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Zur Soldatenfamilie - AGGI-INFO.DE

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Leistungen in diesem Sinne sind:- die Gewährung von Treuezulagen entsprechend den Rechtsvorschriften undrahmenkollektivvertraglichen Bestimmungen,- die Verleihung von Medaillen für treue Dienste entsprechend denRechtsvorschriften, die Gewährung finanzieller Zuwendungen bei Würdigung nacheiner bestimmten Beschäftigungsdauer (Arbeitsjubiläum).Die genannten Leistungen werden gewährt, wenn im bisherigen und neuen Arbeitsrechtsverhältnisgleichartige Regelungen gelten. Der Anspruch auf Gewährungsolcher Leistungen ist unter Bezugnahme auf die geltenden rechtlichen Regelungendurch den zuständigen Leiter zu bestätigen und mit der Beurteilung (Personalakte)dem neuen Betrieb/Bereich zu übersenden. Im neuen Betrieb/Bereich ist demWerktätigen beim Einstellungsgespräch mitzuteilen, welche bisherigen Leistungenweiterhin gewährt werden. Die für die Gewährung der Leistungen im bisherigenBetrieb/Bereich geltenden Festlegungen (Auszeichnungsstufen, Auszeichnungszeiten,finanzielle Zuwendungen) bleiben ohne Einfluß.Der Anspruch auf personengebundenen Urlaub bleibt weiterhin bestehen, wenn derEhepartner im bisherigen Betrieb auf Grund der bis 1978 geltenden RegelungenZusatzurlaub für langjährige Betriebszugehörigkeit (Treueurlaub) erhalten hat,unabhängig davon, ob im neuen Betrieb personengebundener Urlaub gewährt wirdoder nicht.Bei Notwendigkeit können die Ansprüche mit Hilfe des Amtes für Arbeit beim Ratdes Kreises geltend gemacht werden.(15) Zusammenfassung von Meinungsäußerungen der ersten Absolventinnen vonOffiziershochschulen über ihren Dienst als Offizier -, April 1989, Seite 7(16) ebenda, Seite 8(17) Georg-Maria Meyer, Siegfried Schneider "Vater versetzt, Kind sitzengeblieben", in:Information für die Truppe 10/89, 11/89 sowie Heidelore Dillkofer, Georg-MariaMeyer, Siegfried Schneider: Soziale Probleme von <strong>Soldatenfamilie</strong>n derBundeswehr, Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen,1986Auf Seite 104 ist zu lesen: Der Sohn der Familie AB besuchte in R-Stadt (Bayern)die erste und zweite Grundschulklasse, dann erfolgte der Umzug nach K-Stadt(NRW), wo ein anderes Schulsystem bestand. Dort besuchte er zunächst weiter dieGrundschule und kam dann nach der vierten Klasse in die Realschule. BeimUmzug nach M-Dorf (Bayern) mußte der Sohn wieder in die Hauptschule. In dasGymnasium konnte er nicht gehen, weil er dann eine Aufnahmeprüfung hättemachen müssen, da er das bayerische Übergangsverfahren nicht mitgemachthatte. Zu dieser Prüfung sah sich der Direktor jedoch nicht in der Lage, da er nichtwußte, welchen Stoff der Sohn der Familie AB in NRW durchgenommen hatte. Esblieb daher nur die Möglichkeit der Rückkehr in die Hauptschule, die der Sohn biszur 6. Klasse besuchte. Erst danach konnte er erneut den Übertritt zur Realschulevollziehen, da das bayerische Schulsystem erst zu diesem Zeitpunkt denRealschuleintritt vorsieht.Bisher gute Schüler finden sich plötzlich nach dem Umzug aufgrundunterschiedlicher Lehrpläne, Fächerkombinationen und Anforderungen in einerVersagersituation, die sie nicht zu vertreten haben, die sie aber besonders trifft, dasie angesichts des Verlustes vertrauter Freunde auf die Anerkennung durch neueMitschüler besonders angewiesen sind.(18) Diese Angabe ist ein Durchschnittswert, der sich aufgrund der Aussagen derBefragten Berufssoldaten im Forschungsvorhaben "Soldatenalltag in der NVA",1996, ergibt.

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