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Prüfingenieur 35 - Bundesvereinigung der Prüfingenieure für ...

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EU-BAUPRODUKTENVERORDNUNG<br />

Der Einfluss <strong>der</strong><br />

Bauproduktenverordnung<br />

auf die Bauüberwachung<br />

Wie kann man feststellen, ob ein<br />

in den Verkehr gebrachtes<br />

Produkt verwendet werden darf?<br />

Weil im Zuge <strong>der</strong> Harmonisierung <strong>der</strong> europäischen<br />

Normen die Verwendung zahlreicher Bauprodukte<br />

nicht geregelt worden ist, wohl aber <strong>der</strong>en<br />

Inverkehrbringen, stehen viele Planer und<br />

Bauunternehmen vor <strong>der</strong> Frage, ob bestimmte<br />

Bauprodukte verwendet werden können, die auf<br />

Grund einer harmonisierten Produktnorm in Verkehr<br />

gebracht worden sind. Insbeson<strong>der</strong>e hat das<br />

Bauunternehmen die Pflicht, die ins Auge gefassten<br />

Bauprodukte auf <strong>der</strong>en Verwendbarkeit zu<br />

überprüfen. Es stellt sich daher die Frage, wie es<br />

diese Überprüfung durchführen und wie <strong>der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong><br />

sie kontrollieren kann.<br />

Dr.-Ing. Hans-Ulrich Litzner<br />

war bis zum 30. April 2009 GeschäftsführendesVorstandsmitglied<br />

des Deutschen Beton- und<br />

Bautechnik-Vereins; mehr als<br />

zwanzig Jahre hat er sich bei<br />

<strong>der</strong> nationalen und europäischen<br />

Normung engagiert<br />

E-Mail: kul.litzner@t-online.de<br />

Dr.-Ing. Lars Meyer<br />

studierte das Bauingenieurwesen<br />

an <strong>der</strong> Universität Hannover,<br />

1999 trat er als Referent<br />

<strong>für</strong> Baustofftechnik in den<br />

Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein<br />

(DBV) ein, seit 2002<br />

wurde er Geschäftsführer <strong>der</strong><br />

Gemeinschaft <strong>für</strong> Überwachung<br />

im Bauwesen (GÜB), 2007 promovierte<br />

er zum Dr.-Ing. an <strong>der</strong><br />

RWTH Aachen, und seit 2007 ist er Geschäftsführer<br />

des DBV in Berlin<br />

E-Mail: meyer@betonverein.de<br />

47<br />

Der <strong>Prüfingenieur</strong> Oktober 2009<br />

1 Einführung<br />

Bei <strong>der</strong> Anwendung von Bauarten – so <strong>der</strong><br />

bauordnungsrechtliche Begriff <strong>für</strong> das Bauen ([1],<br />

[2]) – haben es die daran Beteiligten, d. h. Planer,<br />

Ausführende und ggf. <strong>der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong> <strong>für</strong> Bautechnik/Baustatik,<br />

stets mit <strong>der</strong> Frage zu tun, ob die eingesetzten<br />

Bauprodukte eine ausreichende Verwendungssicherheit<br />

aufweisen.<br />

Der Einsturz <strong>der</strong> Eissporthalle in Bad Reichenhall<br />

im Jahr 2006 (siehe Abb. 1), bei <strong>der</strong> <strong>der</strong> verwendete<br />

Leim zur Verbindung <strong>der</strong> Brettschichtholzbin<strong>der</strong><br />

offensichtlich <strong>für</strong> den vorgesehenen Zweck ungeeignet<br />

war ([3], [4]), ist ein Beispiel <strong>für</strong> eine nicht gegebene<br />

Verwendungssicherheit. Dieser Artikel soll daher<br />

eine Antwort auf die zuvor aufgeworfene Frage<br />

geben.<br />

Abb. 1: Dachkonstruktion <strong>der</strong> Eissporthalle Bad Reichenhall<br />

nach dem Einsturz am 2. Januar 2006<br />

Für die weiteren Zusammenhänge ist die Feststellung<br />

wichtig, dass sich die „Allgemeinen Anfor<strong>der</strong>ungen“<br />

an bauliche Anlagen im Sinne von [1], § 3,<br />

Ziffer (1), nur über verkehrssichere Bauprodukte erreichen<br />

lassen. Zudem wird in den Bauordnungen <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> (siehe z. B. Bauordnung <strong>für</strong> Berlin [5], § 80,<br />

Ziffer (4)) auf die Bauüberwachung von Bauprodukten<br />

beson<strong>der</strong>s hingewiesen.

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