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Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Schulprogramm Stand: 31.12 ...

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den Lehrkraft muss er/sie dann einen Arbeitsbogen ausfüllen, anhand dessen ernsthafte<br />

Überlegungen u.a. dazu angestellt werden sollen, wie es zur Verweisung aus<br />

dem Unterricht gekommen ist, wie ähnliche Konfliktsituationen zukünftig vermieden<br />

werden können, und wie der im Rest der Stunde versäumte Unterrichtsstoff nachgearbeitet<br />

werden kann. Außerdem benennt er/sie eine Lehrkraft des Vertrauens, mit<br />

der anschließend ein Gespräch über den Vorfall zu führen ist. Erst zur nächsten Stunde<br />

nimmt er/sie dann wieder am Klassenunterricht teil.<br />

Schüler/innen, die vor der dritten oder nach der fünften Stunde aus dem Unterricht<br />

geschickt werden, müssen ihren Arbeitsbogen unter Aufsicht an einem Mittwoch-<br />

Nachmittag bearbeiten, einem Termin, zu dem auch andere Schüler/innen zur Nacharbeit<br />

<strong>von</strong> nicht angefertigten Hausaufgaben bestellt werden.<br />

4.4 Wander-und Studienfahrten<br />

Rahmenbedingungen für Schulwanderungen am AvHG seit dem Schuljahr 1999/2000<br />

Schulwanderungen können gemäß den folgenden Bedingungen durchgeführt werden:<br />

1. Verbindliche Fahrten:<br />

Klasse 9 mehrtägige Wanderung (bis zu 5 Schultage, maximal 1 Woche)<br />

Jgst. 12 Studienfahrten (bis zu 5 Schultage, maximal 1 Woche)<br />

2. Freiwillige Fahrten:<br />

Klasse 8 mehrtägige Wanderungen (bis zu 4 Schultagen)<br />

Klasse 7 mehrtägige Wanderungen (bis zu 4 Schultage)<br />

Klasse 6 mehrtägige Wanderungen (bis zu 3 Schultage)<br />

Klasse 5 mehrtägige Wanderungen (bis zu 3 Schultage)<br />

3. Internationale Begegnungen:<br />

Einmal im Schuljahr besteht die Möglichkeit, eine Fahrt nach Chalons-sur-<br />

Marne oder Pskow als Klassenfahrt oder jahrgangsübergreifende Unternehmungen<br />

durchzuführen, wobei dann der Unterrichtsausfall nicht mehr als eine<br />

Woche betragen soll.<br />

Die jährliche Fahrt nach St.Paul,USA findet eine Woche vor den Herbstferien<br />

statt und dauert 12 Tage.<br />

4. Allgemeine Bedingungen:<br />

- Die Studienfahrten der Jahrgangsstufe 13 finden grundsätzlich zum gleichen<br />

Zeitpunkt statt. Es müssen mindestens 90% der Jahrgangsstufe daran teilnehmen.<br />

- Die Pflichtfahrten in der Jahrgangsstufe 9 finden in der Wanderwoche statt.<br />

- Bei den freiwilligen Fahrten müssen Fahrten einer Jahrgangsstufe zum gleichen<br />

Zeitpunkt stattfinden.<br />

- In der Jahrgangsstufe I müssen immer mindestens 2 Begleiter an der Wanderfahrt<br />

teilnehmen.

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