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Tierheimzeitung 2/2013 - Tierheim Feucht

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<strong>Tierheim</strong> <strong>Feucht</strong> 2/<strong>2013</strong>Herr Winter liebt seine beiden Kater sehrEin Tierfreund sorgt vorDer frühere BeziksschornsteinfegermeisterWalter Winter kümmert sichseit dem Ende seiner beruflichen Tätigkeitliebevoll um zwei Katzen namensPeter und Felix.Nun machte sich Herr Winter Sorgen,wie es denn mit seinen geliebten Katzenweitergehen soll, wenn er selbst einmalnicht mehr sein sollte. Tiere gehörennämlich wie zum Beispiel Geld und andereBesitztümer zur Erbmasse, und es gibtfür den Erben keinerlei Verpflichtung,dass er die Tiere genauso behandelt,liebevoll pflegt und versorgt, wie es ihrBesitzer jahrelang getan hat — der Erbemüsste die Tiere nicht einmal behalten.Tierhalter sollten in ihren Ausweisenoder im Geldbeutel insbesondere beiReisen und Fahrten einen Hinweis auf ihrHaustier haben. Falls ein Unfall passiertoder es eine Verzögerung gibt, und Sieniemanden haben, der Zutritt zu IhrerWohnung hat und mit dem ausgemachtist, dass er das Tier zuverlässig versorgt,könnte es sonst passieren, dassdas Haustier, eingesperrt in der Wohnung,unversorgt bleibt.Auf dem Zettel, der leicht zu findensein sollte, sollten ganz konkrete Angabenstehen wie zum Beispiel:„Ich habe in meiner Wohnung im 2.Stock in der Hauptstraße 1 in 55555Tierhausen eine vierjährige, zutraulicheKatze namens Sissi, die versorgtwerden muss. Sie ist Freigänger, bekommtdie Futtersorte Katzengold undmuss jeden Morgen gegen ihre Herzinsuffizienzeine halbe Tablette namens„Herzwohl“ einnehmen. Diese befindensich im gelben Küchenschrank. Dort liegtauch der Impfausweis. Der behandelndeTierarzt ist Dr. Müller in der Hauptstraße2. Im Notfall bitte meinen Sohn Peterverständigen, Telefon 0172/1234567. Erhat einen Schlüssel zu meiner Wohnung.Die Haustierbetreuungsvollmacht liegtauf dem Tisch neben der Eingangstür.“Seite 38Herr Winter hat deshalb dem<strong>Tierheim</strong> <strong>Feucht</strong> eine Haustierbetreuungsvollmachterteilt.Das ist eine Art Vertrag, in demgenau geregelt ist, was mit denKatzen geschehen soll und wiedie Tiere gepflegt werden sollen,wenn sich Herr Winter nichtmehr selbst um sie kümmernkann. Wir befürworten das sehr,und es zeugt von großem Verantwortungsbewusstsein.Weil er sich von uns gut beratengefühlt hat und froh war, dass er seinegeliebten Katzen auf jeden Fall in gutenHänden weiß, hat Herr Winter dem Tier-Dieser Text ist nur ein Beispiel. Je nachArt des Tieres und seinen Besonderheitensind vielleicht noch weitere Informationenwichtig. Die genannte Person solltenatürlich vorher informiert worden seinund dazu bereit sein, sich zumindest eineZeit lang um das Tier zu kümmern.Auch für den Fall, dass Ihnen etwasSchlimmeres passiert, so dass Sie sichlängere Zeit nicht mehr um Ihr Tier kümmernkönnen oder womöglich gar nichtmehr, sollten Sie Vorsorge treffen. Hierfürist eine Haustierbetreuungsvollmacht dasrichtige Mittel. Darin bevollmächtigenSie eine Person oder einen Tierschutz-heim einen großzügigen Betrag gespendet.Dafür möchten wir uns ganz herzlichbedanken!Falls Ihnen etwas passieren sollte:Wer kümmert sich im Notfall um Ihr Haustier?verein Ihres Vertrauens, sich um Ihr Tierzu kümmern. Dies sollte natürlich vorhermit dem Bevollmächtigten abgesprochenwerden, und Sie sollten ihm eine Kopieder Vollmacht aushändigen, damit er imZweifelsfall seine Legitimation nachweisenkann.Bewahren Sie die Vollmacht bei IhrenDokumenten auf, und informieren Sieden Bevollmächtigten über den Aufbewahrungsort.Eine Kopie davon solltean auffälliger, leicht zu findender Stellein Ihrer Wohnung liegen.Sie können auch in Ihrem Testamenteine Person, der Sie Ihr Tier anvertrauenmöchten, mit einem Vermächtnisbedenken, verbunden mit der Auflage,sich um Ihr Tier zu kümmern unddie Kosten dafür aus dem Vermächtniszu bestreiten. Ein Tier direkt als Erbenoder Vermächtnisnehmer einzusetzen,ist hingegen nicht möglich.Wenn Sie nähere Informationen zumAufsetzen eines Testaments benötigenoder nachlesen möchten, wie Sie dieVorsorge für Ihr Tier in Ihrem Testamentregeln können, senden wir Ihnen gernekostenlos und unverbindlich unseren kleinenErbschaftsratgeber zu. Ein Anruf unter09128 / 91 64 94 oder eine Email anvorstand@tierheim-feucht.de genügen.Bitte besuchen Sie den Stand des <strong>Tierheim</strong>s am 1. und 4. Advent!Einladung zum <strong>Feucht</strong>er WeihnachtsmarktWir würden uns freuen, wenn Sie auchdieses Jahr unseren Stand beim<strong>Feucht</strong>er Weihnachtsmarkt besuchen!• Am 1. Adventswochenende, also vom29. November bis 1. Dezember, backenwir köstliche Crêpes für Sie.• Am 4. Advent können Sie Ihr Losglückversuchen bei unserer großen Tombola.Alle Einnahmen kommen selbstverständlichunseren Tieren zugute.Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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