Die Schwarze Liste der Pestizide - Greenpeace
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<strong>Greenpeace</strong> e.V. – <strong>Die</strong> <strong>Schwarze</strong> <strong>Liste</strong> <strong>der</strong> <strong>Pestizide</strong><br />
� Suggestive evidence of carcinogenic potential. This descriptor of the database is appropriate<br />
when the weight of evidence is suggestive of carcinogenicity; a concern for potential carcinogenic<br />
effects in humans is raised, but the data are judged not sufficient for a stronger conclusion.<br />
� Inadequate information to assess carcinogenic potential. This descriptor of the database is<br />
appropriate when available data are judged inadequate for applying one of the other descriptors.<br />
Additional studies generally would be expected to provide further insights.<br />
� Not likely to be carcinogenic to humans. This descriptor is appropriate when the available<br />
data are consi<strong>der</strong>ed robust for deciding that there is no basis for human hazard concern.<br />
<strong>Die</strong> Einstufung in die höchste Kategorie kann “unter bestimmten Bedingungen” auch ohne das Vorliegen<br />
epidemiologischer Daten erfolgen. <strong>Die</strong> verschiedenen zeitlichen Entwicklungsstufen des<br />
EPA-Klassifizierungssystems lassen nach Aussage <strong>der</strong> EPA selbst eine “direkte” Vergleichbarkeit<br />
<strong>der</strong> Klassen untereinan<strong>der</strong> nicht zu. Da diese Einschränkung generell für den Vergleich verschiedener<br />
Bewertungssysteme gilt, werden auch die vor 2005 vorgenommenen EPA-Bewertungen für<br />
das Wirkungs-Einstufungssystem <strong>der</strong> vorliegenden Studie verwendet, falls keine aktuellsten Einstufungen<br />
für einen Stoff vorliegen.<br />
EU<br />
In <strong>der</strong> EU regelt die Richtlinie 67/548 die Klassifizierung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen<br />
Stoffen (EC 2001). <strong>Die</strong> Einstufungen als krebserzeugen<strong>der</strong> Stoff in drei Kategorien ergeben<br />
sich aus den Kriterien <strong>der</strong> Richtlinie gemäß den Ergebnissen aus Tierversuchen. <strong>Die</strong>se Einstufung<br />
nimmt <strong>der</strong> Stoffhersteller selbst vor; sie wird von den zuständigen Län<strong>der</strong>behörden und <strong>der</strong><br />
EU-Kommission geprüft und bleibt bestehen, bis an<strong>der</strong>e Erkenntnisse vorliegen. <strong>Die</strong> Einstufung<br />
erfolgt in drei Kategorien:<br />
� Kategorie 1: Stoffe, die beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirken. Es sind<br />
hinreichende Anhaltspunkte für einen Kausalzusammenhang zwischen <strong>der</strong> Exposition eines<br />
Menschen gegenüber dem Stoff und <strong>der</strong> Entstehung von Krebs vorhanden.<br />
� Kategorie 2: Stoffe, die als krebserzeugend für den Menschen angesehen werden sollten.<br />
Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu <strong>der</strong> begründeten Annahme, dass die Exposition<br />
eines Menschen gegenüber dem Stoff Krebs erzeugen kann. <strong>Die</strong>se Annahme beruht im allgemeinen<br />
auf geeigneten Langzeit-Tierversuchen und sonstigen relevanten Informationen.<br />
� Kategorie 3: Stoffe, die wegen möglicher krebserregen<strong>der</strong> Wirkung beim Menschen Anlass<br />
zur Besorgnis geben, über die jedoch genügend Informationen für eine befriedigende Beurteilung<br />
vorliegen. Aus geeigneten Tierversuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht<br />
ausreichen, um einen Stoff in Kategorie 2 einzustufen.<br />
BAuA: CMR-<strong>Liste</strong><br />
<strong>Die</strong> Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat 2005 eine <strong>Liste</strong> von CMR-Stoffen<br />
(Cancerogen, Mutagen, Reprotoxic) erstellt, bei denen “nach gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnis<br />
von einer krebserzeugenden, erbgutverän<strong>der</strong>nden o<strong>der</strong> fortpflanzungsgefährdenden Wirkung<br />
für die Beschäftigten auszugehen ist”. <strong>Die</strong> <strong>Liste</strong> enthält Stoffe, die nicht in Anhang I <strong>der</strong> EU-<br />
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