Prüfingenieur 35 - Bundesvereinigung der Prüfingenieure für ...
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NORMUNG<br />
Kann die schweizerische<br />
Baunorm als Muster<br />
<strong>für</strong> EU-Normen dienen?<br />
Grundziele können beachtet<br />
und eine Überreglementierung<br />
trotzdem vermieden werden<br />
Immer schärfer wird die Kritik an <strong>der</strong> Überreglementierung<br />
unseres Bauens mit Beton. Von geistiger<br />
Strangulation, Innovationshemmnissen und<br />
Sicherheitsgefährdungen ist die Rede. Immer öfter<br />
wird dabei auch auf die Verhältnisse in <strong>der</strong><br />
Schweiz verwiesen, wo vor wenigen Jahren ein radikaler<br />
Schnitt mit drastischen Kürzungen vollzogen<br />
worden ist. Im folgenden Beitrag berichten<br />
daher zwei praxiserprobte Bau- und <strong>Prüfingenieur</strong>e<br />
über den Vergleich, mit dem sie einige Regelungen<br />
<strong>für</strong> den Betonbau in <strong>der</strong> Schweiz denen<br />
<strong>der</strong> DIN 1045-1 gegenübergestellt haben, um die<br />
Frage einer Antwort näher zu bringen, ob die<br />
schweizerischen Normen den deutschen ein ihrer<br />
pragmatischen Grundeinstellung wegen nachahmenswertes<br />
Vorbild sein können.<br />
Dipl.-Ing. Fritz Mönnig<br />
war bis 2005 in Stuttgart und<br />
Berlin als <strong>Prüfingenieur</strong> <strong>für</strong><br />
Baustatik, <strong>für</strong> das Eisenbahnbundesamt<br />
und als TOS-Sachverständiger<br />
<strong>für</strong> VAwS-Anlagen<br />
selbstständig; Mitglied<br />
nationaler und internationaler<br />
Sachverständigenausschüsse<br />
Prof. i. R. Dr.-Ing. habil. Wolfgang Krüger<br />
leitete bis 1992 das Lehrgebiet<br />
Stahlbeton- und Spannbeton<br />
<strong>der</strong> IH/TH Wismar; 1983 Professor<br />
<strong>für</strong> Massivbau, 1992 bis<br />
2003 Professor <strong>für</strong> Stahlbetonund<br />
Spannbetonbau an <strong>der</strong> Uni<br />
Rostock; 1991 bis 2005 <strong>Prüfingenieur</strong><br />
<strong>für</strong> Baustatik; seit 1993<br />
Partner im Ingenieurbüro Prof.<br />
Krüger & Partner<br />
19<br />
Der <strong>Prüfingenieur</strong> Oktober 2009<br />
1 Einführung<br />
Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> „Vorläufigen Leitsätze<br />
<strong>für</strong> die Vorbereitung, Ausführung und Prüfung von Eisenbetonbauten“<br />
von 1904 sowie <strong>der</strong> „Bestimmungen<br />
<strong>für</strong> die Ausführung von Konstruktionen aus Eisenbeton<br />
bei Hochbauten“, erlassen 1907 vom Königlich-<br />
Preußischen Ministerium <strong>für</strong> öffentliche Arbeiten,<br />
und <strong>der</strong> „Bestimmungen <strong>für</strong> die Ausführung von Bauwerken<br />
aus Eisenbeton“ des Deutschen Ausschusses<br />
<strong>für</strong> Eisenbeton (DAfEb) von 1916 wurden im Jahre<br />
1925 die Bestimmungen im Betonbau mit <strong>der</strong> letztgenannten<br />
Bezeichnung erstmals als DIN 1045 eingeführt.<br />
In dieser DIN 1045 wurden in 19 Paragrafen auf<br />
24 Seiten Grundsätze <strong>für</strong> die Berechnung, Konstruktion<br />
und Ausführung von Stahlbetonbauten auf <strong>der</strong><br />
Grundlage zulässiger Spannungen dargelegt. Die Herausgabe<br />
<strong>der</strong> ersten Spannbetonvorschrift DIN 4227<br />
„Spannbeton – Richtlinien <strong>für</strong> Bemessung und Ausführung“<br />
im Umfang von 16 Paragrafen, dargelegt auf<br />
28 Seiten, erfolgte im Jahre 1953 [1].<br />
In <strong>der</strong> jetzigen Fassung ist die DIN 1045-1 [2],<br />
die zusammen mit dem NAD 2009-01 zur DIN 1992-<br />
1-1:2005-10 [3] als deutsche Antwort auf den EC 2<br />
gilt, als Teil <strong>der</strong> europäischen Normung eine sehr umfangreiche<br />
Betonbau-Norm, die ja nur ein kleiner Teil<br />
eines kaum noch übersehbaren und beherrschbaren<br />
Gesamtnormenwerkes des Bauwesens darstellt, <strong>für</strong><br />
die Planung und Ausführung von Stahlbetonbauwerken<br />
bauaufsichtlich eingeführt worden.<br />
Die Entwicklungstendenz <strong>der</strong> Normung in den<br />
letzten fünfzig Jahren wird in Abb. 1 (nach [4]) in karikaturistischer<br />
Form aufgezeigt. Karikaturen sollen<br />
mit kritischem Anstrich im Allgemeinen belustigen,<br />
sie können aber auch wachrütteln und aufschrecken!<br />
Mit großem Aufwand, wissenschaftlicher<br />
Akribie und hohem Anspruch sind in DIN 1045-1 <strong>für</strong><br />
die Grenzzustände <strong>der</strong> Tragfähigkeit (GZT) und die<br />
Grenzzustände <strong>der</strong> Gebrauchstauglichkeit (GZG) in<br />
Abhängigkeit vom Verbindlichkeitsgrad einzelner<br />
Regelungen „Prinzipien“ und „Anwendungsregeln“