Prüfingenieur 35 - Bundesvereinigung der Prüfingenieure für ...
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Abb. 6: Keine Bewehrungsregeln in SIA und DIN<br />
Abb. 7: Mindestbewehrung <strong>für</strong> Druckglie<strong>der</strong><br />
bei Verankerungslängen und Verankerungshaken eine<br />
unnötige Genauigkeit verlangen.<br />
Es gibt zahlreiche gute Fachbücher und Veröffentlichungen,<br />
welche die Konstruktionsregeln erläutern<br />
und wissenschaftlich begründen. Der Anwen<strong>der</strong><br />
kann damit dann selbst abschätzen, wie weit er diesen<br />
Hinweisen folgt.<br />
Für einzelne Bereiche fehlen in den beiden<br />
Normen beson<strong>der</strong>en Angaben. Diese Bereiche sind<br />
Abb. 6 zu entnehmen.<br />
Die Grundregeln des Bewehrens sind in beiden<br />
Normen ähnlich geregelt, lediglich die Ausführlichkeit<br />
ist signifikant verschieden. Während die SIA 262<br />
das Notwendige kurz und knapp darstellt, regelt DIN<br />
1045-1 alles, was zum Thema gehört, und das mit einem<br />
Absolutheitsanspruch, <strong>der</strong> nicht gerechtfertigt<br />
ist.<br />
Ein Beispiel ist <strong>der</strong> 1<strong>35</strong>°-Haken bei den Stützenbügeln.<br />
Nachdem <strong>der</strong> Auslegungsausschuss postuliert<br />
hat, dass dieser Haken eine unabdingbare<br />
For<strong>der</strong>ung ist, kann <strong>der</strong> Tragwerksplaner z. B. im<br />
Beton-Kalen<strong>der</strong> 2007 nachlesen, dass ein 90°-Ha-<br />
NORMUNG<br />
25<br />
Der <strong>Prüfingenieur</strong> Oktober 2009<br />
Abb. 8: Mindestbewehrung <strong>für</strong> duktiles Verhalten<br />
Abb. 9: Mindestbewehrung gegen Einsturz<br />
ken bei Erfüllung bestimmter Bedingungen auch<br />
ausreichend ist. Bezeichnend ist aber, dass die Verfasser<br />
ihre neuen Erkenntnisse sofort vermarkten<br />
und nicht ihrer Pflicht nachkommen, die Auslegungsfragen<br />
im Internet auf den neuesten Stand zu<br />
bringen.<br />
Unter <strong>der</strong> lfd. Nr. 58 wird trotz allem immer<br />
noch <strong>der</strong> 1<strong>35</strong>°-Haken gefor<strong>der</strong>t.<br />
Die Mindestbewehrung <strong>für</strong> Stützen ist in <strong>der</strong><br />
SIA 262 unter „Konstruktive Durchbildung“ ähnlich<br />
wie in DIN 1045-1 geregelt (Abb. 7). Die Regeln<br />
sind kurz, aber ausreichend.<br />
Abb. 8 enthält Hinweise zur Mindest-Bewehrung<br />
<strong>für</strong> duktiles Verhalten. Nach DIN 1045-1 ergibt<br />
sich im Allgemeinen eine um zehn Prozent geringere<br />
Bewehrung als nach SIA 262.<br />
Was in <strong>der</strong> Schweiz „Einsturzsicherung“ ist,<br />
wird in DIN 1045-1, 13.3.2 (12), als „Vermeidung<br />
fortschreitenden Versagens“ bei punktgestützten Platten<br />
in „Zugkraftdeckung <strong>für</strong> Vollplatten“ geregelt.<br />
Hier ergibt sich nur etwa 40 % <strong>der</strong> Bewehrung, die<br />
nach SIA 262 gefor<strong>der</strong>t wird (Abb. 9). Begründet