Die Schwarze Liste der Pestizide - Greenpeace
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Anhang 5 - Datenquellen<br />
ARfD<br />
<strong>Greenpeace</strong> e.V. – <strong>Die</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>Pestizide</strong><br />
Der ARfD-Wert: Zur Bewertung von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, die eine hohe akute Toxizität aufweisen und schon<br />
bei einmaliger o<strong>der</strong> kurzzeitiger Aufnahme gesundheitsschädliche Wirkungen auslösen können, eignet sich <strong>der</strong> ADI-Wert<br />
nur eingeschränkt. Da er häufig aus längerfristigen Studien abgeleitet wird, charakterisiert er eine akute Gefährdung<br />
durch Rückstände in <strong>der</strong> Nahrung möglicherweise unzureichend. Deshalb wird für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe neben<br />
dem ADI-Wert die akute Referenzdosis, ARfD, regelmäßig abgeleitet.<br />
<strong>Die</strong> Weltgesundheitsorganisation hat die ARfD als diejenige Substanzmenge definiert, die über die Nahrung innerhalb<br />
eines Tages o<strong>der</strong> mit einer Mahlzeit aufgenommen werden kann, ohne dass daraus ein erkennbares Gesundheitsrisiko<br />
für den Verbraucher resultiert. An<strong>der</strong>s als <strong>der</strong> ADI wird <strong>der</strong> ARfD-Wert nicht für jedes Pflanzenschutzmittel festgelegt,<br />
son<strong>der</strong>n nur für solche Wirkstoffe, die in ausreichen<strong>der</strong> Menge geeignet sind, die Gesundheit schon bei einmaliger<br />
Exposition zu schädigen.<br />
ADI- und ARfD-Werte werden sowohl von Expertengruppen <strong>der</strong> Weltgesundheitsorganisation (WHO), als auch durch die<br />
zuständigen nationalen Behörden – in Deutschland durch das BfR – nach bestimmten Konventionen festgelegt. <strong>Die</strong>se<br />
Konventionen lassen hinsichtlich <strong>der</strong> Auswahl <strong>der</strong> jeweils relevantesten wissenschaftlichen Studien und <strong>der</strong> für die<br />
Extrapolation tierexperimenteller Ergebnisse auf die Situation beim Menschen gewählten Sicherheitsfaktoren einen<br />
gewissen Spielraum, so dass Grenzwerte <strong>der</strong> verschiedenen nationalen und internationalen Einrichtungen für dieselbe<br />
Substanz nicht zwangsläufig übereinstimmen müssen.<br />
<strong>Die</strong>s gilt aufgrund <strong>der</strong> ständigen Erweiterung des wissenschaftlichen Kenntnisstandes auch für Bewertungen, die zu<br />
unterschiedlichen Zeitpunkten vorgenommen wurden.<br />
Immer wenn eine Rückstandshöchstmenge überschritten ist, muss eine Risikobewertung erfolgen, damit die<br />
notwendigen und <strong>der</strong> jeweiligen Situation angemessenen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers veranlasst werden<br />
können. Ob eine Überschreitung <strong>der</strong> zulässigen Höchstmenge gesundheitlich bedenklich ist, hängt von <strong>der</strong><br />
Gefährlichkeit des Pflanzenschutzmittels und davon ab, ob einer <strong>der</strong> Expositionsgrenzwerte überschritten ist. Eine<br />
Höchstmengenüberschreitung ist insbeson<strong>der</strong>e dann gesundheitlich bedenklich, wenn die bestmögliche Abschätzung<br />
<strong>der</strong> Rückstandsaufnahme ergibt, dass dies für den akuten Expositionsgrenzwert (ARfD) <strong>der</strong> Fall ist, während eine<br />
kurzfristige Überschreitung des ADIWertes nicht zwingend zu einer gesundheitlichen Gefährdung führen muss.<br />
Im Folgenden hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) die aktuellen ADI- und ARfDWerte zusammengestellt, die<br />
für die gesundheitliche Bewertung von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln zur Verfügung stehen. Mit diesen Werten<br />
gibt das BfR vor allem den amtlichen Einrichtungen <strong>der</strong> Lebensmittelüberwachung ein Instrument an die Hand, mit dem<br />
sie abschätzen können, ob eine Höchstmengenüberschreitung eine Verzehrswarnung zur Folge haben sollte. Weichen<br />
im Einzelfall die Grenzwerte <strong>der</strong> WHO und des BfR voneinan<strong>der</strong> ab, ist hierfür <strong>der</strong> vom BfR festgelegte Wert<br />
maßgeblich.<br />
ADI<br />
Information des BfR zur Ableitung <strong>der</strong> ADI-Werte: „Nicht nur <strong>der</strong> einmalige Verzehr eines Lebensmittels, das<br />
Pflanzenschutzmittelrückstände unterhalb <strong>der</strong> festgelegten Höchstmenge enthält, muss gesundheitlich unbedenklich<br />
sein. Auch <strong>der</strong> Verzehr dieses Lebensmittels über längere Zeiträume darf die Gesundheit nicht gefährden. Um beides<br />
sicherzustellen, werden Grenzwerte für die gesundheitliche Bewertung sowohl <strong>der</strong> kurz- als auch <strong>der</strong> langfristigen<br />
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