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Fachbeitrag Naturschutz - Verbandsgemeinde Alsenz-Obermoschel

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Ortsgemeinde Oberndorf,<strong>Fachbeitrag</strong> Natur zum BPL „Im Grafenfeld“ Projekt-Nr.: O 12 040 E/R 62. Planerische Vorgaben2.1 Regionaler RaumordnungsplanDas Plangebiet „Im Grafenfeld“ wird im Regionalen Raumordnungsplans Westpfalz IV als ‚AusschlussfreiesGebiet Windenergienutzung’ ausgewiesen. Unter einem ‚Ausschlussfreien Gebiet’sind Flächen zu verstehen, in denen keine raumordnerische Steuerung der Windenergienutzungerfolgt, da es keine ausreichenden Gründe für eine Vorranggebiets- oderAusschlussgebietsfestlegung gab. Die Regionalplanung lässt in den ausschlussfreien Gebietendie Möglichkeit der Windenergienutzung bestehen und trägt damit dem Privilegierungstatbestanddes § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB zugunsten der Windenergienutzung Rechnung, lässt aberauch die Befugnis der Kommune unberührt, aus städtebaulichen Gründen eine bauleitplanerischeSteuerung vorzunehmen. Wird jedoch auch über den Flächennutzungsplan nichtgesteuert, greift die Privilegierung direkt - sofern nicht die Regelungen des § 35 Abs. 3 Satz 1und 2 BauGB entgegenstehen.Das Vorhaben entspricht der Zielstellung, die Nutzung regenerativer Energie voranzutreiben;was aufgrund der bauplanungsrechtlichen Privilegierung insbesondere für die Nutzung derWindenergie gilt. Mit der Verabschiedung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sowie der bauplanungsrechtlichenPrivilegierung von Windkraftanlagen wurden die gesetzgeberischenVoraussetzungen zur Förderung regenerativer Energien – hier insbesondere Windkraft - geschaffen.Im Plangebiet liegt lt. den Daten des Deutschen Wetterdienstes eine mittlere Windgeschwindigkeitvon 5,8-6,0 m/s in 100 m über Grund vor.2.2 BauleitplanungDie Aufstellung des Bebauungsplans „Im Grafenfeld“ erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8Abs. 3 BauGB. Der Bebauungsplan kann vor dem Flächennutzungsplan bekannt gemacht werden,wenn nach dem Stand der Planungsarbeiten anzunehmen ist, dass der Bebauungsplanaus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein wird.Das Plangebiet wird somit im Abgleich mit den überörtlichen Planungsinstrumenten (RegionalerRaumordnungsplan, Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramm IV) entwickelt.Ingenieurbüro Monzel-Bernhardt, 67806 Rockenhausen, Morbacherweg 5,Tel.06361/9215-0, Fax 06361/921533P:\Abt3\Projekte\O 12 040 PfWerke BPL Grafenfeld Oberndorf\LPF\Text\Erl-2013-06-06 FB Natur.docx

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