13.07.2015 Aufrufe

Im Grafenfeld - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

Im Grafenfeld - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

Im Grafenfeld - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ortsgemeinde Oberndorf, B-Plan „<strong>Im</strong> <strong>Grafenfeld</strong>“ Projekt-Nr.: O 12 029 E/R 10B<strong>Im</strong>Sch-Genehmigung zu prüfen, um den Anforderungen des besonderen Artenschutzeszu entsprechen (Vermeidung des Eintretens vonVerbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG). Ggf. wird die Festlegungvon Abschaltlogarithmen für die Windenergieanlage erforderlich.n. Die zu leistende Ersatzzahlung gemäß § 15 Abs. 6 BNatSchG für die nicht kompensierbarenvisuell-ästhetischen Beeinträchtigungen durch die Höhe dergeplanten Windenergieanlage soll zweckgebunden für die Freihaltung der Weinbergsbrachenan den <strong>Alsenz</strong>hängen entsprechend demBewirtschaftungskonzept der Kreisverwaltung Donnersbergkreis verwendet werden.Die Maßnahmenumsetzung soll durch die Stiftung KulturlandschaftRheinland-Pfalz, Kaiserslautern erfolgen. Hierfür stehen u.a. die Grundstücke mitden Flurstücks-Nummern 339, 354, 355 und 360 in der Gemarkung Oberndorfzur Verfügung. Ggf. werden von der Stiftung Kulturlandschaft Rheinland-Pfalz,Kaiserslautern alternative Grundstücksflächen nach Abstimmung mit der zuständigenUnteren Naturschutzbehörde verwendet. Die Höhe der Ersatzzahlung ist inder Genehmigung gemäß B<strong>Im</strong>SchG festzulegen.Hinweis: Die voraussichtlichen landschaftspflegerischen Eingriffe, die mit der Herstellung derZufahrt (Ausbau vorhandener Wirtschaftswege) zur geplanten Windenergieanlage erforderlichwerden, sind im B<strong>Im</strong>Sch-Antrag zum konkreten Bauvorhaben darzustellen und die Umsetzungder erforderlichen Kompensationsmaßnahmen soll über den entsprechenden Genehmigungsbescheidverbindlich geregelt werden.A 6Flächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit, einesErschließungsträgers oder eines beschränkten Personenkreises zu belastendeFlächen (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB)a. Für die Erschließung des Planbereiches muss die Anfahrt über bestehende Wirtschaftswegevon der Kreisstraße K 25 erfolgen, wofür ein entsprechenderNutzungs- und Gestattungsvertrag zwischen Betreiber der Windenergieanlageund der Ortsgemeinde abzuschließen ist (privatrechtliche Vereinbarung).b. Zur Sicherung der dauerhaften Zufahrt von den bestehenden Wirtschaftswegflächenzur geplanten Windenergieanlage bzw. zur geplanten Kranstellflächedürfen maximal 250 m² als zusätzliche Wegfläche ausgebaut werden. Zur Befestigungdieser Fläche sind wasserdurchlässige Materialien wie wassergebundeneIngenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL <strong>Grafenfeld</strong> Oberndorf\Entwurf\Text\Erl-2013-06-06_BPL.doc Seite 10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!