13.07.2015 Aufrufe

Im Grafenfeld - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

Im Grafenfeld - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

Im Grafenfeld - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 34<strong>Im</strong>missionen erfolgen können. Innerhalb von 3 bis 12 Monaten nach Inbetriebnahme der Windenergieanlagemuss damit gerechnet werden, dass es im Ergebnis dieser örtlichen Messungenzur ggf. erforderlichen Festsetzung von Abschaltzeiten bis hin zu einer Stilllegung der Windenergieanlagekommen kann, sofern die Messung ergaben, dass die <strong>Im</strong>missionsrichtwerte derTA-Lärm nicht eingehalten werden können. In letzter Konsequenz könnte es zum Rückbau derAnlage kommen. Die bei der Genehmigungsbehörde (Kreisverwaltung Donnersbergkreis) vorzulegendeRückbaubürgschaft würde auch in diesem Fall zur Absicherung dienen.Grundlegend für das Bebauungsplanverfahren „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ ist die Schallimmissionsprognose(März 2013) der Lahmeyer International GmbH, Bad Vilbel, in deren Ergänzung dasGutachten „Maximale Schallimmissionsbelastung für die Standorte Oberndorf und Bayerfeld-Steckweiler“ (April 2013) von der Lahmeyer International GmbH, Bad Vilbel erarbeitet wurde.Die Schattenwurfs-<strong>Im</strong>missionsprognose (März 2013) wurde vorab durch die Pfalzwerke AG,Ludwigshafen erarbeitet. Die Gutachten weisen beispielhaft und anlagenspezifisch die Einhaltungder <strong>Im</strong>missionsrichtwerte für den Bau der geplanten Windenergieanlage „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“nach unter Berücksichtigung der anzunehmenden Vorbelastung.6.7 Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen<strong>Im</strong> Zuge der Umsetzung der Ersatzmaßnahme E1 auf dem Grundstück mit der Flurstücks-Nummer 306 (2. räumlicher Geltungsbereich des Bebauungsplanes) ist ein vierreihiger Gehölzriegelaus 450 standorttypischen Sträuchern und 8 Obstbäumen zu pflanzen. Die zuverwendenden Arten und Pflanzqualitäten sind der Pflanzliste zu entnehmen. Mit einem Anteilvon 50 von Hundert sind dornige Arten bei der Auswahl der Strauchgehölze vorzusehen.7. FlächenangabenDie Grenzen des ersten räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“umfassen eine Gesamtfläche von ca. 6,4 ha. Die Grenzen des zweiten räumlichen Geltungsbereichesdes Bebauungsplanes „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ umfassen eine Gesamtfläche von ca. 3,3 ha.Der gesamte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ umfasst ca. 9,7 ha.Durch die Planaufstellung werden die Flächen innerhalb des Bebauungsplanes einer städtebaulichenOrdnung zugeführt. Dabei werden folgende Nutzungsarten festgesetzt:Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 34

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!