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Zur Soldatenfamilie - AGGI-INFO.DE

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einem Wechsel in ihrem erlernten Beruf tätig zu sein. Jede Dritte fand jedoch nur einenArbeitsplatz unterhalb ihrer erworbenen Qualifikation und mußte damit Einbußenhinnehmen. (12)Für die Verantwortung, die der Staat für die Ehepartner von Berufssoldaten übernahm,spricht jedoch eine Festlegung des Ministerrates der DDR aus dem Jahre 1980. Dort heißtes im Abschnitt II (Ziff. 3 Buchst. b), daß „Ehepartner bei Aufnahme eines neuenArbeitsrechtsverhältnisses infolge der Versetzung der militärischen Berufskader die Zeitdes vorangegangen Arbeitsrechtsverhältnisses hinsichtlich der Gewährung von Leistungen,die in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit oder Zugehörigkeit zumBereich erfolgen, mit anzurechnen (ist)."(13)Weiter heißt es dort: Ziel dieser Festlegungen ist, daß erworbene Ansprüche auf Leistungenweitestgehend erhalten bleiben und für den Ehepartner eines militärischen Berufskaderskeine ungerechtfertigten Nachteile durch einen dienstlich bedingten Arbeitplatzwechselentstehen.Im Interesse der einheitlichen Auslegung und Anwendung wurde festgelegt, daß dieAnrechnung erfolgt, wenn im vorangegangenen und im neuen ArbeitsrechtsverhältnisLeistungen gleicher Art gewährt wurden bzw. werden. (14)Diese Festlegungen stellten für Frauen von Berufssoldaten, denen bei Versetzung desPartners der Wechsel der eigenen Tätigkeit, des Arbeitskollektivs, damit verbunden auchhäufig des Bekanntenkreises ohnehin oft sehr schwer wurde, ein kleines Stück sozialerGerechtigkeit dar. Das heißt jedoch nicht, daß viele Frauen sich nicht insgesamtbenachteiligt fühlten. Zumal mit jedem neuen Arbeitsplatz auch für die gut ausgebildeteund engagierte Frau immer wieder eine neue Bewährungssituation in einer verändertenArbeitsumwelt, in der Sympathien, Hierarchien und Beziehungen bereits verteilt waren,entstand. Kam der Militär in der Regel in ein militärisches Kollektiv, in dem er aus derErfüllung gemeinsamer Aufgaben, aus Übungen und Manövern bereits nicht wenigekannte, in dem er aufgrund seiner bisherigen Funktion einen Namen hatte, stand diePartnerin am Anfang einer neuen Tätigkeit, hatte sich ihren Platz erst von grundauf neu zu"(v)erdienen".In den seltenen Fällen, in denen beide Ehepartner Armeeangehörige waren, wurde beiVersetzungen in der Regel Konsens gefunden, der sich nach dem höheren Dienstgrad,Ausbildungsstand und vor allem nach benötigter und vorgesehener Verwendung richtete.1988 erhielt diese Situation allerdings eine völlig neue Dimension. Die ersten 110weiblichen Offiziere, die mit einem ordentlichen Diplom die Offiziershochschulen der DDRabsolviert hatten, kamen in die Truppe. Sie hatten einen militärischen Beruf ergriffen, weilsie von der Notwendigkeit und Legitimität des bewaffneten Schutzes ihrer Heimatüberzeugt waren. Sie waren gut ausgebildet, hervorragend motiviert, denn sie hatten sichbei ihrer Bewerbung vorgenommen, in einer Männerdomäne keinesfalls schlechterauszusehen als ihre männlichen Kommilitonen, sie waren klug und selbstbewußt, aber siewaren eben in der Mehrheit auch verheiratet, meist mit einem Offizier, und nicht wenigevon ihnen erwarteten am Ende des Studiums ihr erstes Kind. Obgleich die militärischeFührung genügend Zeit hatte, sich auf den sinnvollen Einsatz dieser Frauen einzustellenund vorzubereiten, traf man typisch männliche Entscheidungen. Gleich ob mit besseremAbschluß als ihr Mann oder nicht, der Einsatz richtete sich meist nach den Verwendungender Männer. Ein Drittel dieser jungen Frauen wurde auf Fähnrichs- oder Zivilplanstellenvermittelt, ihr Einsatz erfolgte unterhalb der erworbenen Qualifikation. In einersozialwissenschaftlichen Untersuchung aus dem Jahr 1989 wird auf der Grundlage derMeinungsäußerungen von Absolventinnen gefolgert, daß sich das Hineinwachsen in dieAufgaben als Offizier für die jungen Frauen dann günstig gestaltet, „wenn sie- als Absolvent eine gleichberechtigte Behandlung erfahren, d.h. Aufgabenstellungenund Bewährungssituationen erhalten, die ihrem Können entsprechen und

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