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Im Grafenfeld - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

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Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 28Minimierungs- / VermeidungsmaßnahmenMinimierungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen dienen der Einschränkung der Auswirkungendes Vorhabens.AusgleichsmaßnahmenDie Ausgleichsmaßnahmen dienen dazu, die durch den Eingriff in Natur und Landschaft unvermeidbarentstehenden Beeinträchtigungen an Ort und Stelle oder in der engeren Umgebungso zu kompensieren, dass die durch den Eingriff beeinträchtigten oder verloren gegangenenFunktionen des Naturhaushaltes und/oder des Landschaftsbildes wieder hergestellt werden.Das Ausgleichsgebot ist striktes Recht und somit einer Abwägung nicht zugänglich.ErsatzmaßnahmenErsatzmaßnahmen sollen im gleichen (Natur)Raum für eine Verbesserung des Zustandes vonNatur und Landschaft sorgen und damit eine wesentliche Verschlechterung der ökologischenund landschaftsästhetischen Gesamtbilanz zu Lasten von Natur und Landschaft verhindern.Ersatzzahlungen gemäß § 10 Abs. 4 LNatSchGKönnen die durch einen nicht ausgleichbaren Eingriff beeinträchtigten Funktionen von Naturund Landschaft auch durch Ersatzmaßnahmen nicht kompensiert werden, so hat der Verursacherfür die verbleibenden erheblichen Beeinträchtigungen eine Ersatzzahlung zu leistengemäß § 10 Abs. 4 LNatSchG.<strong>Im</strong> Bebauungsplan werden entsprechende Festsetzungen als Minimierungsmaßnahmen zumSchutz der Umweltgüter Boden, Wasser, Luft, Fauna und Flora sowie Landschaftsbild getroffenbzw. in der Aufstellung des Bebauungsplanes wurden die genannten Ansätze berücksichtigt:• Sämtlicher im Baufeld befindlicher Ober-(Mutter-)boden ist gemäß § 202 BauGB undDIN 18915 ist zu sichern. Der Bodenaushub ist auf ein notwendiges Maß zu beschränken.Für Aushubmassen, die im Rahmen der Baumaßnahmen nicht wieder eingebautwerden können, ist eine Wiederverwendung andern Orts zu prüfen oder ggf. eine fachgerechteEntsorgung. Eine Überdeckung und Vermischung des Oberbodens mitErdaushub oder Baumaterial sowie die Verdichtung durch Baufahrzeuge sind untersagt.Abgeschobener Boden ist zur Zwischenlagerung auf Mieten aufzusetzen. Bei einer Lagerungvon mehr als 8 Wochen sind die Mieten durch geeignete Ansaaten(Leguminosen etc.) zu begrünen. Generell sind alle Bodenverdichtungen, insbesonderedie unteren Bodenschichten vor dem Einbau des Oberbodens, zu lockern, die im Zugeder Baumaßnahmen entstanden, falls sie nicht sogar der Planung zuträglich sind.• Sorgfältige Standortwahl für Baustelleneinrichtungen und –zufahrten. Die Zwischenlagerungvon Baumaschinen, Baustoffen und Erdaushub ist nach Möglichkeit aufIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 28

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