Verbraucherinformation, gültig ab 04.11.2011 (pdf-Datei, 62 - Lbs
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8. Preise, Kosten und Steuern<br />
Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr i. H. v. 1 % der<br />
Bausparsumme fällig (siehe § 1 Abs. 3 ABB). Bei einer Rückzahlung des Bausparguth<strong>ab</strong>ens vor<br />
Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist (§ 14 Abs.1 ABB) wird ein Entgelt in Höhe von 2% des<br />
Bausparguth<strong>ab</strong>ens erhoben (siehe Entgeltt<strong>ab</strong>elle). Darüber hinaus kann die Bausparkasse dem<br />
Bausparer für besondere, über den regelmäßigen Vertrags<strong>ab</strong>lauf hinausgehende<br />
Dienstleistungen, die sie im Auftrage oder im ausschließlichen Interesse des Bausparers erbringt,<br />
ein Entgelt nach Maßg<strong>ab</strong>e der Entgeltt<strong>ab</strong>elle in der jeweils <strong>gültig</strong>en Fassung berechnen und dem<br />
Konto des Bausparers belasten (siehe § 16 ABB).<br />
Guth<strong>ab</strong>enzinsen sind steuerpflichtige Einkünfte. Wenn kein ausreichender<br />
Freistellungsauftrag vorliegt, ist die LBS verpflichtet von den Guth<strong>ab</strong>enzinsen eine<br />
Abgeltungsteuer einzubehalten und direkt an das Finanzamt <strong>ab</strong>zuführen.<br />
9. Telekommunikationskosten<br />
Eigene Kosten (z. B. für Telefongespräche, Internet, Porti) sind selbst zu tragen. Darüber hinaus<br />
gehende Telekommunikationskosten werden seitens der LBS nicht in Rechnung gestellt.<br />
10. Leistungsvorbehalt<br />
Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist, dass die Gesamtfinanzierung gesichert<br />
ist, der Nachweis, dass die Monatsraten erbracht werden können und die Kreditwürdigkeit (§ 7<br />
ABB).<br />
11. Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />
Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten<br />
Bausparsumme beträgt 4 v. T. der Bausparsumme (Regelsparbeitrag). Die LBS erfüllt ihre<br />
Verpflichtungen aus dem Bausparvertrag durch Einrichtung des Bausparkontos,<br />
Entgegennahme der Sparzahlungen, Gutschrift der Guth<strong>ab</strong>enzinsen, Belastung von<br />
Auszahlungen, Zinsen, Entgelten/ Gebühren und Übersendung eines Jahreskontoauszuges in den<br />
ersten zwei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres. Das<br />
Bauspardarlehen wird erfüllt, indem die LBS die Darlehensvaluta an das vom Kunden<br />
angegebene Konto auszahlt und der Kunde die Raten gemäß § 10 Abs. 2 der ABB zahlt.<br />
12. Vertragliche Kündigungsregelung<br />
Der Bausparvertrag kann vom Bausparer jederzeit gekündigt werden. Die Rückzahlung des<br />
Bausparguth<strong>ab</strong>ens kann zu dem Zuteilungstermin verlangt werden, der dem Ablauf von drei<br />
Monaten nach Eingang der Kündigung folgt (§ 14 Abs.1 ABB). Die Bausparkasse kann den<br />
Bausparvertrag kündigen, wenn der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von<br />
Sonderzahlungen nicht geleistet und der Aufforderung zur Nachzahlung länger als 3 Monate nicht<br />
nachgekommen ist (§ 2 Abs.3 ABB).<br />
13. Mindestlaufzeit des Bausparvertrages<br />
Keine<br />
14. Sonstige Rechte und Pflichten der LBS und des Kunden<br />
Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der LBS und dem<br />
Kunden sind in den beigefügten ABB beschrieben. Daneben gelten die im<br />
Antragsformular auf Abschluss des Bausparvertrages vereinbarten Bedingungen und<br />
Hinweise. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />
15. Zustandekommen des Bausparvertrages im Fern<strong>ab</strong>satz<br />
Der Bausparvertrag kommt mit dem Tage zustande, an dem der Antrag auf Abschluss bei der<br />
Bausparkasse eingeht, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht. Die