13.07.2015 Aufrufe

Studienreglement und allgemeine Geschäftsbedingungen - Berner ...

Studienreglement und allgemeine Geschäftsbedingungen - Berner ...

Studienreglement und allgemeine Geschäftsbedingungen - Berner ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

c. Empfehlungen der Konferenz der Fachhochschulen der Schweiz (KFH) zurWeiterbildung an den Fachhochschulen vom 27. Januar 2006.pdf.d. Gesetz über die <strong>Berner</strong> Fachhochschule vom 19 Juni 2003.pdfe. Verordnung über die <strong>Berner</strong> Fachhochschule vom 5 Mai 2004.pdff. Statut der <strong>Berner</strong> Fachhochschule vom 9 November 2005.pdfg. Rahmenreglement für Kompetenznachweise an der <strong>Berner</strong> Fachhochschulevom 7. Juli 2005.pdf, soweit auf die Weiterbildung anwendbar.h. Reglement_Rekurskommission_d.pdfi. Anerkennung des Studiengangs MedTec.pdfj. Anerkennung des Studiengangs MedInf.pdf3. ZULASSUNG ZUM DAS UND MAS STUDIUM§ 31. Zulassungsbedingungen für ein DAS oder MAS Studium Der Teilnehmer besitzt einen Fachhochschul- oder Universitäts-Abschluss in einertechnischen, naturwissenschaftlichen oder betriebswirtschaftlichen DisziplinODER Der Teilnehmer besitzt einen Fachhochschul- oder Universitäts-Abschluss andererRichtungen <strong>und</strong> ausgeprägte mindestens zweijährige Berufserfahrung in einemBereich, welcher der Medizintechnik oder Medizininformatik nahe steht. Der Teilnehmer besitzt einen BerufsschulabschlussUND1. der Abschluss wurde in einem Fachgebiet erreicht, welches der Medizintechnikoder Medizininformatik nahe steht (Informatik, Technik, Medizin,Betriebswirtschaft)2. er/sie hat in der Regel mindestens drei Jahre Berufserfahrung.3. das eingereichte Dossier (Lebenslauf, Referenz, Zeugnisse, eventuell Eintrittsgespräch)wird positiv bewertet. Für das Lesen von Fachliteratur werden ausreichende Englischkenntnisse vorausgesetzt. Haben Studierende im ersten Semester eine mittlere ECTS Note von unterDODERist im ersten Semester der Notendurchschnitt beider Multiple Choice Prüfungenunter ECTS Note Dwird in einem gemeinsamen Gespräch mit der Studienleitung diskutiert, ob<strong>und</strong> wie das Studium weitergeführt werden kann. Kommt die Studienleitungzum Schluss, dass eine Weiterführung nicht zu empfehlen ist, muss das Studiumabgebrochen werden. Bei genügendem Notendurchschnitt kann für das absolvierteSemester ein CAS Zertifikat verliehen werden.Reglement <strong>und</strong> Informationen zu den Weiterbildungslehrgängen Medizintechnik<strong>und</strong> Medizininformatik der <strong>Berner</strong> FachhochschuleZulassung zum DAS <strong>und</strong> MAS Studium– 10 –

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!