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Prüfingenieur 35 - Bundesvereinigung der Prüfingenieure für ...

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NORMUNG<br />

Kann die schweizerische<br />

Baunorm als Muster<br />

<strong>für</strong> EU-Normen dienen?<br />

Grundziele können beachtet<br />

und eine Überreglementierung<br />

trotzdem vermieden werden<br />

Immer schärfer wird die Kritik an <strong>der</strong> Überreglementierung<br />

unseres Bauens mit Beton. Von geistiger<br />

Strangulation, Innovationshemmnissen und<br />

Sicherheitsgefährdungen ist die Rede. Immer öfter<br />

wird dabei auch auf die Verhältnisse in <strong>der</strong><br />

Schweiz verwiesen, wo vor wenigen Jahren ein radikaler<br />

Schnitt mit drastischen Kürzungen vollzogen<br />

worden ist. Im folgenden Beitrag berichten<br />

daher zwei praxiserprobte Bau- und <strong>Prüfingenieur</strong>e<br />

über den Vergleich, mit dem sie einige Regelungen<br />

<strong>für</strong> den Betonbau in <strong>der</strong> Schweiz denen<br />

<strong>der</strong> DIN 1045-1 gegenübergestellt haben, um die<br />

Frage einer Antwort näher zu bringen, ob die<br />

schweizerischen Normen den deutschen ein ihrer<br />

pragmatischen Grundeinstellung wegen nachahmenswertes<br />

Vorbild sein können.<br />

Dipl.-Ing. Fritz Mönnig<br />

war bis 2005 in Stuttgart und<br />

Berlin als <strong>Prüfingenieur</strong> <strong>für</strong><br />

Baustatik, <strong>für</strong> das Eisenbahnbundesamt<br />

und als TOS-Sachverständiger<br />

<strong>für</strong> VAwS-Anlagen<br />

selbstständig; Mitglied<br />

nationaler und internationaler<br />

Sachverständigenausschüsse<br />

Prof. i. R. Dr.-Ing. habil. Wolfgang Krüger<br />

leitete bis 1992 das Lehrgebiet<br />

Stahlbeton- und Spannbeton<br />

<strong>der</strong> IH/TH Wismar; 1983 Professor<br />

<strong>für</strong> Massivbau, 1992 bis<br />

2003 Professor <strong>für</strong> Stahlbetonund<br />

Spannbetonbau an <strong>der</strong> Uni<br />

Rostock; 1991 bis 2005 <strong>Prüfingenieur</strong><br />

<strong>für</strong> Baustatik; seit 1993<br />

Partner im Ingenieurbüro Prof.<br />

Krüger & Partner<br />

19<br />

Der <strong>Prüfingenieur</strong> Oktober 2009<br />

1 Einführung<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> „Vorläufigen Leitsätze<br />

<strong>für</strong> die Vorbereitung, Ausführung und Prüfung von Eisenbetonbauten“<br />

von 1904 sowie <strong>der</strong> „Bestimmungen<br />

<strong>für</strong> die Ausführung von Konstruktionen aus Eisenbeton<br />

bei Hochbauten“, erlassen 1907 vom Königlich-<br />

Preußischen Ministerium <strong>für</strong> öffentliche Arbeiten,<br />

und <strong>der</strong> „Bestimmungen <strong>für</strong> die Ausführung von Bauwerken<br />

aus Eisenbeton“ des Deutschen Ausschusses<br />

<strong>für</strong> Eisenbeton (DAfEb) von 1916 wurden im Jahre<br />

1925 die Bestimmungen im Betonbau mit <strong>der</strong> letztgenannten<br />

Bezeichnung erstmals als DIN 1045 eingeführt.<br />

In dieser DIN 1045 wurden in 19 Paragrafen auf<br />

24 Seiten Grundsätze <strong>für</strong> die Berechnung, Konstruktion<br />

und Ausführung von Stahlbetonbauten auf <strong>der</strong><br />

Grundlage zulässiger Spannungen dargelegt. Die Herausgabe<br />

<strong>der</strong> ersten Spannbetonvorschrift DIN 4227<br />

„Spannbeton – Richtlinien <strong>für</strong> Bemessung und Ausführung“<br />

im Umfang von 16 Paragrafen, dargelegt auf<br />

28 Seiten, erfolgte im Jahre 1953 [1].<br />

In <strong>der</strong> jetzigen Fassung ist die DIN 1045-1 [2],<br />

die zusammen mit dem NAD 2009-01 zur DIN 1992-<br />

1-1:2005-10 [3] als deutsche Antwort auf den EC 2<br />

gilt, als Teil <strong>der</strong> europäischen Normung eine sehr umfangreiche<br />

Betonbau-Norm, die ja nur ein kleiner Teil<br />

eines kaum noch übersehbaren und beherrschbaren<br />

Gesamtnormenwerkes des Bauwesens darstellt, <strong>für</strong><br />

die Planung und Ausführung von Stahlbetonbauwerken<br />

bauaufsichtlich eingeführt worden.<br />

Die Entwicklungstendenz <strong>der</strong> Normung in den<br />

letzten fünfzig Jahren wird in Abb. 1 (nach [4]) in karikaturistischer<br />

Form aufgezeigt. Karikaturen sollen<br />

mit kritischem Anstrich im Allgemeinen belustigen,<br />

sie können aber auch wachrütteln und aufschrecken!<br />

Mit großem Aufwand, wissenschaftlicher<br />

Akribie und hohem Anspruch sind in DIN 1045-1 <strong>für</strong><br />

die Grenzzustände <strong>der</strong> Tragfähigkeit (GZT) und die<br />

Grenzzustände <strong>der</strong> Gebrauchstauglichkeit (GZG) in<br />

Abhängigkeit vom Verbindlichkeitsgrad einzelner<br />

Regelungen „Prinzipien“ und „Anwendungsregeln“

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