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Krank! Was nun? Medizinische Hilfe - Die Gemeinde Adelsdorf

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hat der Gebührenschuldner unaufgefordert bekannt zu geben.<br />

Veranlagungszeitraum ist das Kalenderjahr.<br />

(5) <strong>Die</strong> Niederschlagswassergebühr beträgt 0,24 € pro m2 pro<br />

Jahr.<br />

§ 10b Gebührenabschläge<br />

Wird vor Einleitung der Abwässer im Sinn des § 10 dieser<br />

Satzung in die Entwässerungsanlage eine Vorklärung oder<br />

sonstige Vorbehandlung der Abwässer auf dem Grundstück<br />

oder einem im Einvernehmen mit der <strong>Gemeinde</strong> festgelegten<br />

Ort verlangt, so ermäßigen sich die Schmutzwassergebühren<br />

um 50%.<br />

Das gilt nicht für Grundstücke mit gewerblichen oder sonstigen<br />

Betrieben, bei denen die Vorklärung oder Vorbehandlung<br />

lediglich bewirkt, dass die Abwässer dem durchschnittlichen<br />

Verschmutzungsgrad oder der üblichen Verschmutzungsart<br />

der eingeleiteten Abwässer entsprechen.<br />

§ 11 Gebührenzuschläge<br />

Für Abwässer im Sinn des § 10 dieser Satzung, deren<br />

Beseitigung Kosten verursacht, die die durchschnittlichen<br />

Kosten der Beseitigung von Hausabwasser um mehr als 30 %<br />

übersteigen, wird ein Zuschlag bis zur Höhe des den Grenzwert<br />

übersteigenden Prozentsatzes des Kubikmeterpreises für die<br />

Schmutzwassergebühr erhoben.<br />

§ 12 Entstehen der Gebührenschuld<br />

(1) <strong>Die</strong> Schmutzwassergebühr entsteht mit jeder Einleitung<br />

von Schmutzwasser in die Entwässerungsanlage. 12<br />

(2) <strong>Die</strong> Niederschlagswassergebühr entsteht erstmals mit dem<br />

Tag, der auf den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung<br />

des Anschlusses folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden<br />

Bescheid bestimmt. Im Übrigen entsteht die Niederschlagswassergebühr<br />

mit dem Beginn eines jeden Tages in Höhe<br />

eines Tagesbruchteils der Jahresgebührenschuld neu.<br />

(3) <strong>Die</strong> Grundgebühr entsteht erstmals mit dem Tag, der auf<br />

den Zeitpunkt der betriebsfertigen Herstellung des Anschlusses<br />

folgt. Der Tag wird im erstmals ergehenden Bescheid bestimmt.<br />

Im Übrigen entsteht die Grundgebühr mit dem Beginn eines<br />

jeden Tages in Höhe eines Tagesbruchteils der Jahresgrundgebührenschuld<br />

neu.<br />

§ 13 Gebührenschuldner<br />

(1) Gebührenschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens<br />

der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstücks oder ähnlich<br />

zur Nutzung des Grundstücks dinglich berechtigt ist.<br />

(2) Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem<br />

Grundstück befindlichen Betriebs.<br />

(3) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner.<br />

§ 14 Abrech<strong>nun</strong>g, Fälligkeit, Vorauszahlung<br />

(1) <strong>Die</strong> Einleitung wird jährlich abgerechnet. <strong>Die</strong> Grund-, die<br />

Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr werden<br />

einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.<br />

(2) Auf die Gebührenschuld sind zum 01. April, 01. Juni,<br />

01. August, 01. Oktober und 01. Dezember jeden Jahres Vorauszahlungen<br />

in Höhe eines Sechstels der Jahresabrech<strong>nun</strong>g des<br />

Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrech<strong>nun</strong>g,<br />

so setzt die <strong>Gemeinde</strong> die Höhe der Vorauszahlungen unter<br />

Schätzung der Jahresgesamteinleitung fest.<br />

§ 15 Pflichten der Beitrags- und Gebührenschuldner<br />

<strong>Die</strong> Beitrags- und Gebührenschuldner sind verpflichtet, der<br />

<strong>Gemeinde</strong> für die Höhe der Schuld maßgebliche Veränderungen<br />

unverzüglich zu melden und über den Umfang<br />

dieser Veränderungen - auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender<br />

Unterlagen - Auskunft zu erteilen.<br />

6<br />

§ 16 Inkrafttreten<br />

(1) <strong>Die</strong>se Satzung tritt am 01.01.2012 in Kraft.<br />

(2) Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung zur<br />

Entwässerungssatzung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Adelsdorf</strong> in der Fassung<br />

vom 17.02.2011 außer Kraft.<br />

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Adelsdorf</strong><br />

<strong>Adelsdorf</strong>, den 14.12.2011 Karsten Fischkal<br />

1. Bürgermeister<br />

Mitteilung des Fundbüros<br />

In den letzten Wochen wurden folgende Fundgegenstände bei<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Adelsdorf</strong> abgegeben:<br />

1 Uhr<br />

1 Schlüssel<br />

1 Schlüsselmäppchen<br />

Einer Familie im Ziegenangerweg ist eine langhaarige braungraue<br />

Katze mit buschigem Schwanz zugelaufen. <strong>Die</strong> Pfoten<br />

und der Latz sind weiß. <strong>Die</strong> Katze wurde dem Tierheim<br />

Unternesselbach (Tel. 09164/317) übergeben.<br />

Für Rückfragen im Fundbüro: 09195/ 9432 – 132<br />

Aktuelle Fundsachen können auch im Internet unter<br />

www.adelsdorf.de in der Rubrik Rathaus online/ Fundbüro<br />

abgerufen werden.<br />

Homepage aktuell<br />

www.adelsdorf.de<br />

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Abfallentsorgung<br />

Entleerung der Papiertonnen,<br />

Papiercontainer sowie Abholung der<br />

gelben Wertstoffsäcke<br />

<strong>Die</strong> nächsten Termine finden wie folgt statt:<br />

Papiertonnen und gelbe Wertstoffsäcke

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