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Im Grafenfeld - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

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Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 6A 2Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB, §§ 16 - 21a BauNVO)a. Die maximale Gesamthöhe einer Windenergieanlage "GH " inklusive Fundamentdarf 200 m nicht überschreiten. Als oberer Bezugspunkt zum Einmessen gilt diemaximale Höhe der Rotorblattspitzen der Windenergieanlage im geometrischenMittelpunkt des Turms. Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere Höhe der Fundamentoberkanteder Windenergieanlage. Die Fundamentoberkante soll anmindestens einer Seite mit dem natürlich anstehendem Geländeniveau abschließen.b. Die maximale Nabenhöhe einer Windenergieanlage "NH " inklusive Fundamentdarf, gemessen im geometrischen Mittelpunkt des Turms, 150 m nicht überschreiten.Als unterer Bezugspunkt gilt die mittlere Höhe der Schnittkantezwischen Fundament der Windenergieanlage und natürlich anstehendem Geländeniveau.c. Die Grundfläche für eine Windenergieanlage "GF WEA " darf 500 m² für Turm,Fundament und ggf. erforderliche untergeordnete bauliche Nebenanlagen nichtüberschreiten. Darüber hinaus, darf die dauerhaft vorgehaltene Kranstellfläche1.500 m² je Windenergieanlage nicht überschreiten.A 3Überbaubare Grundstücksflächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB, §§ 22, 23 BauNVO)a. Die Fläche, die außerhalb der durch Baugrenzen umgrenzten Bereiche liegt, istdie nicht überbaubare Grundstücksfläche.b. Festgesetzte Baugrenzen gelten nur für den Turm und das Fundament derWindenergieanlagen sowie für deren bauliche Nebenanlagen und sind nicht aufandere Vorhaben anzuwenden. Sie dürfen durch die Rotoren der Windenergieanlagenüberschritten werden.c. Die dauerhaft vorgehaltene Kranstellfläche von 1.500 m² je Windenergieanlagedarf auch außerhalb der festgesetzten Baugrenzen errichtet werden.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 6

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