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Im Grafenfeld - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

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Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 38Mit der Überplanung des ersten räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“wird ein Sonstiges Sondergebiet (SO) nach § 11 Abs. 2 BauNVO mit derZweckbestimmung „Windenergie/Windpark“ festgesetzt, indem nur bauliche Anlagen und Nutzungenzulässig sind, die der Nutzung der Windenergie dienen, dieses Vorhaben nichtbeeinträchtigen oder die bestehenden landwirtschaftlichen Nutzungen sichern.Die Abgrenzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplans entspricht insbesondere demErfordernis, die Baulastabstandsflächen zur geplanten WEA in den räumlichen Geltungsbereichdes Bebauungsplanes einzubeziehen.Das Maß der baulichen Nutzung für die geplante Windenergieanlage wird mit einer maximalzulässigen Gesamthöhe von 200 m festgesetzt sowie mit einer maximal zulässigen Grundflächevon 2.000 m² (WEA-Fundament: 500 m², Kranstellfläche: 1.500 m²). Neben derdauerhaften Versiegelung im Zufahrtsbereich der geplanten WEA (max. 250 m²) wird ggf. derAusbau der bestehende Wegflächen ab der Kreisstraße K 25 erforderlich, wobei entsprechendelandschaftspflegerische Belange im B<strong>Im</strong>Sch-Verfahren berücksichtigt werden sollen. Dieverkehrliche Zufahrt zur geplanten WEA wird über Gestattungsvereinbarungen zwischen Ortsgemeindeund Vorhabenträger gesichert.Das im Geltungsbereich des Bebauungsplan anfallende Oberflächenwasser soll ohne SchädigungDritter breitflächig der Versickerung zugeführt werden. Die Ausführung der zulässigenWindenergieanlagen wird hinsichtlich Bauart (max. 3 Rotorblätter, Turmkonstruktion), Farbgebung(Spezialanstrich) und Kennzeichnung beschränkt. Die Zulässigkeit derWindenergieanlage im Plangebiet ist zudem von der Genehmigung gemäß B<strong>Im</strong>SchG (u.a. Einhaltungder relevanten <strong>Im</strong>missionsrichtwerte für Schall und Schattenschlag) abhängig.<strong>Im</strong> Bebauungsplan werden diverse Vermeidungsmaßnahmen zur Minimierung der landschaftspflegerischenKonflikte vereinbart. Des Weiteren sollen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen(CEF-Maßnahmen i. S. v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) die ökologische Funktion von Fortpflanzungs-und Ruhestätten einzelner Arten im überplanten Bereich sichern (Feldlerche, Wachtel,Zauneidechse) um eine Aktivierung der Verbotsfolgen nach § 44 Abs. 1 BNatSchG zu vermeiden.Als multifunktionale Ersatzmaßnahme wird die Herstellung eines Gehölzriegels ausSträuchern und Obstbäumen in einem 2. räumlicher Geltungsbereich zum Bebauungsplanfestgesetzt, wobei hier insbesondere auf die Habitatansprüche des Neuntöters eingegangenwerden soll (mind. 50 % dornige Sträucher).Durch den geplanten Bau der Windenergieanlage werden Eingriffe (visuelle Störung) in dasLandschaftsbild vorbereitet, die auf Grund der Höhe des Bauwerkes nicht in vollem Umfangkompensiert werden können. <strong>Im</strong> Bebauungsplan wird festgesetzt, dass die zu leistende Ersatzzahlungzweckgebunden für die Freihaltung der Weinbergsbrachen an den <strong>Alsenz</strong>hängenentsprechend dem Bewirtschaftungskonzept der Kreisverwaltung Donnersbergkreis verwendetwerden soll.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 38

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