Manuskript - WDR 5
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Rechtsanwalt Birnbaum:<br />
Sprecher:<br />
O-Ton:<br />
„Das ist entweder ein Zeichen, das unsere Schulverwaltungen und unsere<br />
Schulen so gut und gründlich arbeiten, oder es könnte auch ein Zeichen sein,<br />
dass es mit dem Rechtsschutz in diesem Bereich nicht besonders positiv<br />
bestellt ist.“<br />
Es gibt keine verbindlichen Kriterien, nach denen die Schulempfehlung gegeben<br />
wird, deshalb haben Klagen keine Chance. Geringe Erfolgschancen räumt<br />
Rechtsanwalt Birnbaum den Eltern ein, die gegen das Ergebnis des<br />
Prognoseunterrichts klagen. Nicht, dass er da schon ein Verfahren gewonnen hätte,<br />
aber hier gibt es immerhin verbindliche formale Regeln. So muss zum Beispiel ein<br />
Schulaufsichtsbeamter die Prozedur leiten – also nicht noch mal der Lehrer oder die<br />
Lehrerin, die schon die negative Empfehlung abgegeben hat. Aber auch das kommt<br />
vor, wie der klagende Vater Uwe Parpart berichtet:<br />
Sprecher:<br />
O-Ton:<br />
„Das Problem bei uns war, dass unser Sohn zum Prognoseunterricht an<br />
seiner eigenen Schule geladen worden ist, und dass seine eigene<br />
Schulrektorin, die schon sich maßgebend gegen eine Änderung der<br />
Empfehlung für eine entsprechende weiterführende Schule gerichtet hat,<br />
hatte diesen Unterricht geleitet in der Funktion als Schulaufsichtsbeamtin und<br />
hat gleichzeitig den Unterricht selber mitgestaltet.“<br />
Uwe Parpart ist Arzt. Ja, räumt er ein, andere Eltern werden nicht klagen, denn das<br />
ist kosten- und zeitaufwendig. Und für das Kind ist es sicher auch eine Belastung.<br />
O-Ton:<br />
„Wenn mir ein Kunstfehler passiert oder einem meiner Angestellten, wird<br />
kaum eine Ärztekammer oder eine Kommission auf die Idee kommen, mich<br />
© Westdeutscher Rundfunk Köln 2010<br />
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