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Studienreglement und allgemeine Geschäftsbedingungen - Berner ...

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§ 32. Zulassungsverfahren1. Die Äquivalenz von ausländischen Abschlüssen, speziellen Ausbildungen usw.ist schriftlich nachzuweisen, gemäss Richtlinien des BBT.2. Kandidaten können zu einem zusätzlichen Eintrittsgespräch aufgeboten werden.3. Der Studienleiter entscheidet über die Aufnahme.§ 33. Anrechenbarkeit anderer StudiengängeEs kann maximal ein Semester eines anderweitig absolvierten Studiums an dasMAS oder angerechnet werden. Voraussetzungen sind1. ECTS Punkte aus Aus- <strong>und</strong> Weiterbildungen, die bereits eine Voraussetzung fürdie Aufnahme sind, können nicht zusätzlich an das Studium angerechnet werden.2. Die ECTS-Punkte wurden an einer anerkannten Fach- oder universitären Hochschuleerworben <strong>und</strong> sind mit einem Kompetenznachweis belegt.3. Die Fachrichtung muss innerhalb des Kompetenzraumes des Masterstudiumsliegen, in der Regel handelt es sich somit um Fächer im Bereich der Betriebswirtschaft,Technik oder Informatik.4. Es kann in der Regel nur das vierte Semester ersetzt werden.5. Inhaber eines NDS MIM oder NDS MTM-Diploms können dieses an ein MAS-Studium im Umfang von maximal 36 ECTS-Punkten anrechnen lassen.6. Über die Anrechnung von ECTS-Punkten entscheidet die Studienleitung. Siekann insbesondere eine Einschränkung der Auswahl der noch zu besuchendenModule vornehmen, damit die Gesamtzielsetzung des Studiums in Berücksichtigungder angerechneten ECTS-Punkte gewährt bleibt.§ 34. Zulassung zu einzelnen CAS-LehrgängenFür den Besuch eines einzelnen CAS-Moduls sind neben den fachlichen Voraussetzungenkeine formellen Vorbedingungen erforderlich. Didaktik <strong>und</strong> <strong>allgemeine</strong>Vorkenntnisse richten sich an einen berufserfahrenen Fachhochschulabsolventen.Das Zertifikat <strong>und</strong> die ausgewiesenen ECTS-Punkte werden bei erfolgreichem Abschlussder Prüfungen erteilt.Erfolgreich abgeschlossene CAS Lehrgänge können bei einer späteren Anmeldungzu einem MAS angerechnet werden. Es werden die zum Zeitpunkt der Anmeldunggültigen Aufnahmebedingungen für das MAS angewendet.Die fachlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in ein CAS-Modul können ingeeigneter Art überprüft werden. Dies kann anhand einer Dossier-Beurteilung(Lebenslauf, Zeugnisse, Referenzen) eines Aufnahmegespräches, eines schriftlichenEintrittstestes, oder weiterer Mittel erfolgen.Der Studienleiter entscheidet über die Aufnahme.Reglement <strong>und</strong> Informationen zu den Weiterbildungslehrgängen Medizintechnik<strong>und</strong> Medizininformatik der <strong>Berner</strong> FachhochschuleZulassung zum DAS <strong>und</strong> MAS Studium– 11 –

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