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Zur Soldatenfamilie - AGGI-INFO.DE

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Treue 92 89Liebe 85 84gemeinsame Betreuung und Erziehung 81 80der Kindergemeinsame Kinder 79 63Kameradschaft 75 70Sicherheit in den persönlichen 72 65Lebensumständenmaterielle Sicherheit 67 69gemeinsame Freizeitgestaltung 66 63sexuelle Harmonie 65 78einen gemeinsamen Freundeskreis 43 47eine gute Arbeitsteilung im Haushalt 40 44(8) Heiratsordnung vom 05.01.22, abgedruckt in: Taschenkalender für das DeutscheReichsheer, 50.Jg., Berlin 1929, S. 238ff, zitiert in: Heidelore Dillkofer, Georg-MariaMeyer, Siegfried Schneider: Soziale Probleme von <strong>Soldatenfamilie</strong>n der Bundeswehr,Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen,1986Hier war beispielsweise festgelegt, daß kein Angehöriger der Reichswehr ohneEinwilligung seines Vorgesetzten eine Ehe eingehen durfte und außerdem mindestens27 Jahre alt sein mußte.(9) Erlaß des BMVg vom 10.Januar 1958, in VMBl des Bundesministers der Verteidigung,Jg. 1958, S.95f, zitiert nach Heidelore Dillkofer, Georg-Maria Meyer, SiegfriedSchneider: Soziale Probleme von <strong>Soldatenfamilie</strong>n der Bundeswehr, WestdeutscherVerlag GmbH, Opladen,1986, Seite 38(10)Lange, Inge Lektion am 20. Mai 1987, veröffentlicht in: Informationen desWissenschaftlichen Rates "Die Frau in der sozialistischen Gesellschaft", Heft 4/1987,Seite 25/25(11)ebenda Seite 12(12)Hartmann, Klaus-Peter, a.a.O., Seite 43Angaben verheirateter Berufssoldaten, deren Ehefrauen den Arbeitsplatz wechselnmußten, zur Häufigkeit des Wechsels während der Zeit des TruppendienstesOffiziere Fähnriche B.Unteroffz.Einmal 23 55 57Zweimal 33 33 29Dreimal 20 11 144- bis 5mal 17 0 0Öfter 5 0 0keine Angabe 1 0 0(13) Beschluß des Ministerrates der DDR zur langfristigen Sicherung des militärischenBerufsnachwuchses und über Maßnahmen zur Verbesserung der Dienst- undLebensbedingungen der Berufsoffiziere, Fähnriche und Berufsunteroffiziere vom26. Juni 1980, AMBl Nr. 51/80, D/9-1/3(14) ebenda;

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