Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Schulprogramm Stand: 31.12 ...
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den Lehrkraft muss er/sie dann einen Arbeitsbogen ausfüllen, anhand dessen ernsthafte<br />
Überlegungen u.a. dazu angestellt werden sollen, wie es zur Verweisung aus<br />
dem Unterricht gekommen ist, wie ähnliche Konfliktsituationen zukünftig vermieden<br />
werden können, und wie der im Rest der Stunde versäumte Unterrichtsstoff nachgearbeitet<br />
werden kann. Außerdem benennt er/sie eine Lehrkraft des Vertrauens, mit<br />
der anschließend ein Gespräch über den Vorfall zu führen ist. Erst zur nächsten Stunde<br />
nimmt er/sie dann wieder am Klassenunterricht teil.<br />
Schüler/innen, die vor der dritten oder nach der fünften Stunde aus dem Unterricht<br />
geschickt werden, müssen ihren Arbeitsbogen unter Aufsicht an einem Mittwoch-<br />
Nachmittag bearbeiten, einem Termin, zu dem auch andere Schüler/innen zur Nacharbeit<br />
<strong>von</strong> nicht angefertigten Hausaufgaben bestellt werden.<br />
4.4 Wander-und Studienfahrten<br />
Rahmenbedingungen für Schulwanderungen am AvHG seit dem Schuljahr 1999/2000<br />
Schulwanderungen können gemäß den folgenden Bedingungen durchgeführt werden:<br />
1. Verbindliche Fahrten:<br />
Klasse 9 mehrtägige Wanderung (bis zu 5 Schultage, maximal 1 Woche)<br />
Jgst. 12 Studienfahrten (bis zu 5 Schultage, maximal 1 Woche)<br />
2. Freiwillige Fahrten:<br />
Klasse 8 mehrtägige Wanderungen (bis zu 4 Schultagen)<br />
Klasse 7 mehrtägige Wanderungen (bis zu 4 Schultage)<br />
Klasse 6 mehrtägige Wanderungen (bis zu 3 Schultage)<br />
Klasse 5 mehrtägige Wanderungen (bis zu 3 Schultage)<br />
3. Internationale Begegnungen:<br />
Einmal im Schuljahr besteht die Möglichkeit, eine Fahrt nach Chalons-sur-<br />
Marne oder Pskow als Klassenfahrt oder jahrgangsübergreifende Unternehmungen<br />
durchzuführen, wobei dann der Unterrichtsausfall nicht mehr als eine<br />
Woche betragen soll.<br />
Die jährliche Fahrt nach St.Paul,USA findet eine Woche vor den Herbstferien<br />
statt und dauert 12 Tage.<br />
4. Allgemeine Bedingungen:<br />
- Die Studienfahrten der Jahrgangsstufe 13 finden grundsätzlich zum gleichen<br />
Zeitpunkt statt. Es müssen mindestens 90% der Jahrgangsstufe daran teilnehmen.<br />
- Die Pflichtfahrten in der Jahrgangsstufe 9 finden in der Wanderwoche statt.<br />
- Bei den freiwilligen Fahrten müssen Fahrten einer Jahrgangsstufe zum gleichen<br />
Zeitpunkt stattfinden.<br />
- In der Jahrgangsstufe I müssen immer mindestens 2 Begleiter an der Wanderfahrt<br />
teilnehmen.