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Im Grafenfeld - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

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Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 245.0 Einordnung in die überörtliche PlanungDas Plangebiet „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ wird im Regionalen Raumordnungsplans Westpfalz IV als‚Ausschlussfreies Gebiet Windenergienutzung’ ausgewiesen. Unter einem ‚AusschlussfreienGebiet’ sind Flächen zu verstehen, in denen keine raumordnerische Steuerung der Windenergienutzungerfolgt, da es keine ausreichenden Gründe für eine Vorranggebiets- oderAusschlussgebietsfestlegung gab. Die Regionalplanung lässt in den ausschlussfreien Gebietendie Möglichkeit der Windenergienutzung bestehen und trägt damit dem Privilegierungstatbestanddes § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB zugunsten der Windenergienutzung Rechnung, lässt aberauch die Befugnis der Kommune unberührt, aus städtebaulichen Gründen eine bauleitplanerischeSteuerung vorzunehmen. Wird jedoch auch über den Flächennutzungsplan nichtgesteuert, greift die Privilegierung direkt - sofern nicht die Regelungen des § 35 Abs. 3 Satz 1und 2 BauGB entgegenstehen.Das Vorhaben entspricht der Zielstellung, die Nutzung regenerativer Energie voranzutreiben;was aufgrund der bauplanungsrechtlichen Privilegierung insbesondere für die Nutzung derWindenergie gilt. Mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie der bauplanungsrechtlichenPrivilegierung von Windkraftanlagen wurden die gesetzgeberischenVoraussetzungen zur Förderung regenerativer Energien – hier insbesondere Windkraft - geschaffen.Laut den Daten des Deutschen Wetterdienstes liegt für das Gebiet eine mittlere Windgeschwindigkeitvon 5,8-6,0 m/s in 100 m über Grund vor. Somit wird u.a. auch die gemäß LEP IV–Entwurf geforderte Einhaltung der Mindestwindstärke von 5,8-6,0 m/s in 100m über Grunderfüllt (s. Begründung zu Z163 b).Die Aufstellung des Bebauungsplans „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8Abs. 3 BauGB. Der Bebauungsplan kann vor dem Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden,wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplanaus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird. Das Plangebietwird in der derzeitigen Fortschreibung des Flächennutzungsplans der <strong>Verbandsgemeinde</strong><strong>Alsenz</strong>-<strong>Obermoschel</strong> als Eignungsfläche berücksichtigt und ausgewiesen. <strong>Im</strong> Fortschreibungsverfahrenwerden alle Potentialflächen für Windenergienutzung in der <strong>Verbandsgemeinde</strong>gutachterlich betrachtet, bewertet und gegeneinander abgewogen.Das Plangebiet wird somit im Abgleich mit den überörtlichen Planungsinstrumenten (RegionalerRaumordnungsplan, Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm IV) entwickelt.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 24

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