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Verbraucherinformation, gültig ab 04.11.2011 (pdf-Datei, 62 - Lbs

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8. Preise, Kosten und Steuern<br />

Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr i. H. v. 1 % der<br />

Bausparsumme fällig (siehe § 1 Abs. 3 ABB). Bei einer Rückzahlung des Bausparguth<strong>ab</strong>ens vor<br />

Ablauf der 3-monatigen Kündigungsfrist (§ 14 Abs.1 ABB) wird ein Entgelt in Höhe von 2% des<br />

Bausparguth<strong>ab</strong>ens erhoben (siehe Entgeltt<strong>ab</strong>elle). Darüber hinaus kann die Bausparkasse dem<br />

Bausparer für besondere, über den regelmäßigen Vertrags<strong>ab</strong>lauf hinausgehende<br />

Dienstleistungen, die sie im Auftrage oder im ausschließlichen Interesse des Bausparers erbringt,<br />

ein Entgelt nach Maßg<strong>ab</strong>e der Entgeltt<strong>ab</strong>elle in der jeweils <strong>gültig</strong>en Fassung berechnen und dem<br />

Konto des Bausparers belasten (siehe § 16 ABB).<br />

Guth<strong>ab</strong>enzinsen sind steuerpflichtige Einkünfte. Wenn kein ausreichender<br />

Freistellungsauftrag vorliegt, ist die LBS verpflichtet von den Guth<strong>ab</strong>enzinsen eine<br />

Abgeltungsteuer einzubehalten und direkt an das Finanzamt <strong>ab</strong>zuführen.<br />

9. Telekommunikationskosten<br />

Eigene Kosten (z. B. für Telefongespräche, Internet, Porti) sind selbst zu tragen. Darüber hinaus<br />

gehende Telekommunikationskosten werden seitens der LBS nicht in Rechnung gestellt.<br />

10. Leistungsvorbehalt<br />

Voraussetzung für die Darlehensgewährung ist, dass die Gesamtfinanzierung gesichert<br />

ist, der Nachweis, dass die Monatsraten erbracht werden können und die Kreditwürdigkeit (§ 7<br />

ABB).<br />

11. Zahlung und Erfüllung des Vertrages<br />

Der monatliche Bausparbeitrag bis zur ersten Auszahlung aus der zugeteilten<br />

Bausparsumme beträgt 4 v. T. der Bausparsumme (Regelsparbeitrag). Die LBS erfüllt ihre<br />

Verpflichtungen aus dem Bausparvertrag durch Einrichtung des Bausparkontos,<br />

Entgegennahme der Sparzahlungen, Gutschrift der Guth<strong>ab</strong>enzinsen, Belastung von<br />

Auszahlungen, Zinsen, Entgelten/ Gebühren und Übersendung eines Jahreskontoauszuges in den<br />

ersten zwei Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres. Das<br />

Bauspardarlehen wird erfüllt, indem die LBS die Darlehensvaluta an das vom Kunden<br />

angegebene Konto auszahlt und der Kunde die Raten gemäß § 10 Abs. 2 der ABB zahlt.<br />

12. Vertragliche Kündigungsregelung<br />

Der Bausparvertrag kann vom Bausparer jederzeit gekündigt werden. Die Rückzahlung des<br />

Bausparguth<strong>ab</strong>ens kann zu dem Zuteilungstermin verlangt werden, der dem Ablauf von drei<br />

Monaten nach Eingang der Kündigung folgt (§ 14 Abs.1 ABB). Die Bausparkasse kann den<br />

Bausparvertrag kündigen, wenn der Bausparer 12 Regelsparbeiträge unter Anrechnung von<br />

Sonderzahlungen nicht geleistet und der Aufforderung zur Nachzahlung länger als 3 Monate nicht<br />

nachgekommen ist (§ 2 Abs.3 ABB).<br />

13. Mindestlaufzeit des Bausparvertrages<br />

Keine<br />

14. Sonstige Rechte und Pflichten der LBS und des Kunden<br />

Die Grundregeln für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der LBS und dem<br />

Kunden sind in den beigefügten ABB beschrieben. Daneben gelten die im<br />

Antragsformular auf Abschluss des Bausparvertrages vereinbarten Bedingungen und<br />

Hinweise. Die genannten Bedingungen stehen nur in deutscher Sprache zur Verfügung.<br />

15. Zustandekommen des Bausparvertrages im Fern<strong>ab</strong>satz<br />

Der Bausparvertrag kommt mit dem Tage zustande, an dem der Antrag auf Abschluss bei der<br />

Bausparkasse eingeht, wenn sie nicht innerhalb von zwei Monaten widerspricht. Die

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