtwerte ist auf Grund der Vorbelastung des Plangebietesnicht mit erheblichen Auswirkungen auf das Schutzgut zu rechnen. DieSchallimmissionsprognose (März 2013) und das ergänzende Gutachten „Maximale Schallimmissionsbelastungfür die Standorte Oberndorf und Bayerfeld-Steckweiler“ (April 2013) derLahmeyer International GmbH, Bad Vilbel sowie die Schattenwurfs-<strong>Im</strong>missionsprognose (März2013) der Pfalzwerke AG, Ludwigshafen weisen beispielhaft und anlagenspezifisch die möglicheEinhaltung der <strong>Im</strong>missionsrichtwerte für den Bau der geplanten Windenergieanlage „<strong>Im</strong><strong>Grafenfeld</strong>“ – auch unter Berücksichtigung der anzunehmenden Vorbelastung - nach.Der durch die Windenergieanlagen hinzukommende Verkehr (Wartung und Betrieb) wird aufgrunddes zu erwartenden geringen Umfangs zu keinen zusätzlichen Belastungen (Abgase)führen.Visuelle BeeinträchtigungenEine Summationswirkung, die das subjektive menschliche Empfinden stark beeinträchtigenkann, ist mit den visuellen Beeinträchtigungen zu verbinden. So ist der Disko-Effekts im Zusammenspielvon geplanten und bestehenden Windenergieanlagen auf dem Höhenzugzwischen dem OT Schmalfelderhof, Oberndorf, <strong>Alsenz</strong> und Oberhausen/Appel künftig nichtvollständig auszuschließen. Auch die Hindernisbefeuerung ist zu modifizieren um erheblicheSummationswirkungen auf das Schutzgut zu vermeiden.Mit erheblichen Umweltauswirkungen auf den Menschen ist unter Berücksichtigung der Vorbelastungund zu treffender Vermeidungsmaßnahmen (u.a. Verwendung von nicht reflektierendenSpezialanstrich) nicht zu rechnen.Gefahr durch FestkörperLetztlich ist anzumerken, dass durch das Planvorhaben ebenfalls eine Gefahr hinsichtlich umherfliegenderFestkörper oder durch den Kippeffekt der Windenergieanlagen besteht, sodassentsprechende Abstandserfordernisse konzeptionell zu berücksichtigen sind.Das Gefahrenpotential ist unter Berücksichtigung der zu beachtenden Abstandserfordernisse ineinem für die beabsichtigte Nutzung verträglichen Rahmen.AbfallerzeugungBeim Betrieb und bei der Wartung der Windenergieanlage können verbrauchte Betriebsflüssigkeitenund Betriebsmittel anfallen. Hinzu kommen die Verpackungen der Austauschteile und –flüssigkeiten. Als typische Abfallfraktionen sind z.B. Altöl, ölhaltige Betriebsmittel, Farb- undLackabfälle, Aerosoldosen, Leuchtstoffröhren, Folie, Akkus sowie auch Rotorblätter zu nennen.Bedingung für eine Verwertung bzw. Entsorgung ist eine möglichst sortenreine Sammlung derIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 45


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 46Abfälle (auch gemäß etwaiger Gefährdungsklassen), damit sie gezielt den Verwertungssystemenzugeführt werden können. Der Betreiber der Windenergieanlagen kann bereits beimAnkauf der Betriebsmittel darauf achten, dass die anschließende Verwertung gesichert ist. Erist zu verpflichten, eine fachgerechte Entsorgung entstehender Abfälle zu gewährleisten.Identische Abfallfraktionen fallen in Industrie und Handwerk in weit größeren Mengen an, alsbei der Wartung von Windkraftanlagen. Deshalb ist mit erheblichen Umweltauswirkungen aufden Menschen (und auch auf die sonstigen Schutzgüter) unter Berücksichtigung eines sorgsamenUmgangs nicht zu rechnen.2.1.2 Schutzgut Tiere und PflanzenAuf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes sind Tiere und Pflanzen als Bestandteiledes Naturhaushaltes in ihrer natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt zu schützen.Ihre Lebensräume sowie sonstigen Lebensbedingungen sind zu schützen, zu pflegen, zu entwickelnund ggf. wiederherzustellen.Nachfolgend werden die Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtliche Prüfung von derGruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart (Dezember 2012) sowie des Fachbeitrag Naturschutzzum Bebauungsplanverfahren zusammengefasst. Für weitergehende Erläuterungenstehen die o.g. Werke selbst zur Verfügung.Vögel<strong>Im</strong> Untersuchungsgebiet 50 vorkommende Vogelarten nachgewiesen. Für 36 Arten lagen dabeiausreichende Hinweise auf ein Brutvorkommen vor, 12 weitere Arten nutzten das Untersuchungsgebietregelmäßig zur Nahrungssuche, 2 Arten wurden als Durchzügler eingestuft.Darüber hinaus wurden während der Zugvogelerfassung zusätzlich 16 Arten erfasst, die dasGebiet überquerten. Alle – bis auf die Straßentaube – nachgewiesenen Vogelarten sind durchArtikel 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie europarechtlich geschützt.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 46


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 47Tabelle 1: <strong>Im</strong> Untersuchungsgebiet nachgewiesene Vogelarten [2]Artname Kürzel Status Gilde Rote Liste VSR BNatSchGAmsel A B zw bBachstelze Ba B h/n bBaumpieper* Bp B V bBlaumeise Bm B h bBuchfink B B zw bBuntspecht Bs B h bDorngrasmücke Dg B zw bEichelhäher Ei N zw bElster E B zw bFasan Fa B b bFeldlerche* Fl B 3 bFitis F D b bGartenrotschwanz Gr D h bGebirgsstelze* Ge ZB bGoldammer G B b(zw) bGrauammer* Ga B 3 Z sGrünfink Gf N zw bGrünspecht* Gü N sHänfling Hä B zw V bHausrotschwanz Hr B h/n; g bHeckenbraunelle He B zw bHohltaube* Hot ZB 3 Z bKernbeißer Kb B zw bKiebitz* Ki ZB 2 Z sKlappergrasmücke Kg B zw bKleiber Kl B h bKohlmeise K B h bKolkrabe* Kra ZB 0 bKormoran* Ko ZB bKornweihe* Kw ZB 2 I sKranich* Kch ZB I sMauersegler* Ms N g bMäusebussard* Mb N sMehlschwalbe* M N V bMisteldrossel Md N zw bMönchsgrasmücke Mg B zw bNachtigall N B b bNeuntöter* Nt B 3 I bRabenkrähe Ak B zw bRauchschwalbe* Rs N V bRebhuhn* Re B 3 2 bRingeltaube Rt B zw bRohrammerRohrammeZB b(zw) bRohrweihe*Row ZB 2 I sRotkehlchen R B h/n, b bRotmilan* Rm N 3 I sSchwanzmeise Sm B zw bSchwarzkehlchen* Swk B b 3 V bSchwarzmilan* Swm ZB 3 I sSilberreiher* Sir ZB I sSingdrossel Sd B zw bStar S N h bSteinschmätzer* Sts ZB 3 1 Z bStieglitz Sti ZB zw bStraßentaube Stt N gSumpfmeise Sum B h bSumpfrohrsänger Su B r/s bTurmfalke* Tf N sIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 47RLPBRD


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 48Artname Kürzel Status Gilde Rote Liste VSR BNatSchGTurteltaube* Tut B 3 sWacholderdrossel Wd ZB zw bWachtel* Wa B 3 Z bWendehals* Wh B 3 2 Z sWespenbussard* Wsb ZB 3 V I sWiesenpieper* W ZB 3 V bZaunkönig Z B h/n bZilpzalp Zi B zw, b b*: Arten mit hervorgehobener naturschutzfachlicher BedeutungErläuterungenStatus:B = BrutvogelN = NahrungsgastD = Durchzügler, ÜberfliegerZB = nur bei Zugvogelbeobachtung erfasstRote Liste:RLP = Rheinland-Pfalz (LUWG 2007); BRD = Deutschland(BFN 2009)1 = vom Erlöschen bedroht2 = stark gefährdet3 = gefährdetV = Arten der VorwarnlisteBNatSchG: Schutzstatus nach den Bestimmungendes Bundesnaturschutzgesetzesb = besonders geschützts = streng geschütztRLPBRDGilde: Zugehörigkeit der Arten ohne hervorgehobenenaturschutzfachliche Bedeutung und der Arten derVorwarnlisteb: Bodenbrüter, f: Felsbrüter, g: Gebäudebrüter, h/n:Halbhöhlen-/Nischenbrüter, h: Höhlenbrüter,r/s: Röhricht-/Staudenbrüter, zw: ZweigbrüterVSR: Schutz nach EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtliniedes Rates 2009/147/EG vom 30. November 2009 überdie Erhaltung wildlebenden Vogelarten):I = Arten des Anhang IZ = Zugvogelarten nach Artikel 4 Abs. 2<strong>Im</strong> untersuchten Gebiet wurde eine artenreiche, entsprechend der vorherrschenden Flächennutzungvon Offen- und Halboffenland typischen Brutvögeln geprägte Avizönose vorgefunden.Neben häufigen und anspruchsarmen Arten konnten auch Brutvorkommen seltener und gefährdeterbiotoptypischer Leitarten nachgewiesen werden, die über einen hohennaturschutzfachlichen Indikationswert verfügen.Die Offenlandflächen des Gebietes werden von Wachtel, Feldlerche und Rebhuhn als charakteristischeArten besiedelt. Die Brutpaardichte der dominierenden Feldlerche liegt in denbesiedelbaren Ackerflächen bei 4,2 Brutpaaren/10 ha und ist damit als hoch einzustufen.Typische Arten des Halboffenlandes sowie der Hecken- und Gehölzstrukturen konnten für dengesamten Untersuchungsraum mit einer flächendeckenden Besiedlung innerhalb geeigneterHabitate nachgewiesen werden. Als Arten mit hohen Stetigkeiten wurden Grauammer undNeuntöter registriert. Das landesweit gefährdete Schwarzkehlchen wurde mit drei Brutpaaren inden von Gehölzen durchsetzten Weinbergbrachen nachgewiesen.<strong>Im</strong> weiteren Untersuchungsraum sind zusätzlich gefährdete Arten lichter Wälder (Wendehals,Turteltaube) nachgewiesen. Auch diese werden von zahlreichen nicht gefährdeten aber habitattypischenArten begleitet.Neben den Brutvögeln wurden an jeweils drei Terminen im Frühjahr und im Herbst die über denStandort hinwegziehenden bzw. rastenden Vögel erfasst (siehe Tabelle 2), wobei 11 Arten einebesondere naturschutzfachliche Bedeutung zukommt.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 48


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 49Tabelle 2: <strong>Im</strong> Untersuchungsgebiet zusätzlich nachgewiesene ZugvogelartenArtname Rote Liste VSR BNatSchGRLPBRDGebirgsstelze*bHohltaube* 3 Z bKiebitz* w 2 Z sKolkrabe 0 bKormoran*bKornweihe* w 2 I sKranich* w I sRohrammerbRohrweihe* w 2 I sSchwarzmilan* w 3 I sSilberreiher I sSteinschmätzer* 3 1 Z bStieglitzbWacholderdrosselbWespenbussard* w 3 V I sWiesenpieper* 3 V b*: Arten mit hervorgehobener naturschutzfachlicher Bedeutung; w = windkraftempfindlichErläuterungenStatus:B = Brutvogel ; BU = Brutvogel der UmgebungN = Nahrungsgast; D = Durchzügler, ÜberfliegerZB = nur bei Zugvogelbeobachtung erfasstVSR: Schutz nach EU-Vogelschutzrichtlinie (Richtliniedes Rates 2009/147/EG vom 30. November 2009 überdie Erhaltung wildlebenden Vogelarten):I = Arten des Anhang IZ = Zugvogelarten nach Artikel 4 Abs. 2Rote Liste:RLP = Rheinland-Pfalz (LUWG 2007); BRD = Deutschland(BFN 2009)1 = vom Erlöschen bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 =gefährdet; V = Arten der VorwarnlisteBNatSchG: Schutzstatus nach den Bestimmungendes Bundesnaturschutzgesetzesb = besonders geschützt; s = streng geschütztEin Rastgebiet oder Rastplatz wurde nicht festgestellt. Ein Zugkorridor über dem Standort warauf Grundlage der Datenerfassungen nicht zu erkennen, wie beispielsweise der Datenbestanddes LUWG Rheinland-Pfalz und die zuständige staatliche Vogelschutzwarte darstellen. Diezeitliche Kontinuität dieser Datengrundlagen und -erfassungen ist insgesamt heterogen, insbesonderedie der Brut- und Rastvogelvorkommen. Somit kann eine Erklärung für dieabweichenden Geländeergebnisse sowohl in der heterogenen Datengrundlage als auch in denErfassungsjahren begründet liegen. In den letzten Jahren hat ein starker Ausbau der Windkraftin der Westpfalz stattgefunden, so dass inzwischen verschiedene Windenergieanlagen (u.a. inden Gemarkung <strong>Alsenz</strong> und Oberhausen an der Appel), innerhalb der verzeichneten Zugkorridorestehen (vgl. Abbildung 1). Möglicherweise reagieren die Zugvögel bereits mitAusweichbewegungen auf die neue Situation bzw. eine Verdichtung findet in diesem Maßenicht mehr statt. Aus den genannten Gründen wird der im Gelände dokumentierte Breitfrontzugals Basis für die weitere Bewertung herangezogen. Während des Herbstzuges konnte einegrobe Orientierung der Vögel an dem Verlauf des Appelbachs beobachtet werden, von dem siebei dessen Abknicken nach Süden (Höhe Gaugrehweiler) abwichen und weiter in südwestlicherRichtung die Kuppenlagen überflogen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 49


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 50Abbildung 1: Zugvogelgeschehen im regionalen Umfeld der geplanten WEAZusammenfassend soll der Wert der Artengruppe, bezogen auf die vorherrschenden Biotoptypen,verbal-argumentativ dargestellt werden. Bis zur Wertstufe 7 kann dabei jeweils eineArtengruppe Wert bestimmend sein.Fläche/Habitatstruktur: Hecken- und Saumstrukturen Wertstufe 7Wertgebende Kriterien:ooomittlere Artendichtemittlere Brutpaardichte von mehreren biotoptypischen, landes- oder bundesweitgefährdeten Arten (Wachtel, Rebhuhn, Grauammer)Nahrungshabitat für mehrere, z. T. gefährdete Greifvogelarten (Mäusebussard,Turmfalke) sowie mehrere Arten der VorwarnlisteFläche/Habitatstruktur: Weinbergbrache mit Gehölzen Wertstufe 7Wertgebende Kriterien:ooomittlere Artendichtemittlere Brutpaardichte von mehreren biotoptypischen, landesweit gefährdetenArten (Schwarzkehlchen, Wendehals)Nahrungshabitat für mehrere, z. T. gefährdete Greifvogelarten (Mäusebussard,Turmfalke) sowie mehrere Arten der VorwarnlisteIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 50


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 51Fläche/Habitatstruktur: Ackerflächen Wertstufe 6Wertgebende Kriterien:oooGeringe Artendichtehohe Brutpaardichte von mehreren biotoptypischen, landesweit gefährdetenArten (Feldlerche, Schafstelze)bedeutsames Nahrungshabitat für mehrere, z. T. gefährdete Greifvogelarten(Mäusebussard, Turmfalke) sowie mehrere Arten der VorwarnlisteFläche/Habitatstruktur: Obstplantagen, Weinberge Wertstufe 5oogeringe ArtendichteBrutvorkommen einer gefährdeten Art (Wachtel), sonst ausschließlich ubiquitäre ArtenvorhandenFledermausInsgesamt wurden 6 Fledermausarten im Rahmen der vorliegenden Erfassung identifiziert. DieZwergfledermaus stellt die häufigste Art dar. Eine weitere häufige Art war der Große Abendsegler,der ebenfalls sowohl im Bereich von größeren Gehölzen als auch im Offenland und überweiten Ackerflächen jagend registriert wurde. Auch in der stark ländlich geprägten und kaumzersiedelten weiteren Umgebung sind großflächig Jagdhabitate des Großen Abendseglers vorhanden.Bei abendlichen Begehungen wurden bis zu ca. 20 Rufsequenzen (alle Arten) aufgezeichnet,wobei vor allem aufgrund des ausgeprägten Offenlandcharakters von einer insgesamt durchschnittlichenFrequentierung des Gebietes durch Fledermäuse auszugehen ist.Alle nachgewiesenen Arten sind im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und darüber hinausbundesweit streng geschützt. Rauhaut- und Kleine Bartfledermaus sowie der KleineAbendsegler sind landesweit stark gefährdet. Die landesweit vom Aussterben bedrohte Fransenfledermauswurde ausschließlich in einer Entfernung von rund 600 m registriert.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 51


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 52Tabelle 3: Liste der nachgewiesenen FledermausartenArt Habitatpräferenz Rechtlicher Schutz Rote ListeFFH BNatSchG RLP BRDKleine Bartfledermaus(Myotis mystacinus)Fransenfledermaus(Myotis nattereri)abwechslungsreiche Landschaft(Wald, Siedlungen,Offenland),IV s 2 3Waldrand, Streuobstwiesen IV s 1 3Großer Abendsegler(Nyctalus noctula)Wald, Offenland, Täler,FlussläufeIV s 3 3Kleiner Abendsegler(Nyctalus leisleri)Zwergfledermaus(Pipistrellus pipistrellus)Rauhautfledermaus(Pipistrellus nathusii)Laub- und Mischwälder,Streuobstgebiete, Hecken,Gewässer, beleuchtete Plätzein Siedlungenbreites Spektrum (Siedlungen,Offenland, Streuobstwiesen,Wald), Kulturfolgertypische Art der Wälder unddes strukturreichen OffenlandesIV s 2 DIV s 3 -IV s 2 -Erläuterungen:Rote Liste: RLP = Rheinland-Pfalz (LUWG 2007); BRD = Deutschland (BFN 2009); 1 = vom Aussterben bedroht; 2= stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Vorwarnliste; D = Daten defizitär, Einstufung unmöglich; G = Gefährdung anzunehmen,aber Status unbekannt; R = extrem seltene Arten und Arten mit geographischer Restriktion; i = gefährdetewandernde Tierart; * = ungefährdetFFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: II, IV - Art des Anhangs II bzw. IV der FFH-RichtlinieBNatSchG: Schutzstatus nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes: s - streng geschützt, b – besondersgeschütztEs ergaben sich im Rahmen der Erhebungen keine Anzeichen für Paarungs-, Männchen- oderauch Winterquartiere im Untersuchungsraum. Das Gebiet ist für Fledermäuse als Jagdlebensraumbedeutsam, wobei die Schwerpunkte der Jagdaktivität entlang der Gehölz- undSaumstrukturen lagen. Diesen kommt als wichtigen Flugrouten eine besondere Bedeutung zu.Mit 3 Arten im engeren Untersuchungsgebiet und 6 nachgewiesenen Arten im weiteren Umfeldist das Fledermausvorkommen als durchschnittlich artenreich zu bewerten.<strong>Im</strong> Rahmen der Beobachtungen zum Zuggeschehen der Fledermäuse wurde festgestellt, dassdas Zuggeschehen mit dem Nachweis von insgesamt 28 Tieren verhältnismäßig gering ausgeprägtist. Früh abends, wenn die Tiere am Himmel noch deutlich kenntlich waren, konnten zumTeil konkrete Ortsbewegungen von Nordost nach Südwest registriert werden (13 Fledermäuse).Bei spätabendlichen bis nächtlichen Vorbeiflügen bzw. nach Einsetzen völliger Dunkelheit wareine exaktere Bestimmung der Flugrichtung dagegen nicht oder kaum möglich. Trotz des relativgeringen Stichprobenumfangs deuten die Ergebnisse auf ein geringes Zuggeschehen an demgeplanten WEA-Standort hin. Von dem Vorhandensein einer Zugroute ist nicht auszugehen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 52


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 53Zusammenfassend kann der Wert der Artengruppe, bezogen auf die vorherrschenden Biotoptypen,wie folgt bestimmt werden:Fläche/Habitatstruktur: Hecken- und Saumstrukturen Wertstufe 7Wertgebende Kriterien:ooomittlere ArtendichteStrukturen für wichtige Flugrouten mehreren biotoptypischen, landesweit gefährdetenArten (Zwergfledermaus, Rauhautfledermaus)Nahrungshabitat für die nachgewiesenen strukturgebundenen FledermausartenFläche/Habitatstruktur: Weinbergbrache Wertstufe 6Wertgebende Kriterien:ooGeringe ArtendichteWichtiges Nahrungshabitat für die nachgewiesenen strukturgebundenen FledermausartenFläche/Habitatstruktur: Ackerflächen Wertstufe 5Wertgebende Kriterien:ooGeringe ArtendichteNahrungshabitat für Großen und Kleinen Abendsegler sowie ZwergfledermausReptilienDie Untersuchungen ergaben Nachweise von vier Reptilienarten, wobei drei im Anhang IV derFFH-Richtlinie gelistet sind. Die Blindschleiche ist nur national geschützt. Eine Übersicht dernachgewiesenen Arten sowie ihre jeweiligen Schutzstati zeigt die nachfolgende Tabelle.Tabelle 4: <strong>Im</strong> Untersuchungsgebiet nachgewiesenen ReptilienArt Habitatpräferenz Schutzstatus Rote ListeSchlingnatter(Coronella austriaca)Mauereidechse(Podarcis muralis)Zauneidechse(Lacerta agilis)Blindschleiche(Anguis fragilis)Extensive Weinberge, Kalkmagerrasenmit Felsen, Gebüschen, Gehölzränderntrockenwarme Gebiete mit felsigsteinigenStandorten: Felsen, Geröllhalden,BahndämmeSonnenexponierte, trockenwarmeLebensräume mit offene Bodenstellenvegetationsreiche, mäßig feuchte Biotopemit hohem StreuanteilFFH BNatSchG RLP BRDIV s 4 3IV s - VIV s - V- b n nErläuterungen:Rote Liste: RLP = Rheinland-Pfalz (LUWG 2007); BRD = Deutschland (BFN 2009); 1 = vom Aussterben bedroht; 2= stark gefährdet; 3 = gefährdet; 4 = potenziell gefährdet; V = Vorwarnliste; D = Daten defizitär, Einstufung unmöglich;G = Gefährdung anzunehmen, aber Status unbekannt; R = extrem seltene Arten und Arten mit geographischerRestriktion - = nicht gefährdet/nicht geschütztFFH: Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: II, IV - Art des Anhangs II bzw. IV der FFH-RichtlinieBNatSchG: Schutzstatus nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes: s - streng geschützt, b – besondersgeschütztIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 53


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 54An der Wegböschung südlich des geplanten Standortes gelangen einzelne Beobachtungen vonZauneidechse und Schlingnatter. In einem Radius von 100 m konnten alle Reptilienarten nachgewiesenwerden (siehe Abbildung 2). Der WEA-Standort selbst ist stark mit Gebüschen (v.a.Liguster) zugewachsen und insgesamt strukturarm (keine Steinriegel, Trockenmauern, Totholz,u.a.). Nur randlich bzw. kleinräumig finden sich offenere Teilbereiche, die Sonnenplätze fürReptilien darstellen könnten; allerdings wurden hier keine Reptilien beobachtet.Die Mauereidechse wurde in einer Entfernung von rund 80 m zum geplanten Standort nachgewiesen.Es handelt sich hierbei um den randlichen Ausläufer eines größeren Bestandes in densüdlich gelegenen Weinberghängen. Der Eingriffsort selber ist für die Art auf Grund der fortgeschrittenenVerbuschung wenig geeignet.Die Zauneidechse wurde mit zwei Individuen im Eingriffsbereich nachgewiesen. Bedingt durchdie versteckte Lebensweise der Art kann nur ein Teil der Population im Rahmen der Geländeerhebungenerfasst werden. Auf Basis der langjährigen Erfassungserfahrung kann davonausgegangen werden, dass mindestens 3-5 adulte Tiere im direkten Eingriffsbereich vorkommen.Die Schlingnatter wurde in rund 50 m Entfernung vom geplanten Maststandort an dem südlichangrenzenden Grasweg nachgewiesen. Damit befindet sich das Vorkommen innerhalb deszumindest temporär beanspruchten Baufensters. Betroffen ist ein Nachweispunkt, so dass vonmindestens einem adulten und mehreren juvenilen Tier auszugehen ist.Die Blindschleiche wurde ebenfalls in rund 50 m Entfernung vom geplanten Maststandort andem südlich angrenzenden Grasweg nachgewiesen. Damit befindet sich auch dieses Vorkommeninnerhalb des zumindest temporär beanspruchten Baufensters. Betroffen ist einNachweispunkt, so dass mindestens von einem adulten und mehreren juvenilen Tier auszugehenist.Alle nachgewiesenen Reptilienarten sind in den Hangbereichen südlich des geplanten Anlagenstandortesweit verbreitet und z.T. häufig, wobei vor allem die zahlreichen und inAbschnitten trockenmauerreichen Weinbergbrachen, als ideale Lebensräume für anzusehensind. Während die offenen und von Trockenmauern und Steinriegeln dominierten Standortehierbei eine besonders hohe Eignung für die Mauereidechse aufweisen, sind Zauneidechse undSchlingnatter auf das Vorhandensein einzelner Gebüsche oder auch dichter vergraster Habitateangewiesen. Die intensiv genutzten, strukturarmen Weinbergflächen sowie die dichter verbuschtenbzw. mit Gehölzen bewachsenen Bereiche sind dagegen kaum reptilienrelevant.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 54


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 55Abbildung 2: Reptilienvorkommen im Untersuchungsgebiet [2]Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 55


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 56Zusammenfassend kann der Wert der Artengruppe, bezogen auf die vorherrschenden Biotoptypen,wie folgt bestimmt werden:Fläche/Habitatstruktur: Weinbergbrache Wertstufe 7Wertgebende Kriterien:ooomittlere Artendichtehohe Individuendichte von mehreren biotoptypischen, landesweit gefährdetenArten (Schlingnatter, Mauer- und Zauneidechse)bedeutsame Fortpflanzungs- und Ruhestätten für mehreren biotoptypischen,landesweit gefährdeten Arten (Schlingnatter, Mauer- und Zauneidechse)Fläche/Habitatstruktur: Hecken- und Saumstrukturen Wertstufe 6Wertgebende Kriterien:oooGeringe Artendichtegeringe Individuendichte einer biotoptypischen, landesweit gefährdeten Art(Zauneidechse)Wichtiges Element im Biotopverbund als potenzielle Ausbreitungsstrukturenfür Reptilien (Schlingnatter, Mauer- und Zauneidechse)Fläche/Habitatstruktur: Weinberge Wertstufe 5ooogeringe Artendichtegeringe Individuendichte einer biotoptypischen, landesweit gefährdeten Arten(Zauneidechse)Fortpflanzungs- und Ruhestätten für eine biotoptypischen, landesweit gefährdetenArt (Zauneidechse)TagfalterInsgesamt wurden im direkten Umfeld der geplanten Anlagenstandorte 20 Tagfalterarten nachgewiesen,wobei keine dieser Arten den Anhängen II bzw. IV der FFH-Richtlinie zugerechnetist. In der nachfolgenden Tabelle sind alle nachgewiesenen Tagfalterarten dokumentierten.Tabelle 5: Liste nachgewiesener TagfalterartenArten FF RLD/RPSchutzstatusBNatSchGPapilio machaon – Schwalbenschwanz II V/- b - 1Gonepteryx rhamni – Zitronenfalter IV - - - 1Pieris rapae - Kleiner Kohl-Weißling I - - - 2Pieris napi - Grünader-Weißling II - - - 3Inachis io –Tagpfauenauge I - - - 2Vanessa atalanta – Admiral I - - - 1Aglais urticae – Kleiner Fuchs I - - - 2Polygonia c-album - C-Falter IV - - - 1HäufigkeitimUGMelanargia galathea – Schachbrett II - - - 4Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 56FFH


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 57Lasiommata megera - Mauerfuchs II - - - 1Maniola jurtina - Großes Ochsenauge II - - - 3Aphantopus hyperantus - Schornsteinfeger II - - - 3Coenonympha pamphilus - Kleines Wiesenvögelchen II - b - 4Pararge aegeria – Waldbrettspiel IV - - - 1Celastrina argiolus - Faulbaum-Bläuling IV - - - 1Polyommatus icarus - Hauhechel-Bläuling II - b - 3Erynnis tages - Kronwicken-Dickkopffalter II V/V - - 1Thymelicus sylvestris - Braunkolbiger Braun-Dickkopffalter IV - - - 4Thymelicus lineolus – Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalter IV - - - 2Ochlodes venatus - Rostfarbiger Dickkopffalter III - - - 2Erläuterungen zur Tabelle:FF = Falterformation; nach BLAB & KUDRNA (1982) für die Flugbiotope der <strong>Im</strong>agines (Darstellung der Hauptvorkommen)IUbiquisten: Bewohner blütenreicher Stellen der unterschiedlichsten ArtII Mesophile Offenlandarten: Bewohner nicht zu intensiver, grasiger, blütenreicher Bereiche des OffenlandesIIIMesophile Arten gehölzreicher Übergangsbereiche: Bewohner blütenreicher Stellen v.a. im Windschatten vonWäldern und Heckenzeilen, z.T. auch in windgeschützten Talein schnittenIVMesophile Waldarten: Bewohner äußerer und innerer Grenzlinien, Lichtungen und kleiner Wiesen der Wälder aufmäßig trockenen bis mäßig feuchten Standorten mit guter Nährstoffversorgung sowie der bodensauren WälderRL = Rote Listen: D = Deutschland (PRETSCHER 1998), RP = Rheinland-Pfalz, (SCHULTE et al. 2007)1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet; V = Art der Vorwarnliste; - = derzeit nicht gefährdetSchutz: FFH = Fauna-Flora-Habitatrichtlinie;II - Art ist in Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführt und zählt zu den ‚Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse,für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen’,IV - Art ist in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt und zählt zu den ‚streng zu schützenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichemInteresse’.BNatSchG = Schutzstatus nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes:s - streng geschützt, b – besonders geschütztHäufigkeitsstufen:1 = Einzelexemplar; 2 = 2-5 Exemplare; 3 = 6-10 Ex.; 4 = 11-20 Ex.; 5 = 21-50 Ex.; 6 > 50 Ex.Die festgestellte Tagfaltergemeinschaft weist eine durchschnittliche Artenzahl auf und rekrutiertsich überwiegend aus mesophilen Arten des Offenlandes mit weitverbreiteten Ubiquisten, diean verschiedensten blütenreichen Stellen, oft weitab vom Larvalhabitat, auftreten können. Artenmit einer Habitatpräferenz für Wälder, Waldränder und Gehölzstrukturen wurden nur in Einzelexemplarenfestgestellt, einzig Braunkolbiger- und Schwarzkolbiger Braun-Dickkopffalterwurden häufiger nachgewiesen.Bemerkenswert ist das Vorkommen des Kronwicken-Dickkopffalters. Die Art wurde nur mit einemEinzelexemplar in den Weinbergbrachen dokumentiert. Sie gilt als xerothermophile Art desOffenlandes die relativ empfindlich auf Eutrophierung reagiert und standorttreu ist. Sie wirdsowohl auf der landes- als auch der bundesweiten Vorwarnliste geführt.Die für Tagfalter und Widderchen interessanten Flächen konzentrieren sich auf die teilweiseausgesprochen mageren und kurzwüchsigen Weinbergbrachen im Süden des Eingriffsbereichs.Außerhalb dieser Flächen war die Flugaktivität mäßig bis gering und beschränkte sichauf mobile, wenig standorttreue Ubiquisten.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 57


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 58Zusammenfassend kann der Wert der Artengruppe, bezogen auf die vorherrschenden Biotoptypen,wie folgt bestimmt werden:Fläche/Habitatstruktur: Hecken- und Saumstrukturen Wertstufe 6Wertgebende Kriterien:ooomittlere Artendichtegeringe Individuendichte von mehreren biotoptypischen Arten der landesweitenVorwarnliste (Schwalbenschwanz, Kronwicken-Dickkopffalter)Wichtiges Element im Biotopverbund als potenzielle Ausbreitungsstrukturenfür alle FalterartenFläche/Habitatstruktur: Weinbergbrache Wertstufe 6Wertgebende Kriterien:ooomittlere Artendichtegeringe Individuendichte von mehreren biotoptypischen Arten der landesweitenVorwarnliste (Schwalbenschwanz, Kronwicken-Dickkopffalter)Wichtiger Lebensraum von mehreren biotoptypischen Arten der landesweitenVorwarnliste (Schwalbenschwanz, Kronwicken-Dickkopffalter)Amphibien<strong>Im</strong> Untersuchungsgebiet konnten keine Amphibienvorkommen dokumentiert werden. Die istvermutlich auf den Mangel an Laichgewässern zurück zu führen. Auf Grund der fehlendenNachweise ist die Gruppe der Amphibien nicht Gegenstand der weiteren Bewertungen.SäugetiereFür die vorgefundenen Biotope (vor allem Acker- und Wiesenflächen, verbuschte Bereiche)sind die typischen Tiere bzw. Leitarten der Kulturlandschaft, die hier zumindest als Durchzügleroder zur Nahrungssuche auftreten dürften, wahrscheinlich. Als potentiell vorkommende Säugetiereim Untersuchungsraum wären Arten wie Rot- und Schwarzwild, Feldhase (Lepuseuropaeus), Wildkanninchen (Oryctolagus cuniculus), Rotfuchs (Vulpes Vulpes), heimischeMarderarten (Mustelidae), Braunbrustigel (Erinaceus europaeus) oder Feldmaus (Microtus arvalis)zu nennen.Schwerpunkte von Fortpflanzungs- und Ruhestätten seltener oder gefährdeter Arten sind imdirekten Eingriffsraum sind weitgehend auszuschließen. Lediglich das Vorkommen einzelnerIndividuen ohne erhebliche Bedeutung für eine diesbezügliche lokale Population im Naturraumist hier möglich. Eine räumliche Eingrenzung der Ausbreitungsschwerpunkte lokaler Populationender o.g. Arten sowie ihr tatsächlicher Nachweis konnte im Rahmen der Untersuchunggrundsätzlich nicht erfolgen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 58


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 59Zusammenfassende Bewertung des TierartenpotentialsUnter Berücksichtigung des nachgewiesenen und vermuteten Tierartenvorkommens im Plangebietbzw. in seinem räumlichen Umwelt ergibt sich die nachfolgende Bewertung für dasSchutzgut Fauna. Die vorhandenen Saumstrukturen besitzen eine hohe Wertigkeit (regionalbedeutsam) für das Tierartenpotential und erfüllen wichtige Vernetzungsfunktionen für Fledermäuseund Tagfalter. Zahlreichen Vogelarten dienen sie als Fortpflanzungs- und Ruhestätten.Ebenfalls eine hohe Wertigkeit besitzen die Weinbergbrachen, die mehreren gefährdeten Reptilien-und Vogelarten einen abwechslungsreichen Lebensraum bieten. Der hohen Artenvielfaltder Brutvögel des Halboffen- und Offenlandes in den Ackerflächen kommt eine lokale Bedeutungzu. Von geringer Wertigkeit, wenn auch noch artenschutzrelevant, sind die Obstplantagensüdlich des geplanten WEA-Standortes, die überwiegend für ubiquitäre Vogel- und Fledermausartenvon Bedeutung sind.Zusammenfassend ist das Plangebiet für das Schutzgut Fauna von mittlerer bis hoherBedeutung. Es weist eine hohe Empfindlichkeit hinsichtlich planerischer Veränderungen auf.Zusammenfassende Bewertung des BiotoppotentialsDie Bewertung erfolgt hier nach einer 6-stufigen Wertskala0 geringwertig Biotop entspricht nicht den Mindestanforderungen an Lebensräume ausSicht des Arten- und Biotopschutzes1 weniger wertvoll /mäßiger BiotopwertBiotop bietet eine Mindesausstattung als Lebensraum, liegt in der Wertigkeitunterhalb der Kartierschwelle für die landesweite Biotopkartierung2 bedingt wertvoll Biotop relativ häufig im Naturraum, durchschnittliche Ausprägung, Biotoptyplandesweit / bundesweit nicht gefährdet oder Biotoptyplandesweit / bundesweit gefährdet, aber Biotopzustand unterdurchschnittlich(geringe Größe, Beeinträchtigung), Einzelvorkommengefährdeter, aber im Naturraum verbreiteter Artenentspricht der Kategorie III der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz:Schongebiet3 wertvoll Biotop weniger häufig im Naturraum, gute Ausprägung, Biotoptyp landesweit/ bundesweit gefährdet, Vorkommen einer oder mehrererseltener oder gefährdeter Arten, die auch im Naturraum selten sind,Biotop nur mittel- bis langfristig ersetzbarentspricht der Kategorie IIb der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz:Schützenswertes Gebiet4 sehr wertvoll Biotop selten im Naturraum, sehr gute Ausprägung, Biotoptyp landesweit/ bundesweit gefährdet, Vorkommen mehrerer gefährdeter und imNaturraum seltener Arten, Biotop nur langfristig oder gar nicht gleichwertigersetzbar, Biotop regional bedeutsamentspricht der Kategorie IIa der Biotopkartierung Rheinland-Pfalz: Besondersschützenswertes Gebiet5 besonders wertvoll Biotop selten im Naturraum, sehr gute Ausprägung, Biotoptyp landesweit/ bundesweit stark gefährdet, Vorkommen zahlreicher gefährdeterund im Naturraum seltener Arten, Biotop nicht gleichwertig ersetzbar,Biotop überregional bedeutsam entspricht der Kategorie I der BiotopkartierungRheinland-Pfalz: Hervorragendes GebietDer Untersuchungsraum ist zusammenfassend, auf Grund seines hohen Anteils an ackerbaulichgenutzten Flächen, als bedingt wertvoll einzustufen (Stufe 2). Jedoch besitzt der geplanteEingriffsraum selbst (WEA-Standort) und die damit in Verbindung stehenden pauschal ge-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 59


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 60schützten Biotope („Aspenberg-Südhang“, „Hecken und Säume in der Feldflur östlich Oberndorf“)eine deutlich höhere Schutzbedürftigkeit. Diese Flächen sind für das lokale Arten- undBiotoppotential von besonderer Bedeutung und deshalb als wertvoll bis sehr wertvoll (Stufe 3-4)einzuordnen. Die vorhandenen Biotopstrukturen sind nur mittel- bis langfristig gleichwertig ersetzbar.Zusammenfassend ist dem Arten- und Biotoppotential im Untersuchungsraum eine hohe bissehr hohe Schutzwürdigkeit zuzugestehen. Es weist eine hohe Empfindlichkeit hinsichtlich planerischerVeränderungen auf.BewertungDurch das Planvorhaben sind baubedingte Beeinträchtigungen (temporär) sowie anlage- undbetriebsbedingte Beeinträchtigungen (dauerhafte) des vorhandenen Tierartenpotentials zu erwarten,die teilweise erheblich sind.Baubedingte Konflikte<strong>Im</strong> Zuge der Baustellenabwicklung wird der Boden in vielfältiger Weise beansprucht. Unter anderemwird der Oberboden abgeschoben und zwischengelagert (Bodenumlagerung), wodurchdie Vegetationsdecke (u.a. dichte Gebüschstrukturen) bspw. als Nahrungsquelle oder Deckung/Schutzraumunumkehrbar verloren geht. Auch die Bodeneigenschaften, die einendirekten Einfluss auf die Ausbreitung bzw. den Lebensraum von Tierarten haben, werden gestört.Damit könnten, die sich im Eingriffsareal befindenden Fortpflanzungs- und Ruhestättenbeeinträchtigt, sogar zerstört werden. Dieser Konflikt ist jedoch aufgrund der kleinflächigenAusdehnung des Eingriffsraums im Verhältnis zum Untersuchungsraum nur für Arten mit einemsehr geringen Aktionsradius sowie einem bestandprägendem Ausbreitungsschwerpunkt relevant.Somit sind erhebliche (eingriffsrelevante) Beeinträchtigungen nur für wenig mobile Artenwie Zauneidechse oder Schlingnatter zu erwarten, womit Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG ausgelöst werden könnten. Durch eine angepasste Bauzeit sowie vorbereitendeFang- und Umsiedlungsmaßnahmen der Zauneidechsen (Schlingnatter nur randlichbetroffen) können entsprechende Konflikte vermieden werden. Für mobile Artengruppen (Vogel,Fledermaus) besitzt dieser Konflikt nur eine geringe bis mittlere Bedeutung. Es ist jedochzu beachten, dass eine Schädigung von Einzelindividuen auch hier nicht gänzlich auszuschließenist, da die vorhandenen Gehölze als Lebensraum für verschiedene Vogelarten (u.a.Heckenbrüter wie Neuntöter) dienen.Durch die Bautätigkeit können Tierarten in ihrer Anwesenheit bzw. ihrem Durchzug behindertbzw. gestört werden. Als Störquellen treten im Einsatz befindliche Baumaschinen, sich bewegendeFahrzeuge und die häufige Anwesenheit von Menschen in Erscheinung, diegrundsätzlich sensible Reaktionen insbesondere bei den hier vorkommenden Vogel- und Fledermausartenauslösen können und vorübergehend einen Funktionsverlust von Teilhabitatenbewirken. Aufgrund der relativen Unempfindlichkeit bzw. der geringen Effektdistanzen derIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 60


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 61nachgewiesenen Tierarten gegenüber den genannten Störfaktoren verbinden sich hiermit keineerheblichen Beeinträchtigungen. Ggf. kann es bei einigen Arten (z. B. Feldlerche, jagende Fledermäuse)zu geringfügigen Ausweich- bzw. Anlockbewegungen kommen, die aber aufgrundder räumlich und zeitlich eng begrenzten Eingriffe nicht als erhebliche Beeinträchtigungen zuwerten sind. Für die nachgewiesenen Tagfalterarten ist grundsätzlich von einer hohen Störungstoleranzauszugehen, so dass keine Betroffenheit vorliegt. Dementsprechend wird demWirkfaktor nur eine geringe Relevanz beigemessen.anlage- und betriebsbedingte KonflikteDurch die baulichen Eingriffe werden Lebensräume diverser Tierarten z. T. dauerhaft entwertet.Durch die Versiegelung und Überbauung der Flächen findet ein Verlust von lokal bedeutsamenLebensstätten und Nahrungshabitaten (Vögel, Fledermäuse, Reptilien und Tagfalter) statt.Seine intensivste Wirkung entfaltet der geplante Eingriff dabei in den betroffenen (biotopkartierten)Gehölzflächen. Hier erfolgt eine großflächige Inanspruchnahme lokal bedeutsamerFortpflanzungs- und Nahrungshabitate mit einer hohen Artendichte innerhalb des engeren Untersuchungsgebiets.Standortgebundene und somit gegenüber einem Lebensraumverlustbesonders empfindliche Arten wie Zauneidechse (3-5 adulte Individuen) oder Neuntöter erzeugeneine hohe Konfliktträchtigkeit. Die hieraus resultierenden Beeinträchtigungen sind alserheblich (eingriffsrelevant) zu klassifizieren. Zur Sicherstellung der ökologischen Funktion vonFortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang werden geeignete CEF-Maßnahmen im Bebauungsplan (Anlegen eines Ersatzhabitats) für die Zauneidechse vereinbartum Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 zu vermeiden. Die vorgesehene ErsatzmaßnahmeE1 soll für Heckenbrüter wie den Neuntöter Fortpflanzungs- und Ruhestätten imräumlichen Zusammenhang wiederherstellen.Demgegenüber betreffen die vorgesehenen Baumaßnahmen im Bereich der Ackerflächen vorallem lokal bedeutsame Flächen mit individuenreichen Populationen gefährdeter Vogelarten wieFeldlerche (2 BP) und Wachtel (1 BP). Die flächenmäßig geringe Neuversiegelung ist hier nichtals erhebliche Beeinträchtigung zu werten, da mit den weitgehend erhalten bleibenden Habitatstrukturenein Ausweichen in adäquate Ersatzhabitate im direkten Umfeld möglich ist. Durchden Betrieb der WEA ist jedoch eine Erhöhung der akustischen <strong>Im</strong>missionen zu erwarten.Ebenso kann die Bewegung der Rotoren zu einer optischen Beeinträchtigung des näheren Umfeldesder WEA führen. Aus beiden Faktoren ergibt sich eine Scheuchwirkung, diegrundsätzlich sensible Reaktionen auslöst. Auf Grund des spezifischen Meideverhaltens ist voneiner Schädigung bzw. Entwertung von zwei Brutrevieren der Feldlerche auszugehen. Bedingtdurch die hohe Feldlerchendichte in der Umgebung muss angenommen werden, dass keinegeeigneten Strukturen im räumlichen Zusammenhang unbesetzt sind. Die ökologische Funktionder Fortpflanzungs- und Ruhestätten geht für die betroffenen Brutpaare im räumlichen Zusammenhangverloren. Dem Konflikt ist eine sehr hohe Bedeutung beizumessen. UnterBerücksichtigung der Bedeutung des Artenschutzes werden vorgezogene Ausgleichsmaßnah-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 61


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 62men (CEF-Maßnahmen) im Bebauungsplan erforderlich. Gleiches gilt für die Wachtel, da durchdie Geräuschentwicklung der Turbinen die Balzrufe der Wachtelmännchen maskiert werdenkönnen und eine Meideverhalten im Umfeld von 200 m bis 250 m um die geplante WEA entstehenkann.An den Masten der WEA kann es zu Kollisionen von Vögeln kommen. Diese Ereignisse sindjedoch voraussichtlich auf Tage mit schlechten Sichtverhältnisse und Witterungsbedingungenbeschränkt, so dass hier nicht von einer Erheblichkeit auszugehen ist. Speziell bei Fledermäusenkann es durch die entstehenden Schleppwirbel und den daraus resultierenden Unterdruckaber zu schweren inneren Verletzungen mit Todesfolgen kommen (Barotrauma). Bedingt durchdie Jagd im offenen Luftraum, das ausgeprägte Zugverhalten der Art sowie das flächige Vorkommenim Untersuchungsraum (im Sommer und während des Zuggeschehens) sindKollisionsopfer an der WEA anzunehmen. Da Fledermäuse eine geringe Reproduktionsrateaufweisen, können bereits wenige Individuenverluste große Auswirkungen auf die lokalen Populationenentfalten. Ob es sich hierbei um ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko handelt, kannnicht sicher ausgeschlossen werden. Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Artenschutzesmüssen zur Vermeidung eines erheblichen Konfliktpotentials die Betriebszeiten der Windenergieanlagein Abhängigkeit der Fledermausaktivitäten festgelegt werden. EntsprechendeVermeidungs- bzw. Minimierungsmaßnahmen sind zwingend erforderlich.Letzt wird durch die Überplanung bzw. Überbauung des Bereiches die natürliche Ausbreitungder (standorttypischen) Pflanzengesellschaften eingeschränkt. Auch wenn grundsätzlich keineBeeinträchtigungen von besonders schützenswerten Pflanzenarten und -gesellschaften zu erwartenist, muss dem Konflikt aufgrund der lokalen Bedeutung der vorhandenenGebüschstrukturen im Eingriffsraum (biotopkartierte Flächen) eine erhebliche Bedeutung beigemessenwerden.2.1.3 Schutzgut BodenMit Grund und Boden soll gemäß § 1a Abs. 2 BauGB sparsam umgegangen werden. GeologischerUntergrund und Böden bestimmen wesentlich die Bodennutzung und dadurch indirektdas Landschaftsbild und den Naturhaushalt. Die vorherrschenden Böden im Landschaftsraumermöglichen eine intensive landwirtschaftliche Nutzung mit guten Ertragsbedingungen. Beeinflusstdurch die Steilhänge des Aspenberges reduziert sich jedoch hier die landwirtschaftlicheNutzung auf die geeigneten Flächen für den Weinanbau.Diese intensive Bewirtschaftung beeinträchtigt das aktive Bodenleben. Gesunder Boden bietetLebensraum für Mikroorganismen und Bodentiere, die bei der Umwandlung von Stoffen innerhalbder einzelnen Stoffkreisläufe im Naturhaushalt mitwirken. Infolge der intensivenlandwirtschaftlichen Nutzung der Flächen, verbunden mit teilweise hohen Dünger- und Pflanzenschutzgaben,ist mit einer Beeinträchtigung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit zu rechnen.Die unterschiedlich intensiven Bewirtschaftungsformen der Landwirtschaft führen zu einer Veränderungwichtiger Bodenparameter. Störungen des Bodenlebens treten vor allem imIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 62


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 63Zusammenhang mit der mechanischen Belastung durch das Befahren von Pflug- und Mähfahrzeugenauf. Die Bodenentwicklung vollzieht sich durch Streuabbau, Versauerung undHumifizierung zu gekappten Braunerden und Parabraunerden bzw. durch Rigolen zu Hortisolen.Das Bodenpotenzial kann somit in den landwirtschaftlich bewirtschafteten Flächen alsmäßig vorbelastet bewertet werden. Dem Gegenüber besitzen die Flächen, in denen beispielsweiseflächiger Gehölzaufwuchs (verbuschte Bereiche) zu finden ist, ein geringereVorbelastung des Schutzgutes, da keine anthropogenen Beeinträchtigungen der oberen Bodenschichtenzu erwarten sind.Die Vorbelastung des Bodens ist somit nutzungsbedingt (intensive Landwirtschaft) ebensohoch anzusehen wie die Belastung des Wasserhaushaltes, da sie sich weitgehend aus dengleichen Faktoren erklärt. Hinzu kommt die Annahme von Schadstoffeinträgen aus der allgemeinenUmweltbelastung und der Nähe zum Straßenraum.Zudem ist anzumerken, dass die Oberflächengestalt im Planungsraum im ursprünglichen Zustanderhalten ist. Der typische Reliefcharakter ist kaum negativ beeinträchtigt. Insbesonderemit den südlichen Steilhängen des Aspenberges sind charakteristische Reliefstrukturen zu verbinden,denen eine hohe Schutzwürdigkeit zukommt.Zusammenfassend ist dem Schutzgut eine mittlere bis hohe Schutzwürdigkeit zuzusprechen.Es weist eine mittlere bis hohe Empfindlichkeit hinsichtlich planerischer Veränderungen auf.BewertungDer geplante Bau der Windenergieanlage einschl. des Ausbaus der Kranstellfläche (ca. 2.000m² / WEA) führen zu einem Verlust von Mutterboden. Diese aktive Bodenschicht steht nach derDurchführung der Planung im Untersuchungsraum nicht mehr zur Verfügung. Das Bodenlebenin den oberflächennahen Bodenschichten wird beeinträchtigt sowie die gewachsene Bodenstrukturzerstört. Der Verlust von (Ober-)Boden ist generell als unumkehrbarer Eingriff zubewerten und der Konflikt somit als hoch einzustufen. Das Schutzgut Boden wird erheblich beeinträchtigt.Der geplante Eingriff ist zwingend zu kompensieren, da eine natürlicheRegeneration des Schutzgutes nur mit dem Rückbau der Windenergieanlage möglich erscheint.Eine entsprechende Konzeption umfangreicher Vermeidungsmaßnahmen sowie einemultifunktionale Ersatzmaßnahme werden im Bebauungsplan zur Kompensation festgesetzt.Des Weiteren ist anzumerken, dass durch die Lage des geplanten WEA-Standortes imSüdhangbereich des Aspenberg durch Geländemodellierungen (Fundament, ebene Kranstellfläche)die natürliche Reliefstruktur des Eingriffsbereiches erheblich verändert werden kann,wodurch auch eine visuell-ästhetischen Beeinträchtigung der Landschaftsbildqualität entstehenkönnte. Durch eine an die Geländemorphologie angepasste Bauweise können erhebliche Beeinträchtigungenvermieden werden. Dem Konflikt ist ebenfalls eine sehr hohe Bedeutungbeizumessen, wodurch im Bebauungsplan mit der Festsetzung von Vermeidungsmaßnahmenreagiert wird.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 63


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 642.1.4 WasserDie Bewirtschaftung des Wasserhaushaltes ist mit dem Ziel einer nachhaltigen Entwicklung imSinne von §1 Abs. 5 BauGB so zu entwickeln, dass auch nachfolgende Generationen ohneEinschränkungen alle Optionen der (Grund-)Wassernutzung offen stehen.<strong>Im</strong> Untersuchungsraum ist der Quellbach zum Morsbach, südlich des Plangebietes von besondererBedeutung für die Gewässerökologie und das damit zu verbindende Arten- undBiotoppotential. Entsprechend der Ausweisung als Fläche gemäß § 30 BNatSchG besitzt dasBiotop (BK-6212-0123-2010) einen besonders hohen Schutzwürdigkeit. Der lokale Wasserhaushaltim Plangebiet selbst wird voraussichtlich nicht vom o.g. Quellbereich beeinflusst.Aussagen über den Grundwasserflurabstand und die Höffigkeit liegen derzeit nicht vor. Aufgrundder Hanglage ist von einem relativ niedrigen Grundwasserspiegel auszugehen, wobeiinsbesondere Hang- und Schichtenwasser mit dem freien Grundwasser korrespondieren kann.Es ist davon auszugehen, dass es bei Gewitterregen durch die angrenzende Nutzungen(Ackerflächen, Verkehrsflächen) sowie durch die Topographie zu einem erhöhten Oberflächenabflusskommen kann. Insbesondere die intensive Bewirtschaftung der anstehenden Äckerführt zu Bodenverdichtungen und Reduzierung der wasserhaltenden Kräfte. Ein Großteil des‚Freien Wassers’ fließt oberflächlich bzw. in den oberen Bodenhorizonten ab. Meliorationendurch Drainagen und Gräben führen das überschüssige Wasser schneller ab als dies natürlichzu erwarten wäre. Hierdurch kann es dabei zu kurzzeitigen Spitzenabflüssen im Vorfluter kommen.Jedoch sind die ‚wasserhaltenden’ Kräfte, die mit der dauerhaften Vegetationsdecke imEingriffsbereich sowie am Südhang des Aspenberges (flächenhaft ausgeprägter Besatz vonBaum- und Strauchgehölzen) gebildet werden, nicht gänzlich zu vernachlässigen und maßgebendfür den lokalen Wasserhaushalt. Dem Schutzgut ist somit eine durchschnittliche bis hoheBedeutung bzw. Schutzbedürftigkeit zuzusprechen. Das Schutzgut weist eine mittlere Empfindlichkeithinsichtlich planerischer Veränderungen auf.BewertungMit der Voll- und Teilversiegelung von unbefestigten Flächen zum Bau geplanten Windenergieanlagesind Veränderungen des lokalen Wasserhaushaltes verbunden. Auf befestigten Flächen(u.a. Betonfundamente, geschotterte Zufahrtsbereiche) auftreffendes Niederschlagswasserfließt konzentriert (Gefälle) in die angrenzenden unversiegelten Flächen und versickert teilweisedort. Die Versickerungs- und Verdunstungsrate wird durch den Bau der Windenergieanlagekleinräumig gestört. Dem Konflikt ist aufgrund der kleinräumigen Wirkung eine mittlere Bedeutungbeizumessen, jedoch ist eine natürliche Regeneration des Schutzgutes nur mit demRückbau der Windenergieanlage zu erwarten. Der Konflikt ist eingriffsrelevant und wird, nebender Festsetzung von erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen, durch eine multifunktionale Ersatzmaßnahmekompensiert.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 64


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 652.1.5 Schutzgut Luft und KlimaWarm-trockenes Klima ist charakteristisch für diesen Naturraum lt Planung vernetzter Biotope[8]. Von der Trockeninsel des unteren Nahetals (um Bad Kreuznach) reicht eine regenarmeZone zungenförmig nach Südwesten in die Täler von <strong>Alsenz</strong>, Moschel und unterem Appelbach.Jedoch erhalten die Höhenrücken östlich der <strong>Alsenz</strong>, in denen auch der Untersuchungsbereichliegt, mehr Niederschlag (mittlerer Jahresniederschlag zwischen 550-700 mm). Die Apfelblüte(Vollfrühling) beginnt zwischen dem 5. Und 10. Mai. Die Jahresmitteltemperatur der <strong>Alsenz</strong>-Höhen liegt zwischen 8-9°C.Modifizierend auf das Klima wirkt die Offenheit der Landschaft, welche die Klimaextreme verschärftund eine „Kontinentalisierung“ mit sich zieht. Das bedeutet, die Maximaltemperaturen imSommer liegen höher als sie unter den Bedingungen naturnaher – dauerhafter – Vegetationsbedeckungzu erwarten wären. Gleiches gilt auch für Wintertemperaturen, die auch aufgrundder relativen Höhenlage abfallen.Charakteristisch sind die Kaltluftentstehungsgebiete auf den Landwirtschaftsflächen der Hochfläche.Ein freier Kaltluftabfluss, vor allem in die angrenzenden Tallagen, wird durch dievorhandenen Gehölzflächen in den steileren Hanglagen punktuell eingeschränkt.Insgesamt muss das Klimapotential als vorbelastet eingestuft werden. Dem Schutzgut ist einemittlere bis hohe Schutzwürdigkeit zuzusprechen. Aufgrund der beschriebenen Vorbelastungenweist das Plangebiet bezogen auf das Schutzgut Klima nur eine geringe bis mittlere Empfindlichkeithinsichtlich planerischer Veränderungen auf.BewertungMit der Versiegelung von Flächen sind indirekt auch mikroklimatische Änderungen zu erwarten.Bauwerke und befestigte Verkehrsflächen verändern die Strahlungsbilanz des Gebietes - zumindestkleinräumig. Die Anlagen besitzen eine höhere Wärmeabstrahlung als dievorhandenen Strukturen (Acker-, Grün- und Gehölzflächen), so dass das Gebiet kleinräumigstärker erwärmt wird als bisher. Der Verlust von Versickerungsflächen in Verbindung mit demAbführen von Oberflächenwässern bewirkt generell ein merkliches Absinken der Luftfeuchtigkeitinsbesondere in Trockenwetterperioden, kann aber auch bei Starkregen nach längerenTrockenphasen oder Dauerregen zu extrem hoher Luftfeuchte führen. Höhere Wärmebelastungund Verschärfung der Luftfeuchteverhältnisse bewirken bioklimatische Effekte, die die Thermoregulationvon Organismen negativ beeinflussen.Aufgrund des kleinräumigen Effektes auf eine lokalklimatische Funktionseinheit und der bestehendenVorbelastungen ist der Konflikt als eher gering bis mäßig einzustufen. Es istherauszustellen, dass der Bau von Windenergieanlagen auch mit der Abkehr von fossilenBrennstoffen zu verbinden ist, sodass global der CO2-Haushalt (Treibhauseffekt) stärker reguliertwird. Der Konflikt ist somit nicht eingriffsrelevant.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 65


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 662.1.6 Schutzgut LandschaftDer Untersuchungsraum wird als Teil des Naturraums „Appelhöhen“ (193.142) generell dencharakteristischen Zügen einer Agrarlandschaft zugeordnet. Das weitere Umfeld des Planbereichesentspricht in nördlicher und östlicher Richtung auch den Merkmalen einerausgeräumten, strukturarmen Kulturlandschaft (raumwirksame bzw. gliedernde Strukturen fehlenteilweise). Durch vorhandenen WEA nördlich des Plangebietes (u.a. Anlagen auf derGemarkung <strong>Alsenz</strong> und Oberhausen/Appel in Entfernung von 2-3 km) wird der ruhelose Charakterdes Landschaftsbildes verstärkt.Jedoch wird gerade das nähere Umfeld des Eingriffsbereiches durch den steilen Südhang desAspenberges geprägt, der eine Vielzahl landschaftsbildprägender Strukturelemente aufweist(verbuschte Weinbergsbrachen, Streuobstbestände und Obstplantagen, Magerwiesenkomplexe,Quellbereiche, Trockenmauern). Die Vielfalt, Eigenart und Schönheit des Landschaftsbildesbesitzt insbesondere mit Blick von Süden eine hohe Schutzbedürftigkeit, die auch durch vorhandeneBeeinträchtigungen (vorhandener Funk- bzw. Sendemast, Freileitung) nichtnennenswert gemindert wird.Dem Schutzgut ist, trotz einzelner Vorbelastungen, eine hohe Schutzwürdigkeit zuzugestehen,da insbesondere durch die geplante Art der baulichen Nutzungen erhebliche Eingriffe in dasLandschaftsbild zu erwarten sind. Trotz der beschriebenen Vorbelastungen weist das Plangebietbezogen auf das Schutzgut Landschaftsbild eine hohe Empfindlichkeit hinsichtlichplanerischer Veränderungen auf.BewertungBezüglich einer visuell-ästhetischen Beeinträchtigung der Landschaftsbildqualität im Planbereichist festzustellen, dass durch das Vorhaben prägende Landschaftselemente (u.a.Gebüschstrukturen) – vor allem im Kontext des strukturreichen Südhanges des Aspenberges -verloren gehen und gleichzeitig das geplante Windrad als neues Hochbauwerk in den Vordergrundrückt. Trotz der vorhandenen Vorbelastungen im räumlichen Umfeld (u.a. Freileitungen,Funkmasten, bestehende WEA) wird eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes (Parameterhier: Vielfalt, Eigenart und Schönheit) vorbereitet. Die geplante Anlage dominiert aufGrund ihrer Höhe (H bis ca. 200 m) weithin die Wahrnehmung des Höhenzuges. Dem Konfliktist eine sehr hohe Bedeutung beizumessen, da die Eingriffe (visuelle Störung) in das Landschaftsbildaufgrund der geplanten Höhe der Anlage voraussichtlich nicht in vollem Umfangkompensiert werden können. <strong>Im</strong> Zuge einer gesonderten Sichtbarkeitsanalyse ist anhand einerLandschaftsbildbewertung das erforderliche Kompensationserfordernis im Sinne von § 15 Abs.6 BNatSchG zu ermitteln. Eine natürliche Regenaration des Schutzgutes erscheint nur mit demRückbau der Windenergieanlage möglich. <strong>Im</strong> Bebauungsplan wird eine zweckgebundene Verwendungder Ersatzzahlung festgeschrieben.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 66


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 672.1.7 Schutzgut Kultur- und sonstige SachgüterUnter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung als architektonischwertvolle Bauten oder archäologische Schätze zu verstehen. Sie sind vonBedeutung wenn ihrer Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte.In der Umgebung der geplanten Windenergieanlage befinden sich nach Mitteilung der GeneraldirektionKulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Dir. Landesdenkmalpflege, Mainz nachfolgendeKulturdenkmäler: Weinbergshäuschen am Südhang des Aspenberges über dem Morsbachtal,Ruine Randeck bei Mannweiler-Cölln, Ruine Moschellandsburg bei <strong>Obermoschel</strong> und dieDenkmalzone Ortskern Oberndorf. Grundsätzlich ergibt sich durch den geplanten Bau derWindenergieanlage eine erhebliche visuell-ästhetische Beeinträchtigung des Landschaftsbildes,die nur in Form einer landschaftspflegerischen Ersatzzahlung (maßgebliche Berechnung imVerfahren gemäß B<strong>Im</strong>SchG) ausgeglichen werden kann. Die Ersatzzahlung soll zweckgebundenfür die Freihaltung der Weinbergsbrachen am Aspenberg verwendet werden, wodurch eineAufwertung dieses Landschaftsraumes erfolgt und somit auch die o.g. genannten und als Kulturdenkmälerausgewiesenen Weinbergshäuschen am Aspenberg zusätzlich in Wert gesetztwerden. Lt. der Sichtbarkeitsanalyse der Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart (Februar2013) ist das geplante Windrad lediglich von den Weinbergshäuschen am Südhang des Aspenbergs(zumindest teilweise) sichtbar, jedoch besteht keine direkte Sichtbeziehung zu denübrigen Kulturdenkmälern wie die Ruinen Moschellandsburg und Randeck sowie die DenkmalzoneOrtskern Oberndorf. Die Beeinträchtigungen liegen somit in einem tolerierbaren Bereich.Eine weitergehende besondere Berücksichtigung muss nicht erfolgen.. Dennoch ist auf die Belangeim Rahmen der Erschließung des Gebietes Rücksicht zu nehmen, was in den Hinweisenzum Bebauungsplan ausdrücklich hervorgehoben wird (Bodendenkmäler etc.).2.1.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des UmweltschutzesDie nach den Vorgaben des BauGB zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitigin unterschiedlichem Maße. Dabei sind Wechselwirkungen zwischen den Schutzgüternsowie Wechselwirkungen aus Verlagerungseffekten und komplexe Wirkungszusammenhängeunter den Schutzgütern zu betrachten.<strong>Im</strong> Plangebiet führt die Überbauung von Böden zwangsläufig zu einem Verlust der Funktionendieser Böden, wozu auch die Speicherung von Niederschlagswasser zählt. Hierdurch erhöhtsich der Oberflächenwasserabfluss, während die Versickerung unterbunden wird. Aufgrund derderzeitigen Nutzung einerseits und der geplanten Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen sinddie Umweltfolgen dieser möglichen Wechselwirkung gering zu beurteilen.Mit der Flächeninanspruchnahme des geplanten WEA-Standortes und der damit in Verbindungstehenden Beseitigung von (biotopkartierten) Gehölzflächen, gehen Strukturen verloren, diekleinräumig für Boden-, Wasser- und Klimahaushalt bedeutend sind und zudem eine besondereBedeutung für das Artenvorkommen besitzen. Nur im Zuge einer umfangreichen Konzeptionvon Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (für Feldlerche, Wachtel,Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 67


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 68Zauneidechse) sowie der Ersatzmaßnahmen (u.a. für Heckenbrüter wie Feldlerche) können dieUmweltfolgen verringert werden.Des Weiteren werden mit dem Planvorhaben erhebliche Eingriffe in das Landschaftsbild vorbereitetaufgrund der Höhe der baulichen Anlagen, die nicht nur eine Verschlechterung desLandschaftsbildes mit Bezug auf Vielfalt, Eigenart und Schönheit (trotz Vorbelastung) bewirken,sondern auch Folgewirkungen auf die Schutzgüter ‚Mensch’ sowie ‚Tiere und Pflanzen’ haben.Während beim ‚Mensch’ das Planvorhaben vor allem als störende <strong>Im</strong>missionsquelle (Schall,Schattenschlag) sowie massive visuelle Beeinträchtigung (Verspargelung der Landschaft,Blinkmuster der Hindernisbefeuerung, etc.) wahrgenommen wird, erhöht sich die Kollisionsgefahrfür ansässige Vogel- und Fledermausarten sowie die Scheuchwirkung auf die Avifauna.Durch das Planvorhaben werden einzelne Umweltauswirkungen negativ durch die Wechselwirkungenverstärkt.LeserichtungMenschPflanzenTiereBodenWasserKlimaLuftLandschaftKultur- undSachgüterMensch + + - O + O -- OPflanzen - + O O + O - OTiere -- + O O + O - OBoden -- + O O O O O OWasser - + O - O O O OKlima + + O O O O O OLuft O + O O O O O OLandschaft -- + - O O O O OKultur- undO O O O O O O OSachgüter-- stark negative Wirkung/ - negative Wirkung/ O neutrale Wirkung/ + positive Wirkung/ ++ sehr positive Wirkung2.1.9 Zusammengefasste UmweltauswirkungenBei der vorgesehenen Bebauung handelt es sich um ein Sonstiges Sondergebiet für „Windenergie/Windpark“mit zugehöriger Erschließung im Außenbereich der Oberndorfer Gemarkung(exponierte Hanglage). Das Planvorhaben stellt die Entwicklung eines Konzentrationsbereichesfür Windenergie im Bereich des Aspenberges dar.Die Umweltauswirkungen liegen zunächst in dem Verlust von Boden und Bodenfunktionendurch Versiegelung und Veränderungen der Bodenschichten, wodurch u. a. ein erhöhter Oberflächenwasserabfluss,eine verringerte Grundwasserneubildungsrate, eine lokalklimatischeErwärmung (Mikroklima) sowie die Beeinträchtigung des Bodens in seiner Habitatfunktion erwartetwerden können. Des Weiteren bewirkt die Höhe des zulässigen Bauwerks (200m) eineIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 68


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 69Neustrukturierung des Landschaftsbildes (‚Verspargelung des Höhenrückens’) mit grenzüberschreitendenCharakter sowie insbesondere auf den Menschen einzelne Störrungen im Bezugauf die visuelle Wahrnehmung durch den Betrieb der WE-Anlage (Blinkmuster der Hindernisbefeuerung)sowie mit Bezug auf die entstehenden <strong>Im</strong>missionen (Schall, Schattenschlag). DieUmweltauswirkungen werden durch die bestehenden WE-Anlagen nördlich das Plangebietes(Gemarkung von <strong>Alsenz</strong> und Oberhausen / Appel) teilweise verstärkt, wobei diese Vorbelastungauch als wesentlicher Bewertungsmaßstab für die Erheblichkeit der geplanten Eingriffegelten muss. Zudem ist das Plangebiet durch die teilweise intensive landwirtschaftliche Nutzunganthropogen überformt, wobei der Eingriffsraum selbst eine hohe Bedeutung für das Arten- undBiotoppotential besitzt. Insbesondere können durch den Verlust der vorhandenen Gehölzstrukturensowie durch den Betrieb der WEA diverse Fortpflanzungs- und Ruhestätten von einzelnenArten (u.a. Zauneidechse, Neuntöter, Feldlerche, Wachtel) im räumlichen Zusammenhang verlorengehen bzw. beeinträchtigt werden.Die zu erwartenden Umweltauswirkungen bei Realisierung des Vorhabens werden nachfolgendtabellarisch zusammengestellt und hinsichtlich ihrer Erheblichkeit beurteilt:Zu erwartende Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter und ihre BewertungSchutzgut Beurteilungen der Umweltauswirkungen ErheblichkeitMensch • Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Naturhaushaltesdurch unsachgemäße Abfallentsorgung im Zuge desBetriebs der Windenergieanlagen-+• Beeinträchtigungen des Schutzgutes durch Summationswirkungenim Bereich des <strong>Im</strong>missionshaushaltes (Schall,-Schattenschlag)• Beeinträchtigungen durch ‚Disko-Effekt’ auf das Schutzgut-• Als störend empfundene Summationswirkung durch Hindernisbefeuerung-• Verletzungen von Personen und Beschädigungen angrenzenderAnlagen können durch umherfliegende Festkörper (u. a.abgeworfenes Eis, Teile der WEA) oder Kippeffekt der WEA erfolgen-+• Abkehr von Energiegewinnung aus Atomstrom (Förderung von++Gesundheit und Sicherheit)Pflanzen und • (temporäre) Beeinträchtigung des Tierartenpotentials durchFlächeninanspruchnahme im Rahmen der Bautätigkeit sowieTiereVerlust von Gehölzflächen (biotopkartiert) im Rahmen der Baufeldfreimachungführt zu erheblichen Beeinträchtigung vonstandortgebundenen bzw. weniger mobilen Arten, da Verlustihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten (u.a. Feldlerche, Wachtel,Zauneidechse, Heckenbrüter wie Neuntöter),--• temporäre Beeinträchtigungen von Tierarten im Rahmen derBautätigkeit durch Barrierewirkung / Zerschneidung sowieakustische Störungen und Erschütterungen,-• betriebsbedingt erhebliche Beeinträchtigungen von einzelnenFledermaus- und Vogelarten durch Kollisionsrisiko / Schleppwirbel(v.a. Fledermausarten) und Scheuchwirkung (Feldlerche,Wachtel),-• temporäre Störungen durch Bautätigkeit, Verlust von Fortpflanzungs-und Ruhestätten bei standortgebundenen bzw. wenigermobilen Arten--Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 69


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 70Boden • temporärer Verlust von Oberboden und Veränderung der Bodenschichtenim Zuge der Bautätigkeit (nach Herstellung derWEA erfolgt Wiederherstellung des Urzustandes)• Verlust von Oberboden durch Bebauung/Versiegelung (Flächeninanspruchnahme),wobei der Anteil der teilversiegeltenFlächen (Schotterflächen: Zuwegung, Kranstellfläche) gegenüberder Vollversiegelung (WEA-Fundamente) deutlichüberwiegt,• erhebliche Änderungen des Bodenaufbaus/-schichten im Bereichder Mastfundamente• Veränderung der Bodenschichten durch ggf. erhebliche Geländemodellierungim Bereich WEA „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“• Beeinträchtigungen der Bodeneigenschaften durch unsachgemäßeEntsorgung von Abfällen (bspw. beiWartungsarbeiten)Wasser • Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate• Beschleunigung des Wasserabflusses• Verlust der natürlichen OberflächenwasserretentionLuft und Klima • Veränderung der mikroklimatischen Verhältnisse durch Voll-und Teilversiegelung von Flächen,• Verringerung des Grünmasseanteils (Rodung von Gehölzflächen)• Verbesserung des globalen CO2-Haushaltes (Vermeidung desTreibhauseffektes)Landschaft • Neustrukturierung des Landschaftsbildes / Verspargelung desWechselwirkungenAspenberger Höhenrückens (Konzentrationsbereich)• Beeinträchtigungen durch ‚Disko-Effekt’ und Blinkmuster derHindernisbefeuerung (Summationswirkung)• der Eingriff in das Landschaftsbild hat grenzüberschreitendenCharakter vor allem mit Hinblick auf die exponierte topographischeLage des Plangebietes• durch den Bau der WEA werden die Funktionen des Landschaftsbildes(Vielfalt, Eigenart, Schönheit) dauerhaftbeeinträchtigt• Eingriffe in Boden und Landschaftsbild führen zu erheblichenBeeinträchtigungen und Folgewirkungen im Bezug auf die übrigenSchutzgüter--- sehr erheblich/ -- erheblich/ -+ weniger erheblich/ + nicht erheblich-+----+-+-+-+-+-++---+----2.2 Entwicklungsprognosen des Umweltzustandes2.2.1 Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der PlanungMit der Planung sind die unter Ziffer 2.1 ermittelten erheblichen Umweltauswirkungen verbunden.<strong>Im</strong> Zuge der Realisierung der Planung können auf der Grundlage der geplantenKompensationsmaßnahmen die erforderlichen Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft füreinzelne Schutzgüter (Boden, Klima/Luft, Wasser, Pflanzen und Tiere) ausgeglichen werden.Eine geringe strukturelle Verbesserung kann langfristig insbesondere für das Arten- und Biotoppotentialerwartet werden, da mit der geplanten Maßnahmenkonzeption der lokaleBiotopverbund gestärkt wird und insbesondere eine Vernetzung der Flächen bzw. Biotope imräumlichen Zusammenhang erfolgt. Jedoch können die Eingriffe in das Landschaftsbild nicht inIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 70


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 71vollem Umfang kompensiert werden, weshalb eine entsprechende Ersatzzahlung vorzusehenist, die zweckgebunden für die Entwicklung der Weinbergsbrachen am Aspenberg eingesetztwerden soll.Auf alle Schutzgüter kann sich die Verbesserung des globalen CO2-Haushaltes (Vermeidungdes Treibhauseffektes) auswirken, die mit der Förderung der regenerativen Energie im Raumsteht.2.2.2 Prognose bei Nichtdurchführung der PlanungOhne die Ausweisung des Bebauungsplanes für die Entwicklung der Windenergie auf dem Aspenbergwürde der Bereich weiterhin in seinem jetzigen Zustand genutzt. Dienutzungsbedingten Beeinträchtigungen (Siedlungsgeschehen, Landwirtschaft, Verkehr, Infrastruktur,etc.) blieben erhalten. Die Störungen, die von den bestehenden (und geplanten)Windenergieanlagen nördlich des Plangebietes ausgehen (<strong>Im</strong>missionshaushalt, visuelle Beeinträchtigungen,Störung der Artenausbreitung, etc.) würden auch das Plangebiet weiterhinbeeinträchtigen. Die gemeindlichen Bemühungen, die günstigen Standortbedingungen für dieErzeugung von Windenergie – auch wirtschaftlich zur Sicherung der gemeindlichen Grundversorgung– zu nutzen, womit der nachhaltigen Ressourcenverwendung – auch auf lokaler Ebene– entsprochen wird, wären vertan. In der Gemarkung von Oberndorf sind keine weiteren Vorranggebieteoder ausschlussfreien Gebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen, esbestehen keine Alternativflächen.2.3 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblichnachteiliger UmweltauswirkungenDie Belange des Umweltschutzes sind gem. §1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB bei der Aufstellung derBauleitpläne und in der Abwägung nach §1 Abs. 7 zu berücksichtigen. <strong>Im</strong> Besonderen sind aufder Grundlage der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung gem. § 1 a Abs. 3 BauGB i. V. m. §18 BNatSchG die Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Planvorhaben zubeurteilen und Aussagen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich zu entwickeln. DieBauleitplanung stellt zwar selbst keinen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Nicht unbedingterforderliche Beeinträchtigungen sind aber durch die planerische Konzeption zu unterlassenbzw. zu minimieren und entsprechende Wertverluste durch Aufwertung von Teilflächen soweitmöglich innerhalb des Gebietes bzw. außerhalb des Gebietes durch geeignete Maßnahmenauszugleichen.Die landschaftspflegerische Bilanzierung (siehe u.a. Kapitel 1.1 oder Fachbeitrag Naturschutzzum Bebauungsplan) stellt klar, dass durch Maßnahmen zur Verminderung (vorrangige Verwendungwasserdurchlässiger Materialien, Beachtung der DIN-Normen bei der Ausführung,Beachtung der besonderen Anforderungen des Artenschutzes für die Zauneidechse, etc.), zumvorgezogenen Ausgleich (CEF-Maßnahmen wie Anlegen von Buntbrache für Feldlerche undWachtel oder Anlegen von Ersatzhabitat für Zauneidechse) und zum Ersatz (Anlegen einesIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 71


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 72Gehölzriegels mit Berücksichtigung der besonderen Habitatansprüchen des Neuntöters, Festlegungvon zweckgebundener Ersatzzahlung für Freihaltung der Weinbergsbrachen auf demAspenberg) der durch die Erschließung und Bebauung verursachte Eingriff in Boden, Natur undLandschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes im Vergleich zu dem vorherigen Zustandund der damit verbundenen Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaftsbild ausgeglichenwird.Die einzelnen Schritte der Vermeidung und Verringerung werden nachfolgend als zusammengefassteZielvorstellung und anschließend durch die auf die jeweiligen betroffenen Schutzgüterbezogene Maßnahmenbeschreibung konkretisiert. Dabei werden die mit der Planung verbundenenunvermeidbaren Belastungen gesondert herausgestellt.2.3.1 Allgemeine umweltbezogene ZielvorstellungenBei der Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile ergeben sich hinsichtlich der umweltbezogenenZielvorstellungen Anforderungen aufgrund der erheblich nachteiligenUmweltauswirkungen in folgenden Teilbereichen:• Aufrechterhaltung der Versickerungsfähigkeit des Bodens,• Berücksichtigung des Landschaftsbildes sowie Festlegung von entsprechenden Vermeidungs-und Ersatzmaßnahmen zum Ausgleich der visuellen Störungen im Zuge derBaulandentwicklung,• Vermeidung von Störrwirkungen auf den Menschen / Siedlungsbereiche durch das Planvorhaben,• Sicherung und Wiederherstellung des Arten- und Biotoppotential im Plangebiet bzw. imräumlichen Zusammenhang.2.3.2 Schutzgut MenschAuf den Schutz des Menschen und die Vermeidung von erheblichen Umwelteinwirkungen aufdas Schutzgut soll die Planung reagieren mit:• Einhaltung der <strong>Im</strong>missionsrichtwerte kann ggf. durch Installation einer Abschaltautomatik inder Windenergieanlage bzw. im gemarkungsübergreifenden Windpark gesichert werden,• Verringerung der visuell-ästhetischen Beeinträchtigungen durch Installation eines Sichtweitenmessgeräteszur Dimmung der Hindernisbefeuerung bei guter Sicht,• Visuell-ästhetische Integration der geplanten baulichen Anlage (WEA) in das Landschaftsbilddurch Vorgaben bei der Anzahl der Rotorblätter sowie bei der Gestaltung des Turms(Materialwahl, keine Werbeaufdrucke),• der durch die Windenergieanlage möglicherweise verursachte Disko-Effekt kann durchentsprechende gestalterische Vorgaben vermieden werden wie Spezialanstrich der Windenergieanlagenmit matter, nicht reflektierenden Lackierung,• Die Gefährdung des Menschen durch umherfliegende Festkörper oder durch den Kippeffektder Windenergieanlage kann verringert werden im Zuge der konzeptionellenIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 72


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 73Einhaltung von Abstandsflächen zum nächstgelegenen Siedlungsbereich und regelmäßigeWartung der Anlagen im Zuge des Betriebs durch den Vorhabensträger,• Sorgsamer, fachgerechter Umgang mit anfallenden Abällen im Zuge von Betrieb und Wartungder Windenergieanlage (sortenreine Sammlung der Abfälle).• Berücksichtigung der Abstandserfordernisse des WEA-Standortes gegenüber bestehendenInfrastrukturanlagen (Straßen, Freileitungen, Richtfunktrassen, etc.) und den Siedlungsräumeneingehalten.Eine Ausweisung des Plangebietes als Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung„Windenergie/Windpark“ ist unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen mit den umgebendenNutzungen verträglich.Unvermeidbare BelastungenEinzelne nutzungsbedingte Beeinträchtigungen bzw. Folgewirkungen auf das Schutzgut könnenauch im Zuge der Festlegung von Konfliktvermeidungsmaßnahmen nicht gänzlich - vorallem im Hinblick auf die subjektive Wahrnehmung - ausgeschlossen werden wie Schall, Schattenwurf,Blinkmuster durch Hindernisbefeuerung oder die Gefahr umherfliegender Festkörper.Das Gefährdungspotential bzw. die Umweltbeeinträchtigungen besitzen nach rein objektivenMaßstäben für das Schutzgut keine erhebliche Wirkung und sind überwiegend zeitlich befristet.2.3.3 Schutzgut Tiere und PflanzenDer Schutz von Tieren und Pflanzen als Bestandteile des Naturhaushaltes in ihrer natürlichenund historisch gewachsenen Artenvielfalt kann auf der Grundlage des Fachbeitrag Naturschutzzur Eingriffsregelung durch zahlreiche Festsetzungen zur Vermeidung, Verringerung, Ausgleichund Ersatz, der mit dem Bebauungsplan und seiner Realisierung verbundenen Umweltauswirkungen,erfolgen. Auf die Umwelteinwirkungen auf das Schutzgut Tiere und Pflanzen sollte diePlanung reagieren mit• Sorgfältige Standortwahl für Baustelleneinrichtungen und –zufahrten. Die Zwischenlagerungvon Baumaschinen, Baustoffen und Erdaushub ist nach Möglichkeit auf versiegeltenoder überbauten Flächen anzulegen, um auftretende Beeinträchtigungen auf das notwendigeMindestmaß zu beschränken. Dies kann bspw. auf (teil-)befestigten Flächen vonangrenzenden Wirtschaftswegen erfolgen. Eine Beeinträchtigung hochwertige Biotoptypensoll unterbleiben.• Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist, abweichendvon den Flächen, die in Bodenhöhe für Betrieb und Unterhaltung der Windenergieanlagebenötigt werden, weitgehend zu erhalten (keine zusätzlichen Baukörper). Die Zahl derWEA im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist einzugrenzen. Das Arten- und Biotoppotentialsoll außerhalb der Eingriffsbereiche erhalten bleiben.• Bauwerkshöhe und Grundfläche der WEA sind entsprechend dem tatsächlichen Erforderniszu beschränken. Zusätzliche Versiegelungen für Erschließungsflächen derIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 73


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 74Windenergieanlage sind nur im tatsächlich erforderlichem Maße (fahrdynamisch belasteteTeilflächen) zulässig. Für die Befestigungen sind soweit wie möglich wasserdurchlässigeMaterialien, wie z.B. wassergebundene Decke o. ä. zu verwenden. Eine Erhaltung von Teillebensräumenist zu ermöglichen.• Die Zuwegung zur Windenergieanlage muss den notwendigen Anforderungen für Aufbauund Betrieb genügen. Bei Planung und Ausführung ist eine minimale Dimensionierung zuberücksichtigen, d.h. dass nach dem Aufbau der Anlage nicht mehr benötigte, befestigteFlächen wieder in den Urzustand zurückversetzt werden. Eingriffe in hochwertige Biotopstrukturensind möglichst zu minimieren um erhebliche Auswirkungen auf das lokale ArtenundBiotoppotential zu vermeiden.• Eine Einfriedung der Windenergieanlage einschließlich der Nebenanlagen ist zu vermeidenzur Förderung der Artenausbreitung (insbesondere mittelgroße Säugetiere).• Baum- und Strauchgehölze sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans im Sinne derDIN 18920 soweit wie möglich zu erhalten und vor Beeinträchtigungen des Wurzel-,Stamm- und Kronenbereiches während der Baumaßnahmen in geeigneter Weise zu schützen.Müssen Gehölze im Zuge der Bauausführung punktuell entfernt werden oder sindRückschnittarbeiten erforderlich, sind diese Arbeitsgänge entsprechend der guten fachlichenPraxis auszuführen. Durch die Berücksichtigung der Brutzeit von Vögeln kann dieTötung von mobilen Artengruppen weitgehend ausgeschlossen werden.• Eingriffe in den Boden dürfen auf den Grundstücken mit den Flurstücks-Nummern 322 und324 (hier Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse vorhanden) nur während derAktivitätszeit und außerhalb der Gelegeperiode der Zauneidechse erfolgen um den Tierenein aktives Ausweichen vor Beginn der Bautätigkeit zu ermöglichen. <strong>Im</strong> Zeitraum MitteMärz - Mitte Mai und Anfang August – Ende September sind sämtliche Entwicklungsstadiender Zauneidechse ausreichend mobil, um aktiv auszuweichen. Ein Eingriff während derimmobilen Phase der Tiere (Winterstarre von Anfang Oktober – Mitte März), ist zu unterlassen.• Um eine Tötung von Zauneidechsen im Zuge der Bautätigkeit weitestgehend ausschließenzu können, sind die Individuen im vom Vorhaben betroffenen Bereich bereits vor Beginnder Arbeiten nach Erfordernis abzufangen und in ein vorher optimiertes Ersatzhabitat (sieheCEF-Maßnahme A-C2) umzusiedeln. Um eine Rückwanderung der Tiere zu vermeiden,ist das Ersatzhabitate durch eine Reptilienbarriere (z.B. Teichfolie) bis zur ersten Eiablage(bei Fang im Frühjahr) bzw. bis zur ersten Winterstarre (bei Fang im Spätsommer/Herbst)abzuzäunen. Hierzu muss die Folie Reptiliensicher am Boden befestigt bzw. eingegrabenwerden. Das Abfangen soll günstigenfalls erfolgen, wenn noch keine Eiablage stattgefundenhat bzw. wenn die Jungtiere schon geschlüpft sind und die Adulten noch nicht in denWinterverstecken sind (d.h. Mitte März – Anfang Mai oder Anfang August – Ende September).Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 74


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 75• Auf der Grundlage der Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zumPlanvorhaben ist ein Gondelmonitoring für Fledermausarten im Rahmen der B<strong>Im</strong>Sch-Genehmigung zu prüfen, um den Anforderungen des besonderen Artenschutzes zu entsprechen(Vermeidung des Eintretens von Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1BNatSchG). Ggf. wird die Festlegung von Abschaltlogarithmen für die Windenergieanlageerforderlich.• Zum Ausgleich des Lebensraumverlustes von Feldlerche und Wachtel ist als Maßnahmezum vorgezogenen Funktionsausgleich (CEF-Maßnahme: A-C1) eine Buntbrache entsprechendihren Habitatansprüchen mit einem Flächenumfang von ca. 0,2 ha anzulegen und zuunterhalten.• Zum Ausgleich des Lebensraumverlustes der Zauneidechse ist als Maßnahme zum vorgezogenenFunktionsausgleich (CEF-Maßnahme: A-C2) ein Ersatzhabitat entsprechend ihrenHabitatansprüchen auf dem Grundstück mit den Flurstücks-Nummer 324 anzulegen und zuunterhalten.• Das Grundstück mit der Flurstücks-Nummer 306 (2. räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes)in der Gemarkung Oberndorf, Gewanne „In der Winddelle“ wird alsErsatzfläche E1 zum landespflegerischen Ausgleich der geplanten Eingriffe in Boden, Naturund Landschaft festgesetzt. Hier soll die Pflanzung eines Gehölzgürtels aus 450standorttypischen Sträuchern und 8 Obstbäumen erfolgen.Unvermeidbare BelastungenDie Versiegelung von Böden und die Beseitigung von Gehölzflächen bedeutet eine Reduzierungvon Lebensräumen durch die geplante Überbauung und ist aufgrund desEntwicklungszieles der Bauflächenentwicklung unvermeidbar.Mit der Flächenzuweisung „Windenergie/Windpark“ werden grundsätzlich Verdrängungsprozesseim Bezug auf das Artenvorkommen entstehen. Auch wenn die Fachgutachten eineerhebliche Beeinträchtigung (bestandsprägende Auswirkungen) der geplanten WEA – unterBerücksichtigung der o.g. Maßnahmenkonzeption – ausschließen, werden unvermeidbare Belastungen(u.a. erhöhtes Kollisionsrisiko) mit der Planaufstellung verbunden sein zu Gunstendes Planungsziels.2.3.4 Schutzgut Boden / Wasser / KlimaDa sich die Schutzgüter Boden, Wasser und Klima aus den nahezu gleichen Wirkfaktoren ergebenbzw. beeinflussen, sollen zusammenfassend die Maßnahmen beschrieben werden, mitdenen der Bebauungsplan auf Grundlage des Fachbeitrag Naturschutz auf die jeweiligen Kompensationserfordernissereagiert:• Das Oberflächenwasser ist entsprechend der Bestandssituation auf den angrenzenden Flächenbreitflächig der Versickerung zuzuführen.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 75


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 76• Sämtlicher im Baufeld befindlicher Ober-(Mutter-)boden ist gemäß § 202 BauGB und DIN18915 ist zu sichern. Der Bodenaushub ist auf ein notwendiges Maß zu beschränken. FürAushubmassen, die im Rahmen der Baumaßnahmen nicht wieder eingebaut werden können,ist eine Wiederverwendung andern Orts zu prüfen oder ggf. eine fachgerechteEntsorgung. Eine Überdeckung und Vermischung des Oberbodens mit Erdaushub oderBaumaterial sowie die Verdichtung durch Baufahrzeuge sind untersagt. AbgeschobenerBoden ist zur Zwischenlagerung auf Mieten aufzusetzen. Bei einer Lagerung von mehr als 8Wochen sind die Mieten durch geeignete Ansaaten (Leguminosen etc.) zu begrünen. Generellsind alle Bodenverdichtungen, insbesondere die unteren Bodenschichten vor demEinbau des Oberbodens, zu lockern, die im Zuge der Baumaßnahmen entstanden, falls sienicht sogar der Planung zuträglich sind.• Sorgfältige Standortwahl für Baustelleneinrichtungen und –zufahrten. Die Zwischenlagerungvon Baumaschinen, Baustoffen und Erdaushub ist nach Möglichkeit auf versiegelten oderüberbauten Flächen anzulegen, um auftretende Beeinträchtigungen auf das notwendigeMindestmaß zu beschränken. Dies kann bspw. auf (teil-)befestigten Flächen von angrenzendenWirtschaftswegen erfolgen.• Frühzeitige Wiederbegrünung / Zwischensaat aller durch die Baumaßnahme entstehenderoffener Bodenflächen, zum Schutz der Flächen vor Erosion gem. DIN 18915.• Die Flächenversieglung außerhalb des Baufensters, d.h. die nicht überbaubare Grundstücksfläche,wird auf den Ausbau der Kranstellfläche (max. 1.500 m²) sowie derdauerhaften Zuwegung (max. 250m²) begrenzt.• Außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche (Baufenster) ist die Errichtung von Nebenanlagenunzulässig um die Flächenversiegelung zu begrenzen.• Zusätzliche Versiegelungen für Erschließungsflächen der Windenergieanlage sind nur imtatsächlich erforderlichem Maße (fahrdynamisch belastete Teilflächen) zulässig. Für die Befestigungensind soweit wie möglich wasserdurchlässige Materialien, wie z.B.wassergebundene Decke o. ä. zu verwenden.• Die Zuwegung zur Windenergieanlage muss den notwendigen Anforderungen für Aufbauund Betrieb genügen. Bei Planung und Ausführung ist eine minimale Dimensionierung zuberücksichtigen, d.h. dass nach dem Aufbau der Anlage nicht mehr benötigte, befestigteFlächen wieder in den Urzustand zurückversetzt werden.• Beim Bau der Windenergieanlage ist eine an die topographische Situation angepassteBauweise vorzusehen. Eingriffe in die natürliche Reliefsituation sind möglichst zu minimieren.• Baum- und Strauchgehölze sind im Geltungsbereich des Bebauungsplans im Sinne der DIN18920 soweit wie möglich zu erhalten und vor Beeinträchtigungen des Wurzel-, StammundKronenbereiches während der Baumaßnahmen in geeigneter Weise zu schützen.• Zum Ausgleich des Lebensraumverlustes von Feldlerche und Wachtel ist als Maßnahmezum vorgezogenen Funktionsausgleich (CEF-Maßnahme: A-C1) eine Buntbrache entspre-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 76


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 77chend ihren Habitatansprüchen mit einem Flächenumfang von ca. 0,2 ha anzulegen und zuunterhalten. Durch die Umwandlung von Ackerflächen in Dauergrünland ergeben sich kleinräumigpositive Effekte für den Boden-, Klima- und Wasserhaushalt.• Das Grundstück mit der Flurstücks-Nummer 306 (2. räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes)in der Gemarkung Oberndorf, Gewanne „In der Winddelle“ wird alsErsatzfläche E1 zum landespflegerischen Ausgleich der geplanten Eingriffe in Boden, Naturund Landschaft festgesetzt. Hier soll die Pflanzung eines Gehölzgürtels aus 450 standorttypischenSträuchern und 8 Obstbäumen erfolgen. Die Erhöhung des Grünvolumens aufAckerflächen bewirkt positive Effekte für den Boden-, Klima- und Wasserhaushalt.Unvermeidbare BelastungenEine Überbauung und damit anteilige Versiegelung der Böden sowie die Reduzierung derOberflächenwasserretention ist im Sinne der Baulandentwicklung unvermeidbar, da Standortalternativenhinreichend geprüft sind.Mit der Versiegelung von Flächen sind indirekt auch mikroklimatische Änderungen zu erwarten.Bauwerke und Verkehrsflächen verändern die Strahlungsbilanz des Gebietes. Die Baukörperbesitzen eine höhere Wärmeabstrahlung als die vorhandenen Freiflächen, so dass das Gebietstärker erwärmt wird als bisher und sich die Temperaturextreme ggf. verschärfen (höheresommerliche und Tages-Temperaturspitzen). Der Verlust von Versickerungsflächen in Verbindungmit dem Abführen von Oberflächenwässern bewirkt generell ein merkliches Absinken derLuftfeuchtigkeit insbesondere in Trockenwetterperioden, kann aber auch bei Starkregen nachlängeren Trockenphasen oder Dauerregen zu extrem hoher Luftfeuchte führen. Höhere Wärmebelastungund Verschärfung der Luftfeuchteverhältnisse bewirken bioklimatische Effekte,die die Thermoregulation von Organismen negativ beeinflussen. Aufgrund der Kleinräumigkeitdes zu erwartenden Effektes und der bestehenden, nutzungsbedingten Vorbelastungen derFlächen ist die geringfügige Belastung der Umwelt im Sinne der Baugebietsentwicklung vertretbar.2.3.5 Schutzgut LandschaftAuf die Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Landschaftsbild kann der Bebauungsplandurch folgende Festsetzungen reagieren:• Die Art der baulichen Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist, abweichendvon den Flächen, die in Bodenhöhe für Betrieb und Unterhaltung der Windenergieanlagebenötigt werden, weitgehend zu erhalten (keine zusätzlichen Baukörper). Die Zahl derWEA im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist einzugrenzen.• Standortversiegelung und Bauwerkshöhe der WEA sind entsprechend dem tatsächlichenErfordernis zu beschränken.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 77


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 78• Visuell-ästhetische Integration der geplanten baulichen Anlage (WEA) in das Landschaftsbilddurch Vorgaben bei der Anzahl der Rotorblätter sowie bei der Gestaltung des Turms(Materialwahl, keine Werbeaufdrucke),• Zum Ausgleich des Lebensraumverlustes von Feldlerche und Wachtel ist als Maßnahmezum vorgezogenen Funktionsausgleich (CEF-Maßnahme: A-C1) eine Buntbrache entsprechendihren Habitatansprüchen mit einem Flächenumfang von ca. 0,2 ha anzulegen und zuunterhalten. Durch die Maßnahme erfolgt auch eine visuell-ästhetische Aufwertung desLandschaftsbildes in einer ausgeräumten Ackerflur.• Das Grundstück mit der Flurstücks-Nummer 306 (2. räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes)in der Gemarkung Oberndorf, Gewanne „In der Winddelle“ wird alsErsatzfläche E1 zum landespflegerischen Ausgleich der geplanten Eingriffe in Boden, Naturund Landschaft festgesetzt. Hier soll die Pflanzung eines Gehölzgürtels aus 450standorttypischen Sträuchern und 8 Obstbäumen erfolgen. Durch die Maßnahme erfolgtauch eine visuell-ästhetische Aufwertung des Landschaftsbildes in einer ausgeräumtenAckerflur.Unvermeidbare BelastungenDurch den geplanten Bau der Windenergieanlage werden Eingriffe (visuelle Störung) in dasLandschaftsbild vorbereitet, die auf Grund der Höhe des Bauwerkes (ca. 200 m) nicht in vollemUmfang kompensiert werden können. Durch die Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgarterfolgte eine gesonderte Sichtbarkeitsanalyse mit einer Landschaftsbildbewertung, in der daserforderliche Kompensationserfordernis (Ersatzzahlung) anhand des Darmstädter Modells ermitteltwurde. Die hierzu abschließende Berechnung erfolgt im Zuge der B<strong>Im</strong>SchG-Genehmigung und ist von der anzunehmenden Vorbelastung abhängig. <strong>Im</strong> Bebauungsplanwird jedoch festgesetzt, dass die zu leistende Ersatzzahlung zweckgebunden für die Freihaltungder Weinbergsbrachen an den <strong>Alsenz</strong>hängen entsprechend dem Bewirtschaftungskonzeptder Kreisverwaltung Donnersbergkreis verwendet werden soll.2.4 Anderweitige PlanungsmöglichkeitenStandortDie Standortwahl der geplanten Windenergieanlage erfolgte zunächst aus der Berücksichtigungder überörtlichen Ziele der Raumordnung. Der geplante Standorte der WEA „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“liegt innerhalb des ausschlussfreien Gebietes für Windenergienutzung, wie es im RegionalenRaumordnungsplans Westpfalz IV bestimmt wurden. Unmittelbare regionalplanerische Zielebzw. weitere Ausschlusskriterien stehen den Planvorhaben somit nach Abstimmung mit derPlanungsgemeinschaft Westpfalz nicht entgegen.Dabei liegt der konkrete Fundamentstandort lt. den Daten des Deutschen Wetterdienstes ineinem Gebiet mit einer mittleren Windgeschwindigkeit von 5,8-6,0 m/s in 100 m über GrundIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 78


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 79vor. Somit wird u.a. die gemäß LEP IV –Entwurf geforderte Einhaltung der Mindestwindstärkevon 5,8-6 m/s in 100m über Grund für alle Planstandorte erfüllt (s. Begründung zu Z163 b).Die weitere Standortwahl setzt sich aus der Grundstücksverfügbarkeit, der Erschließungssituationsowie den vorhandenen Restriktionen zusammen.Hinsichtlich der Grundstücksverfügbarkeit ist anzumerken, dass der Fundamentstandort aufeiner gemeindeeigenen Fläche liegt. Damit unterstützt der Vorhabenträger entscheidend diekommunale Wertschöpfung der Windenergie, da Gewerbesteuereinnahmen und Pachteinnahmenu.a. die kommunale Daseinsvorsorge finanzieren.Der WEA-Standort wurde zudem so gewählt, dass er über vorhandene Wegflächen erreichtwerden kann, sodass bestehende Acker- und Wiesenflächen nicht durch neue Zufahrten zerschnittenwerden.Abschließend sind vor allem die vorhandenen Restriktionen, die insbesondere durch die erforderlichenAbstandsflächen zu den Ortslagen sowie den bestehenden Trassen geprägt werden,zu beachten.Hinsichtlich der Standortwahl erscheint zunächst am konfliktreichsten, das der geplante Standortinnerhalb von Gebüschstrukturen (vorwiegend Schlehengehölze) zu verorten ist, die zu demnach § 30 BNatSchG pauschal geschützten Biotop „Aspenberg – Südhang“ (BK-6212-0121-2010) gehören. Jedoch liegt der Vorhabenstandort am höchsten Punkt dieses Hangbereichesund eine Verschiebung in südlicher Richtung, das heißt in Talrichtung, würde zu einer geringerenWertschöpfung der Windhöffigkeit führen, was wiederum auch zu einer Unwirtschaftlichkeitder Anlage führen würde. Zudem sind die südlich anstehenden Hanglagen von besonderer Bedeutungfür die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Weinbergsbrachen und somit inhöchstem Maße erhaltenswert (siehe u.a. Bewirtschaftungskonzept „<strong>Alsenz</strong>hänge“).Eine Verschiebung der WEA „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ in westliche Richtung würde zu einer weiterenAnnäherung an die Ortslage von Oberndorf führen (l ~ 880 m), wodurch ggf. erhebliche Beeinträchtigungenauf das Schutzgut Mensch zu erwarten wären (siehe Ergebnisse derSchattenwurf-<strong>Im</strong>missionsprognose).Eine Verschiebung der WEA in nördlicher und östlicher Richtung ist durch eine vorhandeneRichtfunktrassen ausgeschlossen (Wahrung der Mindestabstandsflächen), da der Rotorradiusnur knapp außerhalb des Sicherheitsstreifens der Richtfunktrasse liegt. Außerdem wird hier vonder Pfalzwerke AG, Ludwigshafen der Verlauf der 110-kV-Starkstromfreileitung Umspannwerk„Oberndorf“- Umspannwerk „Bischheim“, Pos. XXIV geplant, zu der ebenfalls der Sicherheitsabstandgewährleistet sein muss (laufendes Raumordnungsverfahren). Eine zweite vorhandeneRichtfunktrasse östlich des WEA-Standortes ist hier nicht unbedingt maßgeblich, jedoch müssenauch die Abstandsflächen zur weiter östlich liegenden WEA „In der Winddelle“ eingehaltenwerden.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 79


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 80Die für die Standortwahl maßgeblichen und o.g. Restriktionen sind in der nachfolgenden Abbildungnochmals orientierend zusammengefasst. Als Alternative zum gewählten Planstandortergibt sich lediglich die Nichtdurchführung der Planung. D.h. die Bemühungen, die günstigenStandortbedingungen für die Erzeugung von Windenergie – auch wirtschaftlich – zu nutzen,wären vertan.Abbildung 3: Vorhabenstandorte mit Darstellung der vorhandenen Restriktionen (Richtfunktrassen, geplanteFreileitungstrasse)Planinhalt<strong>Im</strong> Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden verschiedene städtebauliche Variantenerarbeitet und geprüft. Diese Varianten wurden im Gemeinderat ausgiebig diskutiert. In derAbwägung der Varianten wurde eine Lösung erarbeitet, die eine möglichst wirtschaftliche Erschließungvorsieht und die städtebaulich verträglichste Integration der WEA berücksichtigt.3.0 Zusätzliche Angaben3.1 Technische Verfahren bei der UmweltprüfungFachbeitrag NaturschutzDie Berücksichtigung landespflegerischer Belange erfolgt im Rahmen eines Fachbeitrages Naturschutzzum Bebauungsplan. <strong>Im</strong> Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind erforderlicheFlächen und Maßnahmen festgesetzt.Der Fachbeitrag Naturschutz (Juni 2013) zum Bebauungsplan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ wurde durch dasIngenieurbüro Monzel und Bernhardt, Rockenhausen erarbeitet.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 80


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 81Spezielle Artenschutzrechtliche PrüfungDie besondere Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange erfolgte im Zuge der Ausarbeitungeiner speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan. <strong>Im</strong>Bebauungsplanes sind erforderliche Flächen und Maßnahmen festgesetzt bzw. dargestellt.Die spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (Dezember 2012) zum Bebauungsplan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“wurde durch die Gruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart erarbeitet.Sichtbarkeitsanalyse mit Landschaftsbildbewertung nach ‚Darmstädter Modell“Die besondere Berücksichtigung der Belange des Landschaftsbildes erfolgte im Zuge der Ausarbeitungeiner Sichtbarkeitsanalyse mit Landschaftsbildbewertung nach ‚Darmstädter Modell“für den gesamten Windpark zum B<strong>Im</strong>Sch-Antrag (WEA1„<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“, WEA2 „In der Winddelle“,WEA3 „Schmalfelderhof“) und wurde diesem Planverfahren orientierend zur Verfügunggestellt. <strong>Im</strong> Bebauungsplanes sind erforderliche Maßnahmen festgesetzt.Die Sichtbarkeitsanalyse mit Landschaftsbildbewertung (Februar 2013) wurde durch die Gruppefür ökologische Gutachten, Stuttgart erarbeitet.<strong>Im</strong>missionsschutzDie Berücksichtigung der <strong>Im</strong>missionen durch die geplanten und bestehenden Windenergieanlagen(Vorbelastung) erfolgten im Rahmen gutachterlichen Stellungnahme zum Vorhaben.Die Schallimmissionsprognose (März 2013) wurde im Auftrag der Pfalzwerke AG, Ludwigshafendurch Lahmeyer International, Bad Vilbel erarbeitet.Die Schattenwurfs-<strong>Im</strong>missionsprognose (März 2013) wurde vorab durch die Pfalzwerke AG,Ludwigshafen erarbeitet.Der maximale Schallemissionspegel wurde auf Grundlage des Gutachtens „Maximale Schallimmissionsbelastungfür die Standorte Oberndorf und BayerfeldSteckweiler“ (April 2013) vonLahmeyer International GmbH, Bad Vilbel bestimmt.Die relevanten Umweltfolgen der Bebauungsplanfestsetzungen sind in den aufgeführten Gutachtenund Untersuchungen überprüft worden, so dass hinreichend Beurteilungskriterien füreine umweltverträgliche Realisierung des Planvorhabens vorliegen.3.2 Hinweise zur Durchführung der UmweltüberwachungDie Ausführung und Unterhaltung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahmen1) soll auf den Grundstücken mit den Flurstücks-Nummern 249, 250 und 251 in der Langgewanneder Ortsgemeinde Oberndorf durch die Ortsgemeinde Oberndorf in Kooperation mit demVorhabensträger erfolgen. Die Flächensicherung erfolgt hier über vertragliche Vereinbarungenmit den Grundstückseigentümern. Als Standortalternative hierzu kann das gemeindeeigeneGrundstück mit der Flurstücks-Nummer 1124 in der Gemarkung Bayerfeld-Stechweiler verwen-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 81


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 82det werden, bei dem die Flächensicherung über eine grundbuchliche Eintragung zu gewährleistenist.Die Ausführung und Unterhaltung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahme (CEF-Maßnahmen2) soll auf dem Grundstück mit der Flurstücks-Nummern 324 der Ortsgemeinde Oberndorfdurch die Ortsgemeinde Oberndorf in Kooperation mit dem Vorhabensträger erfolgen. Die Flächensicherungkann über eine grundbuchliche Eintragung gewährleistet werden.Die Ausführung und Unterhaltung der Ersatzmaßnahme E1 soll auf dem gemeindeeigeneGrundstück mit der Flurstücks-Nummer 306 in der Gemarkung Oberndorf, Gewanne „In derWinddelle“ durch die Ortsgemeinde Oberndorf in Kooperation mit dem Vorhabensträger erfolgen.Als Standortalternative steht das gemeindeeigene Grundstück mit der Flurstücks-Nummer297 in der Gemarkung Oberndorf zur Verfügung. Die Flächensicherung kann grundsätzlichüber eine grundbuchliche Eintragung gewährleistet werden.Bei einer Maßnahmenumsetzung durch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslauterndürfen nach Abstimmung mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde weitereAlternativflächen mit angepassten Maßnahmen zur Förderung der Offenlandarten verwendetwerden.Es wird darauf verwiesen, dass der Verursacher der Eingriffe bzw. der Vorhabenträger vor Beginnder Eingriffe eine verbindliche Vereinbarung hinsichtlich der Umsetzung derlandschaftspflegerischen Maßnahmen durch die Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz, Kaiserslautern,der Ortsgemeinde Oberndorf oder ggf. Dritter vorlegen wird.Es wird empfohlen, die Maßnahmenumsetzung durch eine ökologische Baubegleitung zu koordinieren,sodass sichergestellt wird, dass die notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt,unnötige Beeinträchtigungen und Beschädigungen vermieden und die ökologische Funktionalitätweiterhin erfüllt wird. Für die Umsetzung der CEF-Maßnahmen sowie zur Begleitung desggf. erforderlichen Gondelmonitorings wird ein Artenbezogenes Monitoring in Abstimmung mitder Unteren Naturschutzbehörde empfohlen.Notwendige Beteiligungen bzw. Meldungen im Rahmen der Maßnahmenumsetzung werdendurch die <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Alsenz</strong>-<strong>Obermoschel</strong> i.V.m. der Ortsgemeinde Oberndorfausgeführt.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 82


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 834.0 ZusammenfassungDie Ortsgemeinde Oberndorf beabsichtigt im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung desBebauungsplanes „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ um die baurechtlichen Voraussetzungen für den Bau einerWindenergieanlage in der Gewanne zu schaffen. Das Planvorhaben ist Teil der Entwicklungder Windenergienutzung auf dem Aspenberg (als Konzentrationsbereich) und steht im Zusammenhangmit der Entwicklung einer zweiten Windenergieanlage in der Gewanne „In derWinddelle“ (südöstlich des Standortes) auf Oberndorfer Gemarkung sowie einer Windenergieanlageauf der östlich angrenzenden Gemarkung von Bayerfeld-Steckweiler(„Windenergieanlage Schmalfelderhof“).Das Vorhaben entspricht der Zielstellung, die Nutzung regenerativer Energie voranzutreiben;was aufgrund der bauplanungsrechtlichen Privilegierung insbesondere für die Nutzung derWindenergie gilt. Mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie der bauplanungsrechtlichenPrivilegierung von Windkraftanlagen wurden die gesetzgeberischenVoraussetzungen zur Förderung regenerativer Energien – hier insbesondere Windkraft - geschaffen.Mit der Überplanung des ersten räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“wird ein Sonstiges Sondergebiet (SO) nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit derZweckbestimmung „Windenergie/Windpark“ festgesetzt, indem nur bauliche Anlagen und Nutzungenzulässig sind, die der Nutzung der Windenergie dienen, dieses Vorhaben nichtbeeinträchtigen oder die bestehenden landwirtschaftlichen Nutzungen sichern.Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans entspricht insbesondere demErfordernis, die Baulastabstandsflächen zur geplanten WEA in den räumlichen Geltungsbereichdes Bebauungsplanes einzubeziehen.Das Maß der baulichen Nutzung für die geplante Windenergieanlage wird mit einer maximalzulässigen Gesamthöhe von 200 m festgesetzt sowie mit einer maximal zulässigen Grundflächevon 2.000 m² (WEA-Fundament: 500 m², Kranstellfläche: 1.500 m²). Neben derdauerhaften Versiegelung im Zufahrtsbereich der geplanten WEA (max. 250 m²) ggf. wird derAusbau der bestehende Wegflächen ab der Kreisstraße K 25 erforderlich, wobei entsprechendelandschaftspflegerische Belange im B<strong>Im</strong>Sch-Verfahren berücksichtigt werden sollen. Dieverkehrliche Zufahrt zur geplanten WEA wird über Gestattungsvereinbarungen zwischen Ortsgemeindeund Vorhabenträger gesichert.Das im Geltungsbereich des Bebauungsplan anfallende Oberflächenwasser soll ohne SchädigungDritter breitflächig der Versickerung zugeführt werden. Die Ausführung der zulässigenWindenergieanlagen wird hinsichtlich Bauart (max. 3 Rotorblätter, Turmkonstruktion), Farbgebung(Spezialanstrich) und Kennzeichnung beschränkt. Die Zulässigkeit derIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 83


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 84Windenergieanlage im Plangebiet ist zudem von der Genehmigung gemäß B<strong>Im</strong>SchG (u.a. Einhaltungder relevanten <strong>Im</strong>missionsrichtwerte für Schall und Schattenschlag) abhängig.Als voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, die mitder Bebauungsplanung vorbereitet werden, ist der Verlust von Boden und Bodenfunktionendurch Versiegelung und Veränderungen der Bodenschichten zu verbinden, wodurch u. a. einerhöhter Oberflächenwasserabfluss, eine verringerte Grundwasserneubildungsrate, eine lokalklimatischeErwärmung (Mikroklima) sowie die Beeinträchtigung des Bodens in seinerHabitatfunktion erwartet werden können. Des Weiteren bewirkt die Höhe der zulässigen WEA(200m) eine Neustrukturierung des Landschaftsbildes (‚Verspargelung des Aspenberger Höhenrückens’)mit grenzüberschreitenden Charakter. Hier werden auf den Menschen einzelneStörrungen im Bezug auf die visuelle Wahrnehmung durch den Betrieb der WEA (Blinkmusterder Hindernisbefeuerung) sowie mit Bezug auf die entstehenden <strong>Im</strong>missionen (Schall, Schattenschlag)verursacht. Die Umweltauswirkungen werden durch bestehende WE-Anlagennördlich des Plangebietes (Gemarkung <strong>Alsenz</strong> und Oberhausen/Appel) teilweise verstärkt, wobeidiese Vorbelastung auch als wesentlicher Bewertungsmaßstab für die Erheblichkeit dergeplanten Eingriffe gelten muss. Zudem ist das Plangebiet durch die teilweise intensive landwirtschaftlicheNutzung anthropogen überformt, wobei der Eingriffsraum selbst eine hoheBedeutung für das Arten- und Biotoppotential besitzt. Insbesondere können durch den Verlustder vorhandenen Gehölzstrukturen sowie durch den Betrieb der WEA diverse FortpflanzungsundRuhestätten von einzelnen Arten (u.a. Zauneidechse, Neuntöter, Feldlerche, Wachtel) imräumlichen Zusammenhang verloren gehen bzw. beeinträchtigt werdenDie Eingriffe in Natur und Landschaft werden unter Berücksichtigung von anerkannten Beurteilungsmaßstäbenbewertet. Maßnahmen zur Vermeidung, zur Minimierung und zum Ausgleichund Ersatz für den Bebauungsplan werden im Umweltbericht dokumentiert. Die Empfehlungenreichen von der Minimierung der Bodenversiegelung, über die Herstellung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen(Zauneidechse, Feldlerche, Wachtel) bis hin zur Festsetzung derErsatzmaßnahme E 1 in einem zweiten Geltungsbereich (Herstellung eines Gehölzriegels unterbesonderer Berücksichtigung der Habitatansprüche von Heckenbrütern wie dem Neuntöter)und der zweckgebundenen Festsetzung der erforderlichen landespflegerischen Ersatzzahlungfür die Freihaltung der Weinbergsbrachen am Aspenberg.Grundsätzlich sind vor allem auch die Beeinträchtigungen auf das Schutzgut Mensch zu beachten.Die Ergebnisse der schalltechnischen <strong>Im</strong>missionsprognose stellen dar, dass dieAnforderungen der TA Lärm zur Tages- und Nachtzeit, unter Berücksichtigung der Gesamtbelastungaller zu beachtenden Windenergieanlagen, eingehalten werden. Die festgestelltenÜberschreitungen der nächtlichen Richtwerte liegen im Toleranzbereich (dauerhaft weniger als1dB(A) am <strong>Im</strong>missionsort). Somit ist das Planvorhaben im Sinne der TA Lärm aus schalltechni-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 84


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 85scher Sicht umsetzbar bzw. genehmigungsfähig. Die Ergebnisse der Schattenwurfs-<strong>Im</strong>missionsprognose stellen fest, dass auch hier die vorgeschriebenen Richtwerte an den meisten<strong>Im</strong>missionsorten eingehalten werden oder überhaupt kein Schattenwurf erfolgt.Überschreitungen am zwei <strong>Im</strong>missionsorten in Oberndorf können ggf. durch die Installation vonAbschaltautomatiken in der WEA vermieden werden. Die Überschreitung von Richtwerten dermaximal jährlichen Beschattungsdauer im Bereich der Gemarkungen von Oberhausen an derAppel und Kalkofen ist auf die anzunehmende Vorbelastung zurückzuführen (sich in Planungbefindende WEA auf den Gemarkungen von Oberhausen/Appel und <strong>Alsenz</strong>) und müssen gesondertin den jeweiligen Plangenehmigungsverfahren betrachtet werden.Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung,Minimierung und zum Ausgleich/Ersatz keine erheblichen Umweltauswirkungen zuerwarten sind. Die nicht kompensierbaren Eingriffe in das Landschaftsbild können durch eineentsprechende Ersatzzahlung zweckgebunden die ökologische Funktion des Landschaftsbildesandernorts im Naturraum wiederherstellen. Der mit dem Planvorhaben in Verbindung stehendeEingriff ist aus landespflegerischer Sicht vertretbar.Oberndorf, den ....................Für die Ortsgemeinde............................................................Bernhard, OrtsbürgermeisterIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 85


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 86FZusammenfassende ErklärungTeil 3 Zusammenfassende Erklärung gem. § 10 Abs. 4 BauGBDie Veranlassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“, ergibt sich aus demErfordernis, die Rechtsgrundlage für den Bau einer Windenergieanlage innerhalb der Gemarkungvon Oberndorf zu schaffen.1. Ziel der BebauungsplanaufstellungDie Ortsgemeinde Oberndorf beabsichtigt im Sinne von § 1 Abs. 3 BauGB die Aufstellung desBebauungsplanes „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“, um die baurechtlichen Voraussetzungen den Bau einerWindenergieanlage im Planbereich zu schaffen. Derartige Vorhaben sind nach derzeitigemPlanungsrecht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bisher unzulässig, da sie als Vorhabengemäß § 11 Abs. 2 BauNVO zu beurteilen sind. Es handelt sich bei dem konkretenVorhaben jedoch um ein privilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB zur Nutzungder Windenergie.Grundsätzlich unterstützt das Vorhaben die gemeindlichen Bemühungen die günstigen Standortbedingungenfür die Erzeugung von Windenergie – auch im gemarkungsübergreifendenZusammenhang (interkommunale Kooperation) – zu nutzen (u.a. Ausweisung als ausschlussfreiesGebiet in aktueller Fassung des RROP Westpfalz), womit der nachhaltigenRessourcenverwendung – auch auf lokaler Ebene – entsprochen wird. Das Planverfahren solldie bauplanungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer Windenergieanlagein der Gewanne schaffen. Das Planverfahren steht im Zusammenhang mit dergeplanten Herstellung eines interkommunalen Windparks durch die Gemeinden Oberndorf undBayerfeld-Steckweiler.Das Planverfahren ist zudem mit der Zielsetzung zu verbinden, die Ausweisung des Windparksstädtebaulich durch klare baurechtliche Vorgaben zu lenken und das Nebeneinander der verschiedenenNutzungen (Landwirtschaft, Landespflege, etc.) im Bestand zu koordinieren sowiedie einzelnen Nutzungsansprüche und deren Auswirkungen auf die jeweils benachbarte Nutzung(<strong>Im</strong>missionen) im Plangebiet. Langfristig soll hier ein (über-)örtlich bedeutsamer Standortfür Windenergieerzeugung planungsrechtlich entwickelt werden.Mit der Aufstellung des Bebauungsplans ist eine zeitgemäße städtebauliche Ordnung und Gestaltungdes Planbereiches „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ im Sinne von § 1 Abs. 5 BauGB zu verbinden umeine nachhaltige Gebietsentwicklung zu fördern, welche vor allem die wirtschaftlichen und Um-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 86


Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 87welt schützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftiger Generationenmiteinander in Einklang bringt. Die an die Ortsgemeinde Oberndorf herangetragene Entwicklungdes Windparks wird im Sinne einer geordneten städtebaulichen Entwicklung konzipiert.2. Verfahrensablauf (derzeit offen)3. Ergebnis der Abwägung (derzeit offen)Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 87

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