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Im Grafenfeld - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

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Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 20welt schützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftiger Generationenmiteinander in Einklang bringt.Der Gemeinderat Oberndorf hat mit Beschluss vom __________ die Aufstellung des Bebauungsplanes„<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ beschlossen.Den Planungsprozess begleitend erfolgte die Ausarbeitung eines Umweltberichtes sowie einesdafür grundlegenden Fachbeitrag Naturschutz vom Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, Rockenhausen.Die Aufstellung eines ornithologischen Gutachtens sowie eines Gutachtens zurBerücksichtigung des Konfliktpotentials von Fledermäusen und Windenergie wurde durch dieGruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart erarbeitet. Das Untersuchungsprogramm wurdeder Unteren Naturschutzbehörde zur Abstimmung vorgelegt. Parallel dazu wurde auch eineSichtbarkeitsanalyse mit Landschaftsbildbewertung nach dem ‚Darmstädter Modell‘ durch dieGruppe für ökologische Gutachten, Stuttgart ausgearbeitet. Die erforderliche schalltechnische<strong>Im</strong>missionsprognose einschl. Ermittlung des maximalen Schalllemissionspegels wurde durchdas Gutachterbüro Lahmeyer International GmbH, Bad Vilbel erarbeitet. Die erforderlicheSchattenwurfs-<strong>Im</strong>missionsprognose (März 2013) wurde vorab durch die Pfalzwerke AG, Ludwigshafenerarbeitet. Die Ergebnisse der Gutachten sind im Sinne einer sachgerechtenAbwägung zu berücksichtigen.Die Zulässigkeit der im Bebauungsplan definierten Anlagen zur Nutzung der Windenergie wirdim Rahmen eines Genehmigungsverfahrens gemäß B<strong>Im</strong>SchG geprüft. Hierfür werden gutachterlicheStellungnahmen zum <strong>Im</strong>missionsschutz und zur Schlagschattenwirkung an WohnundBürogebäuden vorgelegt. <strong>Im</strong> Zuge des Genehmigungsverfahrens nach B<strong>Im</strong>SchG wird derBetrieb der Windenergieanlagen verbindlich festgeschrieben. Die Anlagen müssen dann ggf.so programmiert, dass sie unter definierten Auslösebedingungen (bspw. bei bestimmten Ruhezeitenwie 22h00 bis 6h00) auf einen schallreduzierten Betrieb umschalten oder sogarausgeschaltet werden. Die maximale Drehzahl des Rotors ist steuerbar. Die Genehmigungsbescheideerlauben den grundsätzlichen Betrieb der Windkraftanlagen nur unter derVoraussetzung, dass die festgeschriebenen Grenzwerte nicht überschritten werden. Somit istauch eine Anpassung des Anlagenbetriebs nach der erstmaligen Inbetriebnahme möglich,wenn Grenzwerte tatsächlich überschritten werden.2.0 VerfahrensablaufRechtsgrundlage für die Aufstellung des Bebauungsplanes "<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>" in der OrtsgemeindeOberndorf ist das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung, sowie die Baunutzungsverord-Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 20

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